Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisa-bethenschule
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Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Idee von Baumpflanzungen zur Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes sowie der Aufenthaltsqualität. Allerdings können aufgrund bestehender infrastruktureller Gegebenheiten und priorisierter Maßnahmen derzeit keine Baumpflanzungen in Aussicht gestellt werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt grundsätzlich jede Maßnahme, die zu mehr Klima- und Umweltschutz sowie einer verbesserten Aufenthaltsqualität führt. Baumpflanzungen im angeregten Bereich sind im Rahmen von Umbaumaßnahmen möglich, sofern dies die Trasseninfrastruktur im Untergrund zulässt. Neue Standorte für Baumpflanzungen bedürfen grundsätzlich tiefbautechnischer Prüfungen und Koordinierungsleistungen. Aufgrund bereits priorisierter, konkurrierender Maßnahmen kann der Magistrat Baumpflanzungen im angeregten Bereich mittelfristig nicht in Aussicht stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2023OFOF 617/3Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der ElisabethenschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Dezember 2023OMOM 4928Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der ElisabethenschuleDirektanregung
- 8. April 2024Sie sind hierSTST 670Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisa-bethenschuleStellungnahme
- 9. Januar 2025OFOF 816/3Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2025VV 1108Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 1024Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab