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Fahrradbügel Petterweilstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
97 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Installation von Fahrradbügeln an der Petterweilstraße geprüft und bedauert die Verzögerung. Aufgrund von Platzmangel kann die Installation nicht erfolgen, jedoch wird eine Planung zur Umsetzung im zweiten Halbjahr 2025 erarbeitet.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert die entstandene Verzögerung. Eine erneute Prüfung der Anregung hat ergeben, dass ein Radbügel weder auf dem Gehweg noch auf der Fahrbahn vor dem Eckhaus der Wiesenstraße 33 montiert werden kann, da sonst die notwendige Restgehwegbreite von 2,20 Meter beziehungsweise die erforderliche Fahrbahnbreite unterschritten würde. Um dem Wunsch nach Radbügeln zu entsprechen und zugleich den Kreuzungsbereich gegen illegales Gehwegparken zu schützen, erarbeitet der Magistrat aktuell eine entsprechende Planung, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 umgesetzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. August 2023STST 1727Fahrradbügel PetterweilstraßeStellungnahme
  2. 21. Januar 2025OMOM 6337Fahrradbügel PetterweilstraßeDirektanregung
  3. 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 97 Wochen
    STST 1027Fahrradbügel Petterweilstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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