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Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Erhöhung der Anzahl der Fahrradbügel vor der Schloßstraße 119, um den Bedarf an Fahrradabstellplätzen zu decken. Die derzeitige Kapazität reicht nicht aus, da die vorhandenen Bügel überwiegend von Mieter*innen genutzt werden. Ziel ist es, die Nutzung durch Anwohnende zu verbessern.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die Anzahl der Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 um drei bis vier weitere Fahrradbügel zu erhöhen bzw. die vorhandenen so anzuordnen, dass in diesem Bereich erheblich mehr Fahrräder abgestellt werden können;
  2. alternativ zu prüfen, ob zusätzliche Fahrradbügel an anderer geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe der Hausnummern 117 und 119 installiert werden können und dies bei positiver Prüfung umzusetzen, oder
  3. zusätzliche Fahrradbügel an der Kreuzung Schloßstraße/Robert-Mayer-Straße gegenüber dem Außenbereich des Restaurants "Immer Satt" zu installieren.

Begründung

Die derzeit vorhandenen sechs Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 werden überwiegend von Mieter*innen der Wohngemeinschaften des Studentischen Wohnens genutzt. Anwohnende, u. a. der Hausnummer 117, können diese daher nur sehr eingeschränkt verwenden. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen übersteigt die bestehende Kapazität deutlich. Aktuell sind dreimal zwei Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn angeordnet (siehe Fotos) - möglicherweise lässt sich bereits durch eine Erweiterung und geänderte Anordnung zusätzlicher Platz schaffen. Alternativ könnten weitere Fahrradbügel an nahegelegenen, geeigneten Standorten ergänzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7143Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119
    Direktanregung
  2. 6. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1709Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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