Großbaustelle Bockenheimer Landstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die geplanten Maßnahmen zur Verlegung von Strom- und Fernwärmeleitungen an der Bockenheimer Landstraße vorzustellen. Dies geschieht, um den Informationsbedarf des Ortsbeirats zu decken und um die Auswirkungen auf den Verkehr und Fußverkehr zu klären.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat in einer Sitzung vor Ort die geplanten Maßnahmen zur Verlegung von Strom- und Fernwärmeleitungen zu präsentieren. Vertreter von Mainova AG und der Netzdienste Rhein-Main GmbH sollen dabei eingebunden werden.
Auf folgende Fragen soll in der Vorstellung der Maßnahmen eingegangen werden:
- Wie sieht die Bedarfsabschätzung für Fernwärme in der durch die Maßnahmen angeschlossenen Gebiete aus?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Wirkung der im Berufsverkehr zu erwartenden Staus abzumildern?
- Welche Auswirkungen sind auf den Verkehr in den an die Bockenheimer Landstraße angrenzenden Nebenstraßen zu erwarten?
- Welche Einschränkungen werden für den Fußverkehr, insbesondere an der nördlichen Seite zwischen Alte Oper und Niedenau sowie Palmengartenstraße und Zeppelinallee, bestehen?
Begründung
Es besteht Informationsbedarf. Über die Baumaßnahme wurde am 30.05.2025 in der Frankfurter Neuen Presse berichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7148Großbaustelle Bockenheimer LandstraßeDirektanregung
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1887Großbaustelle Bockenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme