Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein"
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem Fahrten nicht beendet werden können. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese im Umfeld der S-Bahn-Station "Eschersheim" und der U-Bahn-Station "Weißer Stein" entstehen kann, muss abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. In jedem Fall soll mittelfristig hier eine Mobilitätsstation entstehen. Die genaue Lage der entstehenden Fläche muss im Detail geprüft werden. Als kurzfristige Reaktion auf die Anregung, wird der Abstellbereich unmittelbar um die S-Bahn-Station "Eschersheim" sowie um die U-Bahn-Station "Weißer Stein" für alle Anbieter eingeschränkt.