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Gymnasium für den Norden

Vorlagentyp: V
34 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, mehrere Fragen zum Erstellungsprozess des Gymnasiums für den Norden zu beantworten. Es gibt Bedenken wegen der Verzögerungen bei der Umsetzung des Bebauungsplans und der Verkehrserschließung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

1. wieso der angedachte beschleunigte Bau des Gymnasiums für den Norden seit 2018 nicht weiterkommt, obwohl in einem eigenständigen Verfahren der extra beschlossene neue Bebauungsplan dafür hätte 2021/2022 im Entwurf fertig sein und öffentlich vorgestellt werden sollen; 2. wann und wie es mit dem Gymnasium für den Norden weiter geht; 3. wann der Bebauungsplan für das Gymnasium für den Norden öffentlich vorgestellt wird; 4. wann voraussichtlich das Gymnasium für den Norden schließlich in Betrieb gehen soll; 5. wie dazu die wichtige Verkehrserschließung einschließlich einer Ortsrandstraße schnellstens realisiert werden kann; 6. wann die Grundschule realisiert werden kann; 7. wie und wann die entsprechenden Sportflächen fertig werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2025OFOF 1624/1Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. Mai 2025Sie sind hier
    VV 1201Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut?
    Anfrage
  3. 16. August 2025OFOF 1684/1Schulhof LiebfrauenschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 18. August 2025STST 1391Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut?Stellungnahme
  5. 2. September 2025VV 1245Schulhof LiebfrauenschuleAnfrage
  6. 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 34Schulhof LiebfrauenschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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