Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstrasse
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Haltestelle "Holbeinschule" zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 in "Kaulbachstraße (IGS-Süd)" umzubenennen. Dies geschieht, um Verwechslungen mit bestehenden Haltestellen zu vermeiden und die derzeit inkorrekte Benennung aufzulösen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die derzeitige Haltestelle "Holbeinschule" ist eine Umbenennung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 vorgesehen. Eine frühere Umbenennung ist aus Gründen der Fahrplandatenhaltung nicht möglich. Dem Namensvorschlag "Textorstraße/IGS-Süd" kann jedoch nicht gefolgt werden, da die Textorstraße bereits Namensbestandteil der Haltestellen "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie "Brücken-/Textorstraße" in rund 500 Metern Entfernung ist. Da mittelfristig die Haltestellenposition in Fahrtrichtung Rheinlandstraße aus der Textorstraße in die Oppenheimer Landstraße verlegt werden soll ist stattdessen vorgesehen, die Haltestelle nach der dann angrenzenden Querstraße in "Kaulbachstraße (IGS-Süd)" umzubenennen. Dadurch wird die derzeit inkorrekte Benennung aufgelöst und eine Verwechslung mit den bestehenden Haltestellen entlang der Textorstraße vermieden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2025OFOF 1360/5Umbenennung der Haltestelle „Holbeinschule“ in der TextorstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2025OMOM 6713Umbenennung der Haltestelle „Holbeinschule“ in der TextorstraßeDirektanregung
- 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1030Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der TextorstrasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab