Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick"
Zusammenfassung
Der Magistrat nimmt die Anfrage des Ortsbeirates zur Kenntnis, den Bankettstreifen an der Bushaltestelle "Taunusblick" mit Schotter zu befestigen. Diese Maßnahme kann jedoch nicht im Rahmen der aktuellen Neubaumaßnahme durchgeführt werden und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anfrage des Ortsbeirates, den Bankettstreifen zwischen dem Aussiedlerhof und der Haltestelle "Taunusblick" mit Schotter zu befestigen, nimmt der Magistrat gerne auf. Diese Arbeiten waren allerdings nicht mehr im Rahmen der angesprochenen Neubaumaßnahme möglich. Sie werden daher im Anschluss durchgeführt. Einen konkreten Zeitpunkt für die Ausführung kann der Magistrat noch nicht nennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2023OFOF 142/13Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023OMOM 4825Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick“Direktanregung
- 8. März 2024STST 514Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick"Stellungnahme
- 5. Januar 2025OFOF 188/13Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 21. Januar 2025VV 1098Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“Anfrage
- 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 980Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab