Baumpflanzungen auf der Eschersheimer Landstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Trassenprüfung an der Eschersheimer Landstraße durchgeführt und festgestellt, dass Baumpflanzungen aufgrund vorhandener Hauptversorgungsleitungen nur mit erheblichem Aufwand möglich sind. Daher können derzeit keine Baumpflanzungen in Aussicht gestellt werden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat zwischenzeitlich eine Trassenprüfung durchgeführt. Im Bereich des Grünstreifens an der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule befinden sich Hauptversorgungsleitungen (Mischwasserkanal, Trinkwasser Hauptleitung). Baumpflanzungen wären hier nur mit erheblichem technischen und finanziellen Aufwand umsetzbar. Da derzeit in diesem Bereich keine anderweitigen Umbaumaßnahmen geplant sind, kann der Magistrat hier keine Baumpflanzungen in Aussicht stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2023OFOF 617/3Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der ElisabethenschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Dezember 2023OMOM 4928Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der ElisabethenschuleDirektanregung
- 8. April 2024STST 670Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisa-bethenschuleStellungnahme
- 9. Januar 2025OFOF 816/3Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2025VV 1108Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 1024Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab