Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, das Bezahlen in städtischen Parkgaragen durch eine Kennzeichenerkennung zu vereinfachen, sodass die parkende Person nicht mehr den Automat aufsuchen muss. Dies soll den Zahlungsprozess beschleunigen und der Stadt wertvolle Informationen über das Parkverhalten liefern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob grundsätzliche Erkenntnisse über das Frühstücksverhalten der Kinder des Ortsbezirks 10
- in den Kitas;
- in den Grundschulen;
- in den weiterführendenden Schulen vorliegen.
Darüber hinaus ist von Interesse,
- ob in den Kitas/Schulen ein Frühstück angeboten wird und wenn ja, in welcher Form;
- wie viele Kinder ohne ein Frühstück in die entsprechende Einrichtung kommen;
- ob bekannt ist, wenn zu Hause gefrühstückt wird, in welcher Qualität dies geschieht.
Begründung
Derzeit muss die parkende Person in städtischen Parkhäusern trotz Kennzeichenerkennung noch am Automaten (per Eingabe seines Kennzeichens) bezahlen. In einigen privaten Parkhäusern wurde bereits eingerichtet, dass durch eine hinterlegte Registrierung des Fahrzeugs die Bezahlung des Parkens beim Hinausfahren direkt von der Kreditkarte belastet wird. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Bezahlung und könnte zudem der städtischen Gesellschaft nützliche Informationen zum Parkverhalten von Stammkunden liefern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025Sie sind hierVV 1212Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10Anfrage
- 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1682Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen