Austauschfonds von Haushaltsgeräten ohne Kompass und Kriterien
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Ablehnung des Magistratsvortrags zur Förderung des Austauschs energieintensiver Haushaltsgeräte und die Forderung nach einem tragfähigen Umsetzungskonzept. Die Ablehnung begründet sich durch erhebliche Mängel im vorgelegten Konzept, die eine effektive Umsetzung in Frage stellen. Erwartet wird eine Überarbeitung des Konzeptes zur Verbesserung der Bedürfnisse der betroffenen Haushalte.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistratsvortrag M 92 vom 10.06.2025 "Budget für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten/Energiehilfefonds" wird abgelehnt und mit der Maßgabe an den Magistrat zurückzuverweisen, zunächst ein umfassendes und belastbares Umsetzungskonzept vorzulegen. Auf Grundlage dieses Konzepts soll die Maßnahme erneut zunächst geprüft werden.
Begründung
Ein belastbares, rechtssicheres und haushaltskonformes Konzept fehlt gänzlich; die vorliegenden Defizite machen eine Zustimmung - auch nach Überarbeitung - nahezu ausgeschlossen. Die geplante Maßnahme zur Förderung des Austauschs energieintensiver Haushaltsgeräte ist unausgereift, verstößt gegen haushalts- und sozialrechtliche Prinzipien, ignoriert die bestehende Verwaltungspraxis und lässt den tatsächlichen Nutzen für Bedürftige in erheblichem Maße zweifelhaft erscheinen. Die folgenden Punkte verdeutlichen die grundsätzlichen Einwände: Die sehr weite Adressierung (68.000 potenzielle Haushalte: Bürgergeld-, SGB XII-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbeziehende; Asylbewerber) lässt eine Gießkannenförderung erwarten, statt gezielter, bedarfsorientierter Hilfe. Es fehlen verbindliche Kriterien zur Anspruchsprüfung, Bedarfsfeststellung und zum Ausschluss mehrfacher Förderungen. Die Höhe der Einzelleistung ist nicht bestimmt. Dies führt zu einem ungesteuerten Verfahren ohne soziale Treffsicherheit. Weder Auswahlkriterien (Marke, Effizienz, Preis) noch Abläufe zur Antragstellung, Bedarfsprüfung oder Evaluation sind definiert. Die Durchführbarkeit bleibt offen. Die Vorlage verwendet schwammige Begriffe ("energieintensive Haushaltsgeräte", "Weißware"), nennt aber nur Kühlschrank, Waschmaschine und bei Familien mit drei und mehr Kindern Geschirrspüler. Ob künftig auch Trockner, Herde oder Mikrowellen in den Förderbereich fallen, bleibt unklar. Eine scharfe Definition ist für Haushalts- und Verwaltungstransparenz unverzichtbar. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellen Ersatzbeschaffungen von Haushaltsgeräten keine gesonderten Leistungsansprüche dar, sondern sind aus dem Regelbedarf anzusparen. Die Zuwendungen könnten daher als Einkommen anzurechnen sein, womit bei den Leistungsbeziehenden keine echte Entlastung einträfe. Ohne rechtsverbindliche Zusicherung der Nichtanrechnung als Einkommen besteht die Gefahr, dass die Zuwendung bei Leistungsbeziehenden komplett wirkungslos bleibt. Die Dienstanweisung des Jobcenters Frankfurt schreibt vor, bei Erstausstattung vorrangig generalüberholte Gebrauchtgeräte aus dem Warenhaus "Neufundland" einzusetzen. Nur wenn kein gebrauchtes Gerät verfügbar ist, darf ein Neugerät bewilligt werden. Diese Praxis wird in der Vorlage komplett missachtet. Die vollständige Finanzierung von Neugeräten ohne Vorrangprüfung gebrauchter Alternativen widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Anders als bei Erstausstattungen besteht keine Beteiligung von Bund oder Land. Die Stadt trägt die volle Kostenlast, grundsätzlich ein nicht gerechtfertigter Zusatzaufwand für den städtischen Haushalt. Die Finanzierung soll über eine Einmal-Ausnahme aus dem SEM-Nordwest-Projektmanagementkostenbudget erfolgen. Damit wird eine vorhandene Zweckbindung willkürlich aufgehoben und der Grundsatz planungsrechtlicher Haushaltsklarheit verletzt. Die angekündigte Evaluation nennt weder messbare Zielgrößen noch Erfolgsindikatoren für Energieeinsparung, Kostenreduktion oder soziale Wirkung. Ein "positives" Evaluierungskriterium ist damit nicht objektivierbar. Ohne flankierende Unterstützungsmaßnahmen ist der nachhaltige Beitrag zur Armutsbekämpfung und zum Klimaschutz ohnehin nicht erkennbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2025MM 92Budget für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten/EnergiehilfefondsMagistratsvortrag
- 18. Juni 2025Sie sind hierNRNR 1287Austauschfonds von Haushaltsgeräten ohne Kompass und KriterienSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 92 und NR 1287 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 92 = Annahme, NR 1287 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1287), FDP, BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)