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  • Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg
    STOB 2
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1019 Betreff: Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg Der Magistrat ist erfreut darüber, dass einige Gastronomen im Grüneburgweg die Vorteile und Chancen der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts im Rahmen des Projekts "Grüneburgweg" wahrnehmen. Es ist geplant, die Lieferzone in den Bereich der E-Scooter-Parkplätze zu verlegen und auf der Südseite neue E-Scooter-Parkplätze einzurichten. Der Standort des Kleidercontainers wurde im Rahmen einer Umgestaltung des Grüneburgwegs (der Ortsbeirat war eingebunden) vom Grüneburgweg 2 zum Grüneburgweg 5 verlegt. Beschwerden zu diesem Standort liegen nicht vor. Sofern sich die räumliche Situation vor Ort ändert und das Deutsche Rote Kreuz einen anderen Standort im Grüneburgweg nennt, wird ein entsprechender Standort geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6525

  • Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern
    STOB 3
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1020 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Ergänzend zur vorherigen Stellungnahme (STE 1997/2024) teilt der Magistrat mit, dass voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 Fahrradbügel im genannten Abschnitt der Juliusstraße installiert werden. Um die Situation zu verbessern, wird der Magistrat in diesem Zuge auch Markierungs- und Beschilderungsarbeiten vornehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5125

  • Ergänzung Haltestelle „Günthersburgpark“
    STOB 6
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1021 Betreff: Ergänzung Haltestelle "Günthersburgpark" Der heutige Haltestellenname "Günthersburgpark" ist nicht nur vergleichsweise kurz und prägnant sondern ermöglicht den Fahrgästen auch eine schnelle Einordnung der Lage der Haltestelle im gesamtstädtischen Kontext. Von einer kompletten Umbenennung der Haltestelle sollte daher abgesehen werden. Eine Ergänzung des Haltestellennamens um den Klammerzusatz "(Jina-Mahsa-Amini-Platz)" ist jedoch möglich. Da derartige Namensänderungen und -ergänzungen mit finanziellem und personellem Aufwand verbunden sind, etwa durch die Anpassung der Hintergrundsysteme sowie den Austausch der Beschilderung vor Ort, sollten sie immer mit Maßnahmen koordiniert werden, die ohnehin mit einer Anpassung der Beschilderung verbunden sind. Die Ergänzung des Haltestellennamens um den Klammerzusatz wird daher im Rahmen des großen Fahrplanwechsels im Dezember 2025 vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6389

  • Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern
    STOB 6
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1022 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern Vorab weist der Magistrat darauf hin, dass an der in Rede stehenden Kreuzung keinerlei objektive Gefahrenlage erkennbar ist: Von 2016-2023 wurden dort keine Verkehrsunfälle mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Zu 1.: Eine Verlängerung der Grünzeit für den Fußverkehr wird befürwortet. Eine Umsetzung erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten. Ein genauer Realisierungszeitpunkt kann derzeit noch nicht genannt werden. Zu 2.: Eine sog. "feindliche" Schaltung wird nicht befürwortet. Die Fußgängerfurt ist nicht abgesetzt und für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar. Aus diesem Grund ist der Vorrang des Fußverkehrs ersichtlich. Zu 3.: Aus den gleichen Gründen wie Punkt 2 wird auch ein Schutzblinker nicht befürwortet. Gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen ist der Einsatz von Schutzblinkern sparsam zu verwenden. Zu 4.: Derzeit ist der Einsatz vo n Countdown-Ampeln in Frankfurt am Main nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6382

  • Parkanordnung untere Berger Straße
    STOB 5
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1023 Betreff: Parkanordnung untere Berger Straße Mit der Überplanung der Parkordnung in der unteren Berger Straße wird ab 2026 begonnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6575

  • Baumpflanzungen auf der Eschersheimer Landstraße
    STOB 10
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1024 Betreff: Baumpflanzungen auf der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat hat zwischenzeitlich eine Trassenprüfung durchgeführt. Im Bereich des Grünstreifens an der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule befinden sich Hauptversorgungsleitungen (Mischwasserkanal, Trinkwasser Hauptleitung). Baumpflanzungen wären hier nur mit erheblichem technischen und finanziellen Aufwand umsetzbar. Da derzeit in diesem Bereich keine anderweitigen Umbaumaßnahmen geplant sind, kann der Magistrat hier keine Baumpflanzungen in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1108

  • Umfrageergebnis der Schulen im Nordend zu Schulstraßen
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1025 Betreff: Umfrageergebnis der Schulen im Nordend zu Schulstraßen Zu a.: Es wurden alle Grund- und weiterführenden Schulen (städtisch und privat) im gesamten Stadtgebiet befragt, also auch alle Schulen im Nordend. Zu b.: Im Nordend haben sich nur die Comeniusschule, die Elisabethenschule und die private Kant-Schule beteiligt. Zu c.: Es wurden selbstverständlich auch Fragen zum Thema "Mobilität" gestellt; beispielsweise zu grundsätzlichen Problemen hinsichtlich der Mobilität, zu Hol- und Bringverkehren, zur Bewertung des ÖPNV und der Infrastruktur Rad- und Fußverkehr. Zu d.: Die drei Schulen haben die Elterntaxi-Problematik nicht als großes Problem gesehen. Daher kamen sie nicht in die engere Auswahl zur Einrichtung einer Schulstraße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1135

  • Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße
    STOB 6
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1026 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße Es liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor. Es werden voraussichtlich vor den Sommerferien - sofern örtlich möglich - Viacount-Messungen vorgenommen. Die Messergebnisse werden dem Ortsbeirat im Anschluss übermittelt. Vorab kann allerdings mitgeteilt werden, dass in der Ostendstraße nur im Abschnitt zwischen Uhlandstraße und Rückertstraße ein verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung) ausgewiesen ist. Geschwindigkeitskontrollen können in diesem Bereich nicht vorgenommen werden, da keine ausreichend lange, gerade Messstrecke vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6523

  • Fahrradbügel Petterweilstraße
    STOB 5
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1027 Betreff: Fahrradbügel Petterweilstraße Der Magistrat bedauert die entstandene Verzögerung. Eine erneute Prüfung der Anregung hat ergeben, dass ein Radbügel weder auf dem Gehweg noch auf der Fahrbahn vor dem Eckhaus der Wiesenstraße 33 montiert werden kann, da sonst die notwendige Restgehwegbreite von 2,20 Meter beziehungsweise die erforderliche Fahrbahnbreite unterschritten würde. Um dem Wunsch nach Radbügeln zu entsprechen und zugleich den Kreuzungsbereich gegen illegales Gehwegparken zu schützen, erarbeitet der Magistrat aktuell eine entsprechende Planung, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 umgesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6337

  • Verkehrssituation Am Sandberg endlich verbessern
    STOB 5
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1028 Betreff: Verkehrssituation Am Sandberg endlich verbessern Es sind keine Maßnahmen möglich. Dem situativen oder vorsätzlichen Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer:innen lässt sich nicht mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln begegnen. Der Magistrat verweist hierzu auf seine Stellungnahmen vom - 14.01.2022, ST 137; - 28.02.2022, ST 511; - 09.09.2022, ST 2036; - 14.04.2023, ST 1530; - 10.07.2023, ST 1477. Zuletzt besteht auch kein straßenverkehrsbehördliches Eingreifen begründendes zwingendes Erfordernis hinsichtlich des Schutzgutes der Verkehrssicherheit: Von 2016 bis 2023 wurde im Verlauf der Straße Am Sandberg nur ein einziger Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6431

  • Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion
    STOB 3
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1029 Betreff: Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion Der Magistrat hält an dem Bericht vom 05.05.2023, B 195, fest. Die gelockerte Verkehrsmoral in deutschen Großstädten in Verbindung mit hoher Diskussionsbereitschaft auch gegenüber (Hilfs-)Polizeibeamt:innen hätte - bei den dann notwendigen konsequenten Einfahrtskontrollen von Ausweisdokumenten - Rückstaus mit negativen Auswirkungen auf die Leichtigkeit und Sicherheit des fließenden Verkehrs zur Folge. Auch würde viel Personal zur Besetzung sämtlicher Zufahrtsstraßen benötigt werden, welches dann nicht für die originäre Aufgabe - die Überwachung des ruhenden Verkehrs mit Sanktionierung von Verstößen - zur Verfügung stünde. Einfache Lösungen gibt es für das komplexe Problem des veranstaltungszeitlich hohen Parksuchverkehrs mit ausgelastetem Parkraum bei Veranstaltungen im Waldstadion nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6441

  • Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstrasse
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D :Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025,ST 1030Betreff:Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der TextorstrasseFür die derzeitige Haltestelle "Holbeinschule" ist eine Umbenennung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 vorgesehen. Eine frühere Umbenennung ist aus Gründen der Fahrplandatenhaltung nicht möglich. Dem Namensvorschlag "Textorstraße/IGS-Süd" kann jedoch nicht gefolgt werden, da die Textorstraße bereits Namensbestandteil der Haltestellen "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie "Brücken-/Textorstraße" in rund 500 Metern Entfernung ist. Da mittelfristig die Haltestellenposition in Fahrtrichtung Rheinlandstraße aus der Textorstraße in die Oppenheimer Landstraße verlegt werden soll ist stattdessen vorgesehen, die Haltestelle nach der dann angrenzenden Querstraße in "Kaulbachstraße (IGS-Süd)" umzubenennen. Dadurch wird die derzeit inkorrekte Benennung aufgelöst und eine Verwechslung mit den bestehenden Haltestellen entlang der Textorstraße vermieden.Vertraulichkeit: Neindazugehörende Vorlage:Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025,OM 6713

  • Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen
    STOB 10
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1031 Betreff: Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen Der Anregung einer Verlängerung der Buslinie M36 von der bisherigen Endhaltestelle "Hainer Weg" über die Darmstädter Landstraße bis zur Stadtgrenze von Neu-Isenburg wurde geprüft. An der Endhaltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" können im Bestand keine Linienbusse enden und wenden. Diese müssten längere Wendefahrten durch das Stadtgebiet Neu-Isenburgs vornehmen, da über das Areal eines belegten P+R-Platzes Linienbusse aufgrund ihrer fahrgeometrischen Eigenschaften nicht zuverlässig wenden können. Je nach gewählter Strecke für eine Wendefahrt in Neu-Isenburg würde dies zu einem erheblichen Mehraufwand an Fahrpersonal und Fahrzeugen führen. Eine Verlängerung der Buslinie M36 im 10-Minuten-Takt würde außerdem ein Angebot im unbesiedelten Stadtwald zwischen den Haltestellen "Neu-Isenburg Stadtgrenze" und "Sachsenhäuser Warte" schaffen, dem kein entsprechend hohes Fahrgastpotenzial gegenübersteht. Das Gebiet um die Haltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" ist zudem mit der Straßenbahnlinie 17 und mit der Regionalbuslinie 653 hinreichend an Frankfurt angebunden. Außerdem verkehrt zwischen der Frankfurter Innenstadt und Neu-Isenburg Bahnhof die S6 überwiegend im 15-Minuten-Takt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6590

  • Verbesserung der Pendlerströme an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg
    STOB 10
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1032 Betreff: Verbesserung der Pendlerströme an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg Zu 1: Die Buslinie 653 zwischen Neu-Isenburg und dem Südbahnhof ist eine Regionalbuslinie des RMV. Auf Nachfrage teilt die Verbundgesellschaft mit, dass für eine Taktverdichtung der Linie 653 weder Fahrpersonal noch Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung des RMV mit dem Land Hessen steht der Erhalt des Status Quo Angebotes bei Bus und Bahn trotz steigender Kosten im Fokus. Für zusätzliche Leistungen und Verbesserungen, wie z.B. eine Taktverdichtung der Linie 653, stehen auskunftsgemäß keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Zu 2: Die Wegeleitung zwischen der Straßenbahnhaltestelle Neu-Isenburg Stadtgrenze und der Haltestelle der Buslinie 653 soll im Sinne einer vollständigen Fahrgastinformation verbessert werden. Die Anregung wird aufgegriffen und Möglichkeiten für eine Umsetzung zwischen traffiQ und dem Haltestelleninfrastruktur-Partner VGF besprochen, um eine gemeinsam abgestimmte Ergänzung der Wegeleitung vor Ort vorzunehmen. Aktuell haben Fahrgäste bereits die Möglichkeit sich über die Haltestellenumgebungspläne in den Fahrgastinformationsvitrinen der Straßenbahn- und Bushaltestellen vor Ort über die lokalen Gegebenheiten zu informieren. Diese Informationen stehen außerdem online unter rmv-frankfurt.de zum Download zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6589

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße
    STOB 10
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1033 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße Die Kreuzung Steinhausenstraße/ Dielmannstraße/ Bornemannstraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone, beschildert mit Verkehrszeichen 274 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hier sind Fußgängerüberwege (FGÜ) laut Rechtslage entbehrlich. Da der angeregte FGÜ auf einem Schulweg liegt, wird eine Einrichtung dennoch geprüft. FGÜ können nach Erreichen einer Mindestmenge an Fahrzeugen und Fußgängeraufkommen eingerichtet werden, hierfür wird vor den Sommerferien eine Verkehrszählung vorgenommen. Nach erfolgter Zählung wird der Ortsbeirat kontaktiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6597

  • Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze NeuIsenburg bis zum Tempo80Schild
    STOB 10
    23.06.2025

    S A C H S T A N D :Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025,ST 1034Betreff:Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze Neu-Isenburg bis zum Tempo-80-SchildAn der gewünschten Örtlichkeit können keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, da sich das Ortseingangsschild "Neu-Isenburg" vor der gewünschten Messstelle befindet.Vertraulichkeit: Neindazugehörende Vorlage:Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025,OM 6591

  • Bewohnerparken in Sachsenhausen endlich kontrollieren
    STOB 10
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1035 Betreff: Bewohnerparken in Sachsenhausen endlich kontrollieren Die Bewohnerregelungsbereiche in Sachsenhausen, auch Plakette 9 und 10, werden im Schnitt mehrmals wöchentlich - abwechselnd während der Reservierungszeiten in unterschiedlichen Straßenzügen -vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Hierbei werden, neben der Kontrolle der Bewohnerbereiche, alle weiteren festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Die Kontrollen können Parkverstöße nicht verhindern, allerdings zumindest begrenzen. Das hier die Sanktionshöhen durchaus einen Einfluss darauf haben, dass Verkehrsteilnehmer:innen das Verwarngeld billigend in Kauf nehmen, ist der Städtischen Verkehrspolizei bewusst. Die Höhe der Sanktionen wird bundesweit vom Bundesverkehrsministerium festgelegt. Die Kommunen haben hier keinerlei Einfluss. Die Gebühren für das Ausstellen der Bewohnerparkausweise ergeben sich § 4 Absatz 1 der Bewohnerparkausweisgebührenverordnung der Stadt Frankfurt am Main. Bei der Höhe der Gebührfür die Bewohnerparkausweise ist nicht nur der Verwaltungsaufwand für die Ausstellung berücksichtigt, sondern nun auch die Bedeutung des gesamtgesellschaftlichen wirtschaftlichen Wertes der Fläche. Der Erwartungshaltung mit dem Erwerb eines Bewohnerparkausweises für eine Gebühr von 120 € pro Jahr (= monatlich 10 €) ein Anspruch auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum zu erwerben, kann seitens der Behörden nicht entsprochen werden. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Suche nach einem freien Parkplatz im Bewohnerbereich sehr ärgerlich ist, insbesondere wenn viele Fahrzeug ohne Bewohnerparkausweis abgestellt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6595

  • Dynamische Fahrgastanzeigen endlich an der Straßenbahnhaltestelle „Südbahnhof“ in Fahrtrichtung Osten installieren
    STOB 9
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1036 Betreff: Dynamische Fahrgastanzeigen endlich an der Straßenbahnhaltestelle "Südbahnhof" in Fahrtrichtung Osten installieren Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat im Juni 2024 den dynamischen Abfahrtsanzeiger in Richtung Osten montiert und in Betrieb genommen. Innerhalb weniger Tage wurde der Anzeiger von einem unbekannten Fahrzeug angefahren. Dabei wurden sowohl Anzeiger als auch Mast so beschädigt, dass die Anlage demontiert werden musste. Zudem war die gewählte Position des Anzeigers aus betrieblicher Sicht nicht optimal, da die Sicht auf das Fahrsignal der Straßenbahn nicht aus jedem Winkel für die Fahrer gegeben war. Ein Wiederaufbau nach Schadensregulierung am gleichen Standort war damit aus betrieblicher Sicht nicht zielführend und würde vermutlich außerdem zur erneuten Beschädigung führen, da im Marktbetrieb auf dem Diesterwegplatz ein hohes Aufkommen an rangierenden LKWs üblich ist. Die VGF beabsichtigt, den dynamischen Abfahrtsanzeiger bis Ende des Jahres 2025 am neuen Standort in Betrieb zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6596

  • Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen
    STOB 9
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1037 Betreff: Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen Der Magistrat wird den angesprochenen Kasten entfernen. Die Fahrradständer an der Kreuzung Stegstraße / Schwanthaler Straße wurden montiert, da dort regelmäßig Fahrzeuge parkten, die dem Radverkehr die Sicht auf den querenden Fußverkehr nahmen. Zum Schutz des querenden Fußverkehrs wurde außerdem die gegenüberliegende Ecke mit Sperrfläche und Poller abgesichert und Radbügel montiert. Der Magistrat kann der Anregung des Ortsbeirats daher nicht umfänglich entsprechen, wird jedoch den Fahrradbügel vor der Gehwegabsenkung in der Textorstraße demontieren, da dieser in den Laufachsen liegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6592

  • Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle „Textorstraße/Lokalbahnhof“
    STOB 9
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1038 Betreff: Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof" Der Magistrat unterstützt die Anregung, die potentiellen Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr durch entsprechende Markierung zu entschärfen. Beidseitig werden jeweils am Beginn der Haltestelle und kurz vor den taktilen Leitelementen Aufmerksamkeitsstreifen markiert, um den Radverkehr darauf aufmerksam zu machen, dass nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden darf, dass eine Gefährdung oder Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Um auch den Radweg für wartende Fahrgäste und Fußgänger:innen deutlich erkennbar zu machen, werden darüber hinaus zusätzlich Radpiktogramme markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6598

  • Verkehrskonzept vor dem Bau der Multifunktionsarena erstellen und umsetzen
    STOB 9
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1039 Betreff: Verkehrskonzept vor dem Bau der Multifunktionsarena erstellen und umsetzen Der Magistrat wird vor der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena ein Verkehrskonzept erarbeiten und auch alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Verkehrsgutachten zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es müssen jetzt in weiteren Schritten die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit geprüft und Kostenschätzungen vorgenommen werden, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6600

  • Carsharing im Frankfurter Westen - Aktueller Stand?
    STOB 9
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1040 Betreff: Carsharing im Frankfurter Westen - Aktueller Stand? Während sich die Abstimmung der formalen Ausschreibungsunterlagen aufgrund der Überschneidung der zu berücksichtigenden Fach- und Rechtsgebiete als sehr komplex darstellt und momentan noch läuft, konnte die Abstimmung der Stationsstandorte für den Pilotbereich mit den Ortsbezirken 2, 6 und 7 mittlerweile abgeschlossen werden. Der Start des Zuteilungsverfahrens ist noch für das zweite Quartal 2025vorgesehen. Nach Abschluss des Zuteilungsverfahrens werden die betroffenen Ortsbeiräte darüber informiert, welche Stationsvorschläge tatsächlich einen interessierten Carsharing-Anbieter gefunden haben und wie sich die Zeitplanung für Umsetzung und Fahrzeugbeschaffung für die Stationen darstellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122

  • Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 980 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Die Anfrage des Ortsbeirates, den Bankettstreifen zwischen dem Aussiedlerhof und der Haltestelle "Taunusblick" mit Schotter zu befestigen, nimmt der Magistrat gerne auf. Diese Arbeiten waren allerdings nicht mehr im Rahmen der angesprochenen Neubaumaßnahme möglich. Sie werden daher im Anschluss durchgeführt. Einen konkreten Zeitpunkt für die Ausführung kann der Magistrat noch nicht nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1098

  • Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ WalterWeisbeckerWeg/Marie-Bittdorf-Anlage
    STOB 4
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 981 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittdorf-Anlage Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680

  • Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen des Typs "T"
    STOB 4
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 982 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen des Typs "T" Vorläufige Stellungnahme: Anfang November 2024 musste die VGF ihre Straßenbahnwagen des Typs T-30 der Firma Alstom bis auf Weiteres aus technischen Gründen aus dem Betrieb nehmen. Seither befindet sich die VGF mit der Firma Alstom in einem laufenden Austausch darüber, wie den technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den T-30 Wagen der Firma Alstom begegnet werden kann. Diese Gespräche zwischen VGF und der Firma Alstom dauern noch an. Sobald Ergebnisse aus den Gesprächen vorliegen, wird die VGF über das weitere Vorgehen informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2025, V 1138

  • Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Die geforderten Standorte für Radabstellanlagen waren teilweise bereits Inhalt der Streckenplanung Eschersheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund kann der Magistrat Folgendes mitteilen: - Vor der Hausnummer 242 wurden inzwischen Fahrradbügel angebracht. - Weitere Fahrradbügel vor den Hausnummern 242-244 kann der Magistrat nach erfolgter Prüfung nicht anbringen, weil dann die Laufachsen nicht mehr freigehalten werden könnten. - Vor der Hausnummer 238 ist ein Parkscheinautomat vorgesehen, zudem liegt diese Sperrfläche zum Teil im Fünf-Meter-Bereich der Einmündung. Der Magistrat bedauert, dort keine Fahrradbügel anbringen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563

  • RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleisten
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 984 Betreff: RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleisten Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 160 vom 24. Januar 2025. An der Sachlage hat sich nichts geändert. Einzelne Verkehrszeichen sind verblasst, beziehungsweise verdeckt und werden ausgetauscht. Im Anschluss wird die Städtische Verkehrspolizei Sonderkontrollen vornehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6565 Antrag vom 18.08.2025, OF 1059/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7321

  • Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule
    STOB 3
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985 Betreff: Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule Zu 1.: Die Verkehrszählung wurde bereits im Oktober 2022 durchgeführt. Zu 2.: Eine entsprechende Verfügung wurde erlassen. Zu 3.: Die Verkehrsrechtliche Anordnung liegt dem ausführenden Amt vor. Zu 4.: Derzeit wird die Realisierbarkeit einer Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (FGÜ) an besagter Stelle geprüft. In diesem Zuge werden die Trassenbetreiber angefragt, um zu klären, ob mit Kollisionen im Erdreich zu rechnen ist. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut. Es ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten zu rechnen. Im Anschluss an diese Arbeiten wird der FGÜ markiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 Antrag vom 10.11.2025, OF 1167/10 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7760

  • Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“
    STOB 5
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 986 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E- Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem Fahrten nicht beendet werden können. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese im Umfeld der S-Bahn-Station "Eschersheim" und der U-Bahn-Station "Weißer Stein" entstehen kann, muss abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. In jedem Fall soll mittelfristig hier eine Mobilitätsstation entstehen. Die genaue Lage der entstehenden Fläche muss im Detail geprüft werden. Als kurzfristige Reaktion auf die Anregung, wird der Abstellbereich unmittelbar um die S-Bahn-Station "Eschersheim" sowie um die U-Bahn-Station "Weißer Stein" für alle Anbieter eingeschränkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6682

  • Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus?
    STOB 15
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 987 Betreff: Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus? Zu 1) Eine Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Robert-Schumann-Schule und der Römerstadtschule wurde geprüft und mit den beteiligten Akteuren vor Ort und den beteiligten Ämtern (Staatliches Schulamt und Stadtschulamt) in einem partizipativen Verfahren diskutiert. Das Ergebnis wird in die erste Satzungsänderung der Grundschulbezirkssatzung aufgenommen. Es wurde gemeinsam entschieden, dass gemäß des Hessischen Schulgesetzes § 143 zwischen den Schulbezirken der beiden Schulen ein temporäres Überschneidungsgebiet zum Schuljahr 2026/27 eingerichtet wird. Hierüber kann eine Steuerung der Schülerströme zwischen der Römerstadtschule und der Robert-Schumann-Schule durch das Staat liche Schulamt in Abstimmung mit dem Stadtschulamt erfolgen. Das Überschneidungsgebiet wird erst wieder aufgehoben, wenn die Grundschule Heddernheim betriebsfertig ist. Zu 2) Durch die Anpassung der Schulbezirksgrenzen ist zum aktuellen Stand eine Erhöhung der Zügigkeit für keine der beiden Schulen geplant. Zu 3) In den bevorstehenden Sommerferien ist die Renovierung von fünf Unterrichtsräumen an der Robert-Schumann-Schule vorgesehen, welche für die neuen Klassen im ersten Jahrgang vorgesehen sind. Darüber hinaus ist eine umfangreiche Instandsetzung des Sonnenschutzes geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749

  • Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und Erweiterung
    STOB 5
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 988 Betreff: Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und Erweiterung Zu 1) Im Rahmen des laufenden Architektenwettbewerbs wurden die Teilnehmenden dazu aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Auslagerung während der Bauphase auf dem Gelände der Heinrich-Kromer-Schule realisiert werden kann. Die Ergebnisse werden nach der Preisgerichtssitzung im zweiten Quartal dieses Jahres vorliegen. Zu 2) Nach Schulerweiterungen sowie Schulneugründungen werden die Schulgrenzen regelmäßig neu betrachtet. Um die Anzahl der Schülerinnen und Schüler optimal zu lenken und bedarfsgerecht auf die im Schulbezirk vorhandenen Schulen zu verteilen, kann es somit zu Anpassungen der Schulbezirksgrenzen kommen. Zu 3) Bisher wurden Planungsmittel in Höhe von ca. 200.000 € für die Vorbereitung des Wettbewerbs und der Verfahrensbetreuung verwendet. Zu 4) Vorgabe des laufenden Wettbewerbs ist unter anderem der Bau einer neuen Mensa für alle Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Kromer-Schule. Eine zusätzliche Interimsmensa ist vor diesem Hintergrund nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1156

  • Fahrradbügel An den Mühlwegen
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 989 Betreff: Fahrradbügel An den Mühlwegen Zu 1. Bei der Straße "An den Mühlwegen" handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich gem. Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung. Es darf somit nur in gekennzeichneten Bereichen der Verkehrsfläche geparkt werden. Im genannten Kurvenbereich ist das Parken nur einseitig gestattet (siehe Geoportal-Screenshot). Widerrechtlich parkende Fahrzeuge können somit geahndet werden. Zudem gibt es einen Zweirichtungsverkehr. Gerade im unmittelbaren Nahbereich eines Einmündungsbereiches sollten mögliche Rückstaus wartender Fahrzeuge bis auf die Olof-Palme-Straße durch "künstliche Hindernisse" wie Fahrradbügel oder sonstige Einbauten vermieden werden. Zu 2. Ein Teil der genannten Platzfläche wird entsiegelt. Ein Bedarf für Fahrradbügel in diesem Abschnitt wird nicht gesehen. Diese dienen auch grundsätzlich nicht dazu, die Verkehrssicherheit zu wahren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6608

  • Sitzbänke für Ersatzhaltestellen
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 990 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Bei SEV-Haltestellen sind folgende Konstellationen zu unterscheiden (zur Ausstattung von Haltestellen vgl. lokaler Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+, Anlagenband, S. 76 ff.): - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Tagesbusverkehrs zusammen: In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Tagesbusverkehr maßgebend, wobei solche Haltestellen zumeist über Sitzgelegenheiten (mit/ohne Überdachungen) verfügen. - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Nachtbusverkehrs zusammen: In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Nachtbusverkehr maßgebend, wobei solche Haltestellen angesichts ihrer geringen verkehrlichen Bedeutung nur vereinzelt über Sitzgelegenheiten (mit/ohne Überdachungen) verfügen. Es ist auch nicht vorgesehen, Nachtbushaltestellen im großen Stil mit Sitzgelegenheiten nachzurüsten. Prioritär wird daran gearbeitet, die Aufenthaltsqualität an Tagesbushaltestellen sukzessive zu verbessern. In Einzelfällen können Sitzbänke an kombinierten Nachtbus- und SEV-Haltestellen nachgerüstet werden, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Das Aufstellen von Sitzbänken an der kombinierten Nachtbus- und SEV-Haltestelle "Heddernheim" (beide Ri.) in der Dillenburger Straße wird geprüft, kann jedoch nicht prioritär behandelt werden. Zudem sind hier die Erdgeschossfenster der rückliegenden Wohngebäude zu beachten, sodass Sitzbänke nur eingeschränkt an die Hauswände gestellt werden können. - Eine SEV-Haltestelle wird nur als temporäre Haltestelle aktiviert bzw. eingerichtet (z. B. "Heddernheimer Landstraße"): In diesem Fall obliegt es der VGF (gemäß Direktvergabe Schiene (DVS)), die SEV-Haltestelle vorübergehend mit Sitzbänken auszustatten, die mit geringem Aufwand durch Dübel in der Pflasterung befestigt werden. Gegen Ende 2024 wurde die baustellenbedingte Ersatzhaltestelle "Römerstadt" in der Konstantinstraße aufgehoben. Seitdem befindet sich die verlegte Bushaltestelle "Römerstadt" (beide Ri.) der Linie M60 unmittelbar westlich der sanierten Straßenbrücke In der Römerstadt. An der Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum stehen bereits Sitzbänke. An der Haltestelle in Fahrtrichtung Heddernheim [U] werden Sitzbänke nachgerüstet, sobald eine bessere Lösung für die Fahrgastwartefläche neben den Schrägparkplätzen gefunden und umgesetzt worden ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867

  • Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 991 Betreff: Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen Die A-Strecke wird in den folgenden Zeiträumen gesperrt sein: - Zwischen Nordwestzentrum und Heddernheimer Landstraße vom 24. März 2025 bis zum 13. April 2025. - Zwischen Nordwestzentrum und Ginnheim vom 13. April 2025 bis zum 5. Mai 2025. Im Anschluss daran wird die Station Niddapark bis einschließlich 21. Juni 2025 außer Betrieb genommen. Für die Dauer der Sperrungen wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Bei SEV-Haltestellen sind folgende Konstellationen zu unterscheiden (zur Ausstattung von Haltestellen vgl. lokaler Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+, Anlagenband, S. 76 ff.): - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Tagesbusverkehrs zusammen: In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Tagesbusverkehr maßgebend, wobei diese Haltestellen zumeist über eine Regenüberdachung und/oder über Sitzgelegenheiten verfügen. - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Nachtbusverkehrs zusammen: In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Nachtbusverkehr maßgebend, wobei diese Haltestellen angesichts ihrer geringen verkehrlichen Bedeutung nur vereinzelt über eine Regenüberdachung bzw. über Sitzgelegenheiten verfügen. Es ist auch nicht vorgesehen, Nachtbushaltestellen im großen Stil mit Regenüberdachungen bzw. mit Sitzgelegenheiten nachzurüsten. Die finanziellen und personellen Ressourcen werden benötigt, um die Aufenthaltsqualität an Tagesbushaltestellen sukzessive zu erhöhen. In Einzelfällen, wie an der kombinierten Nachtbus- und SEV-Haltestelle "Heddernheim" (beide Ri.) in der Dillenburger Straße, könnten optional Sitzbänke dauerhaft nachgerüstet werden, sofern die örtliche Situation es jeweils zulässt (Erdgeschossfenster der rückliegenden Gebäude beachten). - Eine SEV-Haltestelle wird nur als temporäre Haltestelle aktiviert bzw. eingerichtet: In diesem Fall obliegt es der VGF, die SEV-Haltestelle auszustatten, ggf. auch mit Sitzbänken, die mit geringem Aufwand durch Dübel in der Pflasterung befestigt werden. Das Aufstellen mobiler Wartehallen setzt grundsätzlich voraus, dass es einen frei verfügbaren Bestand gibt, der bei der VGF eingelagert und bei Bedarf an SEV-Haltestellen aufgestellt werden kann, soweit es die Platzverhältnisse vor Ort zulassen. Die im Stadtgebiet vorhandenen mobilen Wartehallen werden derzeit an Haltestellen des Tagesbusverkehrs eingesetzt. Eine Versetzung an temporäre SEV-Haltestellen ist nicht vorgesehen. Für die Dauer der oben genannten Sperrungen sollen durch den SEV auch die vorhandenen Bus- und Straßenbahnhaltestellen genutzt werden, um den Komfort und die Bequemlichkeit für die Fahrgäste zu gewährleisten. Weitere bauliche Maßnahmen oder die Schaffung von neuen Ersatzhaltestellen sind während der jeweils dreiwöchigen Sperrungen nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6607

  • Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil
    STOB 9
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 992 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil Für die veraltete Gerätetechnik der Lichtsignalanlage sind keine Ersatzteile mehr verfügbar. Da sich die Kreuzung in einer Tempo-30-Zone befindet, wird die Lichtsignalanlage - wie bereits in den Stellungnahmen des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 zur OM 3278 und vom 03.06.2024, ST 1074 zur OM 5024 angekündigt - in Kürze außer Betrieb genommen. Als Ersatzmaßnahme wird zunächst der Kreuzungsbereich durch Markierungsänderungen eingeengt, um die Verkehrsteilnehmenden zu sensibilisieren. Die in der Anregung angesprochenen Situation ist somit ebenfalls entschärft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6570 Antrag vom 11.01.2026, OF 1165/9

  • Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim
    STOB 1
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 993 Betreff: Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim Im Bebauungsplanverfahren B902 wurde basierend auf der Realisierung von 850 Wohneinheiten ein rechnerischer Bedarf für zwei jeweils 5-gruppige Kindertageseinrichtungen sowie einer 4-zügigen Grundschule gemeldet. Diese Bedarfe sind im Bebauungsplanentwurf eingeflossen und wurden in Form von einer Kita auf einer Gemeinbedarfsfläche (zusammen mit der geplanten Schule) und einer (in die Wohnbebauung) integrierten bzw. eingeschobenen Kita auf dem privaten Baufeld A planungsrechtlich berücksichtigt. Am Standort der Gemeinbedarfsfläche - in der Schule bzw. in der Kindertagesstätte - besteht keine Möglichkeit, zusätzliche Flächen für eine Stadtteilbücherei abzubilden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6836 Antrag vom 18.08.2025, OF 1080/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7334

  • Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
    STOB 2
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit des Knotenpunkts gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da die Wirkung des Gelbblinkers durch einen Gewöhnungseffekt minimiert wird. Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar. Bezüglich Unfälle von abbiegenden KFZ mit parallellaufenden zu Fußverkehr sind hier keine Auffälligkeiten erkennbar. Der angesprochene Mast mit den montierten Signalen war ursprünglich vorgesehen, um Fahrzeuge mittels Rotsignal anzuhalten, wenn eine U-Bahn stadteinwärts in die Haltestelle einfährt. Im späteren Planungsprozess wurde entschieden, dass die Otto-Schott-Straße als abfließende Einbahnstraße angeordnet wird. Der Mast ist daher obsolet und wird in Kürze demontiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585

  • Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße
    STOB 4
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 995 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird - unter Berücksichtigung der Restgehwegbreite - Fahrradbügel im Bereich der Kreuzung Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße anbringen. Zu rechnen ist damit im dritten Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6586

  • Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen
    STOB 5
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 996 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung: Zu 1a.: Die Klientel, welche die Grünanlage zum Konsum von Alkohol nutzt, ist dem örtlichen Träger der Sozialarbeit bekannt und geht über die Jugendgruppen hinaus. Nach Auskunft einer vom Jugend- und Sozialamt geförderten Einrichtung sei der Ort bekannt dafür, dass sich die betreffenden Gruppen nicht nur aus jungen Menschen, sondern auch aus älteren Erwachsenen und Suchtkranken zusammensetzen. Zu 1 b.: Die Fläche der Grünanlage unterliegt der Grünanlagensatzung und ist in einen Kinderspielplatz und eine Grünanlage unterteilt. Auf Kinderspielplätzen ist nach § 3 (2) der Grünanlagensatzung der Konsum von Alkohol und Tabakwaren verboten. Dies kann von der Stadtpolizei entsprechend als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein Alkohol- und Rauchverbot erscheint sinnvoll, damit Alkoholkonsum auch im Bereich der Grünanlage, die an den Spielplatz angrenzt, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Ein Konzept unter Einbindung aller beteiligten Institutionen wird geprüft. Zu 2 a.: Der Magistrat ist nach § 3 (1) Nr. 9 der Grünanlagensatzung berechtigt, die Benutzung der Grünanlage einzuschränken, sofern gegen die Benutzungsregelungen der Satzung, insbesondere der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird. Der Magistrat befindet sich in der formalen Klärung der Umsetzung und wird entsprechend den erforderlichen Vorgaben eine Beschilderung anbringen, die dieses Verbot verdeutlicht. Zu 2 b: Der Magistrat ist nach § 7 der Grünanlagensatzung berechtigt, einzelne Teile oder Einrichtungen der Grünanlagen während bestimmter Zeiträume für die allgemeine Benutzung oder für bestimmte Nutzungsformen zu sperren. Dementsprechend wäre es grundsätzlich möglich den Zugang ab 18:00 Uhr für die nächsten 12 Monate zu sperren. Allerdings ist hier zunächst eine Abwägung zu treffen, inwiefern die damit verbundenen Einschränkungen für Kinder, Jugendliche und Familien vertretbar wären, da es in der unmittelbaren Nähe keine alternativen Flächen gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041

  • WLAN an der U-Bahn Haltestelle "Uni Campus Riedberg"
    STOB 5
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 997 Betreff: WLAN an der U-Bahn Haltestelle "Uni Campus Riedberg" Eine Aufnahme der Haltestelle "Uni Campus Riedberg" in das Pilotprojekt zum öffentlichen WLAN an Haltestellen des lokalen ÖPNV wurde geprüft. Da die Haltestelle stark frequentiert wird und die vertraglichen Fragestellungen zeitnah geklärt werden konnten, haben die Projektbeteiligten diese mit in das Pilotprojekt aufgenommen. Der Einbau kann voraussichtlich im 3. Quartal 2025 stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6587

  • Wann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt?
    STOB 5
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 998 Betreff: Wann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt? Für die Zuteilung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum ist das Stadtgebiet - abhängig von der Einwohnerzahl - in etwa drei gleich große Zuteilungsbereiche aufgeteilt worden. Während die Abstimmung der formalen Ausschreibungsunterlagen sich aufgrund der Überschneidung der zu berücksichtigenden Fach- und Rechtsgebiete als sehr komplex darstellt und momentan noch läuft, konnte die Abstimmung der Stationsstandorte für den Pilotbereich mit den Ortsbezirken 2, 6 und 7 mittlerweile abgeschlossen werden. Aktuell wird erwartet, das Zuteilungsverfahren im Pilotbereich noch im II. Quartal 2025 durchführen zu können. Danach folgt der zweite Teilbereich mit den Ortsbezirken 1, 4, 5, 11 und 16 sowie der dritte Teilbereich mit den Ortsbezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13, 14 und 15. Hierfür sind dann jeweils nur die Stationsstandorte abzustimmen, so dass aktuell davon auszugehen ist, dass die jeweiligen Zuteilungsverfahren im III. und IV. Quartal 2025 durchgeführt werden können. Der Magistrat strebt - ebenso wie die Anbieter - einen möglichst hohen Anteil umweltfreundlicher Fahrzeuge in der Carsharing-Flotte an. Die Festlegung einer konkreten Quote für E-Fahrzeuge hat sich jedoch aus verschiedenen Gründen eher als Hemmnis für eine Ausweitung des Carsharing-Angebots dargestellt. Der Magistrat strebt aber an, nach Abschluss der o.g. Zuteilungsverfahren zu prüfen, an welchen Stationsstandorten eine Nachrüstung mit E-Ladeinfrastruktur zu vertretbaren Konditionen für alle Beteiligten in Aussicht genommen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.02.2025, V 1114

  • Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“
    STOB 6
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Anregung, die Tempo 30 km/h Begrenzung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung "An der Mainkur" von Hausnummer 39 zur Hausnummer 31, an der Lichtsignalanlage, sowie auf der gegenüberliegenden Seite vor die Bushaltestelle "Alt Fechenheim" zu versetzen, wird zugestimmt. Dies ist aufgrund der ÖPNV-Haltestellen und dem damit verbundenen Fußverkehr begründbar. Eine Markierung auf der Fahrbahn ist nicht notwendig, da die Beschilderung ausreicht. Damit wird auch einer Überbeschilderung entgegengewirkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611

  • Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs
    VOB 14
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.06.2025, V 1213 entstanden aus Vorlage: OF 241/14 vom 05.06.2025 Betreff: Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Vorgang: OM 4605/23 OBR 14; ST 284/24 Der Magistrat wird gebeten, den Sachstand zum Endausbau der Straßen im Baugebiet südöstlich des Urnbergwegs mitzuteilen. Begründung: Der Magistrat teilte in der Stellungnahme vom 05.02.2024, ST 284, mit, dass der Erschließungsträger voraussichtlich im Jahr 2024 die Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges umbauen und in den Endzustand überführen wird. Augenscheinlich sind die Bauarbeiten im letzten Bauabschnitt nun seit einigen Monaten beendet. Wir bitten daher um einen aktuellen Sachstand darüber, wann nun final mit einer Fertigstellung der Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg rund um das Baugebiet gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4605 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1769 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66-0

  • Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der SBahnLinie S6 im Ortsbezirk 2
    VOB 2
    23.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.06.2025, V 1216 entstanden aus Vorlage: OF 1165/2 vom 03.06.2025 Betreff: Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der S-Bahn-Linie S6 im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit der Deutschen Bahn zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, 1. ob und in welchem Umfang die Lärmschutzwände entlang der S-Bahn-Linie S6 im Bereich des Ortsbezirks 2 (Knöterichweg) für eine künstlerische Gestaltung - z. B. durch professionelle Graffiti-Künstler*innen - geeignet sind. Es dient der Kenntnis, dass der Ortsbeirat den Kontakt zu einem erfahrenen Graffiti- Künstler herstellen kann; 2. welche Voraussetzungen, z. B. technische, gestalterische und genehmigungsrechtliche Anforderungen, erfüllt sein müssen; 3. ob entsprechende Kooperationsmöglichkeiten mit der Deutschen Bahn, lokalen Künstler*innen oder Jugendprojekten bestehen bzw. wie diese ggf. initiiert werden könnten; 4. ob für eine solche Gestaltung Fördermittel oder städtische Programme in Anspruch genommen werden können. Begründung: Die Lärmschutzwände erfüllen zwar den begrüßenswerten Zweck des Lärmschutzes/Barriere zu den Bahngleisen, stellen aber auch einen prägenden Teil des Stadtbildes im Ortsbezirk 2 da. Leider wirken diese großen Flächen monoton und durch die jüngsten Schmierereien wenig ansprechend. In anderen hessischen Kommunen - z. B. in Darmstadt, Frankfurt-Nied oder Egelsbach - wurden vergleichbare Wände erfolgreich und professionell durch Kunstprojekte aufgewertet. Eine künstlerische Gestaltung kann nicht nur zur Verschönerung des öffentlichen Raums beitragen, sondern auch kreative Ausdrucksmöglichkeiten fördern, Identifikation mit dem Stadtteil stärken und Vandalismus vorbeugen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Prüfung sinnvoll und zukunftsorientiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1841 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8023 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1260 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tilly-Edinger-Platz mit einfachen Mitteln aufwerten
    OFOB 2
    22.06.2025 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2025, OF 1168/2 Betreff: Tilly-Edinger-Platz mit einfachen Mitteln aufwerten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Aufwertung des Tilly-Edinger-Platzes zeitnah umzusetzen: 1. Aufstellung einer Tischtennisplatte 2. Installation zusätzlicher Sitzgelegenheiten, auch mit Rückenlehnen und Armstützen für ältere Menschen 3. Einrichtung einer Balancierstange oder ähnlicher Bewegungsanreize für Kinder 4. Aufstellung einer stabilen, verschließbaren Truhe zur gemeinschaftlichen Nutzung für Spiel- und Bewegungsmaterialien Es dient zur Kenntnis, dass den Antragstellenden Personen bekannt sind, die bereit wären eine Patenschaft für die Truhe zu übernehmen. 5. Ersatz der bestehenden Abfalleimer durch größere und krähensichere Modelle, inkl. Aschenbecher Begründung: Im Rahmen eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins am 12. Juni mit Vertreter*innen des Ortsbeirats, des Magistrats und der Bürgerinitiative "Bockenheim außer Haus" sowie der Kinderbeauftragten wurden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Tilly-Edinger-Platz gesammelt und diskutiert. Die oben genannten Maßnahmen wurden dabei als sinnvoll und umsetzbar identifiziert. Sie tragen dazu bei, den Platz als generationsübergreifenden Treffpunkt im Quartier zu stärken, Bewegungsangebote zu schaffen und die Sauberkeit nachhaltig zu verbessern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, diese Anregungen aufzunehmen und im Sinne einer lebendigen, inklusiven Stadtteilentwicklung zügig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.03.2025, OF 1111/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1168/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7140 2025 1. Die Vorlage OF 1111/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1168/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1168/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 5.: Annahme bei Abwesenheit 1 Linke Ziffer 4: GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 Linke

  • Förderschulen - Entwicklung und Bedarf in der Stadt Frankfurt
    A
    19.06.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 19.06.2025, A 354 Betreff: Förderschulen - Entwicklung und Bedarf in der Stadt Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2025 Förderschulen erfüllen eine wichtige Funktion in der Bildungslandschaft. In Ihnen können Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf oft besser unterstützt und unterrichtet werden als an allgemeinbildenden Schulen. Auch viele Eltern wissen diese Schulform zu schätzen. In letzter Zeit gab es immer wieder Berichte, dass Eltern von Kindern mit Förderbedarf in Frankfurt bemängelten, dass nicht genug Förderschulen vorhanden seien, vor allem mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE). Die FNP veröffentlichte am 27.05.2025 einen Artikel mit der Überschrift "Zu wenig Plätze an Förderschulen". Diese Lage habe auch Stadträtin Weber im Bildungsausschuss bestätigt. Aktuell gehe man davon aus, dass zusätzlich acht sogenannte Kooperationsklassen an Grundschulen eröffnet werden müssten. Dies hieße, dass Kinder mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung in einer Regelschule, aber unter sich in einem eigenen Klassenraum von einem Förderschullehrer unterrichtet würden. Insgesamt würde es dann in Frankfurt 18 solcher Außenklassen geben. Stadträtin Weber wurde mit den Worten zitiert: "Wir brauchen mittelfristig mehr Kapazitäten an den Förderschulen". Man könne beobachten, dass sich Eltern von Kindern mit GE-Förderbedarf vermehrt für eine Förderschule entscheiden. Die stellvertretende Vorsitzende des Stadtelternbeirats habe laut FNP darauf hingewiesen, dass die zusätzliche Bildung von Kooperationsklassen die Eltern "fassungslos, traurig und wütend" mache. Weber habe versichert: "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, eine langfristige Lösung auf die Beine zu stellen." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hat sich die Anzahl von Schulplätzen an Förderschulen in der Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? 2. Wie hat sich die Anzahl von Schulplätzen an Förderschulen in der Stadt Frankfurt mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" seit dem Jahr 2010 entwickelt? 3. Wie hat sich der Bedarf an Schulplätzen mit Förderbedarf in der Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? 4. Wie hat sich der Bedarf an Schulplätzen mit dem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" seit dem Jahr 2010 entwickelt? 5. Wie hat sich die Anzahl von Kooperationsklassen in Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? 6. Wie hat sich die Anzahl von Schülern in Kooperationsklassen in Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? 7. Wie bewertet der Magistrat die obige Aussage, dass die zusätzliche Bildung von Kooperationsklassen die Eltern "fassungslos, traurig und wütend" mache? 8. Welche Schritte und Ziele wird der Magistrat noch in diesem und im kommenden Jahr einleiten bzw. anstreben, um einer, wie von der Stadträtin genannten, "langfristigen Lösung" näherzukommen? 9. Für welches Jahr wird die Fertigstellung einer neuen Förderschule in Frankfurt angestrebt? 10. Wie konnte es dazu kommen, dass der Bedarf an Förderschulen in der Vergangenheit offensichtlich falsch eingeschätzt wurde? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 425 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 354 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Fristverlängerung um einen Monat; CDU und FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6725, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-32

  • Beflaggung an städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften
    A
    19.06.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 19.06.2025, A 355 Betreff: Beflaggung an städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 28.08.2025, 06.01.2026 und 12.05.2026 Der Kreistag des Landkreises Jerichower Land beschloss im März dieses Jahres in einer Sitzung auf Antrag der AfD-Fraktion, dass die Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises ganzjährig mit der Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland, soweit Fahnenmasten vorhanden, zu beflaggen sind, ergänzend zu den Richtlinien des sogenannten Beflaggungserlasses des Landes Sachsen-Anhalt. Mittlerweile haben weitere Kreise und Städte ebenfalls ein solche Beflaggung beschlossen, viele Politiker unterschiedlicher Parteien erachten eine solche als sinnvoll und identitätsstiftend. Im Beflaggungserlass des Landes Hessen heißt es unter Punkt 1 "Anwendungsbereich": "Diese Vorschriften gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude und Dienststellen des Landes. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude entsprechend zu beflaggen." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Würde der Magistrat eine ganzjährige Beflaggung mit der Bundesflagge, wie im Landkreis Jerichower Land, für ihre Dienstgebäude und Liegenschaften ebenfalls befürworten? 2. Zu 1.: Wenn nein, warum nicht? 3. Welche rechtlichen Bedenken stehen laut Ansicht des Magistrats ggf. einer Umsetzung eines möglichen ähnlichen Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung entgegen? 4. Vor welchen städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften ist mindestens ein Fahnenmast vorhanden? 5. Vor welchen städtischen Dienstgebäuden und Liegenschaften ist zurzeit kein Fahnenmast vorhanden? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 355 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6726, 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.11.2025 § 7295, 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.03.2026 § 302, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026

  • Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
    OFOB 2
    19.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2025, OF 1170/2 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Zuge der derzeitigen Straßenbauarbeiten dafür Sorge zu tragen, - den Bereich vor dem Haupteingang der evangelisch-reformierten Kirche/ Gemeindezentrum in der Freiherr-vom-Stein Str. 8 (s. Fotos a, b & c) mit entsprechender Straßenbeschilderung sowie entsprechender Schraffierung so auszuweisen, dass dieser für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ist und zukünftig nicht mehr von parkenden Autos blockiert wird. Begründung: Vor dem Eingang der Kirche/ Gemeindezentrum gibt es zwar eine Abschrägung des Bordsteines, um mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ungehindert die Rampe nutzen zu können, aber leider wird diese Stelle immer wieder mit parkenden Autos blockiert. Die Aussparung der aufgezeichneten Parkplätze auf der Straße stellen auch kein Hindernis dar. Die Fotos (a-c) wurden von der Antragstellerin aufgenommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7150 2025 Die Vorlage OF 1170/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke

  • Unterstützung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad zur Sicherung des Betriebs im Jahr 2026
    OFOB 5
    19.06.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2025, OF 1507/5 Betreff: Unterstützung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad zur Sicherung des Betriebs im Jahr 2026 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad im Haushaltsjahr 2026 mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von 30.000 € zu unterstützen, um den Fortbestand der Einrichtung im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Hierzu sollen entsprechende Haushaltsmittel geprüft und bereitgestellt werden, insbesondere im Rahmen der Jugendhilfe oder der kulturellen Bildungsförderung Begründung: Die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 ist seit 2002 ein fester Bestandteil der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt-Niederrad. Sie bietet niedrigschwellige, partizipative Angebote mit kulturellem Schwerpunkt und ist eng mit Schulen sowie sozialen Einrichtungen im Stadtteil vernetzt. Für das Jahr 2026 droht eine Finanzierungslücke von 30.000 €, die den Fortbestand der Einrichtung gefährdet. Zur Sicherung des aktuellen Betriebsumfangs wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch städtische Mittel erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 1507/5 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1507/5 wurde zurückgezogen.

  • Wassil-Bykau-Denkmal
    OFOB 1
    19.06.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2025, OF 1676/1 Betreff: Wassil-Bykau-Denkmal Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ort für ein Denkmal in Form einer Gedenktafel für den belarussischen Schriftsteller Wassil Bykau an einem Weg in der Wallanlage zwischen Alter Oper und Eschenheimer Tor, bevorzugt zwischen Albert-Mangelsdorff-Weiher und Nebbienschem Gartenhaus, zur Verfügung zu stellen. Mit der Gedenktafel soll daran erinnert werden, dass Wassil Bykau als belarussischer Schriftsteller und politischer Dissident in den Jahren 2001 und 2002 im Rahmen der Initiative "Stadt der Zuflucht" in Frankfurt lebte. Es sollen sowohl sein literarisches Werk als auch sein mutiges Eintreten für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte gewürdigt werden. Die Inschrift soll zweisprachig, sowohl in deutscher als auch in belarussischer Sprache, gefertigt werden. Der genaue Ort sowie die Gestaltung der Gedenktafel und der Text der Inschrift sind mit dem Ortsbeirat sowie dem Berliner Belarusische Gemeinschaft RAZAM e.V. abzustimmen. Begründung: Wassil Uladsimirawitsch Bykau wurde am 19. Juni 1924 in einem Dorf in der Nähe von Wizebsk in der damaligen Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik geboren. 1941 meldete er sich freiwillig zur Roten Armee. Im zweiten Weltkrieg kämpfte er an verschiedenen Frontabschnitten, zuletzt als Kommandeur einer Panzerabwehreinheit, und wurde zwei Mal verwundet. Nach dem Kriege lebte er von seiner schriftstellerischen Tätigkeit. In den späten 1980er Jahren begann er, sich in der Demokratiebewegung in Belarus zu engagieren, und setzte sich für die Opfer des Stalinismus ein. Als aufgrund seiner Kritik am belarussischen Diktator Alexander Lukaschenko die staatlichen Repressionen gegen ihn zunahmen, musste er 1998 Belarus verlassen. Mit seiner Ehefrau ging er zunächst nach Finnland, dann nach Deutschland. Von 2001 bis 2002 lebte er im Rahmen der Initiative "Stadt der Zuflucht" in Frankfurt. Ende 2002 zog er in der Tschechischen Republik. Wassil Bykau starb am 21. Juni 2003 im Alter von 79 Jahren in Minsk, wo er auch begraben liegt. In seinem schriftstellerischen Werk, bestehend aus Erzählungen, Novellen und Romanen, befasste Wassil Bykau sich vor allem mit dem Alltag sowjetischer Soldaten und Partisanen im zweiten Weltkrieg, wobei er diese nicht in Propagandamanier heroisierte, sondern die Brutalität des Krieges und die moralischen Dilemmata der Protagonisten realistisch darstellte. Der geplante Ort der Gedenkstätte befindet sich in der Nähe des ehemaligen Wohnhauses von Wassil Bykau. Dieses selbst (Im Sachsenlager 7) ist für die Anbringung einer Gedenktafel nicht geeignet. Die Finanzierung des Vorhabens würde durch die Belarusische Gemeinschaft RAZAM e.V., Karl-Marx-Allee 1, 10178 Berlin gesichert werden. Bei diesem Verein handelt es sich um die größte Interessenvertretung von Belarussen in Deutschland. Er setzt sich für Demokratie in Belarus ein und unterstützt unter anderem politische Gefangene dort. Der Verein wurde 2023 mit dem Gustav-Heinemann-Bürgerpreis ausgezeichnet. Irina Michailowna, die Witwe von Wassil Bykau, die 98-jährig in Minsk lebt, befürwortet das Vorhaben. Das Andenken an Wassil Bykau ist von großer Bedeutung für freiheitlich und demokratisch gesinnte Belarussen in Frankfurt, Deutschland und weltweit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7292 2025 Die Vorlage OF 1676/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

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