Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße
Zusammenfassung
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße wird angeregt, da diese sich auf einem Schulweg befindet. Eine Verkehrszählung wird vor den Sommerferien durchgeführt, um die Notwendigkeit eines Fußgängerüberwegs zu prüfen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Kreuzung Steinhausenstraße/ Dielmannstraße/ Bornemannstraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone, beschildert mit Verkehrszeichen 274 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hier sind Fußgängerüberwege (FGÜ) laut Rechtslage entbehrlich. Da der angeregte FGÜ auf einem Schulweg liegt, wird eine Einrichtung dennoch geprüft. FGÜ können nach Erreichen einer Mindestmenge an Fahrzeugen und Fußgängeraufkommen eingerichtet werden, hierfür wird vor den Sommerferien eine Verkehrszählung vorgenommen.
Nach erfolgter Zählung wird der Ortsbeirat kontaktiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2025OFOF 1321/5Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/BornemannstraßeOrtsbeiratsantrag · Linke
- 21. Februar 2025OMOM 6597Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/BornemannstraßeDirektanregung
- 23. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1033Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/BornemannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab