Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim"
Zusammenfassung
Die Verlängerung der Tempo 30 km/h Begrenzung auf der Straße Alt-Fechenheim wird vorgeschlagen, um den Fußverkehr und die Sicherheit an den ÖPNV-Haltestellen zu verbessern. Dies soll durch die Versetzung der Begrenzung von Hausnummer 39 zur Hausnummer 31 sowie vor die Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" erreicht werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung, die Tempo 30 km/h Begrenzung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung "An der Mainkur" von Hausnummer 39 zur Hausnummer 31, an der Lichtsignalanlage, sowie auf der gegenüberliegenden Seite vor die Bushaltestelle "Alt Fechenheim" zu versetzen, wird zugestimmt.
Dies ist aufgrund der ÖPNV-Haltestellen und dem damit verbundenen Fußverkehr begründbar. Eine Markierung auf der Fahrbahn ist nicht notwendig, da die Beschilderung ausreicht. Damit wird auch einer Überbeschilderung entgegengewirkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2025OMOM 6611Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“Direktanregung
- 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 999Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab