Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle "Taunusblick"
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Zusammenfassung
Der Magistrat kann der Anregung zum Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle "Taunusblick" nicht nachkommen, da nicht genügend Platz für eine befestigte Zuwegung zur Verfügung steht. Die Breite des Seitenstreifens ist unzureichend, um einen regelkonformen Gehweg und die notwendige Entwässerungsmulde zu realisieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Für eine befestigte Zuwegung zur Haltestelle Taunusblick in Fahrtrichtung Nieder-Eschbach steht nicht ausreichend Platz zur Verfügung. Es wäre auf der kompletten Länge von rund 80 Metern ein Eingriff in die privaten Ackerflächen nötig.
Die vorhandene Breite des Seitenstreifens von circa 2,20 Metern reicht nicht aus, um zusätzlich zu einem regelkonformen Gehweg von mindestens 1,50 Meter Breite auch die erforderliche Entwässerungsmulde anzulegen. Die Entwässerung der Fahrbahn läuft beidseitig in die vorhandenen Bankette. Daher wird bei der Neuanlage des Radweges auf der Südseite der Niedereschbacher Straße auch eine neue Entwässerungsmulde zwischen der vorhandenen Fahrbahn und dem Radweg angelegt. Auf der Nordseite der Fahrbahn (Richtung Nieder- Eschbach) wäre bei Anlage eines befestigten Gehweges ebenfalls eine neue Entwässerungseinrichtung notwendig. Die Haltestelle in Richtung Nieder-Eschbach kann fußläufig erreicht werden, indem die Fahrgäste mit Start beziehungsweise Ziel Siedlungsplatz entweder die Fahrbahn zweimal queren oder auf dem unbefestigten Bankett entlanglaufen.
Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass der Ausbau des Haltstellenbereiches möglich ist, weil das vorhandene Längsgefälle der Straße gewährleistet, dass das Regenwasser entlang der Haltestelle in die angrenzenden Bankettbereiche abfließen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2023OFOF 142/13Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023OMOM 4825Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick“Direktanregung
- 8. März 2024Sie sind hierSTST 514Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick"Stellungnahme
- 5. Januar 2025OFOF 188/13Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 21. Januar 2025VV 1098Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“Anfrage
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 980Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab