Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung des Ortbeirats wird nicht entsprochen. Die zur Grünfläche hin gelegene Straßenseite ist mit Schrammbord und zweitem (Doppel-)Bord nicht für eine barrierefreie Querung geeignet, auch dürften die für die Anordnung eines Fußgängerüberweges notwendigen Stärken begegnenden Fuß- und KFZ-Verkehrs dort nicht erreicht werden. Zuletzt ist der gesamte Wiesenhüttenplatz von 2016-2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger*innenbeteiligung, eine objektive Gefahrenlage also nicht gegeben.

Verknüpfte Vorlagen