Schulhof Liebfrauenschule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um die Beantwortung zweier Fragen hinsichtlich des Aufbaus des Spielplatzes und der Beschattung des Vorderhofes der Liebfrauenschule gebeten. Die Begründung zeigt, dass die aktuelle Situation für die Kinder nicht zumutbar ist und dringender Handlungsbedarf besteht.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Beschwerden sind bisher bei der Friedhofsverwaltung eingegangen?
- Ist bekannt, z. B. durch Kontrollen, wie viele Anwohnerinnen und Anwohner zu Zeiten, in denen der Friedhof geöffnet ist, auf diesem Parkplatz stehen?
- Wie viele Fahrzeuge wurden abgeschleppt (siehe Foto zur Beschilderung)?
- Gibt es neue Erkenntnisse zu den in der ST 1875 beschriebenen Müllablagerungen und dort abgewickelten Drogengeschäften?
Kontext
Der Ausweichparkplatz für den Höchster Friedhof am Sossenheimer Weg ist bereits seit 2018 in der Diskussion. Im Auskunftsersuchen V 894 wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Parkplatz nachts unverschlossen bleiben kann. Grund dieser Anfrage war, dass Ende 2017 eine Schranke installiert wurde, sodass der Parkplatz auch außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs nicht mehr zugänglich war.
In seiner endgültigen Stellungnahme ST 325 berichtet der Magistrat, dass er bereit ist, "aufgrund der fehlenden Parkplätze im angrenzenden Wohngebiet (. .), auf die nächtliche Schließung der Schranke zu verzichten."
Nach einer erneuten Nachfrage, zu prüfen, ob der Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs für alle geöffnet werden kann (OM 1088), berichtet der Magistrat: "Aufgrund der Initiative des Ortsbeirats ist die Schranke zum Friedhofsparkplatz seit Längerem außer Betrieb genommen. Die Dauer der Parkzeit wurde auf zwei Stunden begrenzt. Für Friedhofsbesucher ist es schwierig, einen Parkplatz zu finden. Dies führt immer wieder zu Beschwerden bei der Friedhofsverwaltung. Daher ist aus Sicht des Fachamtes die derzeitige Situation unbefriedigend. Eine grundsätzliche Öffnung des Friedhofsparkplatzes wird nicht befürwortet. Das Parken zu den Zeiten, in denen der Friedhof geschlossen ist, wird weiterhin toleriert" (ST 606).
Dies vorausgeschickt
Begründung
Der Bereich um den eingezäunten Baum ist seit einer gefühlten Ewigkeit abgesperrt und von den Kindern nicht nutzbar, inkl. zahlreicher Fahrradständer. Inzwischen wurde auch noch der Spielplatz abgebaut und das neue Klettergerüst eingezäunt. Dieser Zustand ist nicht länger zumutbar. Darüber hinaus wird eine Beschattung des Vorderhofes dringend benötigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2022STST 606Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster FriedhofStellungnahme
- 17. Juni 2025Sie sind hierVV 1208Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage?Anfrage
- 26. September 2025STST 1669Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage?Stellungnahme
- 2. Januar 2026OFOF 1420/6Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2026OMOM 7882Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster FriedhofDirektanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 236 WochenSTST 1424Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen