Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Baumaßnahmen an der A 661 - Projektvorstellung zur Einhausung der A 661

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Autobahngesellschaft des Bundes (AdB) hat Planungsrecht zur Vervollständigung der A661. Zu den hierfür notwendigen Maßnahmen sind durch sie erste Schritte eingeleitet worden. Um Sondierungsmaßnahmen, Bodengrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten ausführen zu können, ist ein Vegetationsrückschnitt unumgänglich gewesen. Wie die AdB mitgeteilt hat, mussten die Maßnahmen aufgrund des Planungstaktes für die Vervollständigung der Autobahn zeitnah stattfinden, sind aber keinesfalls behindernde bzw. konkurrierende Verfahrensschritte für das Einhausungsvorhaben. Maßnahmen, die im Bereich New Atterberry/Friedberger Landstraße durch die Autobahngesellschaft im Rahmen der planfestgestellten Vervollständigung der Autobahn ausgeführt werden, stehen in der Verantwortung der AdB. Konkrete Aussagen zu Zeitplan, Meilensteinen und Planungen zum Lärmschutz können nur durch die AdB selbst erfolgen. Aktuell finden noch finale Abstimmungen zwischen den zu beteiligenden Ämtern statt. Parallel hierzu ist die Magistrats-Vorlage zur Beschlussfassung in Vorbereitung und steht kurz vor Fertigstellung. Mit dieser Vorlage wird der Abschlussbericht der DEGES sowie die Planunterlagen zur Entwurfsfassung, Zeitplanung und Kostenübersicht vorgelegt. Zum anderen soll gleichzeitig mit dieser Vorlage die nächste Phase, die der Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses dient, eingeleitet und beschlossen werden. Vorgeschaltet und beabsichtigt ist, eine Informationsveranstaltung über den Sachstand der Planungen zur Einhausung abzustimmen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse vorzustellen. Das Stadtplanungsamt wird auf den Ortsbeirat diesbezüglich zukommen.