Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit von Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße zu prüfen. Dies soll zur Schließung einer Kluft zwischen bestehenden Baumpflanzungen beitragen und aus klimatischen sowie umweltfreundlichen Gründen erfolgen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Grünstreifen der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Nach Schätzungen wären mindestens vier Bäume möglich.
Begründung
Der Grünstreifen markiert eine Kluft zwischen den bestehenden Baumpflanzungen auf der östlichen Eschersheimer Landstraße. Diese sollte vor allem sowohl aus klimatischen, aus umweltfreundlichen Gründen als auch des Gesamteindrucks wegen geschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2023OFOF 617/3Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der ElisabethenschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4928Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der ElisabethenschuleDirektanregung
- 8. April 2024STST 670Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisa-bethenschuleStellungnahme
- 9. Januar 2025OFOF 816/3Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2025VV 1108Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 1024Baumpflanzungen auf der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats