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Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein"

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an den S-Bahn-Stationen "Eschersheim" und "Weißer Stein". Dies soll die Ordnung im öffentlichen Raum verbessern und die Nutzung von E-Scootern fördern. Langfristig wird eine Mobilitätsstation angestrebt, um verschiedene Verkehrsmittel besser zu verknüpfen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E- Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen.

Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten.

Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem Fahrten nicht beendet werden können. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese im Umfeld der S-Bahn-Station "Eschersheim" und der U-Bahn-Station "Weißer Stein" entstehen kann, muss abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. In jedem Fall soll mittelfristig hier eine Mobilitätsstation entstehen. Die genaue Lage der entstehenden Fläche muss im Detail geprüft werden. Als kurzfristige Reaktion auf die Anregung, wird der Abstellbereich unmittelbar um die S-Bahn-Station "Eschersheim" sowie um die U-Bahn-Station "Weißer Stein" für alle Anbieter eingeschränkt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. März 2025OMOM 6682Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“Direktanregung
  2. 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 986Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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