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  • Zielgerichtete und effiziente Förderung der Mieter
    NR
    18.06.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2025, NR 1285 Betreff: Zielgerichtete und effiziente Förderung der Mieter Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 87 vom 26.05.2025 "Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken" wird in der vorliegenden Fassung abgelehnt. Die vorgesehene Projektförderung bietet keinen nachgewiesenen Zusatznutzen gegenüber bestehenden staatlichen und privaten Beratungsangeboten und droht durch kleinteilige Projektförderung mit begrenztem Budget keinen nachhaltigen Effekt zu erzielen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, eine überarbeitete Förderkonzeption vorzulegen, die gezielt bestehende, rechtlich qualifizierte Beratungen - insbesondere wohnortnahe Einrichtungen wie Mieterschutzvereine oder Verbraucherzentralen - dort stärkt, wo gesetzliche oder städtische Angebote faktisch nicht greifen, z. B. bei Sprachbarrieren, fehlendem Zugang zu Beratungshilfen oder niedrigschwelliger Erstberatung. 3. Die Erarbeitung der neuen Konzeption erfolgt unter Einbindung der Mieterschutzvereine, des Amts für Wohnungswesen und des Sozialdezernats. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der neuen Förderkonzeption eine regelmäßige und nachvollziehbare Erfolgskontrolle der geförderten Maßnahmen sicherzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: a) Anzahl und Struktur der beratenen Mieter. b) Art der Beratungsthemen. c) Tatsächlicher Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Angeboten. Begründung: Die Intention der Vorlage, Beratungen für Mieter in Frankfurt zu verbessern, wird ausdrücklich unterstützt. In einem angespannten Wohnungsmarkt ist rechtliche Unterstützung zur Wahrung mietrechtlicher Ansprüche ein zentrales Anliegen. Die in der Vorlage vorgeschlagene befristete Projektförderung erweist sich jedoch als weder wirksam noch nachhaltig: Sie ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, bietet nur begrenzte Mittel und erreicht betroffene Mieter nicht besser als bestehende Strukturen. Wesentliche Beratungsleistungen sind bereits durch gesetzliche Instrumente wie Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder über private Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Auch das Amt für Wohnungswesen bietet eine grundlegende städtische Beratung an, wenn auch ohne juristische Detailprüfung. Ergänzende kommunale Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo der Zugang zu diesen bestehenden Angeboten an praktische Grenzen stößt, etwa bei Verständnishürden, sprachlichen Barrieren oder eingeschränkter Erreichbarkeit. Mieterschutzvereine verfügen über wohnortnahe, erfahrene Strukturen und können dort unterstützen, wo gesetzliche Instrumente nicht ausreichen. Zudem gilt: Nicht alle Mieter, die eine rechtliche Beratung benötigen, erfüllen die Voraussetzungen für Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Auch wer nur knapp über den Einkommensgrenzen liegt, hat oft keinen Anspruch auf staatlich finanzierte Rechtsberatung, ist aber dennoch auf Unterstützung angewiesen. In solchen Fällen kann die gezielte Förderung vorhandener Angebote dazu beitragen, tatsächliche Versorgungslücken zu schließen. Voraussetzung dafür ist eine zielgerichtete, unbürokratische Förderkonzeption, die reale Bedarfe abdeckt, Doppelstrukturen vermeidet und Mittel wirksam einsetzt. Die beantragte Neuausrichtung stellt sicher, dass städtische Fördergelder dort ankommen, wo sie einen konkreten Mehrwert für Mieter schaffen. Die neue Förderkonzeption muss zudem durch ein einfaches, aber aussagekräftiges Verfahren zur Wirkungskontrolle begleitet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die eingesetzten Mittel nicht nur bereitgestellt, sondern auch im Sinne der Zielgruppe wirksam eingesetzt werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2025, M 87 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1285 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 87 = Annahme, NR 1285 = Ablehnung) Gartenpartei (M 87 = Annahme, NR 1285 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1285 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 87 = Annahme, NR 1285 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 87 = Annahme, NR 1285 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 87 und NR 1285 = Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1285 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (M 87 und NR 1285 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6389, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-0

  • Austauschfonds von Haushaltsgeräten ohne Kompass und Kriterien
    NR
    18.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2025, NR 1287 Betreff: Austauschfonds von Haushaltsgeräten ohne Kompass und Kriterien Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvortrag M 92 vom 10.06.2025 "Budget für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten/Energiehilfefonds" wird abgelehnt und mit der Maßgabe an den Magistrat zurückzuverweisen, zunächst ein umfassendes und belastbares Umsetzungskonzept vorzulegen. Auf Grundlage dieses Konzepts soll die Maßnahme erneut zunächst geprüft werden. Begründung: Ein belastbares, rechtssicheres und haushaltskonformes Konzept fehlt gänzlich; die vorliegenden Defizite machen eine Zustimmung - auch nach Überarbeitung - nahezu ausgeschlossen. Die geplante Maßnahme zur Förderung des Austauschs energieintensiver Haushaltsgeräte ist unausgereift, verstößt gegen haushalts- und sozialrechtliche Prinzipien, ignoriert die bestehende Verwaltungspraxis und lässt den tatsächlichen Nutzen für Bedürftige in erheblichem Maße zweifelhaft erscheinen. Die folgenden Punkte verdeutlichen die grundsätzlichen Einwände: Die sehr weite Adressierung (68.000 potenzielle Haushalte: Bürgergeld-, SGB XII-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbeziehende; Asylbewerber) lässt eine Gießkannenförderung erwarten, statt gezielter, bedarfsorientierter Hilfe. Es fehlen verbindliche Kriterien zur Anspruchsprüfung, Bedarfsfeststellung und zum Ausschluss mehrfacher Förderungen. Die Höhe der Einzelleistung ist nicht bestimmt. Dies führt zu einem ungesteuerten Verfahren ohne soziale Treffsicherheit. Weder Auswahlkriterien (Marke, Effizienz, Preis) noch Abläufe zur Antragstellung, Bedarfsprüfung oder Evaluation sind definiert. Die Durchführbarkeit bleibt offen. Die Vorlage verwendet schwammige Begriffe ("energieintensive Haushaltsgeräte", "Weißware"), nennt aber nur Kühlschrank, Waschmaschine und bei Familien mit drei und mehr Kindern Geschirrspüler. Ob künftig auch Trockner, Herde oder Mikrowellen in den Förderbereich fallen, bleibt unklar. Eine scharfe Definition ist für Haushalts- und Verwaltungstransparenz unverzichtbar. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellen Ersatzbeschaffungen von Haushaltsgeräten keine gesonderten Leistungsansprüche dar, sondern sind aus dem Regelbedarf anzusparen. Die Zuwendungen könnten daher als Einkommen anzurechnen sein, womit bei den Leistungsbeziehenden keine echte Entlastung einträfe. Ohne rechtsverbindliche Zusicherung der Nichtanrechnung als Einkommen besteht die Gefahr, dass die Zuwendung bei Leistungsbeziehenden komplett wirkungslos bleibt. Die Dienstanweisung des Jobcenters Frankfurt schreibt vor, bei Erstausstattung vorrangig generalüberholte Gebrauchtgeräte aus dem Warenhaus "Neufundland" einzusetzen. Nur wenn kein gebrauchtes Gerät verfügbar ist, darf ein Neugerät bewilligt werden. Diese Praxis wird in der Vorlage komplett missachtet. Die vollständige Finanzierung von Neugeräten ohne Vorrangprüfung gebrauchter Alternativen widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Anders als bei Erstausstattungen besteht keine Beteiligung von Bund oder Land. Die Stadt trägt die volle Kostenlast, grundsätzlich ein nicht gerechtfertigter Zusatzaufwand für den städtischen Haushalt. Die Finanzierung soll über eine Einmal-Ausnahme aus dem SEM-Nordwest-Projektmanagementkostenbudget erfolgen. Damit wird eine vorhandene Zweckbindung willkürlich aufgehoben und der Grundsatz planungsrechtlicher Haushaltsklarheit verletzt. Die angekündigte Evaluation nennt weder messbare Zielgrößen noch Erfolgsindikatoren für Energieeinsparung, Kostenreduktion oder soziale Wirkung. Ein "positives" Evaluierungskriterium ist damit nicht objektivierbar. Ohne flankierende Unterstützungsmaßnahmen ist der nachhaltige Beitrag zur Armutsbekämpfung und zum Klimaschutz ohnehin nicht erkennbar. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2025, M 92 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 92 und NR 1287 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 92 = Annahme, NR 1287 = Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 15.09.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 15.09.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1287), FDP, BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6617, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 51

  • Wiederherstellung der Barrierefreiheit des MOMEM
    NR
    18.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2025, NR 1288 Betreff: Wiederherstellung der Barrierefreiheit des MOMEM Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) den seit Jahren außer Betrieb befindlichen Aufzug an der Hauptwache von der A- zur A1-Ebene unverzüglich instand zu setzen und bis zur Herstellung einer alternativen barrierefreien Erschließung betriebsbereit zu halten, b) gegebenenfalls auf andere geeignete Weise sicherzustellen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkung die A1- Ebene erreichen und das MOMEM besuchen können, c) für den Fall, dass die Maßnahme a) unwirtschaftlich ist, die dafür eingeholten Angebote und erstellten Kalkulationen sowie die Kosten für den Rückbau des Aufzugturms der Stadtverordnetenversammlung als vertrauliche Vorlage mitzuteilen. Begründung: Die barrierefreie Erschließung der A1-Ebene an der Hauptwache ist seit Jahren nicht mehr gewährleistet und damit auch die Erreichbarkeit des MOMEM für Menschen mit Mobilitäteinschränkung ausgeschlossen. Der bisherige Aufzug ist außer Betrieb. Eine kurzfristige Instandsetzung ist technisch möglich und wäre nach interner Auskunft mit verhältnismäßig geringem Aufwand umsetzbar. Eine dauerhafte Lösung ist ebenfalls notwendig, jedoch bisher weder konkret geplant noch beziffert. Die Verantwortung für barrierefreie Zugänge liegt bei der Stadt und kann nicht allein mit Verweis auf die wirtschaftliche Betrachtung eines städtischen Tochterunternehmens relativiert werden. Kostenaspekte sind dabei lediglich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die pauschale Aussage, ein Ersatz sei "nicht wirtschaftlich" oder mit "erhöhtem Aufwand" verbunden, genügt nicht als Entscheidungsgrundlage. Zugleich wurden für die begleitende Bürgerbeteiligung zur Zukunft der Hauptwache "#HauptwacheZukunft" 168.000 EUR aus städtischen Mitteln ausgegeben. Barrierefreiheit ist kein optionales Ziel, sondern eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Solange ein Ersatzaufzug noch nicht realisiert ist, muss zumindest der vorhandene Aufzug soweit möglich wieder betriebsfähig gemacht werden. Das gilt umso mehr, als die Generalsanierung der Hauptwache noch viele Jahre dauern und frühestens in zehn bis fünfzehn Jahren abgeschlossen sein wird. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 481 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage NR 1288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1288 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1288 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD und Volt gegen 4 CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6401, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025

  • Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Martha-Wertheimer-Platz
    OFOB 5
    18.06.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2025, OF 1472/5 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Martha-Wertheimer-Platz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), am Martha-Wertheimer-Platz in Sachsenhausen vorhandene Mülleimer auszutauschen und durch Krähensichere, größere Müllbehälter (Müllgaragen) auszutauschen. Es ist zu prüfen, ob auch die Reinigungsintervalle erhöht werden können. Begründung: Der Martha-Wertheimer-Platz mit Bänken und Bäumen mitten in Sachsenhausen lädt zum Verweilen ein. Im Frühling und Sommer sind die Bänke während der Mittagszeit, abends und vor allem am Wochenende sehr beliebt. Leider bleibt sehr viel Müll dort liegen. Die kleinen aufgehängten Mülleimer weisen ein zu geringes Fassungsvolumen auf. Vor allem Pizzakartons stapeln sich auf den kleinen Abfalleimern. Müllgaragen und höhere Reinigungsintervalle würden dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität vor Ort verbessern. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 115 2025 Die Vorlage OF 1472/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitte
    OAOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2025, OA 562 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 02.06.2025 Betreff: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße/Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A 5 im Rahmen einer Schulwegsicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule aufzunehmen und umzuse tzen. Begründung: Diese Grünanlage ist nicht nur ein Quell der Erholung für Mensch und Tier, sondern ein von Schulkindern und Erwachsenen stark frequentierter Weg, sowohl auf dem Weg zur Schule und zurück als auch auf dem Weg zur Arbeit, wenn man zur S-Bahn-Station gehen muss. Ferner wurde die Beleuchtung von allen Beteiligten, Schulkindern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern, die an der Planung zur Neugestaltung teilgenommen haben, gewünscht und gefordert - letztmalig bei der Vorstellung des Konzeptes am 16.05.2025 in der Aula der Georg-August-Zinn-Schule. Die Durchsetzung der Nichtbeleuchtung durch das Grünflächenamt stieß auf Unverständnis, auch des Zwecks einer Beteiligung, wenn der Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer trotz aktiver Bürgerbeteiligung nicht beachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 44 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 562 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6462, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Griesheim: Wo bleibt das Verkehrskonzept GriesheimSüd für die geplanten Baustellen?
    OFOB 2
    17.06.2025 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2025, OF 1253/6 Betreff: Griesheim: Wo bleibt das Verkehrskonzept Griesheim-Süd für die geplanten Baustellen? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, endlich vor Eintritt in die div. Straßenbauarbeiten in Griesheim Süd den Griesheimer und Griesheimerinnen und Geschäftsinhabern das Verkehrskonzept vorzustellen und sie in die Planungen einzubinden. Dies beinhaltet auch die Problemlösung Elektronstraße. Begründung: Im September sollen angeblich die ersten Bauarbeiten im Straßenbereich Griesheim Süd stattfinden, die massiv in den Alltag der hier Lebenden einschneiden werden. Für die Unternehmen bedeuten die Bauarbeiten massive Einschränkungen in den Ablauf des täglichen Geschäfts bis hin zu eventuellen Geschäftsaufgaben. Um eine Akzeptanz bei allen hier Lebenden zu erreichen, müssen deshalb die Bürger und Bürgerinnen sowie Geschäftstreibenden rechtzeitig eingebunden werden. Trotz mehrfacher Anfragen gibt es immer noch keine Rückmeldung, wie, ob und wann überhaupt die Vorhaben realisiert werden sollen. Es ist zu befürchten, dass hier für die Bevölkerung unüberwindbare Probleme entstehen, die nur durch eine komplette Verschiebung der Bauarbeiten auf einen Zeitpunkt nach der Wiedereröffnung der Omegabrücke halbwegs erträglich zu gestalten sind. Einige Unternehmen mit Schwerlastverkehr werden auch dies nicht bewältigen können. Hier muss nach Unterstützung und Lösung gesucht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7109 2025 Die Vorlage OF 1253/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zaun um das Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad Ecke Bruchfeldstraße/Rennbahnstraße
    OFOB 5
    17.06.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2025, OF 1512/5 Betreff: Zaun um das Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad Ecke Bruchfeldstraße/Rennbahnstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Zaun um das Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad an der Ecke Bruchfeldstraße/Rennbahnstraße zu sanieren bzw. zu streichen. Begründung: Der Zaun ist verwittert und verrostet. Teile der Farbe sind abgeplatzt. Der Zaun ist unansehnlich und sollte wiederhergestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7437 2025 Die Vorlage OF 1512/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Finanzielle Unterstützung für den Secondhandladen Secundo
    OIBOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.06.2025, OIB 413 entstanden aus Vorlage: OF 1233/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nied: Finanzielle Unterstützung für den Secondhandladen Secundo Der von der Stiftung "Christen Helfen" betriebene Secondhandladen Secundo in Nied wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000 Euro unterstützt, um das Projekt der Erweiterung der Öffnungszeiten sowie zusätzliche Maßnahmen zur Reichweitensteigerung und zur Verbesserung der sozialen Integration zu ermöglichen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Secondhandladen Secundo ist seit über 20 Jahren eine wichtige und fest etablierte Einrichtung in Frankfurt-Nied. Über 500 Menschen profitieren monatlich von den erschwinglichen Angeboten an Kleidung, Haushaltswaren und Spielzeug. Diese Waren stammen ausschließlich aus Spenden aus dem Rhein-Main-Gebiet und werden von einem engagierten Team aus zwei Teilzeitkräften, zwei Minijobbern und sechs Ehrenamtlichen betreut. Der Secondhandladen Secundo in Frankfurt-Nied ist keine vorrangig aus wirtschaftlichen Gründen betriebene Einrichtung, sondern gehört zum sozial-diakonischen Zentrum DiakoNied, das von der gemeinnützigen Stiftung "Christen Helfen" betrieben wird. Secundo ist somit eine soziale Initiative, die Menschen in finanziell schwierigen Situationen unterstützt. Die Einrichtung erzielt bewusst keine Gewinne. Für Menschen in Nied mit niedrigem Einkommen ist Secundo von Bedeutung. Um weiteren rund 200 bedürftigen Menschen pro Monat den Zugang zu erschwinglichen Waren zu ermöglichen, plant Secundo eine Erweiterung seines Angebots. Die geplanten Maßnahmen sind Folgende: - Erweiterung der Öffnungszeiten: Einführung neuer Verkaufszeiten an Mittwochnachmittagen und Freitagvormittagen, um flexiblere Zugangszeiten zu bieten; - Präsenz an zentraler Lage: Zusätzliche halbe Verkaufstage am "Willkommenshäuschen" in der Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße, um die Reichweite von Secundo zu erhöhen; - verstärkte Öffentlichkeitsarbeit: Verteilung von wöchentlich 150 mehrsprachigen Handzetteln, um bisher nicht erreichte Bewohner des Stadtteils zu informieren; - Steigerung der Warenspenden: Erlangen zusätzlicher Spenden, um die Versorgung der steigenden Nachfrage sicherzustellen; - neue Sortimente prüfen: Einführung von Drogerieartikeln des täglichen Bedarfs, um das Angebot zu erweitern. Mit diesen Maßnahmen möchte Secundo den Zugang zu erschwinglichen Alltagswaren für hilfsbedürftige Menschen weiter verbessern. Die bisherigen positiven Rückmeldungen und kontinuierlich steigende Kundenzahlen sprechen für einen möglichen zukünftigen Erfolg eines erweiterten Angebots. Zur Thematik der Finanzierung: Die beantragten 5.000 Euro sollen genutzt werden, um die geplanten Maßnahmen als Anschubfinanzierung umzusetzen. Dies umfasst zusätzliche Personalkosten, Material für Handzettel sowie die Organisation der Außenpräsenz am Willkommenshäuschen. Secundo blickt auf jahrelange erfolgreiche Arbeit zurück, die trotz begrenzter finanzieller Mittel durch ehrenamtliches Engagement und Spenden sichergestellt wurde. Mit der finanziellen Unterstützung aus dem Ortsbeiratsbudget kann Secundo nicht nur seinen Wirkungskreis nachhaltig erweitern, sondern auch den Grundstein dafür legen, sich langfristig weiter selbst zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1350

  • Unterstützung des 1. Sindlinger Karnevalsvereins 1925 e. V. im 100. Jubiläumsjahr
    OIBOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.06.2025, OIB 414 entstanden aus Vorlage: OF 1239/6 vom 02.06.2025 Betreff: Unterstützung des 1. Sindlinger Karnevalsvereins 1925 e. V. im 100. Jubiläumsjahr Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Jubiläumsfeier anlässlich des 100-jährigen Bestehens des 1. Sindlinger Karnevalvereins 1925 e. V. mit einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der 1. Sindlinger Karnevalverein 1925 e. V., dessen oberstes Gebot die Pflege des karnevalistischen Brauchtums ist, begeht in diesem Jahr sein 100-jähriges Jubiläum. Die Mittel sollen vorrangig für die Anschaffung von neuen Kostümen für den stark gewachsenen Gardebereich mit aktuell drei altersspezifischen Garden und mehr als 40 Tänzerinnen verwendet werden und damit die Teilnahme an Turnieren ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1730 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Im Tenor wird das Wort "Jubiläumsfeier" durch das Wort "Jubiläum" ersetzt. Abstimmung: Einstimme Annahme

  • Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 28.06.2025 unterstützen
    OIOB 7
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 17.06.2025, OI 103 entstanden aus Vorlage: OF 526/7 vom 20.05.2025 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 28.06.2025 unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; OI 58/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 28. Juni zum vierten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Mit den Kioskpächtern von "Bellas Stübbche" besteht eine Anlaufstelle für diese ehrenamtliche Koordination. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken Kreativangebote sowie ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von 6.200 Euro aus, die als Zuschuss beantragt wurden. Bereits in der OI 58 hatte der Ortsbeirat seine Unterstützung signalisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Initiative vom 25.06.2024, OI 58 Versandpaket: 25.06.2025

  • Sindlingen: Ranzenbrunnenfest 2025 unterstützen
    OIOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 17.06.2025, OI 104 entstanden aus Vorlage: OF 1252/6 vom 16.06.2025 Betreff: Sindlingen: Ranzenbrunnenfest 2025 unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Für den 6. September 2025 organisiert die Arbeitsgemeinschaft Sindlinger Ortsvereine e. V. in Sindlingen wieder das Ranzenbrunnenfest. Das traditionelle Straßenfest bietet vielseitige Angebote der Vereine. Für die Festmeile sind ein zaubernder Clown, kostenlose Karussellfahrten für Kinder sowie Spiele und Attraktionen für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Daneben ist ein kulturelles und musikalisches Programm geplant, u. a. mit den Chören des Gesangsvereins Germania Sindlingen, Gruppen des 1. Sindlinger Karnevalvereins e. V. und des Turnvereins 1875 Sindlingen e. V. Dem Ortsbeirat und dem Kulturamt liegt eine genaue Projektbeschreibung sowie eine vorläufige Kostenaufstellung vor. Da den zu erwartenden Kosten von ca. 2.000 Euro Einnahmen von lediglich 600 Euro entgegenstehen, ergibt sich eine Deckungslücke von ca. 1.400 Euro. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, die fehlende Deckung des Sindlinger Ranzenbrunnenfests in Höhe von bis zu 1.500 Euro zu unterstützen. Die Antragsunterlagen der Arbeitsgemeinschaft Sindlinger Ortsvereine e. V. liegen dem Kulturamt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 25.06.2025

  • Finanzielle Unterstützung des Mainuferfestes Griesheim
    OIOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 17.06.2025, OI 105 entstanden aus Vorlage: OF 1254/6 vom 16.06.2025 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Mainuferfestes Griesheim Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, den Vereinsring Griesheim e. V. bei der Durchführung des Mainuferfestes Griesheim finanziell mit maximal 6.000 Euro zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 25.06.2025

  • Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen
    OMOB 10
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7097 entstanden aus Vorlage: OF 521/7 vom 31.05.2025 Betreff: Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrskontrollen durch das Ordnungsamt in Hausen bezüglich der widerrechtlich wild geparkten Autos zu verstärken. Begründung: In den vergangenen Wochen mehren sich erneut die Beschwerden der Anwohner, dass sich die Situation der wild abgestellten Autos verschärft. So werden rücksichtslos Einfahrten, Fußwege, abgesenkte Straßenecken zugeparkt und auch Hauseingänge so versperrt, dass die Bewohner nicht mehr in ihre Häuser kommen. Eklatant nimmt die Zahl dieser Autos an den Freitagen, zu den Gebetsstunden der dort ansässigen Moschee, zu. Des Weiteren wird in letzter Zeit vermehrt die Straße Alt-Hausen im Bereich der Hausnummer 29 und entlang des alten Friedhofs bis zurück zur Kurve auf der Fahrbahn derart zugeparkt, dass der fließende Verkehr in diesem Bereich stark behindert und gefährdet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1

  • Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!
    OMOB 10
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 524/7 vom 02.06.2025 Betreff: Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein! Seit September 2024 parkt nachts häufiger ein Reisebus des Unternehmens FlixBus mit spanischem Kennzeichen im absoluten Halteverbot vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße. Laut Polizei behindere oder gefährde der Bus niemanden, weshalb er nicht abgeschleppt wird. Der Magistrat wird gebeten, endlich mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass auf der Thudichumstraße vor dem REWE-Markt nicht unbefugt geparkt oder gehalten wird. Die Reisebusse sind nur die Spitze des Eisbergs, während tagsüber regelmäßig Paketlieferdienste oder Kund*innen auf dem Gehweg vor dem REWE-Markt halten und dabei eine große Behinderung, zum Beispiel für den Fußverkehr, darstellen. Für geeignete Maßnahmen hält der Ortsbeirat auch verschärfte Kontrollen und stärkeres Eingreifen der Polizei. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1698 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1

  • Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
    OMOB 10
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7099 entstanden aus Vorlage: OF 1250/6 vom 08.06.2025 Betreff: Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, bis zur Realisierung einer klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz der Stadthalle) zeitnah ein bis zwei mobile Grüne Zimmer aufzustellen, die das Klima des Platzes verbessern. Die mobilen Grünen Zimmer werden jeweils im Herbst abgeholt und eingelagert und im kommenden Frühjahr wieder aufgestellt. Begründung: Ein Planungstreffen mit Ämtern und dem Ortsbeirat wird voraussichtlich frühestens im Juli stattfinden. Um für diesen Sommer das Platzklima zu verbessern, bieten sich mobile Grüne Zimmer an, wie sie z. B. in der Therese-Herger-Anlage vor Kurzem aufgestellt wurden. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden. Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. An dieser Stelle konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. "Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet an dieser Stelle statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Stadtteilkerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7100 entstanden aus Vorlage: OF 1251/6 vom 16.06.2025 Betreff: Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren Vorgang: OA 410/13 OBR 6; ST 65/14; OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah einen Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim in Abstimmung mit der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) durchzuführen, um die aktuelle Situation vor Ort zu bewerten und die weiteren Schritte gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Zu diesem Ortstermin sollen unbedingt auch Vertreterinnen und Vertreter des Vereinsrings Zeilsheim sowie der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e. V. eingeladen werden; 2. Auskunft darüber zu geben, welche Priorität die Maßnahme im Rahmen des städtischen Programms "Schöneres Frankfurt" derzeit hat und wann konkret mit einer Umsetzung gerechnet werden kann; 3. in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: a) Wie verträgt sich die Aufnahme der Maßnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" mit der Aussage in der Stellungnahme vom 15.05.2023, ST 1053, in der der Magistrat die Verantwortung für die Platzgestaltung allein auf die ABG überträgt und die Koordination einer Abstimmung allein dem Ortsbeirat zuschreibt? b) Wie ist dies mit der grundsätzlichen städtischen Zuständigkeit und Steuerung im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" vereinbar? Begründung: Bereits im Jahr 2013 wurde dem Ortsbeirat eine Konzeptstudie zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Der Ortsbeirat hatte daraufhin mit der Anregung vom 27.08.2013, OA 410, beschlossen, die vorgestellten Pläne weiterzuverfolgen und alle notwendigen Mittel und Ressourcen für eine Realisierung bereitzustellen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 65, wurde bestätigt, dass die Konzeptstudie funktionale Verbesserungen und eine Stärkung der Aufenthaltsqualität im betreffenden Bereich aufzeigt. Der Magistrat hatte damals ausdrücklich eine Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" befürwortet. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die jüngere Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053, erstellt durch das Grünflächenamt, in der die Verantwortung für die Platzgestaltung nun ausschließlich der ABG zugeschrieben wird, während zugleich der Ortsbeirat als allein koordinierende Instanz benannt wird. Diese Haltung wirft Fragen auf: Wie kann eine Maßnahme, die städtischerseits befürwortet und in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen werden soll, vollständig aus der Verantwortung des Magistrats entlassen werden, und in welchem Verhältnis stehen diese Aussagen zur bisherigen Beschlusslage und dem Programm "Schöneres Frankfurt", das sich gerade durch städtische Zuständigkeit und Finanzierung auszeichnet? Angesichts der weiterhin bestehenden städtebaulichen Bedeutung des Platzes, der langen Vorgeschichte und mehrfachen Beteiligung städtischer Stellen sowie der bisher fehlenden Umsetzung erscheint eine erneute Einordnung und verbindliche Klärung der Zuständigkeiten und Prioritäten unumgänglich. Die Anregung wird als Eilvorlage eingebracht, um den weiteren Stillstand zu vermeiden und zeitnah verbindliche Aussagen und Fortschritte zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.08.2013, OA 410 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 65 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1253 Aktenzeichen: 60-10

  • Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen?
    OMOB 10
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 1231/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen? Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; V 410/22 OBR 6; ST 2331/22; OM 3521/23 OBR 6; ST 820/23; OM 3841/23 OBR 6; ST 1351/23; ST 1663/23 Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungsstand zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Birminghamstraße vorzustellen. Falls möglich, sollten dazu auch schon Zeithorizonte genannt werden, u. a. auch, ob und ggf. wann eine Bürgerbeteiligung dazu geplant ist. Falls es noch keine Neuigkeiten im Vergleich zu den Stellungnahmen ST 2331, ST 820, ST 1351 oder ST 1663 gibt, möge dem Ortsbeirat mitgeteilt werden, warum es bei den Planungen nicht weitergeht und wann mit einer Wiederaufnahme gerechnet wird. Begründung: In seinen Stellungnahmen aus den Jahren 2022 und 2023 berichtete der Magistrat, dass die ursprünglich mehr als zehn Jahre währenden Planungen gestoppt und ad acta gelegt worden seien, weil die Stadt zur Einsicht gelangt ist, dass der genannte Bereich nicht nur funktional überarbeitet werden muss, sondern auch einer gestalterischen Aufwertung bedarf. Da es seit zwei Jahren keine neuen Informationen dazu gab, soll der Magistrat den Ortsbeirat nun über den aktuellen Stand der Planungen informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1678 Aktenzeichen: 61-0

  • Nied: Einrichtung einer Hundewiese
    OMOB 7
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7102 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nied: Einrichtung einer Hundewiese Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche im Bereich der Luthmerstraße 28a (Flurstück 1925/5) als eingezäunte Hundewiese eingerichtet werden könnte. Begründung: Auch in Nied gibt es viele Besitzer von Hunden, die sich eine Fläche wünschen, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können. Die im Bild bezeichnete Fläche gehört der Stadt Frankfurt. Es soll geprüft werden, ob diese Fläche als Hundewiese eingerichtet werden kann. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1502 Aktenzeichen: 67-0

  • Öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage für Schwanheim
    OMOB 7
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7103 entstanden aus Vorlage: OF 1234/6 vom 02.06.2025 Betreff: Öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage für Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Frankfurter Toilettenkonzepts schnellstmöglich auch den Stadtteil Schwanheim zu berücksichtigen. Schwanheim mit seinem Waldspielpark, Grillplatz, Schwanheimer Wald und Mainuferweg gehört zu den wichtigen und viel besuchten Ausflugszielen im Frankfurter Süden. Eine feste, öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage würde die Aufenthaltsqualität deutlich verbessern. Begründung: Gerade an den Wochenenden und Ferien wird der Bereich im Süden Schwanheims von vielen Familien, Schulklassen, Spaziergängern und auch von mobilitätseingeschränkten Besuchern stark frequentiert. Eine Toilettenanlage ist nicht vorhanden. Alternativ oder ergänzend ist die Kommunikation mit der örtlichen Gastronomie und den örtlichen Betrieben um eine mögliche Teilnahme an der Initiative "Nette Toilette" zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1575 Aktenzeichen: 91-22

  • Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104 entstanden aus Vorlage: OF 1241/6 vom 21.05.2025 Betreff: Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern Vorgang: OM 4760/23 OBR 6; ST 547/24 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die versprochenen Stahlabweiser gegen Falschparker in der Königsteiner Straße auf Höhe der Hausnummern 130 bis 132 endlich montiert werden oder dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum diese Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde. Begründung: Der Magistrat hat aufgrund der Anregung OM 4760 des Ortsbeirates 6 in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 547, angekündigt, nach erfolgter Prüfung, die geforderten Stahlabweiser im Laufe des ersten Halbjahres 2024 anzubringen. Leider ist dies noch nicht geschehen und es gab auch keine weitere Information des Magistrats. Zudem hat sich die Situation vor Ort nicht gebessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4760 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 547 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten
    OMOB 7
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7105 entstanden aus Vorlage: OF 1245/6 vom 01.06.2025 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten Vorgang: OM 6792/20 OBR 6; ST 204/21 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Einbeziehung der Anwohner anzusetzen, um die Situation des widerrechtlichen Parkens im Einmündungsbereich der Storchgasse zur Bolongarostraße zu begutachten und abschließend geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, damit dies an dieser Stelle endlich verhindert wird. Begründung: Die Situation in diesem Bereich ist weiterhin untragbar (siehe Foto). Nicht nur, dass wie in der Begründung der Anregung OM 6792 geschildert, Handwerker nicht mehr in die Storchgasse einfahren können, auch Fußgänger haben keine Möglichkeit mehr, dort auf dem Bürgersteig weiter entlang der Bolongarostraße zu gehen, sie müssen auf die Straße ausweichen. Dass das insbesondere für eingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen und auch für Eltern mit Kinderwagen unzumutbar ist, sollte klar sein. Zickzack-Markierungen sind sinnlos, denn diese interessieren niemanden. In der Stellungnahme ST 204 wird Folgendes angekündigt: "Zusätzlich wird der Magistrat sich erneut vor Ort beraten, welche zusätzliche Maßnahmen in Frage kommen, um die Situation zu verbessern." Ob diese Beratung stattgefunden hat, ist nicht zu erfahren. Sicher ist aber, dass sich die Situation absolut nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1756 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-4

  • Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck
    OMOB 7
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7106 entstanden aus Vorlage: OF 1246/6 vom 02.06.2025 Betreff: Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck Der Magistrat wird gebeten, das im Oktober 2024 gestürzte Denkmal für Otto von Bismarck zeitnah auf seinen ursprünglichen Sockel in der Leverkuser Straße wiederzuerrichten und die Wiederaufstellung mit einer historisch kontextualisierten Erläuterung zu begleiten, etwa durch eine ergänzende Tafel und digitale Angebote. Begründung: Durch die Wiedererrichtung des Denkmals an seinem ursprünglichen Ort in der Leverkuser Straße bleibt das Denkmal für Bürgerinnen und Bürgern weiterhin gut zugänglich. Außerdem kann es dazu beitragen, sich kritisch mit der Geschichte auseinanderzusetzen und bietet gleichzeitig Gelegenheit, Diskussionen und Debatten in der Gesellschaft anzustoßen. Das Denkmal für Otto von Bismarck in Höchst wurde 1899 enthüllt. Es war ein bürgerschaftliches Projekt. Finanziert wurde es vollständig aus privaten Spenden der Höchster Bevölkerung, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus Industrie, Handwerk und Bürgertum. Diese Initiative zeigt die Bedeutung, die man dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck in der lokalen Erinnerung beimaß. Was der Ortsbeirat entschieden ablehnt, ist der Versuch, durch illegale Aktionen und Vandalismus politische Tatsachen zu schaffen. Die gewaltsame Entfernung der Statue war kein Akt der Aufklärung, sondern eine Missachtung des demokratischen Diskurses. Wer Denkmäler mit Seilen vom Sockel reißt, gefährdet das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1492 Aktenzeichen: 41

  • Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“
    OMOB 7
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7107 entstanden aus Vorlage: OF 1247/6 vom 27.05.2025 Betreff: Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" Immer wieder ist zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Kleinanzeigen, Veranstaltungshinweise und sonstige Aushänge an Laternen, Stromkästen, Bushaltestellen und Schaufenstern anbringen. Dies zeigt den Bedarf nach niederschwelligen Möglichkeiten, Informationen im Stadtteil sichtbar zu machen. Eine Litfaßsäule oder eine ähnliche öffentliche Fläche würde Abhilfe schaffen. Sie bietet die Möglichkeit, private oder nachbarschaftliche Informationen legal und geordnet zu verbreiten. Gleichzeitig würde sie dazu beitragen, das Erscheinungsbild des Stadtteils zu verbessern, da Wildplakatierungen zurückgehen könnten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt- Höchst" eine Litfaßsäule oder eine vergleichbare Fläche für kostenlose Bürgerplakatierung zu errichten. Begründung: Ein Vorbild für eine solche Maßnahme ist Stockholm: Dort gibt es im öffentlichen Raum zahlreiche Flächen für nichtkommerzielle Aushänge, die rege genutzt werden und das nachbarschaftliche Miteinander stärken. Eine ähnliche Lösung wäre auch für Frankfurt-Höchst ein Gewinn. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1677 Aktenzeichen: 61-0

  • Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg WiesbadenFrankfurt
    OMOB 7
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7108 entstanden aus Vorlage: OF 1248/6 vom 04.05.2025 Betreff: Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg Wiesbaden-Frankfurt Der Radschnellweg Wiesbaden-Frankfurt, der den Namen FrankfurtRheinMain 3 (FRM3) trägt, ist eine der drei geplanten Radschnellverbindungen der Region. Der FRM3 durchläuft auf dem Weg in die Frankfurter Innenstadt die vier Stadtteile Sindlingen, Höchst, Nied und Griesheim im Frankfurter Westen. Neben der Umsetzung der Regionaltangente West (RTW) und dem Konzept der integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Frankfurt, Innenstadt Höchst, ist der FRM3 ein dritter wesentlicher Baustein der Verkehrspolitik im Frankfurter Westen für die Zukunft. Die neue SrV-Studie 2023 (System repräsentativer Verkehrsverhaltensdaten/Mobilität in Städten) ist ein Beleg für das veränderte Verhalten der Frankfurter*innen, sich in der Stadt zu bewegen. Bei innerstädtischen Wegen lag der Anteil des Fußverkehrs bei 41 Prozent. Erstmals seit Beginn der Erhebung (1973) ist der Fußverkehr die am stärksten genutzte Fortbewegungsart in Frankfurt. Der motorisierte Individualverkehr ist auf dem Rückzug und liegt auf dem niedrigsten Wert seit 1998. Der Anteil des Fahrradverkehrs an der Verkehrsleistung ist auf 15 Prozent gestiegen. Insbesondere auf Wegen zwischen fünf und zehn Kilometern wird deutlich mehr Fahrrad gefahren (plus acht Prozent). Vorstellungstermine zur Umsetzung der RTW und der integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Frankfurt, Innenstadt Höchst, haben in der jüngeren Vergangenheit stattgefunden. Wie fügen sich die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des FRM3 in die Planungen von RTW und der integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Frankfurt, Innenstadt Höchst, ein? Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des FRM3 für den Frankfurter Westen (Ortsbezirk 6) für die Sitzung des Ortsbeirats 6 am 2. September 2025 zu initiieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

  • Wo bleibt das Verkehrskonzept GriesheimSüd für die geplanten Baustellen?
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7109 entstanden aus Vorlage: OF 1253/6 vom 17.06.2025 Betreff: Wo bleibt das Verkehrskonzept Griesheim-Süd für die geplanten Baustellen? Der Magistrat wird gebeten, endlich vor Eintritt in die diversen Straßenbauarbeiten in Griesheim-Süd den Griesheimerinnen und Griesheimern und Geschäftsinhabern das Verkehrskonzept vorzustellen und sie in die Planungen einzubinden. Dies beinhaltet auch die Problemlösung zur Elektronstraße. Begründung: Im September sollen angeblich die ersten Bauarbeiten im Straßenbereich Griesheim-Süd stattfinden, die massiv in den Alltag der dort Lebenden einschneiden werden. Für die Unternehmen bedeuten die Bauarbeiten massive Einschränkungen in den Ablauf des täglichen Geschäfts bis hin zu eventuellen Geschäftsaufgaben. Um eine Akzeptanz bei allen dort Lebenden zu erreichen, müssen deshalb die Bürgerinnen und Bürger sowie Geschäftstreibenden rechtzeitig eingebunden werden. Trotz mehrfacher Anfragen gibt es immer noch keine Rückmeldung, wie, ob und wann überhaupt die Vorhaben realisiert werden sollen. Es ist zu befürchten, dass dort für die Bevölkerung unüberwindbare Probleme entstehen, die nur durch eine komplette Verschiebung der Bauarbeiten auf einen Zeitpunkt nach der Wiedereröffnung der Omegabrücke halbwegs erträglich zu gestalten sind. Einige Unternehmen mit Schwerlastverkehr werden auch dies nicht bewältigen können. Es muss nach Unterstützung und Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1879 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7110 entstanden aus Vorlage: OF 1255/6 vom 16.06.2025 Betreff: Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle Vorgang: OM 5809/24 OBR 6; ST 874/25 Der Magistrat wird gebeten, basierend auf den Ergebnissen des Treffens vom 06.03.2025 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt, der städtischen Pietät, der Kirchengemeinden im Frankfurter Westen und des Ortsbeirats, die bestehende Meldekette nach dem Tod eines Bürgers/einer Bürgerin zu optimieren und in Zukunft Verzögerungen bei der Information an die Glaubensgemeinschaften zu vermeiden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass das Bestattungsunternehmen oder d as zuständige Amt, das den Todesfall bearbeitet, die Glaubensgemeinschaften umgehend informiert. Dadurch wird gewährleistet, dass Wünsche des Verstorbenen oder seiner Angehörigen bzw. Informationen zu Familienangehörigen, welche die Glaubensgemeinschaften haben, berücksichtigt werden. Zusätzlich weist der Ortsbeirat darauf hin, dass der letzte Absatz der Stellungnahme ST 874 nicht korrekt ist, da kein Austausch mit der Landespolizei und dem Oberlandesgericht besteht. Begründung: Beim genannten Treffen am 06.03.2025 wurde mitgeteilt, dass für die Beisetzung Verstorbener bestimmte Fristen gelten. Es werden wohl im Rahmen der Informationskette die Glaubensgemeinschaften über den Tod der betreffenden Person benachrichtigt, aber der Prozess dazu startet erst nach der amtlichen Beurkundung des Sterbefalls. Das heißt, erst nach amtlicher Beurkundung gehen die Informationen an die Glaubensgemeinschaften, Angehörigen und Nachlassgerichte etc. raus. Bis zur amtlichen Beurkundung kann allerdings eine längere Zeit vergehen, bis endlich die Informationskette in Gang gesetzt wird. Dadurch kann es passieren, dass die verstorbene Person, wenn es schlecht läuft, durch das zuständige Amt bereits bestattet ist und zwar unabhängig davon, ob Vermögen oder Angehörige vorhanden sind oder ob der Verstorbene Verfügungen auch in Bezug auf seine Beisetzung getroffen hat. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat deshalb, Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Verstorbene nach Möglichkeit gemäß ihrem letzten Willen beigesetzt werden und ihre Würde gewahrt bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5809 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7111 entstanden aus Vorlage: OF 1054/10 vom 28.04.2025 Betreff: Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Beschilderung in Eckenheim an der Kreuzung Engelthaler Straße/Steinkleestraße so gestaltet werden kann, dass für Radfahrende deutlich wird, wo die Alternativroute zur Engelthaler Straße durch die Eckenheimer Schulstraße verlä uft. Begründung: Viele Radfahrende nutzen die Engelthaler Straße verkehrswidrig gegen die Einbahnstraße, die gerade aufgrund ihrer baulichen Enge nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden darf. Das führt immer wieder zu kritischen Situationen. Die Alternative durch die parallel verlaufende Eckenheimer Schulstraße ist vermutlich nicht allen bekannt und sollte daher deutlicher ausgeschildert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Baumängel in der Albert-Schweitzer-Schule endlich beseitigen
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7112 entstanden aus Vorlage: OF 1057/10 vom 05.05.2025 Betreff: Baumängel in der Albert-Schweitzer-Schule endlich beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und bis wann schnellstmöglich die derzeit noch immer vorhandenen gesundheitsschädlichen Baumängel in den Schulräumen der Albert-Schweitzer-Schule behoben werden. Begründung: Eltern, Schulleitung und das Kollegium dürfen hier nicht weiter hingehalten werden. Die Gesundheit aller muss nun endlich im Vordergrund stehen und geschützt werden. Die gesundheitsschädlichen Baumängel müssen umgehend beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1723 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40-1

  • Fehlende Schulsportflächen und zu kleine oder marode Schulturnhallen im Ortsbezirk 10
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7113 entstanden aus Vorlage: OF 1059/10 vom 05.05.2025 Betreff: Fehlende Schulsportflächen und zu kleine oder marode Schulturnhallen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, umgehend belastbare Aussagen zu den seit geraumer Zeit fehlenden Schulsportflächen und den zu kleinen oder maroden Schulturnhallen im Ortsbezirk 10 - insbesondere in Preungesheim für die Carlo-Mierendorff-Schule nebst Oberstufe sowie in Eckenheim für die Münzenbergerschule - vorzulegen, um zeitnah deutliche Verbesserungen zu erreichen. Begründung: Die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat 10 werden diesbezüglich seit viel zu langer Zeit hingehalten. Immer wieder erhalten sie ausweichende oder nichtssagende Antworten. Auch für die Schulen und Vereine des Ortsbezirks 10 sollte es lauten: "Es lebe der Sport!" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1795 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-0

  • Weiteren Betrieb des Schülerladens Dachsburg jetzt sicherstellen
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1066/10 vom 02.06.2025 Betreff: Weiteren Betrieb des Schülerladens Dachsburg jetzt sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. die drohende Schließung des Schülerladens Dachsburg in Berkersheim zu verhindern und die Fortführung des Betriebs sicherzustellen; 2. das aktuelle Angebot des Träger 55 e. V. zur Übernahme der Dachsburg sowie des dort arbeitenden Personals rasch und wohlwollend für die besonderen Bedarfe vor Ort zu berücksichtigen und eine Übernahme der Trägerschaft positiv zu begleiten; 3. die bisher nicht mögliche elektronische Anmeldung über das kindernetfrankfurt wieder freizuschalten, zumal nur so die korrekten Anmeldeergebnisse für den Schülerladen Dachsburg berücksichtigt werden können; 4. die Eltern und das pädagogische Personal in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und regelmäßige Austauschgespräche zu führen; 5. falls die Fortführung des Betriebs wider Erwarten nicht möglich sein sollte, eine Übergangslösung zu suchen und zu ermöglichen, um die Betreuung der betroffenen Kinder sicherzustellen, bis die Dachsburg ihre Arbeit wieder aufnehmen kann. Begründung: Der sicher nicht leichte Übergang zur Ganztagsbetreuung in Berkersheim und am Frankfurter Berg ist sehr wichtig sowie als Pilotprojekt anzuerkennen und umzusetzen. Es sollte dazu sichergestellt werden, dass faire und korrekte Anmeldeergebnisse erfasst werden. Die aktuell fehlende Anmeldemöglichkeit liegt in der Verantwortung der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1692 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40-4

  • Ortsbeiratsmittel für Sportgeräte für die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7115 entstanden aus Vorlage: OF 1069/10 vom 02.06.2025 Betreff: Ortsbeiratsmittel für Sportgeräte für die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule Das Budget der Theobald-Ziegler-Schule reicht nicht aus, um die aufgelisteten Sportgerätschaften, die sowohl für den Schulsport als auch für den Freizeitsport wichtig sind, anzuschaffen. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht oder nicht ganz möglich ist, ist der Ortsbeirat 10 bereit, bis zu 8.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung zu stellen. Sportmaterialien Theobald-Ziegler-Schule . Priorität Artikel Preis ca. Artikelnummer Sport Thieme 1 Weichbodenmatte 1.600 Euro W1-IS2996426-WA 2 Rollbretter 70 Euro (10x) W3-611214707 3 Gymnastikseil 10 Stück 32 Euro W0-612909426 4 Jongliertücher Set "Nylon" (2x) 26 Euro W0-612650018 5 Koordinationsleiter "Agility 4m (2x) 92 Euro W0-611373934 6 Rollmatte 5m (2x) 2.400 Euro W0-612709619 7 Minitramp 1.129 Euro W9-612351302 8 Sprungkasten 399 Euro (2x) W9-611214707 9 Sprungkasten mit Schwenkrolleneinr. 1.099 Euro W9-611218712 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-0

  • Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule
    OMOB 10
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7116 entstanden aus Vorlage: OF 1070/10 vom 27.05.2025 Betreff: Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Grundstück der Carlo-Mierendorff-Schule oder in der Nähe eine offizielle Abstellmöglichkeit für E-Roller installieren kann. Begründung: Viele Schüler kommen mit E-Rollern zur Schule, welche dann entweder an der Straßenbahnhaltestelle "Alkmenestraße" oder in der näheren Umgebung abgestellt werden, gern auch einmal in den Grünanlagen ringsherum. Es ist zu erwarten, dass dies Unfallschwerpunkte für Fußgänger darstellen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gasleuchten in der Straße Am Dorfgarten umrüsten
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7117 entstanden aus Vorlage: OF 1071/10 vom 02.06.2025 Betreff: Gasleuchten in der Straße Am Dorfgarten umrüsten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann die Gasleuchten in der Straße Am Dorfgarten umgerüstet werden können. Begründung: Leider sind die vorhandenen Gasleuchten sehr störanfällig, sodass die Straße oft viel zu dunkel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1747 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0

  • Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?
    OMOB 10
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7118 entstanden aus Vorlage: OF 1072/10 vom 02.06.2025 Betreff: Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der gerodeten Fläche von rund 485 Quadratmetern auf der Gemarkung 509, Flurnummer 8, Flurstücksnummer 237/2 eine illegale Zweckentfremdung vorliegt und, falls dies zutrifft, was der Magistrat aufgrund dieser Erkenntnis nun unternimmt. Begründung: Gemäß Bebauungsplan B515 ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche und zu erhaltende Sukzessionsfläche ausgewiesen. Die seit mehr als acht Jahren bestehende Rodung sowie die dort u. a. aufgestellten Geräte erwecken nicht den Eindruck, dass dies auf Veranlassung oder mit Genehmigung des Magistrats geschah. Anlage zu "Zweckentfremdung auf Flurstück 237/2?", vom 02.06.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1794 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Krähensichere Mülleimer
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7119 entstanden aus Vorlage: OF 1074/10 vom 03.06.2025 Betreff: Krähensichere Mülleimer Der Magistrat wird gebeten, die Abfallbehälter im Bereich der Liegewiese und dem Spielplatz Oberwiesenstraße/Am Lausberg auszutauschen, sodass sie krähensicher sind. Begründung: Die offenen Mülleimer werden von Krähen geplündert, sodass der Müll verstreut herumliegt und herumfliegt. Dies stellt für die Hygiene und Sicherheit auf dem Spielplatz eine Gefahr dar (siehe Bilder). Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1454 Aktenzeichen: 79-4

  • E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7120 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 02.06.2025 Betreff: E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es ein Konzept für platzsparende Bordstein-Elektro-Anschlüsse im Ortsbezirk 10 gibt und wenn nein, warum noch nicht und ab wann dies umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1867 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2

  • Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in Nebenstraßen
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7121 entstanden aus Vorlage: OF 1076/10 vom 03.06.2025 Betreff: Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in Nebenstraßen Der Magistrat wird gebeten, die geplante Sanierung der Gas-Straßenlaternen in den Nebenstraßen des Ortsbezirks 10 zusätzlich mit einer Bedarfsschaltung (Bewegungsmelder) auszustatten, um so eine Dauerbeleuchtung nach Einbruch der Dunkelheit bis zum Morgengrauen wesentlich einzuschränken (siehe Beispie l Dietzenbach). Begründung: Diese Maßnahme hat in anderen Städten/Gemeinden Deutschlands zu deutlichen Energieeinsparungen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1746 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0

  • Ausfälle der Buslinie 39
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7122 entstanden aus Vorlage: OF 1065/10 vom 02.06.2025 Betreff: Ausfälle der Buslinie 39 Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt zu Fahrtausfällen der Buslinie 39 gekommen ist, und wenn ja, a) aus welchen Gründen; b) wie der Magistrat solche Ausfälle in Zukunft zu vermeiden gedenkt. Begründung: Die Beschwerden über entsprechende Ausfälle, insbesondere in Richtung Berkersheim-Mitte, nehmen zu. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1729 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-11

  • Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 entstanden aus Vorlage: OF 1067/10 vom 02.06.2025 Betreff: Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für die Anbringung des Flexipollers. Dieser beweist mit dermaßen umfangreichen Kontaktspuren zu Fahrzeugen mittlerweile, dass eine Maßnahme mehr als erforderlich war, aber offensichtlich immer noch nicht ausreicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich auch den Schutzstreifen zwischen Fußgängerüberweg und Oberer Kalbacher Weg mit roter Farbe zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1831 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg
    OMOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7124 entstanden aus Vorlage: OF 1068/10 vom 27.05.2025 Betreff: Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Bänke im Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg erneuern kann. Begründung: Die Bänke sind teilweise vermodert, es fehlen Holzteile oder sie sind rissig beziehungsweise splitterig und somit keine gute Sitzmöglichkeit für die Bewohner der Altenwohnanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1448 Aktenzeichen: 67-0

  • Fußgängerüberweg Heerstraße
    VOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1205 entstanden aus Vorlage: OF 516/7 vom 06.05.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Heerstraße Die Heerstraße wird oft von Bewohnern der Heinrich-Lübke-Siedlung und der Siedlung Praunheim überschritten, die das REWE-Einkaufszentrum besuchen wollen. Sie kommen aus dem Gartenweg der Siedlung und streben zur (Feuerwehr-)Zufahrt des Centers. Bei ruhiger Verkehrslage wird von den Fußgängern oft die hohe Geschwindigkeit der noch verkehrenden Autos unterschätzt. In der Rushhour kommt der Verkehr fast zum Stillstand. Schlängeln sich nun die Kaufwilligen zwischen den stehenden Autos durch, so besteht für sie eine hohe Gefahr durch die noch fahrenden Autos der Gegenfahrbahn. Ein Fußgängerüberweg würde mehr Sicherheit bedeuten, da auch die Autofahrer mit querenden Fußgängern rechnen müssten. Für den Berufsverkehr wäre dies keine Behinderung, da die Fahrzeuge durch die Verkehrsführung in Alt-Praunheim einerseits und durch den Engpass der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße sowieso schon im Stau stehen. In verkehrsarmen Zeiten würde der Überweg für eine Dämpfung von zu hoher Geschwindigkeit sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob 1. ein Fußgängerüberweg in Höhe der Häuser Heerstraße 197 und 199 eingerichtet werden kann; 2. Wie auf andere Weise die Anwohner sicher die Heerstraße queren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1699 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1

  • Was macht eigentlich die unendliche Geschichte von der Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen?
    VOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1206 entstanden aus Vorlage: OF 1235/6 vom 02.06.2025 Betreff: Was macht eigentlich die unendliche Geschichte von der Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen? Vorgang: OM 4197/10 OBR 6; V 1558/16 OBR 6; ST 508/16; V 301/17 OBR 6; ST 745/17; OM 3105/18 OBR 6; ST 1467/18; OM 4800/19 OBR 6; ST 1840/19; ST 514/20; V 495/22 OBR 6; ST 299/23 Offenbar ohne jede Priorität ist für den Magistrat ein sicherer Schulweg für die Schüler der Meisterschule zum Sportunterricht in die Sporthalle des Turnvereins Sindlingen (TVS). Nach nun 15 Jahren der Vorplanung und des Grunderwerbs sollte eine Realisierung in naher Zukunft möglich sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist die Maßnahme überhaupt noch in irgendeinem Amt in Bearbeitung? 2. Kann sie in 2025 dem Ortsbeirat vorgestellt werden? 3. Wie hoch sind die erforderlichen Mittel für die Realisierung im Bereich Nahmobilität? 4. Stehen diese Mittel im laufenden Jahr zur Verfügung? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4197 Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 508 Auskunftsersuchen vom 17.01.2017, V 301 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 745 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3105 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1467 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4800 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1840 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 514 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 495 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 299 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1435 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 679 Aktenzeichen: 66-2

  • Umgestaltung des Spielhofs der Kita St. Dionysius, Herbert-von-Meister-Straße in Sindlingen/Pfarrei St. Margareta
    VOB 6
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1207 entstanden aus Vorlage: OF 1236/6 vom 02.06.2025 Betreff: Umgestaltung des Spielhofs der Kita St. Dionysius, Herbert-von-Meister-Straße in Sindlingen/Pfarrei St. Margareta Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Stand der Planungen zur Umgestaltung des Außengeländes der Kita St. Dionysius, deren Unterlagen dem Stadtschulamt bereits im Herbst 2023 übermittelt wurden? 2. Welche Ergebnisse brachte die Begehung des Spielhofs durch Mitarbeiter des Stadtschulamtes Ende 2024? 3. Wie ist der Stand der Bewilligung der Zuschüsse durch die Stadt Frankfurt? 4. Wann wird der Magistrat die entsprechenden finanziellen Mittel freigeben? Begründung: Die Kita St. Dionysius der Pfarrei St. Margareta wartet dringend auf den Beginn der Neugestaltung des Spielhofs im Außengelände. Gesicherte Informationen über den Stand der Dinge sind für die internen Planungen der Kita deshalb von Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1617 Aktenzeichen: 40-4

  • Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage?
    VOB 1
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1208 entstanden aus Vorlage: OF 1240/6 vom 01.06.2025 Betreff: Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage? Vorgang: V 894/18 OBR 6; ST 1875/18; ST 325/19; OM 1088/21 OBR 6; ST 606/22 Der Ausweichparkplatz für den Höchster Friedhof am Sossenheimer Weg ist bereits seit 2018 in der Diskussion. Im Auskunftsersuchen V 894 wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Parkplatz nachts unverschlossen bleiben kann. Grund dieser Anfrage war, dass Ende 2017 eine Schranke installiert wurde, sodass der Parkplatz auch außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs nicht mehr zugänglich war. In seiner endgültigen Stellungnahme ST 325 berichtet der Magistrat, dass er bereit ist, "aufgrund der fehlenden Parkplätze im angrenzenden Wohngebiet (. .), auf die nächtliche Schließung der Schranke zu verzichten." Nach einer erneuten Nachfrage, zu prüfen, ob der Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs für alle geöffnet werden kann (OM 1088), berichtet der Magistrat: "Aufgrund der Initiative des Ortsbeirats ist die Schranke zum Friedhofsparkplatz seit Längerem außer Betrieb genommen. Die Dauer der Parkzeit wurde auf zwei Stunden begrenzt. Für Friedhofsbesucher ist es schwierig, einen Parkplatz zu finden. Dies führt immer wieder zu Beschwerden bei der Friedhofsverwaltung. Daher ist aus Sicht des Fachamtes die derzeitige Situation unbefriedigend. Eine grundsätzliche Öffnung des Friedhofsparkplatzes wird nicht befürwortet. Das Parken zu den Zeiten, in denen der Friedhof geschlossen ist, wird weiterhin toleriert" (ST 606). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Beschwerden sind bisher bei der Friedhofsverwaltung eingegangen? 2. Ist bekannt, z. B. durch Kontrollen, wie viele Anwohnerinnen und Anwohner zu Zeiten, in denen der Friedhof geöffnet ist, auf diesem Parkplatz stehen? 3. Wie viele Fahrzeuge wurden abgeschleppt (siehe Foto zur Beschilderung)? 4. Gibt es neue Erkenntnisse zu den in der ST 1875 beschriebenen Müllablagerungen und dort abgewickelten Drogengeschäften? Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 894 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 325 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1088 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 606 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1669 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7882 Aktenzeichen: 67-4

  • Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende städtische Grundstücke?
    VOB 1
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1209 entstanden aus Vorlage: OF 1242/6 vom 31.05.2025 Betreff: Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende städtische Grundstücke? Im Frankfurter Westen werden vielerorts nach Verlegung von städtischen Einrichtungen und Abriss der alten Gebäude neue Flächen frei. Ist dies Platz für dringend benötigten Wohnraum oder ist er bereits für weitere Nutzungen vorgesehen? Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu drei Arealen gebeten: 1. Klinikum Frankfurt Höchst: Die aktuell begonnenen Abbrucharbeiten des "Bettenhauses" des varisano Klinikums Frankfurt Höchst werden voraussichtlich Ende des Jahres beendet sein, damit dort neue Gebäude u. a. für die Augenklinik und die Psychiatrie errichtet werden können. Auf dem Platz der jetzigen Augenklinik und Psychiatrie sollen 300 Wohnungen entstehen. Nach welchem Standard soll dies geschehen? Sind weitere Nutzungen geplant? 2. Griesheim: Die Berthold-Otto-Schule und die Georg-August-Zinn-Schule sollen von ihren jetzigen Standorten auf das ehemalige FIAT-Gelände ziehen? Welche Nutzung ist für ihre Grundstücke in der Kiefernstraße bzw. der Straße Am Mühlgewann geplant? Begründung: Im Ortsbeirat und in der Bürgerschaft besteht Informationsbedarf, auch in Hinblick auf eine zukünftige Beteiligung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1254 Aktenzeichen: 61-0

  • Flexiblere Nutzung der elektronischen Mainziel-Anzeiger im westlichen Straßenraum
    VOB 1
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1210 entstanden aus Vorlage: OF 1249/6 vom 30.05.2025 Betreff: Flexiblere Nutzung der elektronischen Mainziel-Anzeiger im westlichen Straßenraum Der elektronische Mainziel-Anzeiger ist im Frankfurter Straßenraum gut sichtbar und wird bislang überwiegend zur Darstellung von Verkehrsinformationen genutzt. In anderen europäischen Städten - etwa in Frankreich - ist eine flexiblere Nutzung dieser Infrastruktur üblich: Dort werden die Anzeiger ergänzend für Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen, lokale Ereignisse und kurzfristige Mitteilungen aus der Stadtverwaltung verwendet. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die im öffentlichen Straßenraum installierten elektronischen Mainziel-Anzeiger, insbesondere an den Haupteinfallstraßen im Frankfurter Westen, neben Verkehrsinformationen verstärkt auch zur Übermittlung weiterer städtischer Hinweise genutzt werden können; - ob dafür eine Erweiterung des Nutzungskonzepts oder eine technische Anpassung erforderlich wäre. Dabei soll insbesondere in Erwägung gezogen werden, inwieweit auch Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen, stadtteilbezogene Ereignisse oder kurzfristige Mitteilungen des Magistrats oder der Ortsbeiräte über diese Anzeiger kommuniziert werden können. Begründung: Gerade im Frankfurter Westen, wo viele Stadtteile eine hohe Diversität und ein reges kulturelles Leben aufweisen, könnte eine multifunktionale Nutzung der Anzeiger die Sichtbarkeit städtischer Angebote erhöhen, zur besseren Information der Bürger*innen beitragen und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1705 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

  • Vorgesehenes Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger Warte
    VOB 1
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1211 entstanden aus Vorlage: OF 1061/10 vom 05.05.2025 Betreff: Vorgesehenes Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger Warte Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen zu berichten: 1. Welche Aspekte sprechen für eine Realisierung des Flüchtlingsheimes an diesem Standort? 2. Welche diesbezüglichen Aspekte werden seitens des Magistrats als kritisch, aber gleichwohl vertretbar gesehen? 3. Welche Alternativen und Kooperationsmöglichkeiten bestehen anstelle der Variante zu Ziffer 1. und wurden beziehungsweise werden geprüft? 4. Welche Alternativen mit mehr Außenflächen wurden beziehungsweise werden geprüft? 5. Warum wurden die Öffentlichkeit und der unmittelbar betroffene Ortsbeirat 10 nicht früher in Kenntnis gesetzt? Begründung: Aufgrund des insgesamt leider sehr unglücklichen Managements in dieser Angelegenheit ist das aktuelle öffentliche Interesse als nachvollziehbar hoch einzustufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1267 Antrag vom 19.08.2025, OF 1103/10 Aktenzeichen: 51

  • Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10
    VOB 1
    17.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1212 entstanden aus Vorlage: OF 1077/10 vom 03.06.2025 Betreff: Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob grundsätzliche Erkenntnisse über das Frühstücksverhalten der Kinder des Ortsbezirks 10 - in den Kitas; - in den Grundschulen; - in den weiterführendenden Schulen vorliegen. Darüber hinaus ist von Interesse, - ob in den Kitas/Schulen ein Frühstück angeboten wird und wenn ja, in welcher Form; - wie viele Kinder ohne ein Frühstück in die entsprechende Einrichtung kommen; - ob bekannt ist, wenn zu Hause gefrühstückt wird, in welcher Qualität dies geschieht. Begründung: Aus unterschiedlichen Quellen ist immer wieder zu hören, dass viele Kinder den Tag ohne ein Frühstück in der Kita oder in der Schule beginnen. Ein gutes Frühstück ist immer ein gelungener Start in den Tag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1682 Aktenzeichen: 40-1

  • Suchthilfe für alle Menschen ist humanitäre Pflicht
    NR
    16.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2025, NR 1284 Betreff: Suchthilfe für alle Menschen ist humanitäre Pflicht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 83/25 wird mit folgender Maßnahme zugestimmt: Sämtliche Hilfsangebote des Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76 stehen auch auswärtigen Konsumierenden zu Verfügung. Die Magistratsvorlage M 83/25 wird dahingehend geändert, dass der gemeldete Wohnsitz keine Rolle bei der Versorgung von suchtkranken Menschen spielt. Begründung: Menschen, die Crack konsumieren, sind schwer krank und brauchen Hilfe. Dabei darf der gemeldete Wohnsitz der Menschen keine Rolle spielen. Hilfe zu leisten und alle betroffenen Menschen beim Ausstieg aus der Sucht zu begleiten, muss oberste Priorität haben und ist eine humanitäre Pflicht. Dieses Angebot leisten andere Kommunen nicht. Crack-Konsumierende werden so bei der Rückkehr in ihre Heimatregion allein gelassen. Des Weiteren ist stark zu bezweifeln, dass diese nach einmaliger Notversorgung die Stadt Frankfurt verlassen. Damit die Menschen auch in ihren Heimatregionen Suchthilfeangebote vorfinden, muss sich der Magistrat bei der Hessischen Landesregierung und im Deutschen Städtetag dafür einsetzten, dass diese Angebote in anderen Kommunen geschaffen und ausreichend finanziert werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 83 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1282 wird zurückgewiesen. 4. Die Vorlage NR 1284 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Linke und Die Partei (= Kenntnis) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1292 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung, NR 1289 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1275, NR 1282 und NR 1289 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 53-2

  • Mobilitätsstationen
    NR
    16.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2025, NR 1286 Betreff: Mobilitätsstationen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 94 vom 13.06.2025 "Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote . ." wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte für M- und L-Stationen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbeirat festzulegen sind. 2. Die Ziff. III des M 94 vom 13.06.2025, nach der die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH die Umsetzung der Gesamtkoordination übernimmt, wird abgelehnt. Die Gesamtkoordination wird im Zuständigkeitsbereich des Dezernats XII - Mobilität - einem bestehenden Fachamt oder einer neu einzurichtenden Verwaltungseinheit, etwa einer Stabsstelle für intermodale und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätssteuerung, übertragen. Begründung: Es ist sinnvoll, im öffentlichen Raum Mobilitätsstation zur Ausleihe von Fahrrädern, E-Scootern und Carsharing-Fahrzeugen einzurichten. Damit wird zum einen, gerade auch bei einer räumlichen Nähe zu Haltestellen des ÖPNV, der Umstieg auf andere Verkehrsmittel gestärkt, um den Autoverkehr zu verringern. Zum anderen werden teils chaotische, die Verkehrssicherheit von Fußgängern beeinträchtigende Zustände beim Abstellten von Leihfahrrädern und E-Scootern beordnet. Dabei werden die Mobilitätsstationen in Konkurrenz zu anderen Nutzungen Flächen im Straßenraum belegen. M- und L-Stationen, zusammen 417 Anlagen, sollen jeweils einen Flächenbedarf von vier bzw. sechs Stellplätzen haben. Um bei der großen Anzahl an Stationen die Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern, müssen die Standorte im Einvernehmen mit den Ortsbeiräten festgelegt werden. Die Ortsbeiräte haben eine gute Ortkenntnis, um die Notwendigkeit und Angemessenheit der Standorte beurteilen zu können. Die Beauftragung von traffiQ widerspricht deren eigentlichem Auftrag. traffiQ wurde gemäß Hessischem ÖPNV-Gesetz durch die Stadt Frankfurt am Main gegründet, um die Planung, Organisation und Qualitätssicherung des öffentlichen Personennahverkehrs - insbesondere von Bus und Bahn - sicherzustellen. Die operative Steuerung, bauliche Umsetzung und das Fördermittelmanagement für städtische Infrastrukturmaßnahmen liegt bei den Fachämtern. Eine Übertragung dieser Aufgaben an traffiQ schafft neue Doppelstrukturen und wirft erhebliche Fragen nach der fachlichen Abgrenzung und politischen Steuerbarkeit auf. Wer künftig die Prioritäten bei Standortentscheidungen, Auswahlkriterien für Anbieter oder technische Standards setzen soll, bleibt in der aktuellen Planung offen. Die Gesamtkoordination für Mobilitätsstationen soll daher bei einem schon jetzt mit der Umsetzung von Mobilitätsinfrastrukturmaßnahmen befassten Fachamt liegen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 94 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 94 und NR 1286 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 94 = Annahme, NR 1286 = Ablehnung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 94 = Enthaltung, NR 1286 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 94 = Annahme, NR 1286 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 94 und NR 1286 = Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Huber, Luxen, Nagel und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6359, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 66-0

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