Zeilsheim: Platz für eine Hundewiese
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Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Flächen für eine Hundewiese aufgrund verschiedener Gründe nicht geeignet sind. Der Magistrat schlägt vor, dass engagierte Hundebesitzer:innen die Sauberkeit auf den vorgesehenen Flächen unterstützen können, jedoch keine direkte Betreuung der Hundewiese vorgesehen ist.
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Welschgrabenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Zeilsheim: Errichtung einer Rundbank am Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sichtverhältnisse an der Einmündung Jenaer Weg / AltZeilsheim verbessern11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zeilsheim: Platz für eine Hundewiese24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Welschgrabenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Orte in Zeilsheim auf Umsetzbarkeit einer umzäunten Hundewiese geprüft und kann wie folgt berichten:
Zu 1)
a) Zwischen dem Grillplatz und den Kleingärten befindet sich auf der vorgeschlagenen Fläche ein Bolzplatz mit zwei Toren. Gemäß Grünanlagensatzung gilt für diese Fläche ein Hundeverbot. Eine Umsetzung kann somit nicht in Aussicht gestellt werden.
b) Die Fläche gegenüber dem Spielplatz zwischen der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße befindet sich nicht in städtischem Besitz.
c) Die vorgeschlagene Fläche im Bechtenwaldpark zwischen dem Fußweg zum Spielplatz und der Bebauung an der Bechtenwaldstraße liegt zu nahe an der Wohnbebauung und dem Kinderspielplatz, und ist daher ungeeignet für die Herrichtung einer eingezäunten Hundewiese.
d) Die Fläche in der Blauländchenstraße am Feldbeginn auf der rechten Seite (hinter dem Bolzplatz) befindet sich nicht in städtischem Besitz.
Zu 2)
Die Prüfung einer Alternativfläche hat in der Ämterabstimmung keine Zustimmung gefunden.
Zu 3)
Die Betreuung und Pflege der Hundeauslauffläche ist über ein Patenschaftsmodell nicht vorgesehen. Um die Sauberkeit auf Hundeplätzen zu gewährleisten, ist ein Hundekotspender ein bewährtes Instrument. Grundsätzlich können diese Hundekottütenspender an Orten aufgestellt werden, an denen das regelmäßige Befüllen der Spender durch engagierte Anlieger:innen oder Nachbar:innen (Patenschaften) gewährleistet ist. Das Aufstellen der jeweiligen Spenderbox kann nach Benennung der Pat:innen sowie der Verfügbarkeit der Spender durch das Fachamt erfolgen. Die Pflegemaßnahmen wie Rasenmähen oder das Entleeren der Mülleimer erfolgen durch das Fachamt. Der Magistrat begrüßt es sehr, wenn sich engagierte Hundebesitzer:innen für die Sauberkeit der bereitgestellten Hundeauslaufflächen einsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2026OFOF 1432/6Zeilsheim - Platz für eine HundewieseOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 24. Februar 2026OMOM 8142Zeilsheim: Platz für eine HundewieseDirektanregung
- 21. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1434Zeilsheim: Platz für eine HundewieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab