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Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert, dass derzeit keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vorliegen und plant, vor den Sommerferien Viacount-Messungen durchzuführen. In der Ostendstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, in dem Geschwindigkeitskontrollen aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich sind.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Es liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor. Es werden voraussichtlich vor den Sommerferien - sofern örtlich möglich - Viacount-Messungen vorgenommen. Die Messergebnisse werden dem Ortsbeirat im Anschluss übermittelt.

Vorab kann allerdings mitgeteilt werden, dass in der Ostendstraße nur im Abschnitt zwischen Uhlandstraße und Rückertstraße ein verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung) ausgewiesen ist. Geschwindigkeitskontrollen können in diesem Bereich nicht vorgenommen werden, da keine ausreichend lange, gerade Messstrecke vorliegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2025OMOM 6523Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und WindeckstraßeDirektanregung
  2. 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1026Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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