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Budget für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten/Energiehilfefonds

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Im vorgeschlagenen Budget wird eine finanzielle Unterstützung für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten in Haushalten mit geringem Einkommen bereitgestellt. Ziel ist es, die finanziellen Belastungen durch hohe Energiekosten zu lindern und gleichzeitig ökologische Vorteile durch die Förderung energieeffizienter Geräte zu erreichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten in Privathaushalten wird ein Budget in Höhe von 4.000 T€ zur Verfügung gestellt.
  2. Die Deckung der erforderlichen Mittel unter Ziffer I in Höhe von 4.000 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Maßnahme Nr. 1403 SEM Nordwest Projektmanagementkosten. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung (BGM 25) zur Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb der Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten besteht, wird zur Deckung der Kosten der Maßnahme "Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten in Privathaushalten" einmalig in Höhe von 4.000 T€ aufgehoben. Die Maßnahme "Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten in Privathaushalten" wird von Dezernat VIII bzw. vom Jugend- und Sozialamt durchgeführt. Die Kontierung im Jugend- und Sozialamt wird wie folgt vorgenommen: • Sachkonto 72598700 "Andere Leistungen" • PSP-Element "Sonstige soziale Angelegenheiten örtlicher Träger" • Positionstext "Projekt Weißware" Die 4.000 T€ sind vollständig für diese Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Restmittel dürfen nicht anderweitig verwendet oder auf andere Bedarfe übertragen werden. Die Maßnahme endet, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Wird das Budget in diesem Jahr nicht ausgeschöpft, muss der Restbetrag auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Dies soll maximal zwei Mal möglich sein.
  3. Das Programm wird evaluiert und kann bei positiver Evaluierung fortgesetzt werden, sofern in den jeweiligen Haushaltsjahren Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

A. Zielsetzung

Haushalte mit geringem Einkommen sind durch die hohen Energiepreise besonders hart betroffen. Gleichzeitig haben diese Haushalte häufig alte Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die deutlich mehr Strom verbrauchen als neue, moderne Geräte und damit nicht nachhaltig sind.

Um verbrauchsintensive Elektrogeräte gegen neue, sparsame Geräte auszutauschen und eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Haushalte mit geringem Einkommen zu erreichen, wird der Austausch von Elektrogeräten durch die Stadt Frankfurt am Main unterstützt. Im Vordergrund dieser Maßnahme steht, die Belastung des Haushaltsbudgets aufgrund gestiegener Energiekosten wirksam, sozial gerecht und dauerhaft abzumildern sowie dem Umweltschutz Vorschub zu leisten. Ein weiteres Ziel ist es, neue Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen durch die Energieberatung im Zusammenhang mit dem Gerätetausch zu schaffen.

B. Alternativen

Um die gewünschten Ziele zu erreichen, sind keine Alternativen zu erkennen.

C. Lösung

Grundsätzlich kann der berechtigte Personenkreis des Frankfurt-Passes ein Austauschgerät erhalten. Seit dem 01.01.2025 sind die Beziehenden von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag (KiZ) hierfür pauschal berechtigt. Zudem können Haushalte mit einem geringen Einkommen einen Frankfurt-Pass erhalten.

Insgesamt könnten somit potenziell rd. 68.000 Haushalte in Frankfurt am Main mit der Maßnahme erreicht werden.

Für den Austausch in Frage kommen Kühlschränke, Waschmaschinen und (bei Familien ab drei Kindern) Geschirrspüler mit erhöhtem Stromverbrauch. Mit dem Ersatz der verbrauchsintensiven Altgeräte durch neue, energiesparende Geräte geht eine Energieberatung einher. So kann eine nachhaltige Reduktion von Energiekosten in den berechtigten Haushalten erreicht werden. Die eingesparten Kosten stehen den Haushalten zukünftig für andere Bedarfe zur Verfügung. Gleichzeitig wird durch die Einsparung von CO² ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Die Altgeräte werden umweltgerecht entsorgt.

Die Beschaffung, Abwicklung und Auslieferung der Neugeräte sowie die umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte soll durch einen Dienstleister für Wiederverwendung und Recycling aus einer Hand erfolgen. Dieser prüft, inwiefern eine Einbeziehung der Caritas mit ihren bereits etablierten Strukturen für die Durchführung des Stromsparchecks und die Bedarfsfeststellung möglich und zielführend ist.

Ergänzend können im Rahmen dieser Maßnahme neue Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden, die durch die Energieberatung im Zusammenhang mit dem Gerätetausch beschäftigt werden können.

Die nach Beschlussfassung zu konzeptionierende Umsetzungsrichtlinie wird darüber hinaus eine Kommunikationsstrategie zur Erreichung der Zielgruppe, eine einfache adressat:innenzentrierte Antragstellung sowie die Entwicklung von Prüfkriterien zur Ermittlung des Bedarfs und zur ökologisch nachhaltigen Umsetzung der Maßnahme beinhalten.

In Rücksprache mit dem entsprechenden Dienstleister wird überdies festgelegt werden, welche konkreten Geräte (Marke, Verbrauch etc.) zu welchem Preis als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Bedingungen einer eventuellen Rückzahlung von Zuschüssen sowie die Auszahlungsdokumentation werden hierbei geregelt sein.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Insgesamt steht ein einmaliges Sonderbudget von 4.000 T€ aus Übertrag von Dezernat III an Dezernat VIII zur Verfügung.

Die Gesamtkosten für den Austausch eines Gerätes inkl. aller Personal- und Sachkosten wird seitens des Dienstleisters in einem Vergleichsangebot der unterschiedlichen Produkte ermittelt. Hierauf kann festgestellt werden, wie viele Haushalte tatsächlich gefördert werden können.

Der zusätzliche Aufwand für die Organisation und Durchführung wird im Jugend- und Sozialamt durch Mitarbeitende geleistet. Die Personalkosten sind beim Dienstleister in der Kalkulation für ein Haushaltsgerät enthalten.

Auch wenn diese Maßnahme kurzfristig Haushaltsmittel bindet, sorgt sie langfristig für Einsparungen: Der Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten führt dazu, dass weniger Sozialleistungen für Stromkosten oder -schulden nötig sind. Gleichzeitig wird mit dieser Maßnahme ein Beitrag zu Energieeinsparung und CO²-Reduktion und damit zur Einhaltung der von den Stadtverordneten beschlossenen Klimaschutzziele geleistet.

Anlage _Altfassung_mit_Korrekturen (ca. 82 KB) Anlage _Korrekturschreiben (ca. 1,2 MB) Anlage _Schreiben_Hauptamt (ca. 438 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2025Sie sind hier
    MM 92Budget für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten/Energiehilfefonds
    Magistratsvortrag
  2. 18. Juni 2025NRNR 1287Austauschfonds von Haushaltsgeräten ohne Kompass und KriterienSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 38 · 04.09.2025
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 38 · 09.09.2025
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Sonstige:
Gartenpartei (M 92 und NR 1287 = Ablehnung)Stadtv. Yilmaz (M 92 = Annahme, NR 1287 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 92 und NR 1287 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 92 = Annahme, NR 1287 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 16.09.2025
TO II, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 92 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 15.09.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 18.09.2025
TO II, TOP 42
Angenommen
1. Der Vorlage M 92 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 15.09.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONGartenparteiStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1287), FDP, BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

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