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- Mehr Sauberkeit am Mainufer in HöchstB23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 221 Betreff: Mehr Sauberkeit am Mainufer in Höchst Vorgang: OI 92/25 OBR 6 Der Anregung gemäß OI 92 zur Nachrüstung bzw. zum Austausch der vorhandenen Abfall-behälter am Höchster Mainufer durch Abfallbehälter mit Abdeckung und angepasstem Entsorgungsvolumen kann entsprochen werden. Die Leistungserbringung kann aktuell noch nicht terminiert werden. Es stehen Mittel in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 18.03.2025, OI 92 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 221 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6399, 41. Sitzung des OBR 6 vom 02.09.2025 Aktenzeichen: 79-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Entwicklung von Leitlinien für eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beginnenB23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 222 Betreff: Entwicklung von Leitlinien für eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beginnen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5892 - E 71/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 347/23 - Die inhaltliche Erarbeitung der Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung konnte wie geplant im Mai 2024 abgeschlossen werden. Beteiligt waren an der Erarbeitung alle Dezernate, Zentralämter und Gremienvertretungen über einen Lenkungskreis und ausgewählte Ämter über den Arbeitskreis, der weiterhin durch Bürger:innen, organisierte Zivilgesellschaft und Politik besetzt war. Ergebnis des partizipativen und iterativen Prozesses ist die "Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung", die der stadtweiten systematischen Beteiligung von Bürger:innen zukünftig einen Rahmen gibt und die Beteiligungskultur verstetigt. In der Richtlinie werden erstmals stadtweite Qualitätsstandards für Bürger:innenbeteiligung festgehalten und Maßnahmen für die Umsetzung der Richtlinie benannt. Für die externe Begleitung zur Erstellung der Richtlinie wurden 144.391,55 € aufgewendet. Mit der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025 ist die Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung formell beschlossen. Mit der Umsetzung der Richtlinie wird begonnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 21.02.2020, E 71 Bericht des Magistrats vom 18.09.2023, B 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 222 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6437, 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 00-33-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Austausch von Gasleuchten, Erhöhung der Mittel (M 167/24)B23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 223 Betreff: Austausch von Gasleuchten, Erhöhung der Mittel (M 167/24) Vorgang: A 333/25 AfD Zu 1. Bis Ende des Jahres 2024 wurden von vormals 5.467 Gasleuchten insgesamt 2.492 Gasleuchten zurückgebaut und gegen elektrische LED - Leuchten ersetzt. Dies entspricht einem Anteil von circa 46 Prozent und einer CO2-Einsparung von etwa 2.500 Tonnen pro Jahr. Zu 2. Bei stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird der Rückbau der Gasbeleuchtung berücksichtigt. Zu 3. Der kontinuierliche und beschleunigte Rückbau der gasbetriebenen Straßenbeleuchtung ist ein unverzichtbarer Bestandteil, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Mit jeder rückgebauten gasbetriebenen Straßenleuchte können jährlich Energiekosten von 374,88 € und ein CO2-Ausstoß von 1,3 Tonnen eingespart werden. Zu 4. Der Strommix für die neuen elektrischen Leuchten hat eine CO2-Emission von etwa 155 Gramm pro Kilowattstunde. Eine elektrische Leuchte im Frankfurter Stadtgebiet erzeugt im Mittel damit etwa 0,1 Tonnen CO2 pro Jahr. Eine Gasleuchte etwa 1,3 Tonnen CO2 pro Jahr. Somit ergibt sich durch den Rückbau einer Gasleuchte bei gleichzeitiger Errichtung einer LED-Leuchte eine durchschnittliche Einsparung von etwa 1,2 Tonnen CO2 pro Jahr. Zu 5. Seit der entsprechenden Beschlussfassung im Jahr 2014 wurden - wie auch bei Punkt 1. aufgeführt - bis Ende 2024 insgesamt 2.492 Gasleuchten zurückgebaut und gegen elektrische LED-Leuchten umgerüstet. Zu 6. Zu 7. In den kommenden Jahren werden insgesamt voraussichtlich 2.975 Gasleuchten umgerüstet. Zu einer Prognose für einzelne Jahre verweist der Magistrat auf die jährlichen Berichte (Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5). Zu 8. Im Rahmen der Mittelverfügbarkeit wird angestrebt alle Gasleuchten im Jahr 2030 umgerüstet zu haben. Zu 9. Die im fortgeschriebenen Plan (Soll 2025 + BÜ) zur Verfügung stehenden Mittel zur Umrüstung der Gasleuchten werden kontinuierlich gebunden und nach Vorlage der Rechnungen des Dienstleisters, der SRM StraßenBeleuchtung Rhein- Main GmbH, entsprechend verausgabt. Zu 10. Dieses Vorgehen wurde durch den Magistrat freigegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 167 Anfrage vom 16.01.2025, A 333 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 223 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 223 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6438, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 79-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Spielregeln für LeihfahrräderB23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 224 Betreff: Spielregeln für Leihfahrräder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2845 - l. B 256/24 - Die Anzahl der Leihfahrräder hatte sich zum Ende des vergangenen Jahres leicht erhöht. Dennoch blieben sowohl das Beschwerdeaufkommen als auch die Anzahl wahrgenommener Verstöße weiterhin unauffällig. Seit dem 1. April 2025 werden für die stationsgebundenen Leihfahrräder nun gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Der Magistrat steht in regelmäßigem Kontakt mit den verschiedenen Anbietern, um das Verhalten der Nutzenden positiv zu beeinflussen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.04.2018, NR 575 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 256 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage B 224 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 85 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag von GRÜNEN, SPD und Volt, die Berichtspflicht zum Thema "Spielregeln für Leihfahrräder" aufzuheben, keine Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt (= Kenntnis mit Aufhebung der Berichtspflicht) 4 CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: a) Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag von GRÜNEN, SPD und Volt, die Berichtspflicht zum Thema "Spielregeln für Leihfahrräder" aufzuheben, keine Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf zu b) GRÜNE, SPD und Volt (= Kenntnis mit Aufhebung der Berichtspflicht) 4 CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6844, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - a) Mehr Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften b) Controlling des PersonalwachstumsB23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 225 Betreff: a) Mehr Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften b) Controlling des Personalwachstums Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4944 - E 62/06 CDU/GRÜNE, E 86/17 CDU/GRÜNE, l. B 223/24 - Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 und 2025 weist 496 Neuschaffungen aus. Ferner wurde eine Stelle vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main in die Gemeindeverwaltung verlagert, sodass der Stellenplan in der Bilanz eine Erhöhung um 497 Stellen ausweist. Mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen - mit Auswirkungen auf den Haushalt 2024 und 2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - (§ 4994) und der Stellenplan (§ 4995) beschlossen. Da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 zum 29.11.2024 Rechtskraft erlangt hat, war eine Besetzung der 496 neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt möglich. Zum Stand 31.12.2024 war keine dieser neugeschaffenen Stellen besetzt. Demnach reduziert sich der Besetzungsgrad zum Stand: 31.12.2024 auf 86%. Der Besetzungsgrad ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 31.12.2024 rund 419 Stellen, insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation und der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerber:innen auf besetzbare Stellen. Dies vorangestellt, wird zu den gewünschten Eckpunkten wie folgt berichtet: Personalwirtschaftliche Eckdaten: Stellen- und Beschäftigtenzahlen Die Entwicklung von Stellenbestand und Beschäftigtenzahlen in der Gemeindeverwaltung stellt sich für den Zeitraum von 2020 - 2024 in absoluten Zahlen wie folgt dar: Jahr Planstellen (Soll) besetzte Planstellen (Ist) besetzte Hilfsstellen (Ist) Besetzungs- grad Beschäftigte absolut 2020 10.025 8.689 87% 10.967 2021 10.279 8.764 85% 11.073 2022 10.379 8.844 85% 11.237 2023* 10.645 9.023 413 89% 11.395 2024 11.142 9.212 384 86% 11.581 Steigerung absolut 1.117 523 614 Steigerung in % 11,15 % 6,02 % 5,60 % * Um die Aussagefähigkeit im Sinne einer transparenten Darstellung zu verbessern, wird der Besetzungsgrad ab dem Jahr 2023 in geänderter Darstellung ausgewiesen. Die besetzten Planstellen und die besetzten Hilfsstellen (für Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und für Sonstige) werden im Verhältnis zur Gesamtzahl der Planstellen dargestellt. Demografische Entwicklung Die Entwicklung des Durchschnittsalters der Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung (jeweils zum Stand: 31.12.) zeigt im Berichtszeitraum insgesamt eine geringfügige Erhöhung: Beschäftigte Durchschnittsalter Jahr Beamt:innen Arbeitnehmer:innen gesamt 2020 43,76 44,21 44,08 2021 43,47 44,39 44,13 2022 43,30 44,44 44,12 2023 43,09 44,47 44,09 2024 42,85 44,66 44,18 Steigerung absolut -0,91 0,45 0,10 Steigerung in % -2,07% 1,02% 0,22% Die Altersstruktur der Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung stellt sich zum Stand 31.12.2024 wie folgt dar: Beim Durchschnittsalter der Beschäftigten ist im Betrachtungszeitraum insgesamt eine leichte Erhöhung festzustellen. Das derzeitige Durchschnittsalter ist mit 44,18 Jahren zwar verhältnismäßig hoch, liegt aber im Bereich des Durchschnittsalters der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Entwicklung der Krankheitstage Nachdem in den Jahren 2020 bis 2022 die Entwicklung des Krankenstandes der Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main einen Anstieg der durchschnittlichen Fehlzeiten von 29 auf 33,4 Kalendertage je Mitarbeitenden aufwies, ist seither ein positiver Trend zu verzeichnen. In den letzten beiden Jahren 2023 und 2024 ist der Krankenstand sukzessive zurückgegangen. Für das Jahr 2024 liegt der Wert nun bei 30,6 Kalendertagen je Mitarbeitenden. Trotz dieser positiven Entwicklung ist das Niveau der Fehlzeiten im Vergleich zur Zeit vor der Corona Pandemie und dem vorherigen Jahrzehnt insgesamt weiterhin hoch. Insgesamt liegt der Krankenstand in der Stadtverwaltung im Betrachtungszeitraum weiterhin nahe der Krankenquote, die der Deutsche Städtetag für die Mitgliedsstädte mit mehr als 500.000 Einwohner:innen erhoben hat. Zum Zeitpunkt dieser Berichtserstattung liegt der Wert für das Jahr 2024 noch nicht vor. Trotz eines Rückgangs der Fehlzeiten ist das Niveau des Fehlzeitengeschehens in der bundesweiten Betrachtung weiterhin hoch. Dies wurde etwa bei verschiedenen Krankenkassen für ihre Versicherten festgestellt (z. B. AOK, TK, DAK). Dabei machen Erkältungskrankheiten, Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems sowie psychische Erkrankungen wiederholt die drei Hauptdiagnosegruppen aller krankheitsbedingten Fehlzeiten aus. Die Entwicklungen innerhalb der Stadtverwaltung bestätigen damit den gesamtgesellschaftlichen Trend und untermauern die Bedeutung der Prävention. Den Krankenstand zu senken und den damit verbundenen Belastungen entgegenzuwirken, ist weiterhin ein zentrales Ziel im strategischen Personalmanagement. Das Wirkungsziel "Senkung des Krankenstandes" wurde darauf ausgerichtet und die notwendigen Schritte befinden sich in der Umsetzung. Aus den Daten zum Krankenstand der einzelnen Ämter und Betriebe aus vier Kalenderjahren (2019-2022) wurde zunächst ermittelt, welche der Organisationen über dem gesamtstädtischen durchschnittlichen Krankenstand liegen. Es wurden insgesamt 10 Ämter und Betriebe identifiziert. Diese sogenannten Fokusämter/-betriebe wurden mit den Auswertungen der Jahre 2023 und 2024 bestätigt. Seit 2023 werden diese Fokusämter/-betriebe sukzessive auf Basis einer detaillierteren Analyse der Daten und der Rahmenbedingungen des Arbeitens gezielt darin unterstützt, insbesondere durch präventive Handlungsansätze ein gesünderes Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeitenden zu schaffen. Hierfür wurde ein Unterstützungsprozess zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert, der zunächst in Zusammenarbeit mit Führungs- und Fachkräften - einschließlich der Personalvertretung - des jeweiligen Amtes/Betriebes vorsieht, die amts-/betriebsspezifischen "Fokusbereiche" zu lokalisieren. Bei der darauffolgenden Analyse der Ist-Situation dieser Bereiche kommt ein Leitfaden zum Einsatz, der gruppiert in acht Handlungsfelder Aspekte benennt, die für das Krankheitsgeschehen von Bedeutung sein können. Die Handlungsfelder sind: - Arbeits- und Gesundheitsschutz, - Betriebliches Eingliederungsmanagement, - Betriebliche Gesundheitsförderung, - Krankenstand, - Gesundes Führen, - Qualifikation und Fähigkeiten der Mitarbeitenden, - Organisationskultur, - Umgang mit Überstunden/Mehrarbeit. Auf der Grundlage dieses ganzheitlichen Blicks lassen sich Handlungsansätze und Aktivitäten für ein soziales und gesundes Arbeitsumfeld sowie zur Förderung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeitenden erarbeiten. Das Instrument des Unterstützungsprozesses wurde grundsätzlich so konstruiert, dass auch die Ämter und Betriebe, deren Krankenstand unter dem städtischen Schnitt liegt, in der Lage sind, die vorgesehenen Schritte eigenständig zu durchlaufen. Grundsätzlich lässt das Instrument Raum, um die Gegebenheiten und Bedarfe vor Ort zu berücksichtigen. Eine ressourcengerechte Betreuung und Unterstützung der Prozesse dieser weiteren Ämter und Betriebe durch das Personal- und Organisationsamt ist hierbei im Blick. Sieben Fokusämter/-betriebe sind bereits in verschiedenen Formen in dem Prozess aktiv. Konkrete Tätigkeiten daraus waren bisher z.B. Führungskräfteentwicklung, Verbesserung der Kommunikation oder auch Fortbildungen. Das Einbinden und Beteiligen der Mitarbeitenden, hat dabei für die Ämter und Betriebe einen hohen Stellenwert, sodass auch weitere vertiefende Mitarbeitendenbefragungen und -workshops aus den Prozessen resultieren. Das Verfahren zeigt auch, dass in den Ämtern und Betrieben viele Aktivitäten bereits umgesetzt werden, wie z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Deeskalationstrainings oder Ergonomie-Unterweisungen. Um die Instrumente der städtischen Präventionsarbeit weiter zu stärken und auszubauen, werden aktuell auch die (Rahmen)Dienstvereinbarungen Nr. 240 zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und Nr. 239 zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) evaluiert. Hierbei fällt der Blick vor allem auf die Nachhaltigkeit, Effektivität und auf eine gute Praktikabilität. Über den ganzheitlichen BGM-Ansatz wird sichergestellt, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden weiterhin im Fokus der städtischen Präventionsphilosophie steht. Jahr Durchschnittliche Krankheitstage (Kalendertage) je Mitarbeiter:in Quote in % (gerundet) (Vergleichs-)Quote in % Mitgliedstädte des Dt. Städtetages (Städte der Größenklasse > 500.000 Einwohner:innen) 2020 29,0 7,9 7,9 2021 27,9 7,6 7,5 2022 33,4 9,2 9,3 2023 32,3 8,8 8,8 2024 30,6 8,4 Noch nicht veröffentlicht Personalgewinnung Entwicklung der Ausbildungs- und Studienplätze Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadt Frankfurt am Main ihr Ausbildungs- und Studienangebot um 75 Plätze weiter steigern konnte. Mit dieser Planung kommt die Stadt Frankfurt am Main trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage einmal mehr ihrer arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Verantwortung als eine der größten Arbeitgeberinnen der Rhein-Main-Region nach. Die gemeldeten Bedarfe der Ämter und Betriebe an Nachwuchskräften (NWK) sind im zentral-finanzierten Bereich gegenüber dem Vorjahr um 53 Plätze auf insgesamt 287 gestiegen. Um die Ämter und Betriebe optimal mit Personal auszustatten wird angestrebt, die jährlich von den Ämtern und Betrieben gemeldeten Bedarfe in den zentral ausgebildeten Berufsbildern ab dem Einstellungsjahr 2024 im Rahmen des strategischen Personalmanagements bis zu einem gemeldeten Bedarf von maximal 250 NWK möglichst zu 100% zu decken. Die Umsetzung einer höheren Quote ist derzeit mangels ausreichender personeller und finanzieller Kapazitäten sowie insbesondere der limitierten Kapazitäten an Praxisplätzen in den Ämtern und Betrieben nicht darstellbar. Somit belief sich die festgelegte Einstellungsquote für das Einstellungsjahr 2024 auf insgesamt 250 NWK in den zentral-finanzierten Berufsbildern. Im fachspezifischen Bereich ist die Anzahl an Ausbildungsplätzen im Vergleich zum Vorjahr um sieben auf 61 Plätze und bei Kita Frankfurt und der Branddirektion in Summe um 38 auf 144 gestiegen. Entwicklung Stellenausschreibungen Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl der Stellenausschreibungen in den vergangenen Jahren: Gesamtanzahl der Stellenausschreibungen pro Jahr Jahr nur intern parallel intern und extern nur extern gesamt 2016 214 268 65 547 2017 285 450 75 810 2018 245 479 134 858 2019 176 466 93 735 2020 140 520 34 694 2021 140 597 63 800 2022 166 767 70 1003 2023 161 849 61 1071 2024 178 920 39 1137 Personalentwicklung Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung erhalten auf Basis eines strategischen Rahmens eine individuelle Personalentwicklung. Die zahlreichen Themenbereiche und Einzelthemen in der Personalentwicklung sind vielfältig und werden in Frankfurt seit vielen Jahren sowohl zentral durch das Personal- und Organisationsamt als auch dezentral in den Ämtern und Betrieben in den unterschiedlichsten Bereichen intensiv umgesetzt. So umfasst z. B. das zentrale städtische Fortbildungsprogramm über 200 einzelne Fortbildungen. Anstehende Veränderungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung, wie beispielsweise die digitale Transformation und eine damit einhergehende Kulturveränderung, werden durch die zentrale Personalentwicklung des Personal- und Organisationsamtes unterstützt. Die Kulturveränderung umfasst in besonderer Weise das eigenverantwortliche und lebenslange Lernen. Weiterhin werden durch verschiedene Fortbildungen die Führungskompetenzen gestärkt und das stadtweite Führungsverständnis verbindlich implementiert und weiterentwickelt. Pilotierung des neuen Bildungsportals der Stadtverwaltung Im Rahmen des strategischen Personalmanagements der Stadt Frankfurt am Main ist ein zentrales Wirkungsziel das lebenslange Lernen: "Mitarbeitende und Führungskräfte kennen die Bedeutung lebenslangen Lernens - über fachspezifische Themen hinaus - für die Stadtverwaltung und sich selbst. Mitarbeitende lernen mit Unterstützung ihrer Führungskräfte eigeninitiativ und selbstorganisiert (...)." Ein Meilenstein auf dem Weg zur Zielerreichung ist die Implementierung des stadtweiten Bildungsportals durch die Zentrale Personalentwicklung (11.32). Fortbildungsplanung und Teilnehmendenverwaltung werden damit digital und medienbruchfrei umgesetzt. Wesentliche Optimierungen sind die Veröffentlichung von Fortbildungsterminen sowie digitale Buchungen und Genehmigungsprozesse. Dadurch können Mitarbeitende und Führungskräfte die individuelle Entwicklung gezielter steuern. Diese Entwicklung wird auch durch neu strukturierte Themen-felder und die Zuordnung jeder Fortbildung zu einem Kompetenzbereich unterstützt. Beginn des Projekts war Ende 2022. Im November 2024 begann 11.32 mit der Pilotierung des Portals. Die bislang pilotierenden Ämter sind das Personal- und Organisationsamt, das Revisionsamt, das Stadtschulamt, das Stadtvermessungsamt, das Amt für Wohnungswesen, das Amt für Bau und Immobilien sowie das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik. Um die Nutzung des Bildungsportals zu erleichtern, steht den Ämtern und Betrieben während der Pilotierung ein SharePoint mit PDF-Anleitungen und Tutorials zur Verfügung. Gestaltet ist das Material für die Zielgruppen "Mitarbeitende", "Führungskräfte" und "PE-Verantwortliche". Darüber hinaus bietet die Zentrale Personalentwicklung pilotierenden Ämtern weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie z. B. Webinare oder question & answer-Runden an. Die Abstimmung über geeignete Instrumente erfolgt individuell mit den Verantwortlichen im jeweiligen Amt oder Betrieb. Die Implementierung des Portals stand auch im Mittelpunkt des Netzwerktreffens der Personalentwickler:innen, da für Personalentwicklungsverantwortliche die Digitalisierung des Fortbildungsmanagements ein zentrales Anliegen ist. Beim gemeinsamen Austausch zeigte sich auch, wie individuell die Unterstützungsangebote zur Implementierung eingesetzt werden. Kolleg:innen der drei zu diesem Zeitpunkt bereits angeschlossenen Ämter stellten ihre Good Practice Beispiele vor. Die Personalentwicklungsverantwortlichen aus dem Stadtschulamt berichteten: "Wir haben unsere Kolleg:innen im Amt vor der Einführung des Bildungsportals ausführlich informiert." Das Format "question & answer" wenige Wochen später habe sich besonders bewährt. Das Personal- und Organisationsamt wählte einen anderen Weg der Kommunikation. "Wir haben alle Mitarbeitenden unseres Amtes dazu eingeladen, sich über den Workflow des Bildungsportals zu unserem großen Digitaltag anzumelden. Das hat super geklappt.", freute man sich dort. Der Kollege aus dem Revisionsamt teilte seine Erfahrung, dass das neue Fortbildungsprogramm der Zentralen Personalentwicklung vielfältig und zugleich übersichtlich im Bildungsportal dargestellt ist. Zudem schätzten seine Kolleg:innen, dass die Fortbildungen nun terminiert im Bildungsportal erscheinen. Das Angebot des Bildungsportals wird zukünftig allen Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stehen. Weiterqualifizierung von Tarifbeschäftigen für Tätigkeiten im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst Zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeberin und Stärkung der Bindung der Mitarbeitenden an die Frankfurter Stadtverwaltung wurde im Rahmen einer Kooperation mit der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) der berufsbegleitende Bachelorstudiengang "Business Administration - Public Management" für Tarifbeschäftigte konzipiert. Beschäftigten ohne ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium wird die Möglichkeit eröffnet, sich über dieses berufsbegleitende Bachelorstudium für höherwertige Aufgaben im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst zu qualifizieren. Die Stadt Frankfurt übernimmt die anfallenden Studiengebühren für die Regelstudienzeit von sieben Semestern. Zudem werden die Studierenden max. zwei Arbeitstage pro Woche unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung in ihren Ämtern und Betrieben freigestellt. Im März 2024 startete der fünfte Lehrgang, in dem derzeit acht städtische Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bis 12 TVöD studieren. Im Herbst 2024 beendeten 15 städtische Beschäftigte ihr berufsbegleitendes Studium erfolgreich mit dem Bachelorabschluss. Weiterqualifizierung von Beamt:innen für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes Bereits 2022 wurde im Sinne eines modernen und in die Zukunft gerichteten Personalmanagements Beamt:innen im Rahmen eines Pilotprojekts die Möglichkeit eröffnet, sich über ein durch die Stadt Frankfurt am Main finanziertes berufsbegleitendes Masterstudium mit dem Abschluss "Master of Public Management (MPM)" für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes zu qualifizieren. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen wurde im Rahmen der Evaluation das zugrundeliegende "Konzeptpapier zur Weiterqualifizierung MPM" im Sinne der Gleichbehandlung von MPM-Absolvent:innen um den Passus "Anerkennung von Masterabschlüssen als Befähigung für den höheren Dienst in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung in Stellenbesetzungsverfahren" erweitert. Danach wird bei Beamt:innen im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, die den Masterstudiengang Public Management an der HöMS oder einen anderen durch das Hessische Innenministerium anerkannten und entsprechenden Masterstudiengang auf eigenen Antrag aufgenommen und erfolgreich abgeschlossen haben, die Befähigung für den höheren Dienst in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung in Stellenbesetzungsverfahren anerkannt. Zum 01.09.2024 startete eine Beamtin in das berufsbegleitende Masterstudium. Eine erneute Ausschreibung zur Vergabe von zentral finanzierten MPM-Studienplätzen an der HöMS zum Studienbeginn 01.09.2025 wurde Ende 2024 vorbereitet. Fort- und Weiterbildung Ein elementarer Baustein von Personalentwicklung ist die Bereitstellung von bedarfsgerechten Fortbildungsangeboten zu Aufgaben und Fragestellungen, die eine Vielzahl von Ämtern und Betrieben betreffen. Ein Großteil dieser Maßnahmen wird in einem zentralen Fortbildungsbudget abgebildet. Die beiden nachfolgenden Übersichten zeigen, in welchem Umfang und zu welchen Themenbereichen die städtischen Beschäftigten von den zentralen Fortbildungsangeboten Gebrauch gemacht haben: Entwicklung der Teilnahmezahlen 2020 - 2024: Im Jahr 2020 hat die Corona-Krise zu einem Einbruch der Fortbildungszahlen geführt. In den Jahren 2021 und 2022 ist die Zahl jeweils leicht wieder gestiegen. Ein Teil der benötigten Maßnahmen konnte während der Pandemie und auch danach erfolgreich in digitaler Form durchgeführt werden. Online-Fortbildungen sind inzwischen fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms, wobei Präsenzfortbildungen von den Teilnehmenden weiterhin sehr geschätzt werden. Die Teilnahmezahlen sind inzwischen wieder auf dem Niveau der Vor-Corona-Zeit. Die Tendenz der Teilnahmezahlen weist insgesamt nach oben, besonders in den Bereichen Personalentwicklung, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Verwaltungswissen. Für die zentralen Fortbildungsangebote sind in den Jahren 2020 - 2024 folgende Kosten entstanden: 2020: 609.049,54 € 2021: 473.988,66 € 2022: 499.655,43 € 2023: 646.370,69 € 2024: 663.241,13 € Die im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegenen Ausgaben gehen zum größten Teil auf die erneute Steigerung der Anzahl durchgeführter Fortbildungen zurück. Prüfungsfreier Aufstieg Die laufbahnrechtliche Möglichkeit des "Prüfungsfreien Aufstiegs" ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst. Das Auswahlverfahren wird jährlich angeboten und stößt auf großes Interesse. 2024 konnten sechs Beamt:innen zum Aufstieg zugelassen werden. Die Ernennung in einem Amt des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes erfolgt jeweils im Folgejahr. Zentrale Steuerungs- und Organisationsprozesse, Reorganisation Reorganisationsmaßnahmen verstehen sich innerhalb der öffentlichen Verwaltung als prozessorientierte Daueraufgabe, die sowohl die Aufbau- als auch die Ablauforganisation betreffen können. Die Ämter und Betriebe gestalten im Rahmen ihrer dezentralen Verantwortung ihre Organisation vermehrt auch auf der Grundlage definierter Geschäftsprozesse. Zielsetzungen der Ämter und Betriebe sind unter anderem die Verbesserung der Zusammenarbeit, Wissensmanagement, Standardisierung und Digitalisierung, Verbesserung der Effizienz und/ oder der Wirkung des Verwaltungshandelns. Das Personal- und Organisationsamt unterstützt die Ämter und Betriebe bezüglich des Geschäftsprozessmanagements insbesondere durch Schulung und Beratung, durch die Bereitstellung einer einheitlichen Software sowie bei Bedarf durch Projekte zur Organisationsentwicklung, Geschäftsprozessoptimierung sowie in Digitalisierungsprojekten. Reorganisationsmaßnahmen Büro des Oberbürgermeisters (Amt 02), Hauptamt (Amt 10), Presse- und Informationsamt (Amt 13), Referat für Internationale Angelegenheiten (Amt 80), Stabsstelle Stadtmarketing (Amt 81) Mit Beginn der Amtszeit von Oberbürgermeister Mike Josef zum 11.05.2023 bestand die Absicht des neuen Oberbürgermeisters auf veränderte Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der o.a. Aufgabenbereiche. Die von ihm mit Wirkung vom 12.05.2023 verfügte Reorganisation des vormaligen Amtes 09 - Hauptamt und Stadtmarketing - hin zu den wieder selbständigen Organisationseinheiten 02 - Büro des Oberbürgermeisters - inkl. Stabsstelle Bürgerbüro und Ehrenamt (02S1), 10 - Hauptamt -, 13 - Presse- und Informationsamt -, 80 - Referat für Internationale Angelegenheiten - und 81 - Stabsstelle Stadtmarketing - erfolgte mit dem Ziel, die verschiedenen Fachaufgaben künftig mit der jeweiligen Fachexpertise noch fokussierter als bisher zu erledigen. In Verbindung mit der Neubesetzung der jeweiligen Leitungsfunktionen konnte dieses Ziel inzwischen in die Praxis umgesetzt werden. Weiterführende organisatorische Maßnahmen - teilweise mit externer Begleitung - dienen aktuell der zusätzlichen Aufbau- und Prozessoptimierung innerhalb der jeweiligen Organisationseinheiten unter Berücksichtigung von Aspekten der Digitalisierung. Stabsstelle Stadtmarketing (Amt 81) Mit Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters wurde die Aufgabe City- und Stadtteilmarketing mit Wirkung zum 12.05.2023 dem Dezernat IV zugeordnet und hierfür die Stabsstelle Stadtmarketing (81) eingerichtet. Die strategische Weiterentwicklung des Stadtmarketings ist Bestandteil des Koalitionsvertrages 2021-2026. Das Citymanagement sollte ausgebaut und so ausgestattet sein, dass positive Impulse für den Einzelhandel erzielt werden können. Dem Stadtmarketing stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, die insbesondere für folgende Maßnahmen einzusetzen sind: Tourismusförderung, Sicherung der Frankfurter Feste mit überregionaler Bedeutung, Initiative Innenstadt und Nachtrat. Der Prozess des strategischen Ausbaus des Stadtmarketings ist noch nicht abgeschlossen. Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie (Amt 19) Mit Wirkung zum 01.08.2023 wurde per Verfügung des Oberbürgermeisters die Stabsstelle "Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie" (02.S3) im Büro des Oberbürgermeisters eingerichtet. Im Hinblick auf die Neukonzipierung der Paulskirche, des Paulsplatzes sowie weiterer Gebäude- und Freiraumstrukturen zu einem "Haus der Demokratie", besteht das Ziel der Stabsstelle in der Entwicklung eines zentralen Ortes in Frankfurt am Main zur Reflexion über Demokratie in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und eines flexiblen und öffentlichen Ortes diesbezüglicher Veranstaltungen, Workshops und Debatten. Seit der Einrichtung der Stabsstelle hat die Aufgabenwahrnehmung gezeigt, dass vielfältige Arbeitsbeziehungen sowohl stadtintern zu anderen Ämtern als auch extern zu Behörden und Fachstellen auf Bundes- und Landesebene bestehen, hingegen keine operativen Schnittstellen und Zusammenhänge zu den Aufgaben des Büros des Oberbürgermeisters. Daher wurde die Stabsstelle per Organisationsverfügung mit Wirkung zum 15.07.2024 aus dem Büro des Oberbürgermeisters herausgelöst und in eine eigene Organisationseinheit 19 - Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie - überführt. Diese ist weiterhin dem Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport zugeordnet. Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) Aufgrund der stetig wachsenden Komplexität unserer IT-Landschaft und der zunehmenden Vermaschung mit Systemen, die außerhalb unseres RZ und damit außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, bekommen IT-architektonische Überlegungen einen immer größeren Stellenwert. Die digitale Transformation, gepaart mit den zahlreichen nationalen und internationalen Gesetzen, IT-Sicherheitsvorgaben und Anforderungen, erfordert eine zukunftsorientierte, flexible und belastbare IT-Architektur. Mit Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung (M 87 vom 21.06.2024) wurde zudem die "Rahmenstrategie Digitalisierung bei der Stadt Frankfurt am Main" beschlossen. Aus dieser gesamtstädtischen Rahmenstrategie, insbesondere aus dem Programm 8 "Strategische Ausrichtung, Konsolidierung und Weiterentwicklung von IT-Services, IT-Infrastruktur und IT-bezogenen Prozessen" ergeben sich weitere neue Aufgaben für das Amt 16. Um diese Aufgaben sicherzustellen, muss die IT- Strategie und IT-Architektur innerhalb des Amtes organisatorisch und personell breiter aufgestellt werden. Die aktuelle Rolle der IT-Strategie und des IT-Architekten muss aufgrund der Vielzahl an Themen und Perspektiven sowie der daraus resultierenden Aufgaben deshalb neu beordnet werden. Daher wird die IT-Architektenrolle in eine geschäftsprozessorientierte und eine technologisch orientierte Rolle differenziert. Dafür soll im Rahmen einer Pilotphase im Amt 16 eine neue Organisationseinheit "IT-Strategie und IT-Architektur" gebildet werden, die einerseits strategische Fragestellungen und Entwicklungen nicht nur für das Amt 16, sondern auch gesamtstädtisch evaluiert und zentral steuert. Gleichzeitig soll damit sichergestellt werden, dass architektonische Überlegungen mit den strategischen Fragestellungen Hand in Hand gehen. Von den weiteren internen organisatorischen Aufgabenverlagerungen sind insbesondere auch die Abteilungen 16.1, 16.2, 16.3, 16.4 sowie die Abteilung 16.6 betroffen. Auch hier sollen im Rahmen der Pilotphase die neuen Strukturen und Arbeitsprozesse erprobt werden. Die Personalakquise: Aufgrund des erheblichen Konkurrenzdrucks um IT-Personalressourcen im Rhein-Main-Gebiet, der immer stärker wachsenden Bedarfe aufgrund der massiv steigenden Digitalisierungsprojekte sowie der wesentlich besseren Verdienstmöglichkeiten im Bereich der freien Wirtschaft, gibt es seit geraumer Zeit massive Probleme bei der Besetzung der Stellen, insbesondere im Bereich des IT-Betriebs und den damit verbundenen Prozessen (z. B. im zentralen Lizenzmanagement). Zahlreiche Stellen wurden mehrfach erfolglos ausgeschrieben, obwohl zusätzlich eine Vielzahl einschlägiger Veröffentlichungskanäle genutzt wurden. Kosten der Weiterbildung: Wie bereits in den letzten Stellungnahmen angekündigt, hat der Fortbildungs- und Weiterbildungsbedarf innerhalb des Amtes 16 erheblich zugenommen. Zum einen musste der "Stau" während der Corona-Krise abgebaut werden, zum anderen wurde z.B. Personal außerhalb der Stadtverwaltung gewonnen, welches auf die städtischen Gegebenheiten geschult werden muss. Die Bewältigung der infrastrukturellen Herausforderungen durch das Stellenwachstum (Büroräume, IT, etc.): Das in den vergangenen Jahren innerhalb des Amtes 16 eingeführte Arbeitsplatz- und Raumkonzept befindet sich mittlerweile in der Erprobungshase. Neben Bereichen zur kollaborativen Zusammenarbeit stehen auch Besprechungsräume und Aufenthaltsflächen zur Verfügung. Zudem wurden im Rahmen der Erprobungshase auch sogenannte flexible Arbeitsplätze eingerichtet, die derzeit von zwei Abteilungen innerhalb des Amtes 16 getestet werden. Es zeichnet sich bereits jetzt schon ab, dass sich diese flexiblen Arbeitsbereiche innerhalb des gesamten Amtes etablieren werden. Hintergrund ist zum einen, Leerständen durch alternierende Telearbeit und mobiler Arbeit entgegenzuwirken, zum anderen aber den Raumbedarf durch den Personalzuwachs (u.a. durch die zusätzlichen Stellen aus der aufgestockte Stellenreserve) zu kompensieren. Erleichternd kommt hinzu, dass das Amt 16 bereits seit Jahren auf die sogenannte "Ein Geräte Strategie" umgestiegen ist. Mitarbeitende haben somit nicht nur die Möglichkeit zwischen Präsenz und Mobilem Arbeiten/Alternierender Telearbeit zu wählen, sondern können sich mit ihrem Equipment (im Regelfall Notebook, Headset, Tastatur und Maus) an allen flexibel eingerichteten Arbeitsplätzen innerhalb des Amtes 16 anschließen. Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) (Amt 35) Die Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt hat sich in dem Koalitionsvertrag 2021-2026 darauf verständigt, dass sich das Selbstverständnis und die Rolle der Ausländerbehörde in einer vielfältigen und weltoffenen Stadt wie Frankfurt am Main weiterentwickeln müsse. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters wurde deshalb die Ausländerbehörde aus dem Ordnungsamt ausgegliedert und mit Wirkung zum 01.07.2024 als eigenständige Organisationseinheit Amt 35 - Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) - innerhalb der Stadt Frankfurt am Main gegründet. Bei der Gründung der neuen Organisationseinheit wurde die bisherige Organisationsstruktur weitestgehend beibehalten; die vier Sachgebiete wurden in vier Abteilungen, die sich weiterhin an den Aufenthaltszwecken der Antragstellenden orientieren, überführt und die bisherige flache Hierachieebene wurde ebenso beibehalten wie die verwaltungsmäßige Betreuung durch das Amt 32 - Ordnungsamt -. Die Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) besteht aus folgenden Abteilungen: · 35.1 Zentrale Dienste, Grundsatzangelegenheiten, EDV, Schulungen · 35.2 Allgemeine und humanitäre Aufenthaltsangelegenheiten, Einreise · 35.3 Arbeitsaufenthalte, Studium, Ausbildung · 35.4 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Verwaltungsstreitverfahren Innerhalb der Abteilung 35.1 wurde ein zusätzliches Service Team gegründet. Aufgabe dieses Service Teams ist insbesondere die Übernahme der Vorsprachetermine zur Beantragung der elektronischen Aufenthaltstitel einschließlich des Erfassens biometrischer Daten. Bei der Personalakquise wurden neue Wege beschritten und bewusst Personen angesprochen, die noch keine Verwaltungserfahrungen vorweisen konnten. Dadurch konnten vor allem Quereinsteiger gewonnen werden, die bereits Erfahrung und Freude im Umgang mit Kund:innen entwickelt haben. Insofern stellt diese Maßnahme einen weiteren wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zu einer modernen langfristig handlungsfähigen und fortschrittsorientierten Verwaltungseinheit dar. In Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt konnten die hierfür benötigten Stellen kurzfristig im Rahmen der dynamischen Stellenbewirtschaftung generiert werden, sodass erste Mitarbeitende zeitnah eingestellt und qualifiziert werden konnten. In Kombination mit der Bereitstellung einer ozg-konformen Antragsstrecke konnte dadurch die materiell-rechtliche Prüfung von Anträgen nochmals effizienter gestaltet werden. Gleichzeitig konnte dadurch den in der materiell-rechtlichen Prüfung eingesetzten Mitarbeitenden, großzügiger Telearbeit / mobiles Arbeiten angeboten werden, was zu einer größeren Mitarbeitendenbindung und zu einer Reduzierung der heimatnahen Versetzungsanträge geführt hat. Klinikreferat (Amt 55A) Frankfurt am Main hat neben einer vielfältigen Kliniklandschaft mit unterschiedlichen Trägern, mit dem varisano Klinkum auch einen Verbund in kommunaler Trägerschaft und mit der Stiftung zum Heiligen Geist zwei städtische Krankenhäuser. Die Krankenhäuser im Frankfurter Stadtgebiet decken mit ihrem Versorgungsauftrag wichtige medizinische Leistungen für einen breiten Teil der Bevölkerung ab. Die derzeitige finanzielle Lage fast aller Krankenhäuser in Deutschland stellt sich als äußerst prekär dar. Nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind in diesem Jahr 30 % aller Krankenhäuser in ihrer Existenz bedroht. Diese Entwicklung geht nicht zuletzt auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Folgen des Krieges in der Ukraine zurück. Die Preise für Energie, Medikamente, Lebensmittel, Medizintechnik sowie kostspielige Honorarkräfte sind stark gestiegen. Die Erlösentwicklung hält damit jedoch nicht Schritt, weil die Fallzahlen sinken. Personalengpässe sowie sinkende Bettenbelegung und auch Stationsschließungen sind die Folge. Auch der Trend zur Ambulantisierung führt dazu, dass weniger Patient:innen behandelt werden und die Krankenhäuser weniger erlösen können. Insbesondere die bundesweit umzusetzenden Krankenhausreformen erfordern jetzt eine kontinuierliche fachliche Begleitung zur Sicherstellung der Versorgung in Frankfurt. Die Realisierung der vorbeschriebenen Ziele in Frankfurt am Main ist von hoher Bedeutung und mit komplexen Aufgaben verbunden. Das mit Wirkung zum 01.06.2024 gegründete Klinikreferat ist an der Klärung der Versorgungsaufträge aller Kliniken beteiligt sowie des Leistungsangebotes im Kontext der anstehenden Krankenhausreform. Es übernimmt im Rahmen der Frankfurter Krankenhauslandschaft eine Steuerungsfunktion. Das Klinikreferat ist federführend für die übergreifende Positionierung und Strukturierung der Themenschwerpunkte sowie den direkten Kontakt zu Kliniken und u. a. für folgende Aufgaben zuständig: · Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung der für Gesundheit bzw. die städtischen Beteiligten im Bereich des Gesundheitswesens zuständigen Dezernate im Themenfeld Versorgungsauftrag stadtweit, insbesondere der varisano Kliniken Frankfurt-Main-Taunus sowie der Krankenhäuser der Stiftung zum Heiligen Geist · Steuerungsfunktion im Rahmen des vom Bund angekündigten Reformprozesses · Einschätzungen zu Versorgungsaufträgen und Patientenströmen · Abstimmung von fachlichen Standards, Zielen und Strukturen im genannten Themenbereich an der Schnittstelle zu den städtischen Ämtern und den Frankfurter Krankenhäusern · Vorbereitung der Berichte an Stadtverordnetenversammlung und Magistrat · Koordination und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorschlägen des Städtetages · Beobachtung und Bewertung ministerieller Initiativen von Land und Bund · Netzwerkarbeit zu relevanten Gremien wie z.B. Städtetag, Krankenhausgesellschaft, Ministerien. · Erstellung notwendiger Magistratsvorlagen und Beschlussentwürfe Bewertung der städtischen Leistungen Die Stadtverwaltung genießt bei den Frankfurter:innen seit vielen Jahren ein hohes Ansehen. Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich das Ansehen städtischer Verwaltungstätigkeit in der Öffentlichkeit wieder verbessert, das zeigen die Ergebnisse der großen Bevölkerungsumfrage "Leben in Frankfurt 2024". Die repräsentative Umfrage wurde im Zeitraum von Ende April bis Anfang August 2024 durchgeführt. Nachdem das Ansehen der Stadtverwaltung in der Öffentlichkeit in den Jahren 2022 und 2023 deutlich sank, ist dieser Negativtrend nun beendet. Vier Prozentpunkte Zugewinn positiver und gleichhoher Rückgang negativer Bewertungen im Vergleich zum Vorjahr bedeuten, dass 2024 sehr ähnliche Werte wie bereits im Jahr 2022 zu verzeichnen sind. Im Jahr 2024 wird der Stadtverwaltung von 28 Prozent der Frankfurter:innen ein sehr gutes (5 %) oder eher gutes (23 %) öffentliches Ansehen bescheinigt. Auf der anderen Seite nimmt ein exakt gleich hoher Bevölkerungsanteil ein eher schlechtes (25 %) oder sehr schlechtes (3 %) Ansehen in der Öffentlichkeit wahr. Welche Meinung haben Sie persönlich von der Frankfurter Stadtverwaltung und welches Ansehen hat sie in der Öffentlichkeit? Derzeit haben 45 Prozent der Frankfurter Bürger:innen eine sehr gute (7 %) oder eher gute (38 %) persönliche Meinung von der städtischen Verwaltung. Viel weniger, nämlich nur 13 Prozent, haben ein eher schlechtes (11 %) oder sehr schlechtes (2 %) persönliches Bild darüber. Schon immer ist die persönliche Sichtweise deutlich besser als das wahrgenommene Bild in der Öffentlichkeit. Und auch im Zeitvergleich zeigt sich - fast parallel zum verbesserten Ansehen in der Öffentlichkeit - ein Anstieg der persönlichen Meinung zur Stadtverwaltung um drei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Neben dem öffentlichen Ansehen der Verwaltung und der persönlichen Meinung wird auch das Zutreffen diverser Eigenschaften auf diese aus Sicht der in Frankfurt am Main lebenden Personen erfasst. Aus diesen stechen drei Merkmale stets deutlich hervor. Demnach sehen die Frankfurter:innen die Verwaltung ihrer Stadt vor allem als bürokratisch (57 %), zuverlässig (49 %) und bürgerorientiert (42 %) an. Als eher oder sehr unzutreffend empfinden diese Adjektive nur Bevölkerungsanteile zwischen zehn und 17 Prozent. Eher zweigeteilte Auffassungen bestehen unter der Bevölkerung, ob die Verwaltung sparsam, modern oder unübersichtlich ist. Bescheinigt ein gutes Viertel (27 %) der Menschen ihrer Stadt, sparsam zu sein, sind ein gutes Fünftel (21 %) hier gegenteiliger Ansicht. Der Umstand, dass gerade hierüber mehr als die Hälfte (52 %) unentschieden sind, erklärt sich womöglich aus dem Umstand, dass diese Zuschreibung vergleichsweise am schwersten einzuschätzen sein dürfte. Knapp ein Drittel (32 %) bezeichnet die städtische Verwaltung als modern, während ein gutes Viertel (27 %) der Menschen das (eher) unzutreffend findet. Und ähnlich geteilter Meinung ist man in Bezug auf die negativ besetzte Eigenschaft unübersichtlich. Während 33 Prozent dieses als zutreffend empfinden, halten es 29 Prozent für ein weniger passendes Merkmal. Mehrheitliche Ablehnung besteht gegenüber den restlichen drei Attributen. Nur etwa jede:r Fünfte (21 %) schreibt der Stadtverwaltung zu, flexibel zu sein. Knapp doppelt so viele Menschen, nämlich 40 Prozent, sind diesbezüglich gegenteiliger Auffassung. Noch klarer ist das Meinungsbild, wenn es um Unfähigkeit geht. Dieses wird von 18 Prozent bejaht, von einem mit 44 Prozent deutlich größeren Bevölkerungsanteil jedoch als unzutreffend angesehen. Mit Abstand die größte Einigkeit besteht bei den Bürger:innen Frankfurts darüber, wie das Merkmal korrupt einzuschätzen ist. Nicht nur haben hierzu mit 79 Prozent mit Abstand die allermeisten Menschen eine deutliche Meinung. Auch ist die Zustimmung mit 14 Prozent am vergleichsweise kleinsten, während die mit Abstand größte Gruppe von knapp zwei Dritteln (65 %) das Attribut korrupt als unzutreffend ablehnt. Der Blick zurück auf frühere Bewertungen innerhalb des Merkmal-Portfolios für städtische Verwaltungsarbeit zeigt, dass durchweg positive Veränderungen zu verzeichnen sind. Vor allem wird die Verwaltung deutlich bürgerorientierter als noch vor Jahresfrist wahrgenommen. Waren es 2023 noch 37 Prozent der Bürger:innen, die diese Eigenschaft als sehr (6 %) oder eher zutreffend (31 %) empfanden, sind es im aktuellen Jahr ganze 42 Prozent (7 % sehr, 35 % eher), was einen beachtlichen Zuwachs von fünf Prozentpunkten bedeutet. Auch bei den anderen eindeutig positiv konnotierten Zuschreibungen zuverlässig, modern, flexibel und sparsam sind verbesserte Wahrnehmungen in Höhe von zwei bis drei Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr messbar. Inwieweit treffen folgende Eigenschaften Ihrer Meinung nach auf die Frankfurter Stadtverwaltung zu? Neben der allgemeinen Abfrage der Zufriedenheit mit der Arbeit der Stadtverwaltung im Rahmen einer Bürgerbefragung ermittelt das Amt 12 in den Bürgerämtern dauerhaft die Zufriedenheit der Besucher:innen per elektronischem Feedbacksystem. Auf installierten Terminals oder ihrem eigenen Smartphone können diese per Smiley den Service allgemein und nach spezifischen Kriterien bewerten. In 2024 wurden knapp 38.000 Feedbacks registriert. Unverändert zum Vorjahr zeigten sich wieder 78 Prozent davon sehr zufrieden oder zufrieden mit den Leistungen der Bürgerämter. Etwa die Hälfte der Besucher:innen bewertet die Freundlichkeit der Mitarbeiter:innen, wie im Vorjahr, sehr positiv. Für die Beratungsqualität gilt dies, ebenfalls wie im Vorjahr, für ein Viertel. Hinweis: Im Sinne der Verwaltungseffizienz erscheint der vorliegende und jährlich verfasste Bericht zu den Themenschwerpunkten "a) Mehr Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften und b) Controlling des Personalwachstums" letztmalig für das Jahr 2024. Inhalte zu den vorgenannten Personalthemen können der Berichtsreihe "Mittelpunkt Personal" entnommen werden, in dem entsprechende Personalthemen mit stadtweiter Relevanz sowie Statistiken mit konkreten Zahlen, Daten und Fakten beinhaltet sind. Weiterhin dient der Bericht zum E 1 aus 2022 "Aufgabenkritik im 3-Jahres-Rhythmus durchführen" als weitere Informationsquelle im Sinne des strategischen Controllings. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 20.12.2006, E 62 Etatantrag vom 26.04.2017, E 86 Bericht des Magistrats vom 03.06.2024, B 223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 225 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 225 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6487, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 11-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Schulungen für DezernatsreferentenB23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 226 Betreff: Schulungen für Dezernatsreferenten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5911 - E 225/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 391/24 - Die Fortbildung "Erstellen von Vorlagen an die Beschlussgremien" ist ein fester Bestandteil des offenen Fortbildungsprogramms des Personal- und Organisationsamtes und wird in regelmäßigen Abständen als offene Fortbildung angeboten. Mitarbeitende der Dezernatsbüros können sich als städtische Mitarbeitende über ihre direkte Führungskraft und die für das Dezernat betreuende Personalstelle bzw. dezentrale Personalentwicklung zu dieser Fortbildung anmelden. Im ersten Quartal 2025 fand bereits die Fortbildung statt, die von einigen Mitarbeitenden der Dezernatsbüros besucht wurden. Weitere Termine werden unterjährig über das Bildungsportal und an die Personalentwicklungsverantwortlichen der Ämter/Betriebe über einen Mailverteiler bekanntgegeben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Fortbildung "Erstellen von Vorlagen an die Beschlussgremien" als Inhouse-Fortbildung zu buchen, wenn mehrere Mitarbeitende eines Dezernatsbüros die Fortbildung besuchen möchten. Sind entsprechende Fortbildungen für neue Mitarbeitende in Dezernatsbüros im Rahmen der Einarbeitung relevant und erforderlich, kann die zuständige Personalstelle bzw. dezentrale Personalentwicklung diese als Teilnehmende bei der Zentralen Personalentwicklung anmelden. Darüber hinaus wird die Vermittlung von Grundlagen in der Verwaltung über das städtische Fortbildungsangebot "Die Stadtverwaltung wie sie funktioniert und tickt!" abgedeckt, welches sich an Führungskräfte und Mitarbeitende mit führungsähnlichen Aufgaben richtet. Hier erlangen die Teilnehmenden einen Überblick über die Organisation und Ansprechpartner:innen der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Für Mitarbeitende ohne Führungsaufgaben empfiehlt sich die städtische Fortbildung "Grundlagen der Verwaltung". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 225 Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 391 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6488, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 01-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Asylunterkunft im NordendB23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 227 Betreff: Asylunterkunft im Nordend Vorgang: A 350/25 AfD Zu 1. Die Entscheidung darüber obliegt der Bauaufsicht, die den Antrag derzeit prüft. Zu 2. Der Eigentümer hat keinen Mietvertrag mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossen, sondern mit dem künftigen Betreiber. Die vertraglichen Bedingungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht der Vertragspartner. Zu 3. Das Projekt befindet sich noch in der Prüfungsphase. Die Baukosten sind noch nicht abschließend ermittelt. Sie werden dem Eigentümer über die Miete, die der Betreiber zahlt, refinanziert. Zu 4. Je länger die Laufzeit einer Liegenschaft ist, um so kostengünstiger wird sie. Zu 5. Siehe Frage 2. Zu 6. Damit ist nicht zu rechnen. Derzeit werden rund 9.500 Menschen von der Stadt Frankfurt am Main untergebracht. Viele davon leben noch immer in Hotels, die die Stadt anstrebt aufzugeben. Zahlreiche Unterkünfte müssen nach Ablauf der temporären Genehmigung geschlossen und die Bewohner:innen anderweitig untergebracht werden. Außerdem weist das Land Hessen weiterhin wöchentlich geflüchtete Menschen nach Frankfurt am Main zu. Auch mit einer Abnahme der Anzahl wohnungslos gemeldeter Personen ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Zu 7. Es wird zeitnah eine Informationsveranstaltung für die drei angrenzenden Ortsbeiräte 3, 4 und 10 und die unmittelbare Nachbarschaft geben. Der Magistrat plant diese derzeit mit den Ortsvorsteher:innen. Zu 8. Siehe Frage 7. Zu 9. Die Stabsstelle ist mit dem US-Generalkonsulat im Kontakt. Zu 10. Ende 2027/Anfang 2028. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.05.2025, A 350 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 227 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 227 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 227 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 227 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) AfD (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6651, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Prioritätenliste Brunnensanierung - Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Bockenheimer BrunnensB23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 228 Betreff: Prioritätenliste Brunnensanierung - Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Bockenheimer Brunnens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 140/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, EA 179/24 - Seit 2024 werden bzw. wurden bereits nachfolgend aufgeführte Brunnen umfänglich saniert und repariert: · Brunnen Walther-von-Cronberg-Platz · Brunnen am Weißen-Stein (auch Herkulesbrunnen II) · Entenbrunnen · Kurfürstenbrunnen · Froschbrunnen Einige der aktuellen Brunnenmaßnahmen sind bereits abgeschlossen. Die Arbeiten am Brunnen am Weißen-Stein und am Entenbrunnen dauern noch an und sind voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen. Anfang 2025 konnte zudem mit der Planungsphase der Sanierung des Metzlerparkbrunnens begonnen werden. Die geschätzten Kosten liegen hier bei 530.000 Euro. Der Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist für Ende 2026 avisiert. Aufgrund nicht auskömmlich vorhandener personeller und finanzieller Ressourcen können die nachfolgend aufgelistete Brunnen lediglich im Anschluss an den Metzlerparkbrunnen und dann sukzessive saniert werden: Prio Brunnen Standort Defekt Geschätzte Kosten 1 Florentiner Brunnen Bockenheimer Anlage 11 Innenstadt Brunnenfigur und Rohre sind undicht 150.000 € 2 Dr. Bockenheimer-Denkmal-Brunnen Oppenheimer Platz Sachsenhausen Wegen Sand- und Steineintrag ist es wiederholt zur Verstopfung der Filteranlage gekommen. Dies hat zu Folgeschäden der Technik und der Verrohrung des Brunnens geführt 80.000 € (Kostenschätzung aus 2021) 3 Fressgassbrunnen Fressgasse Innenstadt Brunnen ist undicht 250.000 € 4 Merkurbrunnen Friedrich-Ebert- Anlage Westend Statikprobleme; zudem muss die Technik erneuert werden 550.000 € (Kostenschätzung aus 2016) 5 Obeliskbrunnen Brückhofstraße/ Mainstraße Innenstadt 2007 wurden seitens der Stadtwerke die Leitungen zum Brunnen gekappt 72.000 € (Kostenschätzung aus 2019) 6 Göpfert-Brunnen (auch Brunnen am Eschenheimer Tor) Eschenheimer Tor Innenstadt Brunnen steht seit 2010 still; der Ablauf fehlt 1.5 Mio. € (Kostenschätzung aus 2020) Die Sanierungskosten des Dr. Bockenheimer-Brunnens wurden 2021 auf ca. 80.000 Euro geschätzt. Der regelmäßige Sand- und Steineintrag in das Becken des Brunnens führt immer wieder zur Verstopfung der Filteranlage mit entsprechenden Folgeschäden für die Technik. Weiterhin fällt in Folge dessen der pH-Wert des Wassers so stark, dass die Rohre des Brunnens angegriffen werden und dies zu Undichtigkeiten führt. Als Ursache der Verschmutzung wurden der nahegelegene Spielplatz und der Kieselweg ausgemacht: Es konnte beobachtet werden, dass insbesondere Kinder den Brunnen als Wasserquelle zum Spielen mit Sand und Steinen nutzen. Ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise ist, die Verrohrung des Brunnens inklusive der Figur aufgrund der festgestellten Schadensbilder zu erneuern. Hierfür ist es erforderlich, die Brunnenstele und die Figur abzunehmen und zu sanieren. Weiterhin ist eine Erneuerung der Beckenbeschichtung notwendig. Dies würde das Problem jedoch nur kurzfristig lösen, da der Brunnen damit weiterhin nicht vor Sand- und Steineintrag geschützt und eine erneute Beschädigung lediglich eine Frage der Zeit ist. Vor diesem Hintergrund wurde seitens des Kulturamtes bereits im Jahr 2019 der skizzierte Lösungsvorschlag erweitert mit dem Ziel, die Schmutzeinträge zu reduzieren und den Brunnen entsprechend betriebsbereit zu erhalten. Eine Möglichkeit stellt die Setzung eines Ziergitters um den Brunnen dar; eine andere die Umgestaltung der Parkanlage mit einer wassergebundenen Decke, so dass kein ungebundener Kies um den Brunnen liegt. Diesen Möglichkeiten standen jedoch denkmalschutzrechtliche Bedenken entgegen. Es wurde daher geprüft, für die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 30.000 € ein Gutachten in Auftrag zu geben, das als Resultat weitere Lösungen hinsichtlich des Schutzes der Brunnentechnik unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben zum Inhalt hat. Die intensive Abstimmung zwischen Kulturamt und dem Amt für Bau und Immobilien hat allerdings zu dem Ergebnis geführt, dass eine technische Lösung zur Verhinderung des Sandeintrages bei der Brunnenkonstruktion nicht möglich ist. Daher konnte kein Gutachten in Auftrag gegeben werden und die Mittel aus dem Etat-Antrag E 140 stehen noch zur Verfügung. Alternativ zur Errichtung eines Ziergitters um den Brunnen und der Umgestaltung der Parkanlage mit einer wassergebundenen Wegedecke könnte eine Wasserentnahmestelle auf dem nahegelegenen Spielplatz gegebenenfalls für Abhilfe sorgen. Zu dieser Überlegungen werden die zuständigen Fachämter in den Austausch gehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 26.04.2024, EA 179 Etatantrag vom 06.06.2024, E 140 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6, 9 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage B 228 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU, SPD, BFF und fraktionslos (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6703, 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 30.10.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Neuwahl zur Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim)M23.06.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.06.2025, M 105 Betreff: Neuwahl zur Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herr Rainer Lehmann Ludwig-Kleemann-Weg 2 60388 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 16. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 16 hat die im Beschlusstext genannte Herr Rainer Lehmann als Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Rainer Lehmann Ludwig-Kleemann-Weg 2 60388 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt; BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Rainer Lehmann Ludwig-Kleemann-Weg 2 60388 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6623, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 00-34-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts: Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 25, Flur 391, Flurstück 16/4 tlw. - Danziger Platz 12M23.06.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.06.2025, M 106 Betreff: Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts: Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 25, Flur 391, Flurstück 16/4 tlw. - Danziger Platz 12 I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Frankfurt Ostend Immobilienentwicklungs GmbH Brienner Straße 53a 80333 München Kaufgrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 25, Flur 391, Flurstück 16/4 hält 11.893 m², davon eine Teilfläche von ca. 79 m² (im beigefügten Lageplan rot gekennzeichnet) Kaufpreis: 1.580,00 €/m² x ca. 79 m² = 124.820,00 € Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrags und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Die Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesboden-schutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Das Grundstück ist frei von Rechten Dritter und frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten zu liefern. Es bestehen keine Pacht-/ oder Nutzungsverhältnisse. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der im Ursprungsvertrag vereinbarte Kaufpreis (9.803,- €/m²) über dem aktuellen Bodenrichtwert liegt. Durch die kommunale Wertermittlungsstelle wurde ein Verkehrswert von 1.580,- €/m² ermittelt. II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Das Flurstück 16/4 liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans NO 1d Nr 1, der am 14.05.1966 in Kraft getreten ist und der eine Teilfläche von ca. 79 m² des Grundstücks als öffentliche Verkehrsfläche ausweist. Die Teilfläche wird in der Örtlichkeit als Parkplatz genutzt. Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB steht der Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein Vorkaufsrecht zu, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Der im Ursprungskaufvertrag vereinbarte Kaufpreis für das Gesamtgrundstück 16/4 (Bürogebäude) überschreitet den Verkehrswert der vorgenannten Teilfläche (§ 194 BauGB). Die Höhe des Verkehrswertes wurde daher durch die Kommunale Wertermittlungsstelle der Stadt Frankfurt am Main ermittelt. B. Alternativen Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts und die sinnvolle Arrondierung öffentlicher Flächen. C. Lösung Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt am Main. D. Kosten Zahlung des Kaufpreises in Höhe von ca. 124.820,00 € zuzüglich Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises), Vermessungskosten sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch). Anlage 1_Lageplan (ca. 305 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6624, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 14-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Finanzmittelbedarf zur Grundstücksbereitstellung für Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - im Rahmen der Umlegung Nr. 182 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeM23.06.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.06.2025, M 107 Betreff: Finanzmittelbedarf zur Grundstücksbereitstellung für Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - im Rahmen der Umlegung Nr. 182 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.05.2023, § 3245 (M 47) I. Dem für den Gemeinbedarf erforderlichen Erwerb von (Teil-)Einwurfsflächen im Rahmen der Umlegung Nr. 182 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass 1. eine Flächenbereitstellung für den Gemeinbedarf i. H. v. 59.481 m² erforderlich ist, wovon die Stadt derzeit bereits 1.494 m² einbringen kann, 2. im Rahmen von Grundstücksübernahmen (Vorwegnahmen der Entscheidungen nach § 76 BauGB) mit Abfindungen durch wertgleiche Grundstücke außerhalb des Umlegungsgebietes mit 25.713 m² eingetauscht werden können, 3. somit eine notwendige Einwurfsfläche von 32.274 m² durch eine Abfindung in Geld nach § 59 Abs. 4 Nr. 1 BauGB mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern verbleibt. 4. für diese Einwurfsfläche von 32.274 m² nach einem kommunalen Wertgutachten Aufwendungen in Höhe von 19.526 T€ entstehen und über die Produktgruppe 14.03 Bodenordnung konsumtiv - Kto.-Gr. 60,61,67-69 abgewickelt werden, 5. der Ergebnishaushalt 2025 mit 20.698 T€ inkl. Grunderwerbsteuer i. H. v. 1.172 T€ belastet wird, von denen 1.362 T€ veranschlagt sind. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 13.12.2018, § 3491 (M 211) und 11.05.2023, § 3245 (M 47), der Aufstellung bzw. Aufstellungsänderung des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zugestimmt. Nach dem Bebauungsplanentwurf sollen u.a. Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - festgesetzt werden. Die für diesen Zweck vorgesehene Fläche beläuft sich auf insgesamt 35.048 m² baureifes Land. Zur Realisierung des Bebauungsplans hat die Umlegungsstelle nach Anordnung durch die Stadtverordnetenversammlung und Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer mit Beschluss vom 14.03.2019 die Umlegung eingeleitet. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt im Umlegungsverfahren nur über eine Einwurfsfläche von 1.494 m². Zur Bereitstellung der für den Gemeinbedarf erforderlichen Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main ist allerdings eine Einwurfsfläche seitens der Stadt Frankfurt am Main von 59.481 m² erforderlich. Durch die geplante Zuteilung und Abfindung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern mit Grundeigentum außerhalb des Umlegungsgebietes reduziert sich dieser Flächenbedarf im Umlegungsverfahren für die Stadt Frankfurt am Main auf eine Einwurfsfläche von 32.274 m² Rohbauland. Die erforderliche Flächenbereitstellung für den Gemeinbedarf soll mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen von Grundstücksübernahmen mit einer Abfindung in Geld vorgenommen werden. Hierfür sind Aufwendungen in Höhe von 19.525.770 € (605 €/m²) zzgl. 1.171.546 € erforderlich, die bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (PG 14.03 Bodenordnung) im Bereich Wertausgleiche aus Bodenordnungsverfahren zu Mehraufwendungen 2025 i. H. v. 19.336 T€ führen wird. Die pauschalen Ansätze in diesem Bereich werden mit 1.362 T€ p. a. budgetneutral geplant, da die Aufwendungen im Bereich Bodenordnung sich über den jeweiligen Fortgang der Verhandlungen in Umlegungen und dem jeweiligen Planungsverfahren richten. B. Alternativen keine C. Lösung Nach dem Bebauungsplanentwurf sollen u. a. Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - festgesetzt werden. Zur Realisierung des Bebauungsplans hat die Umlegungsstelle nach Anordnung durch die Stadtverordnetenversammlung und Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer die Umlegung eingeleitet. Aufgrund fehlenden städtischen Eigentums für die erforderliche Flächenbereitstellung für den Gemeinbedarf soll mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen von Grundstücksübernahmen (Vorwegnahmen der Entscheidungen nach § 76 BauGB) mit einer Abfindung in Geld nach § 59 Abs. 4 Nr. 1 BauGB vorgenommen werden. D. Kosten Die entstehenden Aufwendungen für die zusätzlichen Flächen in Höhe von 19.525.770 € (605 €/m²) zzgl. 1.171.546 € werden im Bereich der Bodenordnung (Produktgruppe 14.03) auf den entsprechenden Aufwandskonten verausgabt. Im Rahmen der Umlegung generiert die Umlegungsstelle zudem einen Umlegungsvorteil in Höhe von 5.484.643 €. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.09.2025, NR 1367 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Vortrag des Magistrats vom 03.04.2023, M 47 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung des Ältestenausschusses am 18.09.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1367 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 107 und NR 1367 = Annahme) FRAKTION (M 107 = Annahme, NR 1367 = Ablehnung) Gartenpartei (M 107 = Ablehnung, NR 1367 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1367 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6625, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Verkehrsberuhigung und Parkdruckreduktion in der Sebastian-Rinz-StraßeOFOB 223.06.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2025, OF 1169/2 Betreff: Verkehrsberuhigung und Parkdruckreduktion in der Sebastian-Rinz-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten und geeignete Maßnahmen vorschlagen und zeitnah umsetzen, um die für die Anwohner der Sebastian-Rinz-Strasse unhaltbare Verkehrs- und Parksituation zu entschärfen. Mögliche bauliche Maßnahmen könnten sein: - Eine Schranke, um von der Miquel-Allee herkommend die Zufahrt für Nicht-Anwohner zu unterbinden - Zeitnahe Einführung von Parkraumbewirtschaftung Bis dahin könnte eine massive Frequenzerhöhung der Parkkontrollen durch Ordnungsamt und Stadtpolizei erfolgen. Begründung: Anfragen und Beschwerden diverser Anwohner: Die Sebastian-Rinz-Strasse ist eine kleine Anwohnerstrasse mit 22 Häusern, die als Sackgasse in den Grüneburgpark mündet. Viele der Anwohner sind schon älter (>70 Jahre) und auf ihr Auto bzw. einen Parkplatz in Haus- Nähe angewiesen. Direkt neben der Sebastian-Rinz-Strasse befinden sich die Goethe- Universität, die Adornoschule, die Philip Holzmann Berufs-Schule, sowie in der Straße selbst ein Kindergarten und drei Kirchen. Trotz Anwohnerparken ist es so gut wie unmöglich als Anwohner mit Berechtigungsschein einen Parkplatz zu finden. Studenten und Berufsschüler kreisen den ganzen Tag durch die Straße und suchen nach einem Parkplatz. Für die Anwohner gibt es keine Möglichkeit, alternative Parkplätze in der Nähe zu finden, da die einzige Zufahrt die Miquelallee ist. Dem Ordnungsamt und Stadtpolizei fehlen nach mehrfachen Nachfragen die Kapazitäten; es wird kaum kontrolliert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1169/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7149 2025 Die Vorlage OF 1169/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Parkraumbewirtschaftung" der Wortlaut "auch an Wochenenden" eingefügt wird. Abstimmung: Punkt 1.: 3 GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen 3 GRÜNE und CDU (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Punkt 2.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung der Jugendhilfe der Georg-Büchner-SchuleOIBOB 223.06.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.06.2025, OIB 415 entstanden aus Vorlage: OF 1148/2 vom 08.05.2025 Betreff: Unterstützung der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule Der Ortsbeirat stellt der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule (GBS) einen Betrag in Höhe von 699,72 Euro für einen neuen Bezug des Billardtisches aus dem Ortsbeiratsbudget zweckgebunden zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Jugendhilfe der GBS ist ein wichtiger Bestandteil und eine wichtige Anlaufstelle für die Schüler*innen. Die Räumlichkeiten der Jugendhilfe werden stark frequentiert. Ein beliebtes Spielgerät ist der Billardtisch, der nach Jahren neu bezogen werden muss. Ein Angebot für den Bezug inkl. Montage liegt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1608 Aktenzeichen: 40-30
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Reinigung des Kirchengrundrisses am Harheimer KirchplatzOIOB 1423.06.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.06.2025, OI 106 entstanden aus Vorlage: OF 240/14 vom 05.06.2025 Betreff: Reinigung des Kirchengrundrisses am Harheimer Kirchplatz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, unter Verwendung des Budgets mit einer Summe von bis zu 5.000 Euro aus dem Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" den Kirchengrundriss mit Kruzifix am Harheimer Kirchplatz zu reinigen und hinsichtlich der Verunreinigung des Sandsteins mit Flechten entsprechend zu sanieren. Die regelmäßige Reinigung des Kirchengrundrisses stellte sich in den vergangenen Jahren aufgrund der unklaren Zuständigkeit als recht komplex dar und wurde daher auch nur unregelmäßig bzw. gar nicht durchgeführt. Aus diesem Grund sieht der Ortsbeirat eine Verwendung des Budgets aus dem genannten Sonderfonds als geeignet an, den Kirchengrundriss vor der Sommersaison gründlich zu reinigen und - wenn finanziell möglich - auch den Sandstein von Flechten zu befreien. Ein sauberer Kirchengrundriss trägt auch zur Attraktivität des Platzes bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 02.07.2025
OIOB 14Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der MaßbornstraßeOMOB 1423.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7125 entstanden aus Vorlage: OF 238/14 vom 25.05.2025 Betreff: Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Maßbornstraße zwischen der Straße In den Aspen und der Maßbornstraße 60 parkenden Fahrzeuge tierschutzgerecht mit minimalem Eingriff vor Vogelkot zu schützen, indem Folgendes umgesetzt wird: Auf den fünf Straßenlaternen, unter denen sich Parkplätze befinden, sollen auf dem Ausleger der Laternen ca. zwei Meter lange Verschrägungen (Winkel) angebracht werden, sodass an diesen Stellen ein Aufsitzen von Vögeln über den Parkbuchten verhindert wird. Begründung: Laternen sind ideale Aufsitzpunkte für flugfähige Wildtiere, wie Rabenvögel, Elstern und Ringeltauben. Aufgrund des eng bemessenen Parkraums haben Anwohnende und Betroffene den Ortsbeirat zur Hilfe gerufen, da die Kosten für die Reinigung der Fahrzeuge in keinem Verhältnis zu einer kleinen tierschutzgerechten Maßnahme stehen. Im Rahmen einer minimalen Vergrämung sollen Alu-Verschrägungen (Winkel) mittels metallenen Kabelbindern (Schellen) angebracht werden, die im Gegensatz zu geklebten Spikes und Spanndrähten haltbarer und ästhetischer anzusehen sind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1816 Antrag vom 06.02.2026, OF 267/14 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2026, OIB 475 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - E-Ladestationen in HarheimOMOB 1423.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 239/14 vom 05.06.2025 Betreff: E-Ladestationen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding und/oder der Mainova AG auf den Parkplätzen des Bürgerhauses Harheim (Zur Untermühle) drei öffentliche Ladepunkte einzurichten. Begründung: Obwohl der nach dem Elektromobilitätskonzept 2019 (Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main/Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main) im Szenario 3 für 2030 prognostizierte Bedarf von 866 Ladestationen für ganz Frankfurt bereits deutlich übertroffen ist, gibt es in Harheim von den 17 prognostizierten Ladestationen bis jetzt noch keine einzige. Die von der Stadt Frankfurt beauftragte EcoLibro Prognosestudie (Februar 2024) weist ausdrücklich darauf hin, dass der öffentlichen Hand in der aktuellen Phase eine besondere Bedeutung zukommt, und zwar insbesondere dort "... wo private Lösungen nicht in der notwendigen Geschwindigkeit und in ausreichendem Maße entstehen. .... Solange keine privatwirtschaftlich tragbaren Ladeangebote entstehen, muss zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für alle Bürger*innen eine Grundversorgung mit öffentlicher Ladeinfrastruktur geschaffen werden..." (EcoLibro, Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main, Februar 2024, S. 6) Da es der Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit Mainova und ABG gelungen ist, über 300 öffentliche Ladepunkte in den Parkhäusern der Innenstadt zu errichten, ist es nun wichtig, mit dieser funktionierenden Kooperation Ladeinfrastruktur auch am Stadtrand zu schaffen, um den stark steigenden Markthochlauf beim Umstieg auf E-Fahrzeuge am Stadtrand nicht zu bremsen. Bei vielen privaten Stellplätzen kann nicht vorausgesetzt werden, dass diese technisch oder wirtschaftlich mit einer Ladestation ausgerüstet werden können. Somit werden etliche Besitzer von E-Fahrzeugen abhängig von öffentlichen Lademöglichkeiten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgänger- und Radfahrersicherheit EschbachbrückeOMOB 1423.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7127 entstanden aus Vorlage: OF 242/14 vom 05.06.2025 Betreff: Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Brücke zwischen den Straßen An der Pfarrwiese und Harheimer Stadtweg beim Verlassen der Brücke auf den Harheimer Stadtweg durch Rückverlegung der Gehwegabsenkung wiederherzustellen. Es handelt sich um einen ausgewiesenen Schulweg zur Harheimer Grundschule. Begründung: Die im Zuge der blindengerechten Ausführung der Brücke angebrachten Bordsteinabsenkungen sind so weit von der eigentlichen Einmündung auf den Harheimer Stadtweg entfernt angelegt worden, dass sie sich direkt an den dort parkenden Autos befinden. Dies schränkt die Sicht beim Einbiegen auf die Straße ein und stellt aus der Sicht des Ortsbeirats ein Sicherheitsrisiko insbesondere für fahrrad- oder rollerfahrende Grundschulkinder dar. Foto:privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkplatzmarkierungen ReginastraßeOMOB 1423.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7128 entstanden aus Vorlage: OF 243/14 vom 05.06.2025 Betreff: Parkplatzmarkierungen Reginastraße Vorgang: OM 6247/20 OBR 14; ST 1805/20; OM 1165/21 OBR 14; ST 764/22 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat mit der Anregung vom 22. Juni 2020, OM 6247, beantragte und vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 12. Oktober, ST 1805, zugesagte, dann vom Ortsbeirat mit der Anregung vom 29. November 2021, OM 1165, erneut beantragte und vom Magistrat nochmals in seiner Stellungnahme vom 21. März 2022, ST 764, zugesagte und "voraussichtlich zu Beginn des zweiten Quartals 2022" angekündigte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Magistrat hat der Anregung zugestimmt und angekündigt, dass im genannten verkehrsberuhigten Bereich der Hausnummern 32 und 36 ca. drei bis vier Parkplätze markiert werden können. Die Maßnahme wurde bisher jedoch nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat bittet um Realisierung, damit an besagter Stelle legal geparkt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1805 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2021, OM 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 764 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Tilly-Edinger-Platz mit einfachen Mitteln aufwertenOMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7140 entstanden aus Vorlage: OF 1168/2 vom 22.06.2025 Betreff: Tilly-Edinger-Platz mit einfachen Mitteln aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Aufwertung des Tilly-Edinger-Platzes zeitnah umzusetzen: 1. Aufstellung einer Tischtennisplatte; 2. Installation zusätzlicher Sitzgelegenheiten, auch mit Rückenlehnen und Armstützen für ältere Menschen; 3. Einrichtung einer Balancierstange oder ähnlicher Bewegungsanreize für Kinder; 4. Aufstellung einer stabilen, verschließbaren Truhe zur gemeinschaftlichen Nutzung für Spiel- und Bewegungsmaterialien - es dient zur Kenntnis, dass dem Ortsbeirat Personen bekannt sind, die bereit wären, eine Patenschaft für die Truhe zu übernehmen; 5. Ersatz der bestehenden Abfalleimer durch größere und krähensichere Modelle, inkl. Aschenbecher. Begründung: Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins am 12. Juni 2025 mit Vertreter*innen des Ortsbeirats, des Magistrats und der Bürgerinitiative "Bockenheim außer Haus" sowie der Kinderbeauftragten wurden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Tilly-Edinger-Platz gesammelt und diskutiert. Die oben genannten Maßnahmen wurden dabei als sinnvoll und umsetzbar identifiziert. Sie tragen dazu bei, den Platz als generationsübergreifenden Treffpunkt im Quartier zu stärken, Bewegungsangebote zu schaffen und die Sauberkeit nachhaltig zu verbessern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, diese Anregungen aufzunehmen und im Sinne einer lebendigen, inklusiven Stadtteilentwicklung zügig umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichernOMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7141 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 27.05.2025 Betreff: Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg der Franckeschule und der Johanna-Tesch-Schule besser zu schützen und dafür folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umwidmung des letzten Parkplatzes vor der Kreuzung Franz-Rücker-Allee und Bernusstraße und Zurückversetzung des Schildes "Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)" um diesen Parkplatz, damit die Schüler*innen freie Sicht auf die Kreuzung haben; 2. Schraffierung des Fünf-Meter-Bereichs an der Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee, um illegales Parken in diesem Bereich zu verhindern. Begründung: Das letzte Fahrzeug am Ende des Parkraums an der Franz-Rücker-Allee unterbricht den Schulweg (siehe Fotos). Schüler und Schülerinnen müssen an dieser Stelle um den Baum herumlaufen. Dadurch können sie abbiegende Fahrzeuge in die Bernusstraße nur sehr spät erkennen, da keine Sichtbeziehung besteht. Schulweg Franckeschule/Johanna-Tesch-Schule (Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen) Dieser Parkplatz sollte entwidmet und die Beschilderung um eine Parkplatzlänge nach hinten versetzt werden. Schild: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende). Fünf-Meter-Bereich an der Ecke Bernusstraße sollte kenntlich gemacht und illegales Parken dort verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1710 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisierenOMOB 223.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 02.06.2025 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorgang: B 166/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist; 2. zu bestätigen, dass die im Magistratsbericht B 166 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden; 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 882 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119OMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7143 entstanden aus Vorlage: OF 1159/2 vom 02.06.2025 Betreff: Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anzahl der Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 um drei bis vier weitere Fahrradbügel zu erhöhen bzw. die vorhandenen so anzuordnen, dass in diesem Bereich erheblich mehr Fahrräder abgestellt werden können; 2. alternativ zu prüfen, ob zusätzliche Fahrradbügel an anderer geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe der Hausnummern 117 und 119 installiert werden können und dies bei positiver Prüfung umzusetzen, oder 3. zusätzliche Fahrradbügel an der Kreuzung Schloßstraße/Robert-Mayer-Straße gegenüber dem Außenbereich des Restaurants "Immer Satt" zu installieren. Begründung: Die derzeit vorhandenen sechs Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 werden überwiegend von Mieter*innen der Wohngemeinschaften des Studentischen Wohnens genutzt. Anwohnende, u. a. der Hausnummer 117, können diese daher nur sehr eingeschränkt verwenden. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen übersteigt die bestehende Kapazität deutlich. Aktuell sind dreimal zwei Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn angeordnet (siehe Fotos) - möglicherweise lässt sich bereits durch eine Erweiterung und geänderte Anordnung zusätzlicher Platz schaffen. Alternativ könnten weitere Fahrradbügel an nahegelegenen, geeigneten Standorten ergänzt werden. (Quelle: Street View von Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1709 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196OMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7144 entstanden aus Vorlage: OF 1160/2 vom 29.05.2025 Betreff: Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196 Vorgang: V 979/24 OBR 2; ST 2196/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie und ob sich die Situation an der Station "Bockenheimer Warte" nach Ansicht/Eindruck der VGF verbessert hat; 2. welche Maßnahmen an der Universitätsbibliothek (Freimannplatz) bis hin zum Bockenheimer Depot bzw. Richtung Dondorf-Druckerei ergriffen wurden, um Matratzenlagern und Vermüllung vorzubeugen und dafür Sorge zu tragen, dass Toiletten auch genutzt werden bzw. die Freiflächen, etwa hinter den Litfaßsäulen an der Zeppelinallee/Gebüsch ebendort nicht dazu zweckentfremdet werden. Der Ortsbeirat bittet aufgrund der zunehmend prekären Lage rund um den Freimannplatz und auch rund um den alten Campus Bockenheim, die Menschen gezielt anzusprechen und dazu zu bewegen die nach der Stellungnahme ST 2196 noch nicht vollends ausgelasteten Schlafplätze zu nutzen. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen nicht aufgrund von Vermüllung zunehmend auch ein Rattenproblem bekommen. Ratten wurden schon mehrfach am Freimannplatz gesichtet. Es dient zur Kenntnis, dass dieses Anliegen unabhängig der Diskussion um den erforderlichen Wohnraum zu verstehen ist, dies wurde in der Stellungnahme ST 2196 vorgetragen. Zunächst geht es hier um die kurzfristig zu leistende Hilfe für Bedürftige und um das Sicherheitsgefühl der Anlieger. Der Ortsbeirat steht gerne zum Dialog bereit. Begründung: Leider besteht weiterhin der Eindruck, dass rund um die Bockenheimer Warte Handlungsbedarf besteht. Es werden Menschen beobachtet, die ihre Notdurft am Straßenrand verrichten, die in der U-Bahn-Station nächtigen und Müll/Matratzenlager etc. hinterlassen. Auch wird wild campiert. Schließlich wurden Ratten beobachtet und Anlieger berichten immer wieder von einem subjektiven Gefühl der Unsicherheit. Dies ist kein zu akzeptierender Dauerzustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2024, V 979 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2196 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1719 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleistenOMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7145 entstanden aus Vorlage: OF 1162/2 vom 03.06.2025 Betreff: Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob zur Gewährleistung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit am Rohmerplatz auf Höhe der Hausnummer 35 (Bordsteinabsenkung gegenüber dem Postgebäude) die Aufstellung von Pflanzkübeln oder vergleichbaren Objekten zulässig und realisierbar ist; 2. sofern die Prüfung ergibt, dass die Aufstellung von Pflanzkübeln möglich ist, eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme vorzunehmen. E s dient der Kenntnis, dass für die Pflanzkübel bereits eine Patenschaft organisiert wurde; 3. die verkehrliche Situation rund um den gesamten Rohmerplatz - insbesondere mit Blick auf die Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs - insgesamt zu überprüfen und etwaige bestehende Mängel oder Gefahrenlagen zu beheben. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, a) ob Zu- und Abwege rund um den Platz durch parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse blockiert werden; b) ob alle Übergänge über abgesenkte Bordsteine verfügen; c) ob die vorhandenen Wegeführungen für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sind. Begründung: Die Umgestaltung des Rohmerplatzes wurde von Anwohnenden positiv aufgenommen. Nach wie vor wird jedoch die barrierefreie Querungsmöglichkeit an der Bordsteinabsenkung auf Höhe des Postgebäudes durch parkende Fahrzeuge blockiert, obwohl dieser Bereich eigentlich freigehalten werden müsste. Da Poller oder Radbügel laut Verkehrsamt aufgrund eines unterirdischen Bauwerks nicht installiert werden können, wäre die Aufstellung von Pflanzkübeln ggf. eine alternative Lösung. Eine Pflegepatenschaft für derartige Kübel ist bereits organisiert. Gleichzeitig zeigen aktuelle Fotos, dass die Situation am Rohmerplatz nicht nur an einer Stelle problematisch ist. Viele Zu- und Abwege sind nicht barrierefrei zugänglich. Daher sollte eine umfassende Prüfung erfolgen, um den Platz dauerhaft barrierefrei und sicher zugänglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die SophienstraßeOMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 1164/2 vom 27.05.2025 Betreff: Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Vorgang: OM 1498/17 OBR 2; ST 480/18; OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: - Begrünung der Bürgersteige zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße und der Juliusstraße auf der Südseite der Sophienstraße in ähnlicher Weise wie auf Höhe der Sophienhöfe (zwischen Ginnheimer Straße und Konrad-Broßwitz Straße) und/oder - wenn möglich, Festlegung und entsprechende Pflanzung von Baumstandorten auf dem Abschnitt. In diesem Zusammenhang sei an das noch ausstehende, dem Ortsbeirat 2 bereits in der Stellungnahme ST 480 zu Ziffer 5. in Aussicht gestellte, Prüfungsergebnis zu erinnern und - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Bernusstraße/Basaltstraße. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Anlässlich der Einführung dieses Radstreifens werden die Radwege auf den Bürgersteigen vorzugsweise von Kindern bzw. langsam fahrenden Radfahrern genutzt. Daher böte es sich nach Ansicht des Ortsbeirats an, die Flächen zu begrünen. Das Straßenbild wirkt auf dem westlichen Teil mit Begrünung sehr viel freundlicher. An der Nordseite gibt es Baumstände und Vorgärten, die Südseite hingegen ist vollends versiegelt. Es wird auf die Anregung OM 1616 hingewiesen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch diese Vorlage nicht ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Regelmäßiger Einsatz des Social Bus in der KuhwaldsiedlungOMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7147 entstanden aus Vorlage: OF 1166/2 vom 03.06.2025 Betreff: Regelmäßiger Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird gebeten, 1. sich dafür einzusetzen, dass der Social Bus des Jugend- und Sozialamtes Frankfurt am Main auch regelmäßig in der Kuhwaldsiedlung zum Einsatz kommt; 2. einen regelmäßigen Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung im Rhythmus von zwei bis vier Wochen zu prüfen und umzusetzen; 3. einen geeigneten, gut erreichbaren zentralen Standort im Quartier vorzuschlagen, z. B. vor den beiden Kirchen, beim Vereinsheim des SV 66 Frankfurt e. V. oder auf dem zentralen Spielplatz; 4. darzustellen, wie das Angebot bekannt gemacht und zielgruppengerecht kommuniziert werden kann, insbesondere gegenüber schwer erreichbaren bzw. nicht-deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen. Begründung: Die Bedarfe der Bevölkerung und strukturellen Herausforderungen der Kuhwaldsiedlung machen den Einsatz eines niedrigschwelligen, aufsuchenden Beratungsangebots besonders notwendig. Die Kuhwaldsiedlung ist ein räumlich isolierter und strukturell benachteiligter Teil Bockenheims mit besonderem Unterstützungsbedarf: Es gibt keine Nahversorgung im Quartier (z. B. Supermarkt, Apotheke, Bank), keine Kinderarztpraxis und keine zentralen Begegnungsorte. Bewohner*innen müssen für grundlegende Angebote das Quartier verlassen. Die soziale Infrastruktur ist unzureichend. Angebote für Kinder, Jugendliche, Senior*innen und Familien fehlen ebenso wie niedrigschwellige Sozialberatung. Es existiert kein dauerhaftes Quartiersmanagement, das soziale Teilhabe stärken oder Unterstützungsangebote koordinieren könnte. Erste Impulse durch die Quartierskonferenz 2023 belegen jedoch den großen Bedarf und das lokale Engagement. Viele Bewohner*innen sind auf einfache, ortsnahe Zugänge zu sozialer Beratung angewiesen. Der Social Bus wäre ein wirkungsvolles Instrument, um diese Lücken zu schließen - niedrigschwellig, direkt vor Ort, unterstützend in alltäglichen Fragen von Anträgen bis Beratung. Die ersten positiven Erfahrungen aus dem Einsatz in Griesheim zeigen, wie hilfreich dieses mobile Angebot ist - insbesondere für Menschen, die sonst kaum Kontakt zu Hilfsangeboten haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1545 Aktenzeichen: 51
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Großbaustelle Bockenheimer LandstraßeOMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7148 entstanden aus Vorlage: OF 1167/2 vom 06.06.2025 Betreff: Großbaustelle Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat in einer Sitzung vor Ort die geplanten Maßnahmen zur Verlegung von Strom- und Fernwärmeleitungen zu präsentieren. Vertreter von Mainova AG und der Netzdienste Rhein-Main GmbH sollen dabei eingebunden werden. Auf folgende Fragen soll in der Vorstellung der Maßnahmen eingegangen werden: 1. Wie sieht die Bedarfsabschätzung für Fernwärme in der durch die Maßnahmen angeschlossenen Gebiete aus? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Wirkung der im Berufsverkehr zu erwartenden Staus abzumildern? 3. Welche Auswirkungen sind auf den Verkehr in den an die Bockenheimer Landstraße angrenzenden Nebenstraßen zu erwarten? 4. Welche Einschränkungen werden für den Fußverkehr, insbesondere an der nördlichen Seite zwischen Alte Oper und Niedenau sowie Palmengartenstraße und Zeppelinallee, bestehen? Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Über die Baumaßnahme wurde am 30.05.2025 in der Frankfurter Neuen Presse berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1887 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsberuhigung und Parkdruckreduktion in der Sebastian-Rinz-StraßeOMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7149 entstanden aus Vorlage: OF 1169/2 vom 23.06.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung und Parkdruckreduktion in der Sebastian-Rinz-Straße Der Magistrat wird gebeten , geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und zeitnah umzusetzen, um die für die Anwohner der Sebastian-Rinz-Straße unhaltbare Verkehrs- und Parksituation zu entschärfen. Eine mögliche bauliche Maßnahme könnte eine zeitnahe Einführung von Parkraumbewirtschaftung, auch an Wochenenden, sein. Bis dahin könnte eine massive Frequenzerhöhung der Parkkontrollen durch Ordnungsamt und Stadtpolizei erfolgen. Begründung: Es handelt sich um Anfragen und Beschwerden diverser Anwohner. Die Sebastian-Rinz-Straße ist eine kleine Anwohnerstraße mit 22 Häusern, die als Sackgasse in den Grüneburgpark mündet. Viele der Anwohner sind schon älter (über 70 Jahre) und auf ihr Auto bzw. einen Parkplatz in Hausnähe angewiesen. Direkt neben der Sebastian-Rinz-Straße befinden sich die Goethe-Universität, das Adorno-Gymnasium, die Philipp-Holzmann-Schule sowie in der Straße selbst ein Kindergarten und drei Kirchen. Trotz Anwohnerparken ist es so gut wie unmöglich als Anwohner mit Berechtigungsschein einen Parkplatz zu finden. Studenten und Berufsschüler kreisen den ganzen Tag durch die Straße und suchen nach einem Parkplatz. Für die Anwohner gibt es keine Möglichkeit, alternative Parkplätze in der Nähe zu finden, da die einzige Zufahrt die Miquelallee ist. Dem Ordnungsamt und Stadtpolizei fehlen nach mehrfachen Nachfragen die Kapazitäten, daher wird kaum kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1711 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am MainOMOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150 entstanden aus Vorlage: OF 1170/2 vom 19.06.2025 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der derzeitigen Straßenbauarbeiten dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich vor dem Haupteingang der evangelisch-reformierten Kirche des Gemeindezentrums in der Freiherr-vom-Stein-Straße 8 (siehe Fotos in der Begründung) mit entsprechender Straßenbeschilderung sowie entsprechender Schraffierung so ausgewiesen wird, dass dieser für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ist und zukünftig nicht mehr von parkenden Autos blockiert wird. Begründung: Vor dem Eingang der Kirche/des Gemeindezentrums gibt es zwar eine Abschrägung des Bordsteins, um mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ungehindert die Rampe nutzen zu können, aber leider wird diese Stelle immer wieder mit parkenden Autos blockiert. Die Aussparung der aufgezeichneten Parkplätze auf der Straße stellen auch kein Hindernis dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zufahrt zum Niddapark unterbindenOMOB 223.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7151 entstanden aus Vorlage: OF 1161/2 vom 02.06.2025 Betreff: Zufahrt zum Niddapark unterbinden Der Magistrat wird gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und durch Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen: 1. am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung Niddapark das Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren; 2. am Ende des Knöterichwegs das Verkehrszeichen 260 zu installieren und das Grünanlagenschild von Büschen zu befreien; 3. an der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. Begründung: Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um Kfz-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das Verkehrszeichen 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus. Schaubild der drei Orte an denen die Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 und zwei Schilder "Öffentliche Grünanlage", mit Ausnahme am Knöterichweg, angebracht werden sollen. (Quelle: OpenStreetMap mit eigenen Anmerkungen) Blick von der Ginnheimer Landstraße auf parkende Kraftfahrzeuge. (Quelle: Schild http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog) Beispiel: Schild "Öffentliche Grünanlage" Schild: "Öffentliche Grünanlage" Knöterichweg: Schild "Öffentliche Grünanlage", das Schild soll von den Büschen befreit werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1712 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bitte um Erhalt der Uhr am WestbahnhofOMOB 223.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7152 entstanden aus Vorlage: OF 1163/2 vom 04.06.2025 Betreff: Bitte um Erhalt der Uhr am Westbahnhof Vorgang: OM 3551/23 OBR 2; ST 1252/23 Der Magistrat wird gebeten, erneut mit der DB AG in Kontakt zu treten und den Erhalt der Uhr - inklusive Einlagerung und Instandsetzung - zu fordern. Entsprechend ist die Stellungnahme ST 1252 zurückzuweisen. Begründung: Die Uhr am Ausgang Solmsstraße/Westbahnhof hat historischen Charakter. Dazu sei auf die ursprüngliche Anregung OM 3591 verwiesen. Der Ortsbeirat hat sich im Rahmen eines historischen Stadtrundgangs von der Einmaligkeit der Uhr überzeugen können. Diese zu erhalten würde ein Stück Bockenheimer Industriegeschichte bewahren. Der Ortsbeirat vermittelt gerne den Kontakt, sollten nähere Informationen erwünscht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3551 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1252 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1786 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fluglärmminderung für Bergen-EnkheimSTOB 623.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1000 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Flugverkehr hat sowohl auf die Umwelt, als auch auf die Gesundheit der betroffenen Anwohner:innen weitreichende negative Auswirkungen. Zahlreiche Studien belegen, dass Fluglärm mit einer Vielzahl an gesundheitlichen Problemen in Verbindung steht. Der Magistrat erachtet es deshalb als notwendig, sich weiterhin für eine Verminderung der Lärmbelastung durch Flugbewegungen innerhalb der betroffenen Gebiete insgesamt einzusetzen. Es ist ein großes Anliegen, die Lebensqualität sowie Gesundheit in Frankfurt und der Region zu fördern und die Lärmbelastungen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang setzt der Magistrat sich nachdrücklich dafür ein, dass alle relevanten Akteure und Institutionen gemeinsam daran arbeiten, eine Lösung zu finden, welche die Belastungen für alle Bürgerinnen und Bürger minimiert, ohne neue Belastungen an anderer Stelle zu erzeugen. Der Magistrat ist sich der bestehenden Herausforderungen bewusst, weist jedoch darauf hin, dass die direkte Zuständigkeit in Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens, die aktuelle Betriebsrichtung oder die Flugroutenplanung dem Flughafenbetreiber und der deutschen Flugsicherung unterliegen. Diese sind auch für die Implementierung neuer Technologien verantwortlich und angehalten, auf Grundlage neuester technischer Entwicklungen und Erkenntnisse Lösungen zu erarbeiten, welche die Lärmemissionen und Belastungen der Anwohner:innen minimieren. Das Expertengremium Aktiver Schallschutz ist nach einer systematischen sowie umfassenden Prüfung und unter der Berücksichtigung aller relevanten Variablen zu dem Entschluss gekommen, dass durch eine laterale Optimierung der Abflugroute "Nord 07 lang" keine erheblichen Verbesserungen für die Bürger und Bürgerinnen eintreten würde, ohne die Lärmbelastungen an andere Stelle zu verlagern. Hoch belastete Regionen sollen nicht noch höher belastet werden, sondern die Zahl der insgesamt Hochbetroffenen soll gesenkt werden. Bei einer Optimierung der Abflugroute "Nord 07 lang" würden die Belastungen beispielsweise zwischen Offenbach und Frankfurt lediglich verlagert werden, ohne dabei einen großen Entlastungseffekt insgesamt zu erreichen. Das Ziel des Magistrats ist es, die Lärmminderung auf gesamter Ebene zu fördern, wobei einerseits stets die Möglichkeiten zur Verbesserung im Blick behalten werden sollen und gleichzeitig auf eine faire und gerechte Verteilung der Belastungen geachtet werden soll. Der Magistrat setzt sich deshalb über die Stabsstelle für Fluglärmschutz, das Forum Flughafen und Region sowie die Fluglärmkommission zur nachhaltigen Vermeidung von Fluglärm und schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und im Fall von Neubetrachtungen zu Maßnahmen des aktiven Schallschutzes für weitere Entlastungen sowie der Optimierung von Flugrouten- und verfahren in den betroffenen Regionen ein. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat über die Gremien für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein. Beispiele sind die Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene, die Reduzierung von Verspätungsflügen, die Prüfung von Optimierungen der Flugrouten und die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des Verkehrsflughafens Frankfurt Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestaltenSTOB 423.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1001 Betreff: U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten Der Magistrat wird die Gleisanlagen im Bereich des Bahnüberganges Deuil-La-Barre-Straße überprüfen lassen. Abhängig von der Ursache der Schallemissionen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2025, V 1124
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Platzangebot in den U-Bahn-Linien U2 und U9 bedarfsgerecht anpassenSTOB 623.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1002 Betreff: Platzangebot in den U-Bahn-Linien U2 und U9 bedarfsgerecht anpassen Auf den U-Bahn-Linien U2 und U9 werden alle Anforderungen des Nahverkehrsplans 2025+ (NVP) zur Auslastungsqualität erfüllt. Im NVP ist vorgesehen, dass im Mittel aller Fahrten in einer Stunde maximal 50 % (Normalverkehrszeit) bzw. 65 % (Hauptverkehrszeit) aller Sitz- und Stehplätze genutzt werden sollen. Überschreitungen des Grenzwertes bei einzelnen Fahrten sind zulässig. Die Beobachtungen der Marktforschung haben ergeben, dass bei nur bis zu fünf einzelnen von insgesamt rund 110 Fahrten pro Tag je Richtung bei der Linie U2 am stärksten Querschnitt (Eschenheimer Tor - Hauptwache) überhaupt eine Auslastung oberhalb von 50 % auftritt. Das ermittelte Maximum liegt bei 55 %. Diese stärker nachgefragten Fahrten liegen in der Hauptverkehrszeit. Die hier zulässige Auslastung von 65 % wird eingehalten. Im Gebiet des Ortsbeirats Nieder-Eschbach ist die Auslastung deutlich geringer. Die Prüfungen haben ergeben, dass die Platzkapazität zu jeder Zeit ausreichend ist. Bei lediglich zwei einzelnen von rund 60 Fahrten pro Tag je Richtung tritt bei der Linie U9, und hier auch nur am stärksten Querschnitt (Niederursel - Uni-Campus Riedberg), überhaupt eine Auslastung von ca. 50 % auf. Im Maximum wurden dabei - bei einer Kapazität der eingesetzten U- Bahn-Wagen von 175 Sitz- und Stehplätzen - nur bis zu 90 Fahrgäste gezählt. Die Auslastung auf dem Gebiet des Ortsbeirats ist hingegen geringer. Die Prüfung hat somit ergeben, dass am Morgen der bereits erfolgte Einsatz von zwei Wagen gerechtfertigt werden kann und am Mittag und Nachmittag kein zweiter Wagen eingesetzt werden muss. Eine durchgängige Behängung der U9 mit zwei Wagen würde zu einem Überangebot führen, welches Mehrkosten verursacht und nicht wirtschaftlich ist. Weiterhin erhöht ein zweiter Wagen den Energieverbrauch und ist daher auch aus ökologischer Sicht an dieser Stelle nicht sinnvoll. Es dient zur Kenntnis, dass im gesamten ÖPNV-Netz die Fahrgastzahlen regelmäßig erhoben und ausgewertet werden. Die letzte Erhebung fand im 1. Quartal 2025 statt und wird durch ein automatisches Fahrgastzählsystem unterstützt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6508
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - E-Scooter auf dem neu gebauten Parkplatz der Sportanlage HarheimSTOB 223.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1003 Betreff: E-Scooter auf dem neu gebauten Parkplatz der Sportanlage Harheim Aus Sicht der Stadt Frankfurt wäre es sinnvoll, wenn bereits auf dem entstehenden Parkplatz ein fester Stellplatz für die E-Scooter reserviert und entsprechend durch die Baufirma markiert wird. Damit kann auch auf dem Parkplatz die beste Ordnungswirkung erzielt werden. Es wird zeitnah mit dem Sportverein Kontakt aufgenommen, um eine mögliche Umsetzung zu besprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6720
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Musikhochschule am Kulturcampus: Zurückweisung der Stellungnahme ST 382 und Vorstellung der Pläne vor OrtSTOB 723.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1004 Betreff: Musikhochschule am Kulturcampus: Zurückweisung der Stellungnahme ST 382 und Vorstellung der Pläne vor Ort Zu 1. Die Planungen zum Kulturcampus wurden dem OBR 2 am 06.05.2025 in einem Sondertermin im Planungsdezernat vorgestellt und erläutert. Der Magistrat hält an den Festsetzungen des Bebauungsplans B 569 Senckenberganlage/ Bockenheimer Landstraße sowie an den mit der Stadtgesellschaft intensiv in Planungswerkstätten erarbeiteten und in einem Konsensplan verankerten Planungszielen fest. Zu 2. a) Die neben dem Bockenheimer Depot heute nicht versiegelte trapezförmige Fläche ist im Bebauungsplan B 569 als Sondergebiet Kultur/ Wissenschaft festgesetzt. Dies bedeutet, dass diese Fläche entsprechend den Festsetzungen bebaut werden soll. Die derzeitige Planung des Landes Hessen sieht dort eine Mensanutzung im EG und Studentenwohnen in den Obergeschossen vor. b) Der Ausgleich für die Versiegelung dieser Fläche ist bereits auf der Ebene der Bebauungsplanerstellung abgearbeitet worden. In diesem Plangebietsbereich können südlich der Bockenheimer Landstraße durch die Festsetzung öffentlicher Grünfläche - Parkanlage - heute bebaute Flächen entsiegelt werden. Dadurch wird die heute im Blockinnenbereich liegende öffentliche Grünfläche nach Osten erweitert und künftig an die neue Jügelstraße anschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6739
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Glauburgplatz - Neue Vorgaben durch neue Bebauung?STOB 1323.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1005 Betreff: Glauburgplatz - Neue Vorgaben durch neue Bebauung? Zu a): Für die im Rahmen der Baumaßnahme am Glauburgplatz beanspruchten Flächen wurden dem Bauherrn in der Baugenehmigung verbindliche Auflagen erteilt: Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Beete der Bestandsbäume an der Nordgrenze zum Spielplatz aufzuwerten. Zwei im Zuge der Kampfmittelräumung entfernte Bäume sind durch Ersatzpflanzungen nach Vorgaben des Fachamts zu ersetzen. Eine Pflege der Neupflanzungen über fünf Jahre ist sicherzustellen. Zwischen dem Hof des neuen Gebäudes und dem Spielplatz ist die Errichtung eines mittigen Tors mit automatischer, verletzungsfreier Schließung gestattet. Der Spielplatz darf nicht als Andienung für das geplante Café im Gebäude genutzt werden. Zu b): Der Magistrat sieht durch die näher gerückte Wohnbebauung keine Auswirkungen auf den Spielplatz, weder in Bezug auf dessen Nutzung noch auf eine mögliche Umgestaltung. Die Geräuschemissionen eines Spielplatzes gelten im wohnungsnahen Umfeld als sozialadäquat und sind daher grundsätzlich hinzunehmen. Die bestehende Widmung des Spielplatzes für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren bleibt unberührt. Die DIN 18034-1 sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Spielplätze an sich wandelnde Bedürfnisse anzupassen, was auch Veränderungen oder Erweiterungen einschließt. Für die im öffentlichen Raum stattfindenden Feste erwartet der Magistrat ebenfalls keine Einschränkungen durch das Heranrücken der Wohnbebauung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6385
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - - Baumaßnahmen an der A 661 - Projektvorstellung zur Einhausung der A 661 - Projektvorstellung Einhausung A 661STOB 823.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006 Betreff: - Baumaßnahmen an der A 661 - Projektvorstellung zur Einhausung der A 661 - Projektvorstellung Einhausung A 661 Die Autobahngesellschaft des Bundes (AdB) hat Planungsrecht zur Vervollständigung der A661. Zu den hierfür notwendigen Maßnahmen sind durch sie erste Schritte eingeleitet worden. Um Sondierungsmaßnahmen, Bodengrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten ausführen zu können, ist ein Vegetationsrückschnitt unumgänglich gewesen. Wie die AdB mitgeteilt hat, mussten die Maßnahmen aufgrund des Planungstaktes für die Vervollständigung der Autobahn zeitnah stattfinden, sind aber keinesfalls behindernde bzw. konkurrierende Verfahrensschritte für das Einhausungsvorhaben. Maßnahmen, die im Bereich New Atterberry/Friedberger Landstraße durch die Autobahngesellschaft im Rahmen der planfestgestellten Vervollständigung der Autobahn ausgeführt werden, stehen in der Verantwortung der AdB. Konkrete Aussagen zu Zeitplan, Meilensteinen und Planungen zum Lärmschutz können nur durch die AdB selbst erfolgen. Aktuell finden noch finale Abstimmungen zwischen den zu beteiligenden Ämtern statt. Parallel hierzu ist die Magistrats-Vorlage zur Beschlussfassung in Vorbereitung und steht kurz vor Fertigstellung. Mit dieser Vorlage wird der Abschlussbericht der DEGES sowie die Planunterlagen zur Entwurfsfassung, Zeitplanung und Kostenübersicht vorgelegt. Zum anderen soll gleichzeitig mit dieser Vorlage die nächste Phase, die der Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses dient, eingeleitet und beschlossen werden. Vorgeschaltet und beabsichtigt ist, eine Informationsveranstaltung über den Sachstand der Planungen zur Einhausung abzustimmen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse vorzustellen. Das Stadtplanungsamt wird auf den Ortsbeirat diesbezüglich zukommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6734 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6760 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6896
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Festhalten an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in NiederradSTOB 723.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1007 Betreff: Festhalten an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022, § 2210, beschlossene Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes Niederrad (M 90) wird mit den in den Planergesprächen vom 07.September 2023 und 09.Dezember 2024 einstimmig abgestimmten und den Ortsbeiratsmitgliedern zur Kenntnis gereichten Informationen zu den planerischen Anpassungen auf dieser Grundlage weitergeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6460 Antrag vom 28.09.2025, OF 1550/5 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7605
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenflächen am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener StraßeSTOB 623.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1008 Betreff: Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenflächen am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6708
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schilder "Pferde verboten" anbringenSTOB 1223.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1009 Betreff: Schilder "Pferde verboten" anbringen Vorläufige Stellungnahme: In vorliegender Angelegenheit besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6716
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Drei-Felder-Sporthalle für das neue Gymnasium SüdSTOB 823.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1010 Betreff: Drei-Felder-Sporthalle für das neue Gymnasium Süd Der Magistrat hat in der Vergangenheit Optionen geprüft, eine Dreifeldhalle auf dem neuen Areal des Gymnasium Süd abzubilden. Mangels Fläche lässt sich dies leider nicht realisieren. Auf dem Gelände wird eine 2x Zweifeldhalle errichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6878
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Benennung von zwei U-Bahn-Stationen im EuropaviertelSTOB 623.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1011 Betreff: Benennung von zwei U-Bahn-Stationen im Europaviertel Die durch den Ortsbeirat 1 erfolgten Anregungen zur Benennung der Haltestellen im Umfeld der Messe, denen sich die Messe Frankfurt GmbH angeschlossen hat, wurden in die Überlegungen miteinbezogen, sodass im Ergebnis: - auf den Zusatz "/Messe West" an der Station Europagarten verzichtet wird - der Zusatz "/Messe" an der Station "Emser Brücke" zusätzlich aufgenommen wird Dem Wunsch des Ortsbeirates wird somit entsprochen. Die Stationen der U-Bahnlinie U5 im Europaviertel werden folgende Namen tragen: - Güterplatz - Emser Brücke/Messe - Europagarten - Europaviertel West Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6557
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beordnung des ruhenden Verkehrs in der WeserstraßeSTOB 1323.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1012 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Um im Abschnitt der Weserstraße zwischen der Gutleutstraße und der Münchener Straße einerseits die Engstelle zu beseitigen und andererseits keine Straße mit Überbreite zu schaffen, die zum Rasen einlädt, ist geplant, die derzeitigen Parkbuchten dem Gehweg zuzuschreiben. Die Parkstände (Längsparken) sollen hingegen auf der Fahrbahn neu eingerichtet werden. Um zu verhindern, dass die Seitenstreifen zukünftig zum Parken genutzt werden, werden diese abgepollert oder kurzfristig mit Pflanzkübeln o.ä. versehen. Ferner ist darauf zu achten, dass der Höhenunterschied zwischen dem Seitenstreifen und dem Gehweg durch Anrampungen oder in gleicher Weise geeignete Maßnahmen verkehrssicher hergestellt wird. Eine Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße ist erst nach Umbaumaßnahmen an der Lichtzeichenanlage G1 möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5751
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U60311 Gebäude äußerlich ansprechend gestaltenSTOB 1023.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1013 Betreff: U60311 Gebäude äußerlich ansprechend gestalten Es wird davon ausgegangen, dass mit dem oberirdischen Gebäude des ehemaligen U60311 der ehemalige Zugang zur Diskothek auf dem Roßmarkt bzw. an der Straße Am Roßmarkt gemeint ist (also insgesamt 2 oberirdische Bauwerke). Die Fassadenflächen und Türen des Bauwerks wurden kürzlich von der VGF grundgereinigt, von Schmutz, Plakaten und Graffiti befreit sowie gegen künftige Verschmutzung versiegelt. In Kürze werden ebenfalls nicht mehr benötigte Dachaufbauten demontiert. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt plant die VGF derzeit eine Begrünung mit dem Ziel einer Dach- und Fassadenbegrünung. Die Begrünungsmaßnahme steht im Zusammenhang mit der angrenzenden vom Grünflächenamt geplanten, begrünten Pergola. Das Bauwerk wird als Zugang und Fluchtweg zum Untergeschoss / zur B-Ebene benötigt, die im räumlichen Zusammenhang mit der U-Bahn-Station Hauptwache steht. Im Untergeschoss der ehemaligen Diskothek laufen derzeit vorbereitende (Abbruch-) Arbeiten der VGF zum Einbau eines neuen, dauerhaften Netzersatzaggregates und einer Lüftungsanlage zur Notstromversorgung der Station Hauptwache, die den überwiegenden Teil der Fläche belegen werden. An der Ecke Am Roßmarkt / Am Salzhaus befindet sich ein weiteres oberirdisches Bauwerk, das ebenso als Zugang und Fluchtweg aus dem Untergeschoss sowie zur Luftansaugung der unterirdischen Lüftungsanlage benötigt wird. Die Fassaden dieses Gebäudes wurden ebenso bereits grundgereinigt und versiegelt. Nicht mehr benötigte Dachaufbauten werden in Kürze entfernt. Alle Anpassungsmaßnahmen finden in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes umliegender Gebäude statt. Mit den vorgenannten Maßnahmen wird eine deutliche Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes erreicht. Im Zuge der Planungen zur künftigen Gesamtsanierung der Hauptwache wird untersucht, ob auf die oberirdischen Bauwerke verzichtet werden kann und bodengleiche Lösungen in Frage kommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6670
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerüberweg WiesenhüttenplatzSTOB 1123.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1014 Betreff: Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz Der Anregung des Ortbeirats wird nicht entsprochen. Die zur Grünfläche hin gelegene Straßenseite ist mit Schrammbord und zweitem (Doppel-)Bord nicht für eine barrierefreie Querung geeignet, auch dürften die für die Anordnung eines Fußgängerüberweges notwendigen Stärken begegnenden Fuß- und KFZ-Verkehrs dort nicht erreicht werden. Zuletzt ist der gesamte Wiesenhüttenplatz von 2016-2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger*innenbeteiligung, eine objektive Gefahrenlage also nicht gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6551
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47STOB 423.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1015 Betreff: Fahrradbügel für die Neue Mainzer Straße 47 Das angesprochene Grundstück inklusive der Bäume und Baumschutzbügel gehört der Frankfurter Sparkasse. Auf diesem Areal soll das neue Schauspielhaus entstehen. Aktuell kann die Anregung des Ortsbeirats also nicht umgesetzt werden. Gerne wird sich der Magistrat aber ämterübergreifend abstimmen, damit beim Neubau der Städtischen Bühnen genügend Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6553
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichtenSTOB 423.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1016 Betreff: Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichten Die "Machbarkeitsstudie für eine innerstädtische Fahrradtrasse im Bereich City-/Anlagenring in Frankfurt am Main" hat die einzelnen Abschnitte des City-/Anlagenrings auch hinsichtlich der potenziellen Radverkehrsnachfrage und Konfliktpunkte bewertet. Den Abschnitten südöstlich der Friedberger Anlage, also auch der Seilerstraße, wurde dabei eine im Vergleich zu den anderen Abschnitten untergeordnete Bedeutung zugewiesen. Die Seilerstraße ist als Teil des Cityrings eine wichtige Verkehrsachse, bislang vor allem für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Durch diese Tatsache sind eine fokussierte Analyse der MIV-Mengen und die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit essenziell. Derzeit sind drei Fahrspuren und ein Parkstreifen vorhanden. Wie im Zuge der Planung von Radverkehrsanlagen mit der Querschnittsaufteilung verfahren wird, muss Teil der Betrachtung sein und ist in direktem Zusammenhang mit den benachbarten Lichtsignalanlagen-Knoten zu bewerten. Sofern die Querschnittsaufteilung mit zwei Kfz-Fahrsteifen, einem Radfahrstreifen und einem Park-/Multifunktionsstreifen umsetzbar ist, wird letzterer voraussichtlich auf der Südseite platziert werden (unverändert zu heute). Gegebenenfalls lässt sich eine zeitlich beschränkte Haltemöglichkeit (außerhalb der Spitzenstunden) zur Andienung auf der Fahrbahn vor dem Altenheim einrichten. Für eine permanente Ladezone müsste der Fahrbahnverlauf in diesem Bereich verschwenkt werden (Entfall der Parkstände auf der Südseite im Bereich). Dies kann im Zuge einer Planung geprüft werden. Eine Ein-/ Aussteigemöglichkeit für Busse wird sich auf der Nordseite hingegen schwieriger gestalten, da der Ausstieg auf die Fahrbahnseite erfolgen müsste. Dies lässt sich daher voraussichtlich weiterhin nur auf der Südseite realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1104
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentliche Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zur “Fahrradfreundlichen Nebenstraße Grüneburgweg“ - Anwesenheit des VerkehrsdezernentenSTOB 323.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1017 Betreff: Öffentliche Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zur "Fahrradfreundlichen Nebenstraße Grüneburgweg" - Anwesenheit des Verkehrsdezernenten Der Magistrat hat der Anregung entsprochen. Mobilitätsdezernent Wolfang Siefert hat an der Informationsveranstaltung am 15.05.2025 teilgenommen und war dort Teil des Podiums. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6909
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bitte die öffentliche Uhr an der U-Bahn-Station „Kirchplatz“ wieder korrekt stellenSTOB 123.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1018 Betreff: Bitte die öffentliche Uhr an der U-Bahn-Station "Kirchplatz" wieder korrekt stellen Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) übernimmt auftragsgemäß die Wartung und Instandhaltung der besagten Uhr. Im Dezember 2024 hat die VGF versucht, die Uhr instand zu setzen, jedoch ohne Erfolg. Aufgrund des Alters der Uhr ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Die VGF hat Anfang März 2025 eine Beauftragung zum Austausch der Uhr erhalten. Am 02.04.2025 hat die VGF den Uhrenwürfel gegen einen neuen Würfel ausgetauscht und in Betrieb genommen. Siehe Bilder im Anhang. Anlage 1_Bilder (ca. 614 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6527
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.