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Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWE-Markt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
97 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von illegalem Parken auf der Gehwegseite gegenüber dem REWE-Markt in Zeilsheim. Dies soll insbesondere die Sicherheit von Kindern und Fußgängern gewährleisten und Gefahren vermindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die mit Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1727, geplanten Umsetzungen, die für das vierte Quartal 2023 vorgesehen waren, jetzt zeitnah anzugehen und einen längs aufgestellten Fahrradbügel links auf dem Bürgersteig anstelle des ersten Parkplatzes in der Petterweilstraße vor der Kochschule anzubringen.

Begründung

Auf Höhe der Bechtenwaldstraße (REWE-Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl an dieser Stelle absolutes Halteverbot gilt, werden zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg geparkt und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist an dieser Stelle der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Fußweg, u. a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sichergestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer, wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber der Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (siehe Bild 3).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. August 2023STST 1727Fahrradbügel PetterweilstraßeStellungnahme
  2. 21. Januar 2025Sie sind hier
    OMOM 6337Fahrradbügel Petterweilstraße
    Direktanregung
  3. 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1027Fahrradbügel PetterweilstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 39 · 27.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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