Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim
Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens B902 wurde festgestellt, dass der Bedarf an einer Stadtteilbücherei aufgrund der vorhandenen Flächen in der Schule und der Kindertagesstätte nicht realisierbar ist. Die Stadt plant stattdessen die Integration von Kindertageseinrichtungen und einer Grundschule.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Bebauungsplanverfahren B902 wurde basierend auf der Realisierung von 850 Wohneinheiten ein rechnerischer Bedarf für zwei jeweils 5-gruppige Kindertageseinrichtungen sowie einer 4-zügigen Grundschule gemeldet. Diese Bedarfe sind im Bebauungsplanentwurf eingeflossen und wurden in Form von einer Kita auf einer Gemeinbedarfsfläche (zusammen mit der geplanten Schule) und einer (in die Wohnbebauung) integrierten bzw. eingeschobenen Kita auf dem privaten Baufeld A planungsrechtlich berücksichtigt.
Am Standort der Gemeinbedarfsfläche - in der Schule bzw. in der Kindertagesstätte - besteht keine Möglichkeit, zusätzliche Flächen für eine Stadtteilbücherei abzubilden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2025OMOM 6836Eine Stadtteilbücherei für EschersheimDirektanregung
- 23. Juni 2025Sie sind hierSTST 993Eine Stadtteilbücherei für EschersheimStellungnahme
- 21. Juli 2025STST 1199Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungStellungnahme
- 18. August 2025OFOF 1080/9Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und BedarfsklärungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. September 2025OMOM 7334Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und BedarfsklärungDirektanregung
- 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1913Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und BedarfsklärungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab