Fahrradbügel Petterweilstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert die entstandene Verzögerung. Eine erneute Prüfung der Anregung hat ergeben, dass ein Radbügel weder auf dem Gehweg noch auf der Fahrbahn vor dem Eckhaus der Wiesenstraße 33 montiert werden kann, da sonst die notwendige Restgehwegbreite von 2,20 Meter beziehungsweise die erforderliche Fahrbahnbreite unterschritten würde. Um dem Wunsch nach Radbügeln zu entsprechen und zugleich den Kreuzungsbereich gegen illegales Gehwegparken zu schützen, erarbeitet der Magistrat aktuell eine entsprechende Planung, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 umgesetzt werden kann.