Fahrradbügel An den Mühlwegen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Bei der Straße "An den Mühlwegen" handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich gem. Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung. Es darf somit nur in gekennzeichneten Bereichen der Verkehrsfläche geparkt werden. Im genannten Kurvenbereich ist das Parken nur einseitig gestattet (siehe Geoportal-Screenshot). Widerrechtlich parkende Fahrzeuge können somit geahndet werden. Zudem gibt es einen Zweirichtungsverkehr. Gerade im unmittelbaren Nahbereich eines Einmündungsbereiches sollten mögliche Rückstaus wartender Fahrzeuge bis auf die Olof-Palme-Straße durch "künstliche Hindernisse" wie Fahrradbügel oder sonstige Einbauten vermieden werden. Zu
- Ein Teil der genannten Platzfläche wird entsiegelt. Ein Bedarf für Fahrradbügel in diesem Abschnitt wird nicht gesehen. Diese dienen auch grundsätzlich nicht dazu, die Verkehrssicherheit zu wahren.