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Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1) Eine Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Robert-Schumann-Schule und der Römerstadtschule wurde geprüft und mit den beteiligten Akteuren vor Ort und den beteiligten Ämtern (Staatliches Schulamt und Stadtschulamt) in einem partizipativen Verfahren diskutiert. Das Ergebnis wird in die erste Satzungsänderung der Grundschulbezirkssatzung aufgenommen. Es wurde gemeinsam entschieden, dass gemäß des Hessischen Schulgesetzes § 143 zwischen den Schulbezirken der beiden Schulen ein temporäres Überschneidungsgebiet zum Schuljahr 2026/27 eingerichtet wird. Hierüber kann eine Steuerung der Schülerströme zwischen der Römerstadtschule und der Robert-Schumann-Schule durch das Staatliche Schulamt in Abstimmung mit dem Stadtschulamt erfolgen. Das Überschneidungsgebiet wird erst wieder aufgehoben, wenn die Grundschule Heddernheim betriebsfertig ist. Zu 2) Durch die Anpassung der Schulbezirksgrenzen ist zum aktuellen Stand eine Erhöhung der Zügigkeit für keine der beiden Schulen geplant. Zu 3) In den bevorstehenden Sommerferien ist die Renovierung von fünf Unterrichtsräumen an der Robert-Schumann-Schule vorgesehen, welche für die neuen Klassen im ersten Jahrgang vorgesehen sind. Darüber hinaus ist eine umfangreiche Instandsetzung des Sonnenschutzes geplant.