Vorgesehenes Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger Warte
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, ein Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger Warte zu realisieren. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines hohen öffentlichen Interesses und der Notwendigkeit, die Situation der Flüchtlinge zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen zu berichten:
- Welche Aspekte sprechen für eine Realisierung des Flüchtlingsheimes an diesem Standort?
- Welche diesbezüglichen Aspekte werden seitens des Magistrats als kritisch, aber gleichwohl vertretbar gesehen?
- Welche Alternativen und Kooperationsmöglichkeiten bestehen anstelle der Variante zu Ziffer 1. und wurden beziehungsweise werden geprüft?
- Welche Alternativen mit mehr Außenflächen wurden beziehungsweise werden geprüft?
- Warum wurden die Öffentlichkeit und der unmittelbar betroffene Ortsbeirat 10 nicht früher in Kenntnis gesetzt?
Begründung
Aufgrund des insgesamt leider sehr unglücklichen Managements in dieser Angelegenheit ist das aktuelle öffentliche Interesse als nachvollziehbar hoch einzustufen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. Juni 2025Sie sind hierVV 1211Vorgesehenes Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger WarteAnfrage
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1267Vorgesehenes Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger WarteStellungnahme
- 19. August 2025OFOF 1103/10Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025Ortsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen