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  • Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
    OAOB 11
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 16.06.2025, OA 563 entstanden aus Vorlage: OF 748/11 vom 25.05.2025 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: B 339/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen, die unzulässige Lärmbelästigungen verursachen, zu sanktionieren. Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzers nicht ausreichen, weil die Einsätze der Kontrolleinheit Autoposer-Raser-Tuner (KART) dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus bei der Landespolizei anregen. Begründung: Inzwischen gibt es in Deutschland zugelassene Geräte von deutschen Herstellern für Lärmblitzer. Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht hört man durch die östlichen Frankfurter Stadtteile über Kilometer regelmäßig das Dröhnen der Fahrzeuge mit Abgasanlagen, die mit Sicherheit keine Zulassung haben können. Besonders gerne wird die A 66 von der Borsigallee in Bergen-Enkheim bis nach Maintal genutzt. Dieser Bereich ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. Tagsüber finden auf dem Abschnitt Testfahrten der dort ansässigen Autohäuser McLaren, Lamborghini und Bugatti oder den Rennmotorrädern eines ebenfalls dort ansässigen Motorradbetriebs statt. Auf der Wächtersbacher Straße werden von Kunden hemmungslos Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland- bzw. Harley-Davidson-Geländes. Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratsweg-Kreisel bis hin zur An der Mainkur lautstarke Rennen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 474 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 563 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6463, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 32-4

  • Zeilsheim: Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren
    OFOB 2
    16.06.2025 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2025, OF 1251/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren Der Ortsbeirat 6 möge als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. zeitnah einen Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim in Abstimmung mit der ABG Frankfurt Holding durchzuführen, um die aktuelle Situation vor Ort zu bewerten und die weiteren Schritte gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Zu diesem Ortstermin sollen unbedingt auch Vertreterinnen und Vertreter des Vereinsrings Zeilsheim sowie der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e.V. eingeladen werden. 2. Auskunft darüber zu geben, welche Priorität die Maßnahme im Rahmen des städtischen Programms "Schöneres Frankfurt" derzeit hat und wann konkret mit einer Umsetzung gerechnet werden kann. 3. In diesem Zusammenhang zu beantworten: a) Wie verträgt sich die Aufnahme der Maßnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" mit der Aussage in der Stellungnahme ST 1053 vom 15.05.2023, in der der Magistrat die Verantwortung für die Platzgestaltung allein auf die ABG Frankfurt Holding überträgt und die Koordination einer Abstimmung allein dem Ortsbeirat zuschreibt? b) Wie ist dies mit der grundsätzlichen städtischen Zuständigkeit und Steuerung im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" vereinbar? Begründung: Bereits im Jahr 2013 wurde dem Ortsbeirat eine Konzeptstudie zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Der Ortsbeirat hatte daraufhin mit Anregung OA vom 27.08.2013 beschlossen, die vorgestellten Pläne weiterzuverfolgen und alle notwendigen Mittel und Ressourcen für eine Realisierung bereitzustellen. In der Stellungnahme des Magistrats ST 65 vom 17.01.2014 wurde bestätigt, dass die Konzeptstudie funktionale Verbesserungen und eine Stärkung der Aufenthaltsqualität im betreffenden Bereich aufzeigt. Der Magistrat hatte damals ausdrücklich eine Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" befürwortet. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die jüngere Stellungnahme des Magistrats ST 1053 vom 15.05.2023, in der die Verantwortung für die Platzgestaltung nun ausschließlich der ABG zugeschrieben wird, während zugleich der Ortsbeirat als allein koordinierende Instanz benannt wird. Diese Haltung wirft Fragen auf: Wie kann eine Maßnahme, die städtischerseits befürwortet und in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen werden soll, vollständig aus der Verantwortung des Magistrats entlassen werden? Und in welchem Verhältnis stehen diese Aussagen zur bisherigen Beschlusslage und dem Programm "Schöneres Frankfurt", das sich gerade durch städtische Zuständigkeit und Finanzierung auszeichnet? Angesichts der weiterhin bestehenden städtebaulichen Bedeutung des Platzes, der langen Vorgeschichte und mehrfachen Beteiligung städtischer Stellen sowie der bisher fehlenden Umsetzung erscheint eine erneute Einordnung und verbindliche Klärung der Zuständigkeiten und Prioritäten unumgänglich. Der Antrag wird als Eilvorlage eingebracht, um den weiteren Stillstand zu vermeiden und zeitnah verbindliche Aussagen und Fortschritte zu erzielen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7099 2025 Anregung an den Magistrat OM 7100 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1250/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1251/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz der Begründung eingefügt wird, dass die Stellungnahme vom Grünflächenamt bearbeitet wurde. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

  • Sindlingen: Ranzenbrunnenfest 2025 unterstützen
    OFOB 6
    16.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2025, OF 1252/6 Betreff: Sindlingen: Ranzenbrunnenfest 2025 unterstützen Am 6. September 2025 organisiert die Arbeitsgemeinschaft Sindlinger Ortsvereine e.V. in Sindlingen wieder das Ranzenbrunnen-Fest. Das traditionelle Straßenfest bietet vielseitige Angebote der Vereine. Für die Festmeile ist ein Clown mit kleinen Zaubereien vorgesehen, kostenlose Karussellfahrten für Kinder sowie Spiele und Attraktionen für Kinder und Jugendliche. Daneben ist ein kulturelles/musikalisches Programm geplant u.a. mit den Germania-Chören. Gruppen des Karnevalvereines und des Turnvereins wollen Darbietungen zeigen. Dem Ortsbeirat und dem Kulturamt liegt eine genaue Projektbeschreibung sowie eine Vorläufige Kostenaufstellung vor. Da den zu erwartenden Kosten von ca. 2000,- EUR Einnahmen von lediglich 600,- EUR entgegenstehen, ergibt sich eine Deckungslücke von ca. 1.400,- EUR. Unter Bezugnahme auf den Etatantrag E 160/24 möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit Mitteln aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" die fehlende Deckung des Sindlinger Ranzenbrunnen-Fests in Höhe von bis zu 1.500,- EUR zu unterstützen. Die Antragsunterlagen der Arbeitsgemeinschaft Sindlinger Ortsvereine e.V liegen dem Kulturamt vor. Begründung: Die Sindlinger Stadtteilkultur spiegelt sich auch im traditionellen Ranzenbrunnenfest wider. Als fester Bestandteil der Stadtteilkultur genießt es einen großen Zuspruch in der Bevölkerung Sindlingens und der Nachbarstadtteile. Es wäre bedauerlich, wenn Teile des Programms bzw. des Festes nicht wegen fehlender Mittel ausfallen müssten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.06.2025, OF 1238/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 104 2025 1. Die Vorlage OF 1238/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1252/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1252/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Finanzielle Unterstützung von Stadtteilfesten im Frankfurter Westen
    OFOB 2
    16.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2025, OF 1254/6 Betreff: Finanzielle Unterstützung von Stadtteilfesten im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160), beauftragt, den nachfolgend aufgeführten Vereinsring bei der Durchführung des genannten Stadtteilfests finanziell mit jeweils maximal 6.000 Euro zu unterstützen: 1. Vereinsring Griesheim e. V.: Mainuferfest Griesheim Begründung: Die genannten Feste werden ehrenamtlich organisiert, haben grundsätzlich keinen kommerziellen Charakter und haben in ihren Stadtteilen eine lange Tradition Die Vereine, Vereinsringe und andere Institutionen leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wichtigen Beitrag für eine gemeinschaftliche und lebendige Gesellschaft. Insbesondere mit der aufwendigen Organisation und Durchführung von Stadtteilfesten tragen sie zum Zusammenhalt und dem Erhalt der Kultur in den Stadtteilen bei. Doch steigende Kosten (Energiekosten sowie Kosten für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen) erschweren zunehmend die Durchführung dieser Feste. Der Ortsbeirat 6 befürwortet deshalb ausdrücklich die finanzielle Unterstützung der Vereine und Vereinsringe, damit dieses ehrenamtliche Engagement bestehen bleibt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Initiative OI 105 2025 Die Vorlage OF 1254/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
    OFOB 2
    16.06.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2025, OF 1255/6 Betreff: Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, basierend auf den Ergebnissen des Treffens vom 06.03.2025 zwischen Stadt, städtischer Pietät, Vertretern der Kirchengemeinden im Frankfurter Westen und des Ortsbeirats, die bestehende Meldekette nach dem Tod eines Bürgers/Bürgerin zu optimieren und in Zukunft Verzögerungen bei der Information an die Glaubensgemeinschaften zu vermeiden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass das Bestattungsunternehmen oder das Ordnungsamt, das den Todesfall bearbeitet, die Glaubensgemeinschaften umgehend informiert. Hierdurch wird gewährleistet, dass Wünsche des Verstorbenen oder seiner Angehörigen bzw. Informationen zu Familienangehörigen, welche die Glaubensgemeinschaften haben, berücksichtigt werden. Zusätzlich weist der Ortsbeirat darauf hin, dass der letzte Absatz der ST 874 nicht korrekt ist, da kein Austausch mit der Landespolizei und dem Oberlandesgericht besteht. Begründung: Beim genannten Treffen am 06.03.2025 wurde mitgeteilt, dass für die Beisetzung Verstorbener bestimmte Fristen gelten. Es werden wohl im Rahmen der Informationskette die Glaubensgemeinschaften über den Tod der betreffenden Person benachrichtigt, aber der Prozess hierzu startet erst nach der amtlichen Beurkundung des Sterbefalls. D.h., erst nach amtlicher Beurkundung gehen die Informationen an die Glaubensgemeinschaften, Angehörigen und Nachlassgerichte etc. raus. Bis zur amtlichen Beurkundung kann allerdings eine längere Zeit vergehen, bis endlich die Informationskette in Gang gesetzt wird. Hierdurch kann es passieren, dass die verstorbene Person, wenn es schlecht läuft, durch das Ordnungsamt bereits bestattet ist und zwar unabhängig davon, ob Vermögen oder Angehörige vorhanden sind oder ob der Verstorbene Verfügungen auch in Bezug auf seine Beisetzung getroffen hat. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat deshalb auf, Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Verstorbene nach Möglichkeit gemäß ihrem letzten Willen beigesetzt werden und ihre Würde gewahrt bleibt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7110 2025 Die Vorlage OF 1255/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen
    OFOB 3
    16.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2025, OF 618/12 Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen In der Ortsbeiratssitzung am 23. Mai 2025 haben Vertreter von Hessen Mobil und dem beauftragten Planungsbüro die Ausbaupläne für den Radweg von der L 3004 (Rosa-Luxemburg-Straße) entlang der L 3019 (Am Weißkirchner Berg) bis östlich der Brücke über die A 5 vorgestellt. Dabei wurde klar, dass der Grünzug mit Bäumen und dichten Büschen vom Bereich der Kreuzung L3004/L3019 in Richtung Kalbach abgeholzt werden soll, siehe Bild: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah mit Hessen Mobil Gespräche aufzunehmen, um diesen Grünzug auf einer Fläche von ca. 10 x 120 m zu erhalten. Hierzu muss die Planung geringfügig angepasst und die Nutzung eines schmalen Streifens Land südlich des Grünzugs ermöglicht werden. Abhängig von den gegenwärtigen Besitzverhältnissen kommen hierfür z. B. der Kauf der Fläche durch Stadt oder Land, die Vereinbarung einer dauerhaften Pacht gegenüber dem Eigentümer oder der Entzug der Pachtrechte, sofern sich die Fläche in öffentlichem Besitz befindet, in Frage. Da es sich um eine Gemarkung des OBR 8 handelt, ist dieser einzubeziehen. Begründung: In Zeiten fortschreitender Klimaerwärmung sollte gerade ein Radweg auf Frankfurter Gemarkung nicht zu Lasten eines kleinen grünen Biotops gebaut werden. Neben dem direkten klimatischen Nutzen unterstützt dieser Grünzug auch den Schutz der Felder gegen übermäßige Wind-Erosion und entkoppelt Radfahrende zumindest auf diesem Stück des Radweges von Kraftfahrzeugen. Der Verweis auf eine Ersatzpflanzung ist kein gleichwertiger Ersatz, da diese an ganz anderer Stelle erfolgen würde und mindestens 15 Jahre bis zu einer vergleichbaren Bewuchsdichte bräuchte. Erhalt sollte - so weit möglich - vor Ersatz stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Vorlage OF 618/12 dem Ortsbeirat 8 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten und Hessen Mobil in Durchschrift zu informieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Neues Verkehrskonzept zwecks Verhinderung des Verkehrschaos auf dem Lohrberg
    OMOB 11
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7087 entstanden aus Vorlage: OF 741/11 vom 28.05.2025 Betreff: Neues Verkehrskonzept zwecks Verhinderung des Verkehrschaos auf dem Lohrberg Vorgang: V 788/23 OBR 11; ST 1440/24 Der Magistrat wird gebeten, statt des mit der Stellungnahme ST 1440 verworfenen Verkehrskonzepts für den Lohrberg ein eigenes Verkehrskonzept spätestens für die Saison 2026 zu erarbeiten und das erarbeitete Verkehrskonzept dem Ortsbeirat 11 noch im Jahr 2025 vorzustellen. Begründung: Das bei einem Ortstermin am 17.01.2023 vereinbarte Verkehrskonzept wurde aufgrund von Schwierigkeiten mit der Busführung per Stellungnahme vom 29.07.2024, ST 1440, verworfen. Das seit nunmehr über 20 Jahre bestehende Verkehrschaos auf dem Lohrberg muss endlich beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 788 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1843 Antrag vom 21.05.2026, OF 11/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen
    OMOB 10
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7088 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 29.05.2025 Betreff: Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße in einer Kurve außerhalb der Bebauung deutliche Markierungen auf der Fahrbahn anzubringen. Damit sollen die Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer in der Einbahnstraße hingewiesen werden. Zum Beispiel könnten in dem besagten Abschnitt Piktogramme von Fahrrädern aufgebracht werden. Eventuell könnte - ausschließlich in der beschriebenen Kurve - noch eine durchgezogene Linie das Schneiden der Kurve verhindern. Begründung: Radfahrer dürfen in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren. Dies ist auch ausgeschildert. In der Kurve (siehe Abbildung) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern, die die Kurve "schneiden" und sich somit mit ihrem Fahrzeug auf dem linken Bereich der Fahrbahn befinden. Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, werden in der Kurve zu spät gesehen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

  • Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße
    OMOB 10
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7089 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 23.05.2025 Betreff: Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, vor der Einmündung in die Arolser Straße, eine Bedarfsampel zu installieren. Sollte die Installation einer Bedarfsampel durch den Magistrat abgelehnt werden, so wird der Magistrat um einen Vorschlag gebeten, wie die Querung der Straße für Fußgänger/innen risikoarm bewerkstelligt werden kann. Begründung: Durch die Rechtskurve von der Arolser Straße in die Atzelbergstraße ist der Verkehrsfluss für Fußgänger/innen nicht einsehbar. Es kommt daher im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

  • Industriestraßen Seckbach
    OMOB 11
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 28.05.2025 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 784 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“
    OMOB 10
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7091 entstanden aus Vorlage: OF 745/11 vom 28.05.2025 Betreff: Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" einen Rollerparkplatz einzurichten und die Anzahl der Fahrradbügel massiv zu erhöhen. Begründung: An der U-Bahn-Station reicht die Anzahl der Fahrradbügel nicht aus. Nutzer finden oft keinen Platz, um Fahrräder anzuschließen. An der U-Bahn-Station stehen sehr viele Roller und die Nutzungsquote ist an diesem Ort sehr hoch. Die Roller werden überall wild abgestellt und blockieren die Fußwege und die Radwege. Es wäre sehr sinnvoll, dort einen Platz für die zentrale Abgabe und Entleihung von Rollern zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1748 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

  • Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße
    OMOB 10
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7092 entstanden aus Vorlage: OF 746/11 vom 20.05.2025 Betreff: Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt aus dem Grundstück der Bebraer Straße 14 einen Spiegel zu montieren, der den Anwohnern der Reihenhäuser auf diesem Grundstück die Einsicht in die Bebraer Straße und somit das gefahrlose Ausfahren aus der Einfahrt ermöglicht. Begründung: Die Einfahrt wird häufig durch Pkws und Lkws zugeparkt, was das Ausfahren erheblich erschwert. Besonders problematisch ist, dass der Verkehr aus einer scharfen Kurve kommt, die nicht einsehbar ist. Beim Ausfahren nach rechts gerät man daher automatisch in den Gegenverkehr. Die Situation hat sich zuletzt zugespitzt, da Lieferwagenfahrer, die früher in der parallel verlaufenden Vilbeler Landstraße geparkt haben, aufgrund neuer Parkverbotsschilder nun direkt in und vor den Kurven sowie Ausfahrten der Bebraer Straße parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1750 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-7

  • Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellen
    OMOB 11
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7093 entstanden aus Vorlage: OF 749/11 vom 01.06.2025 Betreff: Obere Hofhausstraße - Schild "Müll wegwerfen verboten" aufstellen Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße auf Höhe der Hausnummer 65 in Richtung Friedberger Landstraße ein Schild mit der Aufschrift "Müll wegwerfen verboten" aufzustellen. Begründung: Im oberen Teil der Hofhausstraße wird der Seitenstreifen regelmäßig von vorbeifahrenden Autofahrenden vollgemüllt. Eine FES-Müllpatin macht den Seitenstreifen regelmäßig mühevoll sauber. Ein Schild mit der Aufschrift "Müll wegwerfen verboten" würde die Tätigkeit der FES-Müllpatin unterstützen und ein paar Autofahrende davon abhalten, ihren Müll aus dem Fenster zu schmeißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1451 Aktenzeichen: 79-4

  • Bank im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ kommend montieren
    OMOB 10
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7094 entstanden aus Vorlage: OF 750/11 vom 14.05.2025 Betreff: Bank im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" kommend montieren Der Magistrat wird gebeten, eine Bank um den Baum (siehe Abbildung) im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz zu montieren. Begründung: Am östlichen Zugang zum Atzelbergplatz befinden sich wenige Bänke, auf denen man sich ausruhen kann. Gerade Menschen, die nicht gut laufen können, würden davon profitieren. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1450 Aktenzeichen: 67-0

  • Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich) kommend
    OMOB 10
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 751/11 vom 14.05.2025 Betreff: Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" (nicht sanierter Bereich) kommend Der Magistrat wird gebeten, eine Unterhaltspflege der Treppenanlage und der Wege zum Atzelbergplatz (östlicher Bereich von der Haltestelle "Atzelberg Ost", nicht sanierter Bereich) durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass gerade die Entwässerungsrinnen gereinigt werden, sodass diese wieder funktionsfähig sind. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sollten grundgereinigt und gestrichen werden. Begründung: Der östliche Zugang zum Atzelbergplatz befindet sich in einem sehr ungepflegten Zustand (siehe auch nachstehendes Bildmaterial). Die Treppenstufen sind mit Moos bewachsen, sodass diese bei Regen schmierig und glatt werden und dadurch eine Unfallgefahr vorliegt. Die Regenwasserrinnen sind zugewachsen und nicht mehr funktionsfähig. Bei Starkregenwasserereignissen kann das Regenwasser nicht mehr aufgefangen werden und fließt auf die Atzelbergstraße in Richtung Altebornstraße. Die Fugen des Pflasters sowie die Randbereiche der aufgehenden Betonwände sind mit Unkraut durchsetzt. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sind mit Moos bewachsen und sehen daher unsauber aus. Treppenstufen vermoost Zugewachsene Entwässerungsrinne Unkraut an Treppenstufen und Randbereichen Vermooste Wand Unkraut in den Fugen des Pflasters Randbereiche mit Unkraut versetzt Lampenmast im unteren Bereich mit Unkraut verwachsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1720 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 79-4

  • Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße
    OMOB 11
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 752/11 vom 01.06.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße nun zeitnah mit einem wie schon in der Neukonzeption geplanten und mit den zuständigen Behörden bereits besprochenen Trinkwasserbrunnen ausgestattet wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, einen Installations- bzw. Inbetriebnahmetermin des dringlich benötigten Trinkwasserbrunnens mitzuteilen. Begründung: Die ersten Hitzetage des Jahres haben bereits die heiße Jahreszeit in Frankfurt eingeleitet. Die Brisanz des Temperaturanstieges und dessen Folgen, unabhängig von den Ursachen, zeigten die jüngsten Reaktionen der Natur in der Schweiz. Das Tauen von Gletschern und vereisten Felsmassiven und deren Sturz in die Tiefe verdeutlichen einmal mehr das dringlich notwendige Handeln der Verantwortungsträger. Auch gerade die Städte werden in den heißen Sommermonaten deutlich machen, wie wichtig das Thema und die Reaktionen darauf sind und sein werden. Die Stadt Frankfurt hat die Möglichkeiten, den Folgen des Temperaturanstieges entgegenzutreten und die Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen abzumildern und sollte dies ohne Zögern mit nachhaltigen Schritten tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1533 Aktenzeichen: 91-5

  • Wann wird die May-Siedlung in RiederwaldOst endlich saniert?
    VOB 11
    16.06.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2025, V 1204 entstanden aus Vorlage: OF 747/11 vom 26.05.2025 Betreff: Wann wird die May-Siedlung in Riederwald-Ost endlich saniert? Vorgang: V 415/22 OBR 11; ST 2261/22; V 674/23 OBR 11; ST 2035/23 Bereits im September 2022 - also vor über zweieinhalb Jahren - teilte der Magistrat mit, es würden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Reihenhäusern der Siedlung in Riederwald-Ost vorbereitet werden. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hätten ein entsprechendes denkmalpflegerisches Gesamtkonzept positiv bewertet. Im Rahmen der geplanten Sanierung sollten nicht nur die Gebäude bzw. Wohnungen modernisiert, sondern die Siedlung - ihrem hohen architektonischen Wert entsprechend - auch möglichst denkmalgerecht instand gesetzt werden. Zudem sei eine energetische Betrachtung der Bestandsliegenschaften vorgesehen. Geplant war, zunächst ein Musterhaus in der Karl-Marx-Straße 18 zu sanieren, anschließend sollten die Häuser der Karl-Marx-Straße 4 bis 16 folgen. Der Baubeginn für das Musterhaus war für das vierte Quartal 2022 angekündigt, die weiteren Maßnahmen sollten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Außerdem sollte ein Konzept zur Aufwertung der Freiflächen erstellt werden. Tatsächlich wurde im April 2024 mit der Außensanierung des Musterhauses begonnen. Doch bereits nach wenigen Wochen kam die Baustelle zum Erliegen - seither ist sie dem Verfall preisgegeben (siehe Foto). An den übrigen Häusern der Siedlung hat sich bislang nichts getan. Währenddessen präsentiert sich die gesamte Siedlung weiterhin in einem beklagenswerten Zustand. Mieterinnen und Mieter berichten weiterhin von Feuchtigkeit und Schimmel in ihren Wohnungen. Sie haben keinerlei Informationen über den Zeitplan oder den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten. Dies alles geschieht im Jubiläumsjahr der Siedlungen des Neuen Frankfurt, auf die die Stadt zu Recht stolz ist. Foto: Stefan Helming Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Was sind die Gründe der Verzögerung? 2. Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? 3. Wann erfolgt endlich die äußere und innere Sanierung der gesamten Siedlung? 4. Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? 5. Sind Photovoltaikanlagen auf den Dächern vorgesehen? 6. Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? 7. Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2022, V 415 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2261 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 674 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2035 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Belegungsbindungen im geförderten Wohnungsbau
    B
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 215 Betreff: Belegungsbindungen im geförderten Wohnungsbau Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5519 Ziffer 2 - NR 1066/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Die Wohnungsbauförderung der Stadt Frankfurt am Main reserviert jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen, die zeitgemäßen technischen Anforderungen entsprechen. Diese Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden und unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe. Es stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Stufen zur Verfügung (Förderweg 1 und 2). Darüber hinaus fördert die Stadt Frankfurt am Main mit weiteren Programmen unterschiedliche Zielgruppen (u.a. Studierende und Auszubildende). Im Rahmen des "Frankfurter Programms für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" gewährt die Stadt Frankfurt am Main ergänzend zur Landesförderung gemäß Hessischem Wohnraumfördergesetz (HWoFG) sowie der "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung" städtische Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnraum auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum Förderprogramm (zuletzt § 2722 der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018, M 72) und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Darüber hinaus ist es das Ziel des städtischen Förderprogramms "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2", neuen Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dabei sollen vor allem Zielgruppen gefördert werden, die aufgrund der besonderen Wohnungsmarktverhältnisse in Frankfurt durch die Landesförderung nicht erreicht werden. Darüber hinaus fordert der Deutsche Städtetag gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Träger stärker in die Lage zu versetzen, dauerhaft mietgebundenen oder den durch die marktwirtschaftliche Verwertung üblichen Preissteigerungen entzogenen Wohnungsbau zu errichten oder erwerben zu können. Auch diesen Ansatz unterstützt der Magistrat und erarbeitet deshalb ein Förderprogramm gezielt für den gemeinwohlorientierten Sektor. In vielen Bundesländern zählen 15- bis 20-jährige Bindungszeiten zum Standard der öffentlichen Wohnraumförderung. Das Beispiel der "einkommensorientierten Förderung" im Freistaat Bayern zeigt jedoch, dass auch Bindungszeiten von bis zu 55 Jahren möglich sind. Das kommunale Förderprogramm der Stadt München ("München Modell") geht im Fall der Nutzung städtischer Grundstücke noch darüber hinaus und sieht Bindungsdauern von in der Regel 80 Jahren vor. Der zeitlichen Begrenzung der Bindungszeiten liegt der (höchstrichterlich bestätigte) Gedanke zugrunde, dass der Staat einem Subventionsempfänger zur Sicherung der Zweckbindung der Subvention keine beliebigen Beschränkungen auferlegen darf. Die Kombination aus Förderung und Bindungszeiten sollte sich nach dem durch die Förderung erzielten ökonomischen Vorteil des Investors ausrichten. Im Rahmen der Überarbeitung der Förderrichtlinien im Förderweg 1 und 2 prüft der Magistrat das Verhältnis zwischen Förderung und Bindungszeiten sowie die Frage der Angemessenheit der Dauer der Zweckbindung und der Höhe der Fördermittel. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.12.2024, NR 1066 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6433, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 61-02

  • Seltene Krankheit - Unterstützung für Betroffene und Angehörige
    B
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 216 Betreff: Seltene Krankheit - Unterstützung für Betroffene und Angehörige Vorgang: A 349/25 CDU Die Zuständigkeit bei ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom) für medizinische Diagnostik, Behandlung oder die Organisation entsprechender Versorgungsstrukturen liegt nicht beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main. Fehlende Datenlage ME/CFS ist in Deutschland keine meldepflichtige Krankheit. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte die Diagnose stellen können, aber keine Verpflichtung besteht, Fälle von ME/CFS an das Gesundheitsamt zu melden. ME/CFS wird in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) unter G93.3 als neurologische Erkrankung geführt. Aus diesem Grund liegen dem Gesundheitsamt Frankfurt am Main keine spezifischen Daten darüber vor, wie viele Kinder, Jugendliche oder Erwachsene in Frankfurt am Main an ME/CFS erkrankt sind. Auch darüber, wie viele Kinder aufgrund der Erkrankung nicht beschult werden können, gibt es keine verwertbaren Angaben. Diese Lücke in der Datenlage erschwert eine genaue Einschätzung der lokalen Versorgungssituation und unterstreicht den Bedarf an einer bundesweiten systematischen Erfassung und Erforschung dieses Krankheitsbildes. Medizinische Versorgungslage Ein eigenes Kompetenzzentrum mit explizitem Fokus auf ME/CFS existiert in Frankfurt am Main nicht. Auf Landesebene sind jedoch mehrere Einrichtungen benannt, die sich - insbesondere im Kontext von Long- und Post-COVID-Erkrankungen - mit ähnlichen Symptombildern befassen und gegebenenfalls auch ME/CFS-Patientinnen und -Patienten betreuen. Auf der Website familie.hessen.de sind unter dem Stichwort "Long-COVID-Ambulanzen für Kinder und Jugendliche" folgende Einrichtungen gelistet: - Universitätsklinikum Frankfurt, - Universitätsklinikum Gießen und Marburg - Standort Gießen, - Kinderklinik Prinzessin Margarete der Darmstädter gemeinnützigen Kinderkliniksbetriebe GmbH. Für Erwachsene werden dort genannt - Universitätsklinikum Frankfurt - Universitätsklinikum Gießen und Marburg - Standort Gießen - Universitätsklinikum Gießen und Marburg - Standort Marburg, - Vitos Hochtaunus gGmbH, • St. Josefs-Hospital Wiesbaden, • DKD Helios Kliniken Wiesbaden, • Klinikum Werra-Meißner GmbH in Eschwege. Darüber hinaus befasst sich das Charité Fatigue Centrum in Berlin umfassend mit der Erforschung, Diagnostik und Versorgung von Menschen mit ME/CFS. Die Einrichtung gilt bundesweit als eine der führenden Anlaufstellen auf diesem Gebiet. Pflegerische und psychosoziale Unterstützung Zur ambulanten pflegerischen Versorgung von ME/CFS-Erkrankten in Frankfurt am Main liegen dem Gesundheitsamt Frankfurt am Main keine belastbaren Informationen vor. Betroffene und ihre Angehörigen können sich jedoch an die Selbsthilfekontaktstelle in Frankfurt am Main wenden, die über die Plattform www.long.covid-plattform.de erreichbar ist und Unterstützung im Rahmen der Selbsthilfe koordiniert. Fazit Der Magistrat erkennt den hohen Unterstützungsbedarf für Menschen mit ME/CFS ausdrücklich an. Die Erkrankung stellt viele Betroffene und ihre Familien vor erhebliche physische, psychische und soziale Belastungen. Umso wichtiger ist es, dass nachhaltige Versorgungsstrukturen aufgebaut, Forschung gefördert und die gesellschaftliche Wahrnehmung gestärkt werden. Am 13. Mai 2025 veranstalteten die Charité und die ME/CFS Research Foundation ein wissenschaftliches Symposium zur aktuellen Versorgungslage und Forschungssituation in Deutschland. Dabei wurden nicht nur der erhebliche medizinische Versorgungsbedarf, sondern auch der dringende politische Handlungsbedarf auf Bundes- und Landesebene deutlich hervorgehoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.04.2025, A 349 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6434, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) hier: Jahresbericht 2024
    B
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 217 Betreff: Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) hier: Jahresbericht 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5621 - E 3/18 CDU/SPD/GRÜNE, B 430/24 - Mit dem Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 83 wurde erstmals zur Ausführung des Stellenplans in der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) zum Stand 31.12.2018 berichtet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4138). Der vorliegende Bericht stellt den Stand 31.12.2024 dar: Umsetzung des Stellenplans Mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen - mit Auswirkungen auf den Haushalt 2024 und 2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - und der Stellenplan (§ 4995) beschlossen. Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 und 2025 sieht eine Neuschaffung von 496,28 Stellen vor. Da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 zum 29.11.2024 Rechtskraft erlangt hat, war eine Besetzung der 496,28 neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt möglich. Besetzungsgrad Der Stellenplan 2024/2025 der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) weist einen Stellenbestand von 11.141,93 Stellen aus. Die Differenz um zwei Stellen resultiert aus einer Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main sowie eine Aufhebung der Personalgestellung und Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung. Beim Besetzungsgrad werden besetzte (Hilfs-)stellen für 225 Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und 159 Sonstige - siehe Tabelle 3 -, die auf Planstellen umzusetzen sind (in der Summe 384), im Verhältnis zur Gesamtzahl der Planstellen berücksichtigt. Beim Besetzungsgrad nicht berücksichtigt sind (Tabelle 2) · Altersteilzeit kw-Stellen (für die Freizeitphase der Altersteilzeit), · Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende, · (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen, · Personalgestellungen und · zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen (Tabelle 3)). Zum Stand 31.12.2024 war keine der 496,28 neugeschaffenen Stellen besetzt. Demnach ist der Besetzungsgrad von 89 % auf 86 % gesunken. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Besetzungsgrad von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 31.12.2024 rund 419 Stellen insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation und der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerber:innen auf besetzbare Stellen. Zum Stand 31.12.2024 stellt sich der Besetzungsgrad wie folgt dar: Tabelle 1: Stellenbesetzungsgrad Org.- Einheit Bezeichnung Planstellen besetzte Planstellen besetzte (Hilfs-)stellen stellen für Nachwuchs-kräfte und Sonstiges (s. Tabelle 3) Besetzungs- grad (inkl. besetzte (Hilfs-)stellen) Büro der Stadtverordnetenversammlung 38,50 33,95 2,50 95% 02 Büro des Oberbürgermeisters 23,00 20,33 0,90 92% 10 Hauptamt 116,75 93,23 5,20 84% 13 Presse- und Informationsamt 18,00 14,80 3,21 100% 14 Revisionsamt 81,50 70,20 2,25 89% 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 3,00 1,90 63% 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 2,00 2,00 100% 52 Sportamt 140,50 128,23 3,00 93% Dezernat I 384,75 330,69 14,56 90% 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 69,47 57,75 4,76 90% 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 3,00 2,50 83% Dezernat II 72,47 60,25 4,76 90% 60B Denkmalamt 20,00 18,26 91% 61 Stadtplanungsamt 164,00 139,81 85% 62 Stadtvermessungsamt 168,00 130,72 1,00 78% 63 Bauaufsicht 184,25 174,88 95% 64 Amt für Wohnungswesen 187,50 159,45 10,91 91% Dezernat III 723,75 623,12 11,91 88% 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 6,00 5,60 1,00 110% 30 Rechtsamt 62,50 55,86 0,50 90% 34 Standesamt 96,20 83,61 5,86 93% 81 Stabsstelle Stadtmarketing 6,00 3,66 0,00 61% Dezernat IV 170,70 148,73 7,36 91% 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 316,09 280,33 11,03 92% 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 237,75 219,82 21,87 102% 16A Stabsstelle Digitalisierung 21,00 14,76 2,73 83% 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 7,00 6,67 95% Dezernat V 581,84 521,58 35,63 96% 11 Personal- und Organisationsamt 229,00 198,53 32,21 101% 17 Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform 3,00 1,37 46% 20 Stadtkämmerei 135,25 111,89 2,41 85% 21 Kassen- und Steueramt 278,00 239,13 20,89 94% Dezernat VI 645,25 550,92 55,51 94% 41 Kulturamt Frankfurt am Main 73,71 64,91 7,89 99% 45B Archäologisches Museum 20,50 18,73 1,00 96% 45E Historisches Museum 41,28 33,51 81% 45F Museum für Angewandte Kunst 26,00 23,23 89% 45G Museum der Weltkulturen 19,67 16,48 84% 45H Deutsches Architekturmuseum 18,67 17,67 95% 45I Museum für Moderne Kunst 26,00 19,76 76% 45J Jüdisches Museum 26,51 23,97 1,00 94% 47 Institut für Stadtgeschichte 56,00 48,97 87% 77 Zoologischer Garten Frankfurt 163,00 142,87 5,85 91% Dezernat VII 471,34 410,10 15,74 90% 51 Jugend- und Sozialamt 1.482,17 1.361,94 31,56 94% 53 Gesundheitsamt 246,83 198,79 2,00 81% 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 18,50 12,21 6,00 98% 59 Drogenreferat 8,00 8,00 1,00 113% 92S Jobcenter Frankfurt am Main 465,84 378,26 1,00 81% Dezernat VIII 2.221,34 1.959,20 41,56 90% 32 Ordnungsamt 544,00 474,76 7,24 89% 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 159,00 138,38 9,00 93% 37 Branddirektion 1.162,65 996,89 99,85 94% Dezernat IX 1.865,65 1.610,03 116,09 93% 11C Frauenreferat 15,00 14,51 97% 67 Grünflächenamt 737,73 657,56 11,66 91% 78 Palmengarten 127,62 120,93 5,09 99% 79 Umweltamt 153,50 129,01 6,75 88% 79A Klimareferat 15,00 10,87 6,19 114% 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 6,00 5,07 1,00 101% Dezernat X 1.054,85 937,95 30,69 92% 25 Amt für Bau und Immobilien 715,55 617,15 8,44 87% 40 Stadtschulamt 645,62 561,17 19,85 90% 44 Stadtbücherei 179,00 157,99 7,41 92% 49 Frankfurter Kinderbüro 10,57 8,80 1,00 93% Dezernat XI 1.550,74 1.345,11 36,70 89% 36 Straßenverkehrsamt 369,86 319,09 8,78 89% 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 308,39 253,28 0,73 82% Dezernat XII 678,25 572,37 9,51 86% GPR Personalvertretungen (Geschäftsstellen) 9,00 6,90 77% 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 18,00 13,64 1,10 82% 11D Gleichberechtigungsbüro 9,00 8,85 0,09 99% Zwischensumme (ohne Personalausgabenpool und Stellenreserve) 10.495,43 9.133,39 383,71 91% 11Z.1 Personalausgabenpool 48,50 4,73 10% 99 Stellenreserve 600,00 74,24 12% Personalausgabenpool und Stellenreserve 648,50 78,97 12% Gesamtsumme 11.143,93 9.212,36 383,71 86% Die Planstellen des Personalausgabenpools und der Stellenreserve ermöglichen einen Handlungsspielraum zur Wahrnehmung von unvorhergesehenen Aufgaben und zur Bereinigung personalwirtschaftlicher Erfordernisse. Aufgrund des niedrigen Besetzungsgrades des Personalausgabenpools und der Stellenreserve erfolgt eine zusätzliche, bereinigte Darstellung. Stellen außerhalb des Stellenplans Nach den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamt:innen und der nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeitnehmer:innen auszuweisen. Ferner ist eine Übersicht über die vorgesehene Zahl der Beamt:innen im Vorbereitungsdienst, der Auszubildenden und der Praktikant:innen beizufügen (§ 5 GemHVO). Demnach steht die GemHVO der Einrichtung von so genannten (Hilfs-)Stellen nicht entgegen. Im Stellenplan (als Bestandteil des Haushaltsplans) werden folgenden (Hilfs-)Stellen gesondert ausgewiesen (Tabelle 2): · Altersteilzeit kw-Stellen, · Beamt:innen im Vorbereitungsdienst, · Auszubildende, · (Berufs-)Praktikant:innen und Volontär:innen sowie · Personalgestellungen Diese Beschäftigtengruppen sind nicht auf Planstellen zu führen und werden demnach nicht beim Besetzungsgrad (Tabelle 1) berücksichtigt. Zum Stand 31.12.2024 stellt sich die Anzahl der (Hilfs-)Stellen wie folgt dar: Tabelle 2: (Hilfs-)Stellen (Hilfs-)stellen für Org.- Einheit Bezeichnung Altersteilzeit kw-Stellen Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen Personalgestellungen *2 14 Revisionsamt 0,38 52 Sportamt 0,50 Dezernat I 0,88 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 5,00 Dezernat II 5,00 61 Stadtplanungsamt 0,45 62 Stadtvermessungsamt 0,50 5,00 63 Bauaufsicht 0,50 Dezernat III 1,45 5,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 0,50 Dezernat V 0,50 11 Personal- und Organisationsamt 534,31 20 Stadtkämmerei 0,50 Dezernat VI 0,50 534,31 41 Kulturamt Frankfurt am Main 4,00 45A ehemals Deutsches Filmmuseum 2,46 45B Archäologisches Museum 2,00 45E Historisches Museum 7,00 45F Museum für Angewandte Kunst 4,00 45G Museum der Weltkulturen 0,50 1,00 45H Deutsches Architekturmuseum 3,00 45I Museum für Moderne Kunst 2,00 45J Jüdisches Museum 1,00 46 ehemals Städtische Bühnen (Restamt) 224,00 47 Institut für Stadtgeschichte 1,00 1,00 77 Zoologischer Garten Frankfurt 0,50 11,00 3,00 Dezernat VII 1,00 12,00 28,00 226,46 51 Jugend- und Sozialamt 3,40 13,23 23,31 53 Gesundheitsamt 5,77 0,77 92S Jobcenter Frankfurt am Main 0,50 1,00 Dezernat VIII 3,90 19,00 25,08 32 Ordnungsamt 1,00 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 1,00 37 Branddirektion 171,67 4,00 Dezernat IX 171,67 6,00 11C Frauenreferat 0,50 67 Grünflächenamt 24,00 78 Palmengarten 6,00 3,00 79 Umweltamt 1,28 6,00 79A Klimareferat 0,40 1,00 Dezernat X 2,18 30,00 10,00 25 Amt für Bau und Immobilien 3,45 1,00 40 Stadtschulamt 1,82 44 Stadtbücherei 5,00 49 Frankfurter Kinderbüro 1,00 Dezernat XI 5,27 5,00 2,00 36 Straßenverkehrsamt 0,50 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 4,00 Dezernat XII 0,50 4,00 Gesamtsumme 16,18 780,98 76,08 226,46 *2 Personalgestellungen der Eigenbetriebe blieben unberücksichtigt Darüber hinaus gibt es zum Stand 31.12.2024 weitere (Hilfs-)Stellen (Tabelle 3) für: · übernommene Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung *3, · Sonstiges (158,90), besteht aus 7,36 beamtete Vertretungskräfte *3 (unter Verrechnung eingesparter Mittel von Planstellen), 1,76 sonstige Vertretungskräfte (ohne Elternzeitvertretung), 16,01 Rückkehrer:innen aus der Beurlaubung und ehemalige Vertretungskräfte *3, 3,49 Arbeitszeiterhöhungen von Beamt:innen *3, 6,00 dynamische Stellenbewirtschaftung 124,25 Sonstiges (insbesondere für personalwirtschaftliche Maßnahmen) sowie · die Wahrnehmung von zeitlich begrenzten Projekten (die keine Daueraufgaben darstellen) *3 Ermächtigung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 5255 vom 16.12.1999 Eine Verstetigung durch Planstellen ist lediglich für die · 224,81 übernommenen Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und · 158,90 Sonstige erforderlich und werden demnach (in der Summe 383,71) beim Besetzungsgrad (Tabelle 1) berücksichtigt. Tabelle 3: Sonstige (Hilfs-)Stellen (Hilfs-)stellen für Org.- Einheit Bezeichnung Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung Sonstiges zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Büro der Stadtverordnetenversammlung 1,00 1,50 02 Büro des Oberbürgermeisters 0,90 10 Hauptamt 2,00 3,20 13 Presse- und Informationsamt 3,21 14 Revisionsamt 2,00 0,25 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 3,00 52 Sportamt 3,00 3,33 Dezernat I 4,00 10,56 6,33 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 3,26 1,50 6,00 Dezernat II 3,26 1,50 6,00 62 Stadtvermessungsamt 1,00 64 Amt für Wohnungswesen 1,57 9,34 Dezernat III 2,57 9,34 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 1,00 30 Rechtsamt 0,50 34 Standesamt 3,00 2,86 1,00 Dezernat IV 4,00 3,36 1,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 3,49 7,54 10,65 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 10,77 11,10 16A Stabsstelle Digitalisierung 2,00 0,73 Dezernat V 16,26 19,37 10,65 11 Personal- und Organisationsamt 21,36 10,85 20 Stadtkämmerei 2,00 0,41 21 Kassen- und Steueramt 11,00 9,89 10,59 Dezernat VI 34,36 21,15 10,59 41 Kulturamt Frankfurt am Main 1,00 6,89 3,27 45B Archäologisches Museum 1,00 45E Historisches Museum 1,00 45G Museum der Weltkulturen 1,00 45J Jüdisches Museum 1,00 2,50 77 Zoologischer Garten Frankfurt 3,40 2,45 1,62 Dezernat VII 4,40 11,34 9,39 51 Jugend- und Sozialamt 14,61 16,95 1,50 53 Gesundheitsamt 2,00 32,72 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 1,00 5,00 59 Drogenreferat 1,00 0,85 92S Jobcenter Frankfurt am Main 1,00 Dezernat VIII 16,61 24,95 35,07 32 Ordnungsamt 2,73 4,51 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 3,00 6,00 37 Branddirektion 94,85 5,00 0,80 Dezernat IX 100,58 15,51 0,80 67 Grünflächenamt 6,82 4,84 2,54 78 Palmengarten 2,69 2,40 8,71 79 Umweltamt 5,90 0,85 2,67 79A Klimareferat 6,19 1,00 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 1,00 Dezernat X 16,41 14,28 14,92 25 Amt für Bau und Immobilien 2,00 6,44 2,92 40 Stadtschulamt 9,77 10,08 4,00 44 Stadtbücherei 6,59 0,82 49 Frankfurter Kinderbüro 1,00 Dezernat XI 19,36 17,34 6,92 36 Straßenverkehrsamt 2,00 6,78 5,50 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 0,73 1,51 Dezernat XII 2,00 7,51 7,01 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 1,10 11D Gleichberechtigungsbüro 0,09 Zentrale Finanzwirtschaft 1,19 Gesamtsumme 224,81 158,90 108,68 383,71 (Hilfs-)Stellen für Sonstiges werden nachstehend (neben den auf der Seite 7 genannten Ausführungen) beispielhaft benannt für: · personalwirtschaftliche Maßnahmen · im Vorgriff auf Stellenneuschaffungen Zu den (Hilfs-)Stellen zur Wahrnehmung von zeitlich begrenzten Projekten (die keine Daueraufgaben darstellen), werden die zehn Projekte dargestellt, bei denen die meisten Projektstellen zugeordnet sind. Tabelle 4: zehn Projekte, mit den meisten Projektstellen Projekt zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Org.- Einheit Bezeichnung Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 17,17 53 Gesundheitsamt Grundsteuerreform 10,59 21 Kassen- und Steueramt Durchführung der Bundestagswahl am 23.02.2025 9,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen GA-Lotse - Das Digitalisierungspaket der Zukunft 7,64 53 Gesundheitsamt Kassenaushilfe 5,41 78 Palmengarten Bildungskommune 4,00 40 Stadtschulamt Stabsstelle "Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie" 3,00 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie Frankfurt MIND+ (Multimodales Reallabor Kooperative Mobilität Frankfurt) 2,50 36 Straßenverkehrsamt Fahrradfreundliche Stadt 2,00 36 Straßenverkehrsamt gärtnerische Saisonkräfte 2,00 78 Palmengarten Summe 63,31 Die Aufwendungen für die Projektstellen werden aus den Budgets der Bereiche gedeckt, denen die Projektstellen zugeordnet sind. 104 (Hilfs-)Stellen für Sonderurlaub blieben in der Betrachtung unberücksichtigt, da Beschäftigte während der Beurlaubungszeit keine Entgelte/Bezüge erhalten. Inanspruchnahme der Stellenreserve Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2127 vom 11.02.1971 wurde eine Stellenreserve eingerichtet, um besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung von Stellen · zur Wahrnehmung neuer unaufschiebbarer Aufgaben bis zur Bereinigung mit dem nächsten Stellenplan, · zur Übertragung an Beschäftigte, die Aufgabengebiete vom Dienst freigestellter Personalratsmitglieder wahrnehmen, · zur Durchführung von Arbeitsversuchen zur Integration Schwerbehinderter in das Arbeitsleben und · zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Digitalisierung. Die Stellenreserve wird im Stellenplan (in der Stellengruppe der Beamt:innenstellen) mit der Angabe der Stellenbesetzung zum 30.06. eines Jahres ausgewiesen und kann ausschließlich durch Beschluss des Magistrats einzelfallbezogen in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Stellenreserve stellt sich zum Stand 31.12.2024 wie folgt dar: Tabelle 5: Stellenreserve Org.- Einheit Bezeichnung Inanspruchnahme Stellenreserve besetzte Stellen 02 Büro des Oberbürgermeisters 1,00 10 Hauptamt 3,00 2,73 Dezernat I 4,00 2,73 63 Bauaufsicht 1,00 1,00 Dezernat III 1,00 1,00 34 Standesamt 1,00 0,38 Dezernat IV 1,00 0,38 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 1,00 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 20,50 12,64 16A Stabsstelle Digitalisierung 8,00 5,80 Dezernat V 29,50 18,44 11 Personal- und Organisationsamt 23,75 9,24 11E Zusatzversorgungskasse 1,00 0,71 21 Kassen- und Steueramt 6,50 6,50 Dezernat VI 31,25 16,45 41 Kulturamt Frankfurt am Main 1,00 0,42 77 Zoologischer Garten Frankfurt 1,00 1,00 Dezernat VII 2,00 1,42 51 Jugend- und Sozialamt 4,00 2,00 57 Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main 1,00 1,00 59 Drogenreferat 1,00 0,85 92S Jobcenter Frankfurt am Main 2,00 2,00 Dezernat VIII 8,00 5,85 32 Ordnungsamt 2,00 1,00 37 Branddirektion 19,00 16,06 Dezernat IX 21,00 17,06 67 Grünflächenamt 3,00 1,00 78 Palmengarten 0,50 0,45 79 Umweltamt 0,75 0,75 Dezernat X 4,25 2,20 25 Amt für Bau und Immobilien 3,00 2,00 40 Stadtschulamt 2,00 44 Stadtbücherei 0,50 0,50 48 Kita Frankfurt 6,00 4,21 Dezernat XI 11,50 6,71 36 Straßenverkehrsamt 1,00 1,00 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 1,00 68 Stadtentwässerung Frankfurt am Main 1,00 1,00 Dezernat XII 3,00 2,00 GPR Gesamtpersonalrat 1,00 Zentrale Finanzwirtschaft 1,00 0,00 in Anspruch genommene Stellen 117,50 74,24 nicht in Anspruch genommene Stellen 47,50 Gesamtsumme 165,00 Stellenneuschaffungen mit Stellenplan 2024/2025 435,00 Gesamtsumme inkl. Stellenneuschaffungen 600,00 Die Veränderungen stellen sich im Vergleich zum Stand 31.08.2024 wie folgt dar: Org.- Einheit Bezeichnung Inanspruchnahme Stellenreserve Beschluss des Magistrats Grund 11 Personal- und Organisationsamt +7,00 M 86, § 5181 v. 19.09.2024 Digitale Transformation in der Verwaltung 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik +6,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen +1,00 Nr. 1147 v. 21.10.2024 Ersatzkraft für freigestelltes PR-Mitglied 67 Grünflächenamt +0,34 Summe +14,34 Tabelle 6: Zusammenfassende Betrachtung der besetzten Planstellen und (Hilfs-)Stellen besetzte Planstellen und (Hilfs-)stellen *4 Stand: besetzte Planstellen Altersteilzeit kw-Stellen Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung Sonstiges zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Gesamtsumme 31.12.2017 8.127,89 76,97 583,34 94,57 157,29 220,37 134,81 9.395,24 31.12.2018 8.366,71 39,39 679,53 89,12 161,14 152,45 120,38 9.608,72 31.12.2019 8.576,33 16,33 746,20 86,10 152,19 150,56 75,79 9.803,50 31.12.2020 8.688,51 12,05 820,27 95,26 190,91 138,24 111,02 10.056,26 31.12.2021 8.764,07 9,84 784,61 81,92 267,00 144,36 102,50 10.154,30 31.12.2022 8.844,34 11,73 762,45 78,92 292,90 136,58 134,35 10.261,27 31.12.2023 9.022,70 12,35 771,31 86,52 264,69 148,39 113,55 10.419,51 30.04.2024 9.106,82 13,96 721,54 87,06 255,50 121,06 121,05 10.426,99 31.08.2024 9.094,27 16,97 645,77 80,47 256,05 136,15 106,08 10.335,76 31.12.2024 9.212,36 16,18 780,98 76,08 224,81 158,90 108,68 10.577,99 *4 (Hilfs-)Stellen für Beurlaubte und Personalgestellte sind nicht enthalten rund 1.366 (Hilfs-)Stellen dienen dazu, alle Beschäftigten im Stellenverwaltungssystem auszuweisen. Die Gesamtzahl der (Hilfs-)Stellen beläuft sich auf rund 1.366 (Tabelle 2, ohne Personalgestellte + Tabelle 3). Finanzielle Auswirkungen (Plan Ist) Die Darstellung des Personalaufwandes erfolgt im Haushaltsplan differenziert nach den Personalaufwendungen und den Versorgungsaufwendungen. Der Planwert des Jahres 2024 (inkl. der Budgetaufstockungen aufgrund von Etat-Anträgen) für den Personalaufwand beläuft sich auf 1,01 Mrd. €. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Planansätze des Vorjahres i. H. v. 24,65 Mio. € übertragen sowie Sollveränderungen i. H. v. 537 T€ umgesetzt. Der fortgeschriebene Planwert für das Haushaltsjahr 2024 beträgt somit 1,03 Mrd. €. An Personalkostenerstattungen (vom Bund, dem Land, Gemeinden oder Sonstigen) sind für städtische Bedienstete im Haushaltsjahr 2024 rd. 48,95 Mio. € veranschlagt. Zum Stand 31.12.2024 stellen sich die Aufwendungen und Erstattungen im Personalbereich wie folgt dar: Tabelle 7: Personalaufwand und Erstattungen In TSD € Soll Reste Sollveränderungen Fortges. Plan Ist Differenz Personalaufwendungen 813.337 24.654 537 838.527 781.174 -57.353 Versorgungsaufwendungen 195.965 - - 195.965 180.868 -15.097 Personalaufwendungen insgesamt 1.009.302 24.654 537 1.034.492 962.043 -72.450 Personalkostenerstattungen -48.947 - - -48.947 -54.030 -5.083 Personalaufwendungen abzüglich Erstattungen 960.355 24.654 537 985.545 908.013 -77.532 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen unterliegen unterschiedlichen Budgetierungsmerkmalen (BGM). Die Personalaufwendungen sowie Personalkostenerstattungen sind gezielt budgetiert (BGM 21). Die Versorgungsaufwendungen sowie die Zuführung zum Lebensarbeitszeitkonto für die Beamt:innen sind nicht budgetiert (BGM 30). Tabelle 8: Ämterbezogene Darstellung der Personalaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2024 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung 3.079.197 2.728.784 -350.413 2 Büro des Oberbürgermeisters 2.300.400 2.359.147 58.747 10 Hauptamt 9.549.300 8.513.394 -1.035.906 13 Presse- und Informationsamt 1.932.000 1.394.803 -537.197 14 Revisionsamt 6.581.000 6.449.108 -131.892 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 254.000 204.028 -49.972 52 Sportamt 10.098.505 10.116.462 17.958 Dezernat I 30.715.205 29.036.942 -1.678.262 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 5.991.500 5.328.896 -662.604 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 164.000 225.125 61.125 Dezernat II 6.155.500 5.554.021 -601.479 60B Denkmalamt 1.605.000 1.616.013 11.013 61 Stadtplanungsamt 13.665.000 12.807.080 -857.920 62 Stadtvermessungsamt 13.550.667 11.230.912 -2.319.754 63 Bauaufsicht 15.686.000 15.673.076 -12.924 64 Amt für Wohnungswesen 13.542.000 12.926.872 -615.128 Dezernat III 58.048.667 54.253.954 -3.794.713 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 474.000 569.134 95.134 30 Rechtsamt 5.051.000 4.866.701 -184.299 34 Standesamt 5.943.000 6.496.271 553.271 81 Stabsstelle Stadtmarketing 487.000 398.069 -88.931 Dezernat IV 11.955.000 12.330.175 375.175 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 19.586.458 20.507.611 921.152 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 22.950.000 22.810.248 -139.752 16A Stabsstelle Digitalisierung 1.492.200 2.035.307 543.107 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 521.000 553.577 32.577 Dezernat V 44.549.658 45.906.743 1.357.084 11 Personal- und Organisationsamt 30.593.900 29.968.286 -625.614 20 Stadtkämmerei 10.029.000 10.140.197 111.197 21 Kassen- und Steueramt 19.401.842 18.562.828 -839.014 Dezernat VI 60.024.742 58.671.310 -1.353.431 41 Kulturamt Frankfurt am Main 7.599.030 6.921.444 -677.587 45B Archäologisches Museum 1.693.000 1.782.772 89.772 45E Historisches Museum 3.452.725 3.425.775 -26.949 45F Museum für Angewandte Kunst 2.267.000 2.226.531 -40.469 45G Museum der Weltkulturen 1.572.401 1.552.667 -19.734 45H Deutsches Architekturmuseum 1.620.000 1.580.153 -39.847 45I Museum für Moderne Kunst 2.222.000 1.668.656 -553.344 45J Jüdisches Museum 2.194.803 2.386.802 192.000 47 Institut für Stadtgeschichte 3.734.000 3.363.300 -370.700 77 Zoologischer Garten Frankfurt 12.093.000 11.519.945 -573.055 46 Restamt Städt. Bühnen 22.582.000 19.001.143 -3.580.857 Dezernat VII 61.029.959 55.429.189 -5.600.771 51 Jugend- und Sozialamt 106.414.500 110.636.260 4.221.760 92S Jobcenter Frankfurt am Main 31.963.000 29.667.425 -2.295.575 53 Gesundheitsamt 19.837.000 19.374.911 -462.089 59 Drogenreferat 864.000 842.917 -21.083 Dezernat VIII 159.078.500 160.521.514 1.443.014 32 Ordnungsamt 41.316.950 38.152.347 -3.164.603 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 4.171.050 4.417.672 246.622 37 Branddirektion 77.087.000 81.206.513 4.119.513 Dezernat IX 122.575.000 123.776.532 1.201.532 11C Frauenreferat 1.340.000 1.243.681 -96.319 67 Grünflächenamt 49.630.417 47.696.813 -1.933.604 78 Palmengarten 10.761.000 10.261.967 -499.033 79 Umweltamt 11.627.000 10.935.826 -691.174 79A Klimareferat 1.497.000 1.699.631 202.631 79B Sauberes Frankfurt 549.000 561.356 12.356 Dezernat X 75.404.417 72.399.274 -3.005.143 25 Amt für Bau und Immobilien 52.679.579 50.357.216 -2.322.364 40 Stadtschulamt 46.622.670 41.130.586 -5.492.084 44 Stadtbücherei 12.835.000 12.553.999 -281.001 49 Frankfurter Kinderbüro 991.000 882.254 -108.746 Dezernat XI 113.128.250 104.924.055 -8.204.195 36 Straßenverkehrsamt 26.581.250 24.093.559 -2.487.691 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 25.365.424 21.923.257 -3.442.168 Dezernat XII 51.946.674 46.016.815 -5.929.859 Zentrale Personalangelegenheiten 35.767.400 4.955.793 -30.811.607 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 1.716.000 1.449.004 -266.996 11D Gleichberechtigungsbüro 716.000 656.335 -59.665 Personalvertretungen 2.637.000 2.563.931 -73.069 Zentrale Finanzwirtschaft 40.836.400 9.625.063 -31.211.337 Gesamtsumme 838.527.168 781.174.371 -57.352.797 Die tatsächlichen Personalaufwendungen des Jahres 2024 belaufen sich auf insgesamt 781,17 Mio. € und liegen somit um 57,35 Mio. € unter dem zur Verfügung stehenden Budget. Grund hierfür ist zunächst der Budgetübertrag i. H. v. 24,65 Mio. € aus dem Haushaltsjahr 2023. Darüber hinaus konnten Stellenbesetzungen, aufgrund bestehender Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung, nicht in dem Maße vorgenommen werden wie geplant. Die in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 getroffene Annahme für eine lineare Besoldungserhöhung i. H. v. 6,0 % trat nicht ein. Die tatsächliche lineare Erhöhung betrug 3,0 % und führte damit ebenfalls zu Minderaufwendungen. Darüber hinaus war das Budget für das zur Bühnen GmbH gestellte Personal zu hoch bemessen, so dass sich auch hierdurch Minderaufwendungen ergaben. Die Umsetzung des Programms "Starke Heimat Hessen", wofür das Amt 40 - Stadtschulamt zweckgebundene Landesmittel für Personalkosten für Schulverwaltungskräfte erhält - erfolgt sukzessive. Auch hier entstanden im Haushaltsjahr 2024 Minderaufwendungen. Im Personalaufwand sind Mehraufwendungen aufgrund der diesjährigen Tariferhöhung (Inflationsausgleichszahlung für die Monate Januar und Februar; lineare Erhöhung ab 01.03.24: Sockelbetrag 200,00 € + 5,5 %) i. H. v. 44,00 Mio. € sowie Mehraufwendungen für die Erhöhung der Besoldungsbezüge (ab 01.01.24 = 3,0 %) und der Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichszahlung i. H. v. 3 T€ an alle Beamt:innen gemäß des Gesetzes über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 i. H. v. 12,60 Mio. € enthalten. Für das Haushaltsjahr 2024 werden an zentraler Stelle Budgetüberträge in Höhe von 15,00 Mio. € sowie weitere zweckgebundene Budgetüberträge in Höhe von 5,01 Mio. € dezentral gebildet. Die Versorgungsaufwendungen umfassen die Zuführungen zu der Pensions- und Beihilferückstellung sowie die Zuführung zur gesetzlichen Versorgungsrücklage. Tabelle 9: Ämterbezogene Darstellung der Versorgungsaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2024 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung 638.000 569.369 -68.631 2 Büro des Oberbürgermeisters 344.000 303.877 -40.123 10 Hauptamt 1.652.000 1.458.526 -193.474 13 Presse- und Informationsamt 72.000 63.532 -8.468 14 Revisionsamt 1.574.000 1.405.333 -168.667 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz - - - 52 Sportamt 633.000 568.937 -64.063 Dezernat I 4.275.000 3.800.204 -474.796 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 38.000 33.476 -4.524 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 37.000 32.621 -4.379 Dezernat II 75.000 66.096 -8.904 60B Denkmalamt 133.000 119.135 -13.865 61 Stadtplanungsamt 1.396.000 1.249.781 -146.219 62 Stadtvermessungsamt 1.190.000 1.057.699 -132.301 63 Bauaufsicht 1.676.000 1.498.555 -177.445 64 Amt für Wohnungswesen 1.975.000 1.773.774 -201.226 Dezernat III 6.370.000 5.698.944 -671.056 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 60.000 52.421 -7.579 30 Rechtsamt 1.300.000 1.162.499 -137.501 34 Standesamt 1.528.000 1.376.556 -151.444 81 Stabsstelle Stadtmarketing 20.000 17.982 -2.018 Dezernat IV 2.908.000 2.609.458 -298.542 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 1.314.000 1.189.258 -124.742 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 699.000 626.519 -72.481 16A Stabsstelle Digitalisierung 407.000 368.970 -38.030 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 106.000 93.577 -12.423 Dezernat V 2.526.000 2.278.325 -247.675 11 Personal- und Organisationsamt 4.764.000 4.273.794 -490.207 20 Stadtkämmerei 2.173.000 1.946.540 -226.460 21 Kassen- und Steueramt 2.701.000 2.436.735 -264.265 Dezernat VI 9.638.000 8.657.068 -980.932 41 Kulturamt Frankfurt am Main 541.000 484.306 -56.694 45B Archäologisches Museum 69.000 61.726 -7.274 45E Historisches Museum 153.000 134.801 -18.199 45F Museum für Angewandte Kunst 44.000 38.647 -5.353 45G Museum der Weltkulturen 97.000 85.831 -11.169 45H Deutsches Architekturmuseum - - - 45I Museum für Moderne Kunst 32.000 28.314 -3.686 45J Jüdisches Museum - - - 47 Institut für Stadtgeschichte 400.000 362.933 -37.067 77 Zoologischer Garten Frankfurt 182.000 163.657 -18.344 46 Restamt Städt. Bühnen 330.000 284.067 -45.933 Dezernat VII 1.848.000 1.644.280 -203.720 51 Jugend- und Sozialamt 11.007.000 9.923.641 -1.083.359 92S Jobcenter Frankfurt am Main 1.826.000 504.147 -1.321.853 53 Gesundheitsamt 594.000 528.384 -65.616 59 Drogenreferat - - - Dezernat VIII 13.427.000 10.956.172 -2.470.828 32 Ordnungsamt 6.779.000 6.109.879 -669.121 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) - - - 37 Branddirektion 31.318.000 28.240.617 -3.077.383 Dezernat IX 38.097.000 34.350.495 -3.746.505 11C Frauenreferat 15.000 12.908 -2.092 67 Grünflächenamt 975.000 878.051 -96.949 78 Palmengarten 121.000 108.802 -12.198 79 Umweltamt 1.173.000 1.058.589 -114.411 79A Klimareferat - - - 79B Sauberes Frankfurt 87.000 77.219 -9.781 Dezernat X 2.371.000 2.135.570 -235.430 25 Amt für Bau und Immobilien 2.698.000 2.417.074 -280.926 40 Stadtschulamt 1.425.000 1.287.141 -137.859 44 Stadtbücherei 219.000 196.268 -22.732 49 Frankfurter Kinderbüro - - - Dezernat XI 4.342.000 3.900.483 -441.517 36 Straßenverkehrsamt 1.160.750 1.043.676 -117.074 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 1.320.250 1.188.150 -132.100 Dezernat XII 2.481.000 2.231.826 -249.174 Zentrale Personalangelegenheiten 106.525.000 101.574.484 -4.950.516 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik - - - 11D Gleichberechtigungsbüro 144.000 129.381 -14.619 Personalvertretungen 300.000 265.989 -34.011 Zentrale Finanzwirtschaft 106.969.000 101.969.853 -4.999.147 Gesamtsumme 195.965.000 180.868.143 -15.096.857 Die Versorgungsaufwendungen des Jahres 2024 belaufen sich auf 180,87 Mio. € und liegen somit um 15,10 Mio. € unter der Veranschlagung von 195,97 Mio. €. Tabelle 10: Ämterbezogene Darstellung der Personalkostenerstattungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2024 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Differenz 52 Sportamt - -47.670 -47.670 Dezernat I - -47.670 -47.670 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten -2.000 -10.203 -8.203 Dezernat II -2.000 -10.203 -8.203 60B Denkmalamt - -23.226 -23.226 64 Amt für Wohnungswesen - -49.333 -49.333 Dezernat III - -72.559 -72.559 11 Personal- und Organisationsamt - -123.984 -123.984 Dezernat VI - -123.984 -123.984 41 Kulturamt Frankfurt am Main - -282.352 -282.352 45E Historisches Museum - -12.987 -12.987 45F Museum für Angewandte Kunst - 150 150 45J Jüdisches Museum - -215.466 -215.466 47 Institut für Stadtgeschichte - -33.326 -33.326 77 Zoologischer Garten Frankfurt - -39.870 -39.870 Dezernat VII - -583.850 -583.850 51 Jugend- und Sozialamt -4.846.000 -5.342.319 -496.319 92S Jobcenter Frankfurt am Main -33.789.000 -30.850.718 2.938.283 53 Gesundheitsamt -4.498.000 -4.586.265 -88.265 Dezernat VIII -43.133.000 -40.779.301 2.353.699 Dezernat Dezernat VIII ohne 92 S -9.344.000 -9.928.584 -584.584 32 Ordnungsamt -1.220.000 -1.408.439 -188.439 37 Branddirektion -267.000 -5.531.978 -5.264.978 Dezernat IX -1.487.000 -6.940.417 -5.453.417 67 Grünflächenamt - -18.788 -18.788 78 Palmengarten - -211.748 -211.748 79 Umweltamt - -37.774 -37.774 Dezernat X - -268.311 -268.311 25 Amt für Bau und Immobilien - -6.368 -6.368 40 Stadtschulamt -3.348.000 -3.821.916 -473.916 Dezernat XI -3.348.000 -3.828.284 -480.284 36 Straßenverkehrsamt - -395.949 -395.949 Dezernat XII - -395.949 -395.949 Zentrale Personalangelegenheiten -977.000 -979.161 -2.161 Zentrale Finanzwirtschaft -977.000 -979.161 -2.161 Gesamtsumme -48.947.000 -54.029.690 -5.082.690 An Personalkostenerstattungen konnten im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 54,03 Mio. € erzielt werden. Das Ergebnis liegt somit um rd. 5,08 Mio. € über der Veranschlagung von 48,95 Mio. €. Anlage 1_Glossar (ca. 18 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 3 Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 430 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 264 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6485, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 11-1

  • Bericht zur Ausführung des Haushalts 2025 - Berichtsperiode Januar bis April 2025
    B
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 218 Betreff: Bericht zur Ausführung des Haushalts 2025 - Berichtsperiode Januar bis April 2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1472 - B 396/24 - Bericht zur Ausführung des Haushalts 2025 - Berichtsperiode Januar bis April 2025 (siehe Anlage) - nur digital verfügbar - Anlage 1_Bericht_Haushalt (ca. 372 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 396 Bericht des Magistrats vom 13.10.2025, B 386 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6486, 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 01.09.2025 Aktenzeichen: 20-12

  • Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen
    B
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 219 Betreff: Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4050 - OA 396/23 OBR 1 - Bei dieser Fläche handelt es sich um Privateigentum; die Liegenschaft ist im Eigentum der Frankfurter Aufbau AG. Für das Gebäude besteht eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1952. In dem vorliegenden genehmigten Bauschein ist keine Verpflichtung zur Errichtung und Betrieb eines Kinderspielplatzes enthalten. Dazu teilt die ABG Frankfurt Holing mit: Vor einigen Jahren wurde der vormals bestehende private Spielplatz für Kinder der Mieter:innen abgebaut und für die Öffentlichkeit verschlossen, da auf der Fläche Drogen konsumiert wurden - und dies mit Ruhestörungen und regelmäßigen Verschmutzungen des Spielplatzes verbunden war. Der Magistrat hält den Bedarf nach mehr Spielmöglichkeiten in der Innenstadt für nachvollziehbar und hat auf seinen Spielplätzen einen etablierten Umgang mit dem Thema Drogenkonsum gefunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2023, OA 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 219 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 219 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 219 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6435, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 67-2

  • Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die
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    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 101 Betreff: Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) Auf Antrag des Magistrats vom 13.06.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (mit Wirkung zum 01.01.2024), die bis dahin ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen sind. Gem. M 197 Ziffer 6. wird der hieraus entstehende Investitionsbedarf durch Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF finanziert. II. Die Freigabe der jeweiligen Jahresmittel erfolgt im Rahmen eines Sammelbeschlusses, um der VGF frühzeitig Planungssicherheit zu gewähren und die konkret benötigten Jahresbedarfe festzulegen. III. Ferner dient zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss die seitens der VGF anfallenden Investitionskosten zu 100% von der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst werden. Fördergelder anderer Zuschussgeber werden gegebenenfalls vor dem Abruf der Zuschüsse von den Kosten abgezogen. Die endgültige Höhe der zu berücksichtigenden Zuwendungen Dritter ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus den Zuwendungsbescheiden des jeweiligen Fördermittelgebers. IV. Die prognostizierten Investitionskosten der Maßnahmen belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung für das Jahr 2025 auf 2.836.000 €. Der daraus resultierende Investitionskostenzuschuss an die VGF in Höhe von 2.836.000 € wird bewilligt und freigegeben. Die Mittelverwendung erfolgt für die in der Begründung unter C genannten Maßnahmen. Weitere Einzelbeschlüsse sind nicht notwendig. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010915 "Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen", für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 8.467.000 € zur Verfügung stehen. VI. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von 207.000 € zukünftige Haushalte belasten. VII. Ferner dient zur Kenntnis, dass gem. M 197 Ziffer 6. ebenfalls konsumtive Aufwendungen in Höhe von ca. 178 Mio. € bis zum Jahr 2046 entstehen, die infolge der Verlustübernahmeverpflichtung im Jahr 2025 zu einem Verlust in Höhe von 2.181.280 € führen und somit zu einer Eigenkapitalreduzierung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) beitragen könnten. Begründung: A. Zielsetzung Die Bewilligung der Sammelbeschlüsse für die jeweiligen Haushaltsjahre ist Voraussetzung, um die Investitionskostenzuschüsse der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF abrufen zu können. Die Herbeiführung dieses Beschlusses ermöglicht der VGF einen Abruf der Zuschüsse für die anfallenden Investitionskosten für das Jahr 2025. B. Alternativen Keine C. Lösung Für die Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen sind für das Jahr 2025 die folgenden Projekte geplant: 1. Erneuerung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikanlagen (MSR-Anlagen) für die Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik in der Station Bornheim Mitte Von den MSR-Anlagen werden betriebskritische raumlufttechnische Anlagen (RLT), beispielsweise für Batterie- und Signaltechnikräume, versorgt, deren Funktion gemäß elektrotechnischer Regel (EltR)-04 durchgehend sichergestellt und überwacht werden muss. An der Station Bornheim Mitte sind an den MSR-Anlagen Regelungskomponenten (z. B. Netzteile, Regelkassetten) inkl. der Störungsmeldung an die Technische Leitzentrale/Haustechnikzentrale defekt. Altersbedingt gibt es keine Ersatzteile mehr und im Fehlerfall kann keine adäquate Instandsetzung sichergestellt werden. Die MSR-Anlagen in der Station Bornheim Mitte befinden sich aktuell in der Planung. Die Erneuerung soll im Jahr 2025 begonnen werden und wird voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein. Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerung der MSR-Anlagen in der Station Bornheim-Mitte für das Jahr 2025: Die gesamten investiven Aufwendungen des Projektes belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenannahme auf 828.000 €. 2. Erneuerung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikanlagen (MSR-Anlagen) für die Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik in der Station Dom/Römer Die Anlagen in der Station Dom/Römer sollen bis zum Jahr 2025 vollständig erneuert werden. Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerung der MSR-Anlagen in der Station Dom/Römer für das Jahr 2025: 3. Erneuerung der Aufzugsanlagen Von ursprünglich drei Lastenaufzügen an der Station Hauptwache kann nach 56 Jahren Betrieb aktuell nur noch eine Anlage genutzt werden. Es gibt für die Anlagen teils keine Ersatzteile mehr und die Steuerungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik. Für den sicheren Warentransport, zwischen A- und B-Ebene werden mindestens zwei Lastenaufzüge benötigt. Über die Lastenaufzüge werden sowohl Lebensmittel, Verkaufsgüter, als auch Mülltonnen transportiert. Ein zweiter Aufzug gibt - neben der Sicherung der Verfügbarkeit durch Redundanz - auch die Möglichkeit der Trennung des Transportweges von Müll und Waren. Die beiden Lastenaufzüge sollen im Jahr 2025 erneuert werden, die Planung der Maßnahmen wurde bereits beauftragt. Beide Projekte sollen im Jahr 2025 baulich und kaufmännisch abgeschlossen werden. Die gesamten investiven Kosten für die Erneuerung der Lastenaufzüge belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenannahme auf 332.116 €. Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerungen der Aufzugsanlagen für das Jahr 2025: 4. Erneuerung der Wegeleitsysteme Auf Grundlage eines neuen Konzeptes der Wegeleitbeschilderung sollen nun sukzessive die sich seit den 1970er Jahren in Betrieb befindlichen und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Wegeleitsysteme erneuert werden. Dies betrifft auch die Wegeleitsysteme, die sich vor dem 01.01.2024 im Verantwortungsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung befanden (ASE). Die Produktion der Leuchtenbaureihen wurde herstellerseitig bereits eingestellt, sodass eine Ersatzteilversorgung nicht mehr gegeben ist und eine Instandhaltung nicht mehr möglich sein wird. Die in der Wegeleitbeschilderung verbauten Leuchtstoffröhren dürfen von den Herstellern aufgrund der RoHS-Richtline der EU seit August 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Lösung für den beschriebenen Sachverhalt liegt in der Erneuerung der Wegeleitbeschilderung. Hierin inbegriffen ist die Erneuerung der Leuchttransparente sowie der Verkabelung. Die Verteilungserneuerung, sowie die Neuaufteilung der Stromkreise, erfolgt im Rahmen der Beleuchtungserneuerung. Weiter wird durch den Austausch der Leuchttransparente und der zugehörigen Kabelanlagen die Brandlast in den Stationen weiter reduziert. Die Maßnahmen betreffen die Stationen Alte Oper, Schweizer Platz, Hauptbahnhof, Südbahnhof, Eschenheimer Tor, Leipziger Straße, Willy-Brandt-Platz und Niddapark. Um die Synergieeffekte zu nutzen, sollen die Erneuerungen im Rahmen der Brandschutzhauptmaßnahmen und Beleuchtungserneuerungsprojekte erfolgen. Für das Jahr 2025 werden Kosten für die Planung des Projektes anfallen, die bauliche Umsetzung beginnt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2026. Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerung der Wegeleitsysteme für das Jahr 2025: Die gesamten investiven Ausgaben für die Erneuerung der Wegeleitsysteme belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenannahme auf 2.774.800 €. 5. Modernisierung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) Bis Anfang 2025 werden Modernisierungskonzepte für die Stationen Willy-Brandt-Platz, Schweizer Platz und Leipziger Straße entwickelt. Nach Fertigstellung der Konzepte wird priorisiert, für welche Station die Umsetzung der Maßnahmen geplant wird. Prognostizierte Investitionskosten für die Modernisierung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen für das Jahr 2025: Eine Prognose der gesamten investiven Aufwendungen für die Modernisierung der drei Stationen ist zum aktuellen Projektstand nicht möglich. Eine weitreichendere Planung der Maßnahmen erfolgt nach Finalisierung der Modernisierungskonzepte. 6. Erneuerung der Lüftungsanlagen für das Gleichrichterwerk an der Stadtbahnstation Hauptbahnhof Die VGF wurde per Magistratsbeschluss vom 11.05.2020 durch die Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH (SWFH) angewiesen, die Maßnahmen zur Erneuerung der Lüftungsanlagen der Stadtbahnstation Hauptbahnhof unter Verwendung der Mittel des VGF-Wirtschaftsplanes umzusetzen. Im Bestand des Frankfurter Hauptbahnhofes sind im Planungsbereich des Projekts Neustrukturierung B-Ebene/Nordbau fünf Lüftungszentralen (LZ-Mitte, LZ-Nord, LZ-Süd, LZ-Ost und LZ-Gleichrichterwerk (LZ-GLW)) vorhanden. Die LZ-GLW versorgt das Gleichrichterwerk für den Stadtbahnbetrieb und die dazugehörigen Nebenräume. Die VGF ist als Betreiber des Stadtbahnverkehrs in Frankfurt auch Betreiber der Lüftungszentrale des Gleichrichterwerks. Die restlichen 4 Lüftungszentralen werden von DB InfraGO (früher: DB Station&Service) betrieben und sind deren Eigentum, die LZ Nord wird auch weiterhin einen Nebenbereich der VGF versorgen. Die LZ-GLW ist technisch abgängig und steht bei der VGF zur Erneuerung an. Auch aufgrund der Änderungen des Lüftungskonzeptes und des ganzheitlichen Brandschutzkonzepts für den Hauptbahnhof durch die DB InfraGO werden die Erneuerung der LZ-GLW sowie der Bau einer Sprinkleranlage erforderlich. Da die Erneuerung der Lüftungszentrale im Gleichrichterwerk mit dem Projekt zur Neustrukturierung der B-Ebene/Nordbau im Hauptbahnhof Frankfurt am Main zusammenhängt, führt die DB InfraGO die Maßnahme im Auftrag der VGF durch. Aufgrund der Schnittstellen zum DB-Großprojekt Frankfurt/ Main Hauptbahnhof Neustrukturierung B-Ebene / Nordbau, bei dem es zu Verzögerungen kam, haben sich die VGF-Maßnahmen ebenfalls zeitlich nach hinten verschoben. Prognostizierte Investitionskosten für die Erneuerung der Lüftungsanlagen für das Jahr 2025: Die investiven Gesamtkosten für das Projekt seitens der VGF belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenprognose der DB auf 3.036.252 €. Das Projekt soll im Jahr 2026 abgeschlossen werden. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Die Mittel in Höhe von 2.836.000 € stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 16.11 - Förderung des öffentlichen Personenverkehrs Projektdefinition: 5.010915 - Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen Kostenübersicht Übersicht der Projekte mit ihren voraussichtlichen investiven Gesamtkosten: *) Eine Prognose der gesamten investiven Aufwendungen für die Modernisierung der drei Stationen ist zum aktuellen Projektstand nicht möglich. Eine weitreichendere Planung der Maßnahmen erfolgt nach Finalisierung der Modernisierungskonzepte. Die Investitionskosten werden zu 100% von der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst. Fördergelder weiterer Zuwendungsgeber können nachschüssig in Folgejahren ausgezahlt werden, weshalb die vollen Investitionskosten im Rahmen der Beschlüsse Berücksichtigung finden. Vor dem Abruf der Investitionskostenzuschüsse bei der Stadt Frankfurt am Main werden anteilige Zuwendungen Dritter von den Kosten abgezogen. Teil 1 - Baukosten netto 1.1 MSR-Anlagen 673.856,36 € 1.2 Aufzugsmodernisierungen 283.395,00 € 1.3 Modernisierung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen 115.000,00 € 1.4 Erneuerung der Lüftungsanlagen GW Hauptbahnhof 1.276.318,25 € Summe Baukosten 2.348.569,61 € Teil 2 - Baunebenkosten netto 2.1 Projektleitung MSR-Anlagen 42.000,00 € 2.2 Allgemeine Baunebenkosten MSR-Anlagen 52.743,64 € 2.3 Planung Aufzugsmodernisierungen 37.170,76 € 2.4 Allgemeine Baunebenkosten Aufzugsmodernisierungen 11.550,00 € 2.5 Planung und Projektleitung Erneuerung der Wegeleitsysteme 21.840,00 € 2.6 Planung Erneuerung der Lüftungsanlagen GW Hauptbahnhof 321.958,97 € Summe Baunebenkosten 487.263,37 € Gesamtkosten Summe Teil 1 - Baukosten 2.348.569,61 € Summe Teil 2 - Baunebenkosten 487.263,37 € Gesamtkosten 2.835.832,98 € Gesamtkosten gerundet netto 2.836.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 2.836.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten Abschreibung MSR-Anlagen BND * 18 Jahre 1/18 von 768.600,00 € 42.700,00 € Aufzugsanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 332.115,76 € 22.141,05 € Wegeleitsysteme BND * 10 Jahre 1/10 von 21.840,00 € 2.184,00 € Lüftungsanlagen BND * 14 Jahre 1/14 von 1.598.277,22 € 114.162,66 € Summe Abschreibungen 181.187,71 € * BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,75% / 2*2.836.000) 24.815,00 € * Zinssatz für den Haushalt 2025 gemäß HH-Rundschreiben vom 17.01.2023 Jahresfolgekosten insgesamt: 206.002,71 € Jahresfolgekosten gerundet: 207.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 0,00 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen, Zuschüsse und dgl. 0,00 € Summe Leistungen Dritter 0,00 € Die Zuwendungen werden durch die VGF vereinnahmt. Vor dem Abruf der Investitionskostenzuschüsse bei der Stadt Frankfurt am Main werden anteilige Zuwendungen Dritter von den Kosten abgezogen. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 192 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 91 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 9 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage M 101 wird auf Wunsch der Linken bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6395, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 92-1

  • Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 137/2007 hier: Schienenverkehrsleistung im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2026
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    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 102 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 137/2007 hier: Schienenverkehrsleistung im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) I. Das im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) festgelegte - und jährlich fortgeschriebene - Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen den Leistungsumfang für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr gemäß § 8 Abs. 3 PBefG abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung lokaler Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) 2026" beschriebenen - jährlich anzupassenden - Leistungsbestandteile für das Kalenderjahr 2026 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2026 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 1,186 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr führen. III. Im Kalenderjahr 2026 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich bis zu 29,997 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Stadtbahnen und Straßenbahnen erbracht. Ferner werden die dieser Verkehrsleistung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2026 voraussichtlich 515,475 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung der vorab gemäß öDA festgelegten Parameter sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen wird gemäß des vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2026 der VGF (Prognosestand Sommer 2024) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 238,533 Mio. Euro inklusive der zum Zeitpunkt der Prognose bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2026 am 14. Dezember 2025, spätestens jedoch vor dem 31.12.2025, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öDA nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen. V. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) mit Inkrafttreten ab dem 01.01.2024 für 22,5 Jahre (bis Mitte 2046) direkt an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öDA ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2026. B. Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Stadt- und Straßenbahn) in Frankfurt am Main an die VGF. C. Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung lässt der Magistrat die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Stadt- und Straßenbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für das Jahr 2026 beauftragen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung wird Bezug genommen auf Art und Umfang der lokalen Schienenverkehrsleistungen im Rahmen des öDA für das Kalenderjahr 2026. Die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien U2 nach Bad Homburg und U3 in den Hochtaunuskreis) wird definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis der Grundleistung soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen sowie weiterer Maßnahmen für das Jahr 2026, also zu den beiden Fahrplanjahren 2026 (gültig ab 14. Dezember 2025) und 2027 (gültig ab 13. Dezember 2026). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I werden die lokalen Schienenverkehrsleistungen als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung 2026" beschriebenen Maßnahmen konkretisieren die von der VGF zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2026 gemäß dem öDA auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2025 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2026 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Straßenbahn vorgesehen: · Erste Stufe des neuen Tramkonzepts. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fahrzeugverfügbarkeit. · Schrittweise Einführung weiterer Stufen des neuen Tramkonzepts. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fahrzeugverfügbarkeit. · Einsatz von R-Wagen (20 Fahrzeuge) als Reserve für den Stadionverkehr in Ergänzung zum neuen Tramkonzept. Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des fahrleistungsabhängigen Aufwands bei der VGF in Höhe von rund 0,365 Mio. Euro. Aufgrund der Personalsituation im Fahrdienst besteht die Möglichkeit, dass die bereits seit 2024 erforderlichen Reduzierungen (Stabilisierungsfahrplan) auch weiterhin Bestand haben. Des Weiteren sind in 2026 Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation, Vertrieb und Qualität in der Leistungsbeschreibung geplant. Deren Kosten in Höhe von rd. 0,821 Mio. Euro wurden noch nicht im VGF-Wirtschaftsplan 2026 berücksichtigt, da dessen Prognosezeitpunkt im Rahmen des bis zum 31.12.2024 geltenden öDA bereits im Sommer 2024 (VGF-Wirtschaftsplan 2025 an SWFH) lag. Diese Kosten fließen daher in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats (zur maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung für das Kalenderjahr 2026) vor Beginn des Fahrplanjahres 2026 am 14.12.2025 ein. Insgesamt ergibt sich demnach für 2026 ein Mehraufwand gegenüber (der Wirtschaftsplanung) 2024 in Höhe von voraussichtlich 1,186 Mio. Euro (Werte gerundet auf dritte Nachkommastelle). Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden mit Beginn des Fahrplanjahres 2026 am 14.12.2025 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleichsbetrag hat Prognosecharakter (Prognosestand Sommer 2024). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend den Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2026 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. sonstige zulässige Ausgleichsleistungen), welche die Basis der Kalkulation des maximalen Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2026 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats zum maximalen Ausgleichsbetrag allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Geschäftsführung der SWFH hat in ihrem Beschluss vom 12.11.2024 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2026 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2025 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird. D. Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage 1_Leistungsbeschreibung (ca. 64 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64 Antrag vom 06.05.2026, OF 16/5 Anregung vom 08.05.2026, OA 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen 1 SPD, CDU und fraktionslos (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 82 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6621, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025

  • Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Frankfurter Tennisclub 1914 Palmengarten e.V. b) Höchster Schwimmverein 1893 e. V. c) Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. d) SV 1919 Niederursel e.V. e) Tennisclub Bergen-Enkheim e.
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    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 103 Betreff: Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Frankfurter Tennisclub 1914 Palmengarten e.V. b) Höchster Schwimmverein 1893 e. V. c) Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. d) SV 1919 Niederursel e.V. e) Tennisclub Bergen-Enkheim e. V. f) TSV Sachsenhausen 1857 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 16.06.2025 1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 591.889,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Dezernats I. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Die bestehenden WC-Anlagen beim Frankfurter Tennisclub 1914 Palmengarten e.V. befinden sich im Untergeschoss des Clubgebäudes und sind nur über eine Treppe zu erreichen. Um auch ein barrierefreies WC den Nutzern der Sportanlage zu ermöglichen, soll dieses im Erdgeschoss des Clubgebäudes errichtet werden. Weiterhin möchte der Verein den Bodenbelag des Ballwandplatzes erneuern, da dieser Unebenheiten aufweist. Das Schwimmbecken im Vereinsbad des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. ist an dem vom Pumpenhaus kommenden Wassereinspeisungen undicht. Es sind erhebliche Wasserverluste zu beklagen. Um diesen Mangel zu beheben, müssen die Leitungen und Einspeisungen erneuert werden. Bei den zu leistenden Arbeiten werden Bagger und Lastkraftwagen eingesetzt. Da sich an der Längsseite des Beckens ein mit Gras bewachsener Hang befindet, wird der Zugang für die Fahrzeuge allerdings erheblich erschwert, so dass hierfür eigens eine aufwendige Baustraße angelegt werden muss. Beim Hockey-Kunstrasenplatz auf dem Vereinsgelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. ist der Unterbau defekt und der Platz dadurch uneben geworden. Zudem ist der Belag bereits hochgradig abgespielt, dass ständige Reparaturen von Nöten sind. Um eine ordnungsgemäße Bespielbarkeit des Platzes zu gewährleisten, möchte der Verein daher den Belag austauschen. Im vereinseigenen Umkleidegebäude des SV 1919 Niederursel e.V. sind nur noch die Hälfte der Duschen nutzbar und mehrere Duschpaneele undicht. Außerdem sind die Sanitäranlagen der Damentoilette defekt. Daher soll eine Sanierung der beiden Räume durchgeführt werden. Auf der Anlage beim Tennisclub Bergen-Enkheim e.V. ist der Zugangsweg zu den hinteren Tennisplätzen in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Zudem sind undichte Wasserleitungen auf zwei Tennisplätzen festgestellt worden, die dringend erneuert werden müssen. Der TSV Sachsenhausen 1857 beabsichtigt eine Sanierung seiner Turnhalle. Durch den Einbau einer Deckenstrahlheizung, der Dämmung des Gebäudes und den Einbau von neuen Fenstern soll die Halle energieeffizienter werden. B) Alternativen Keine C) Lösungen Mit dem Bau eines barrierefreien WC im Clubhaus des Frankfurter Tennisclub 1914 Palmengarten e.V. wird auch mobilitätseingeschränkten Nutzern der Sportanlage ein problemloser Zugang zu den Sanitäreinrichtungen ermöglicht. Durch die Erneuerung des Bodenbelags werden die Unebenheiten des Ballwandplatzes beseitigt und eine Nutzung des Platzes kann wieder erfolgen. Im Vereinsbad des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. werden die Leitungen und Einspeisungen erneuert und damit Wasserverluste verhindert. Durch die Erneuerung des Unterbaus sowie Austausch des Kunstrasenbelags wird die Bespielbarkeit des Hockey-Kunstrasenplatzes beim Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. wiederhergestellt. Die Duschen im Umkleidegebäude des SV 1919 Niederursel e.V. werden ausgetauscht und im Damen-WC werden zwei neue Toiletten installiert. Mit dem erneuerten Zugangsweg beim Tennisclub Bergen-Enkheim e.V. werden die Tennisplätze für die Mitglieder wieder sicher zu erreichen sein. Durch die Erneuerung der Wasserleitungen wird die Versickerung des Wassers in den Boden verhindert. Mit dem Einbau einer Deckenstrahlheizung, der Dämmung des Gebäudes und den Einbau von neuen Fenstern wird der Energieverbrauch der Turnhalle des TSV Sachsenhausen 1857 erheblich gesenkt. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 591.889,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Der städtische Zuschuss für den Frankfurter Tennisclub 1914 Palmengarten e.V. beträgt 39.182,00 € bei einem Jugendanteil von 39,1 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. Für die Erneuerung der Leitungen und Einspeisungen im Vereinsbad des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. beläuft sich der städtische Zuschuss auf 129.420,00 € bei einem Jugendanteil von 33,0 % und einer Zuschusshöhe von 50 % Bei einem Jugendanteil von 57,5 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beträgt der städtische Zuschuss für die Erneuerung des Unterbaus und den Austausch des Kunstrasenbelags beim Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. 152.041,00 €. Der städtische Zuschuss für die Erneuerung der Duschräume und des Damen-WC im Umkleidegebäude des SV 1919 Niederursel e.V. beläuft sich auf 21.904,00 € bei einem Jugendanteil von 55,6 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. Für die Erneuerung des Zugangswegs und der Wasserleitungen beim Tennisclub Bergen-Enkheim e.V. beträgt der städtische Zuschuss 55.408,00 € bei einem Jugendanteil von 41,3% und einer Zuschusshöhe von 50 %. Bei einem Jugendanteil von 51,0 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beläuft sich der städtische Zuschuss für die Sanierung der Turnhalle beim TSV Sachsenhausen 1857 auf 193.934,00 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 591.889,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung keine Kalkulatorische Verzinsung keine 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage 1_Vorschlagsliste (ca. 30 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6283, 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.06.2025 Aktenzeichen: 41

  • Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 6: Osthafenplatz 2. Mehrkostenvorlage
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    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 104 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 6: Osthafenplatz 2. Mehrkostenvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2022, § 2011 (M 82) I. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme Osthafenplatz mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022, § 2011 (M 82), Baukosten in Höhe von 3.986 T€ und Baunebenkosten in Höhe von 487 T€, insgesamt 4.473 T€, freigegeben wurde, b) die Baukosten in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.004909, und die Baunebenkosten in der Projektdefinition 5.001450 abgewickelt werden; c) sich der Betrag aus der Verwendung von Stellplatzablösemitteln um 17.546 € verringert und lediglich Mittel in Höhe von 76.254 € verwendet wurden; d) aufgrund von nicht vermeidbaren Umplanungen, Nachtrags- und Zusatzleistungen zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 1.111 T€ entstehen, wodurch sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 5.584 T€ erhöhen. Hiervon beträgt der aktivierungsfähige Kostenanteil 5.504 T€, weiterhin sind konsumtive Aufwendungen für Stadtbeleuchtung in Höhe von 80 T€ entstanden. Für die einzelnen Projektdefinitionen ergeben sich dabei folgende Erhöhungen: PD Erhöhung Neu Gesamt 5.001450 117.023 € 603.623 € 5.004909 993.451 € 4.979.551* € * 79.334,25 € wurden als konsumtiver Anteil für Beleuchtung verbucht. e) insgesamt bis zum 31.01.2025 bereits Mittel in Höhe von rd. 5.241 T€ (inklusive konsumtiver Beleuchtung) verausgabt wurden. II. Die Mehrkosten belaufen sich auf 1.111 T€. Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 768 T€ werden bewilligt, die restlichen Mittel in Höhe von 343 T€ werden bewilligt und freigegeben. III: Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass a) in den Jahresabschlüssen 2021, 2023 und 2024 Mehraufwendungen in Höhe von 768.508,53 € gedeckt wurden, b) die Deckung der ergänzend benötigten Mittel in Höhe von 343.000 € aus Projektdefinitionen PD 5.007922 (Industriestraßenprogramm) erfolgt, c) die sich aufgrund der Mehrkosten um 43.176,88 € erhöhten Jahresfolgekosten zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Der Osthafenplatz ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006, § 1176 zu M 195). Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Ziele sind insbesondere eine bessere Erschließung des Osthafengebietes und eine bessere Verkehrsverbindung zwischen dem Frankfurter Süden und Norden sowie zwischen der BAB 661 und der Innenstadt. Der Osthafenplatz soll eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren, wobei eine bestandsnahe Umgestaltung vorgesehen ist. Zusätzlich machen die vorhandene Ausbauqualität und der Zustand der Verkehrsflächen eine verkehrsgerechte Herstellung notwendig. B. Alternativen - keine - Keine; die Maßnahme ist bereits umgesetzt. Die Mittel wurden zur Abwehr weiterer schadhafter Folgen für die Stadt Frankfurt am Main bereits verausgabt bzw. gebunden. C. Lösung 1. Allgemeines Die in der Magistratsvorlage M 123 beschriebene und mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 (§ 3049) beschlossene Maßnahme ist baulich komplett fertiggestellt. 2. Mehrkosten zu 1.1 Straßenbauarbeiten: Aufgrund einer nachträglichen Anpassung der Oberflächenentwässerung im Kreisverkehr wurde die Deckenhöhenplanung partiell geändert. Hierfür musste die bereits gesetzte Bordanlage erneut hergestellt werden. Die Straßenabläufe mussten reguliert werden. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde die Raab-Karcher Ausfahrt nicht gepflastert, sondern in Asphaltbauweise hergestellt. Für das Großpflaster im Innenring des Kreisverkehrs musste zusätzlich ein Betonfundament hergestellt werden. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, insbesondere durch unvorhergesehene Sachverhalte im Untergrund, wie Leitungsaltbestand, welcher in seiner Lage deutlich vom Gesamttrassenplan abweicht, musste von dem ursprünglich vorgesehenen Verkehrsphasenkonzept erheblich abgewichen werden. Hierdurch entstanden Mehrkosten. Außerdem kam es zu deutlichen Mehrkosten durch Leistungsminderungen bedingt durch die Bearbeitung von so genannten "Inselbaustellen". Hier wurde durch den Einsatz von kleineren Geräten als ursprünglich kalkuliert die Erbringung der Bauleistung deutlich verlangsamt. Für das Aufbrechen von Basaltpflaster mit anhaftendem Asphalt, sowie darunter gelagertem Bau- und Trümmerschutt, entstanden Mehrkosten. Zusätzlich entstanden Mehrkosten durch das erschwerte Lösen von Bau- und Trümmerschutt. Diese unterschiedlichen Entsorgungsfraktionen mussten zum Teil als Mindermengen vor Ort separiert und getrennt nach Aushub-Fraktionen zwischengelagert sowie nach einer Beprobung durch den externen Bodengutachter wieder aufgeladen und abtransportiert werden. zu 1.2. Sanierung Brunnen: Die Mehrkosten aus der Planung des Brunnenschachtes, welche durch die 1. Mehrkostenvorlage beschlossen wurden (10.800 €), werden durch geringere Baukosten als in der Kostenberechnung angenommen nun aufgehoben. zu 1.3 Trassenarbeiten: Die mit der 1. Mehrkostenvorlage beschlossenen Mehrkosten beim Amt für Informations- und Kommunikationstechnik verringern sich, da u.a. die Kabeleinzugarbeiten günstiger waren als vorgesehen. Ebenso waren die signaltechnischen Arbeiten an der LSA günstiger als in der Kostenberechnung angenommen. Der Umbau des Fahrleitungsmasten der VGF konnte entfallen, daher entfallen diese Kosten komplett. zu 2 Baunebenkosten: Die Kosten für die Bauüberwachung im Straßenbau steigen aufgrund der höheren Nachtragssummen ebenfalls. Die Kosten für den Baumgutachter waren geringer als in der Kostenberechnung angenommen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Kostenübersicht Mehrkosten brutto 1. Baukosten Mehr/Minderkosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 1.246.730 1.2 Sanierung Brunnen -17.504 1.3 Trassenarbeiten 1.3.1 Kabel- und Kabeltiefbauarbeiten Amt 16 -156.835 1.3.2 Straßenbeleuchtung -85.233 1.3.3 Fahrleitungsmast -67.500 1.3.4 LSA -29.830 1.4 Begrünung 43.101 1.5 Kanalarbeiten 60.522 Summe 1 Baukosten 993.451 2. Baunebenkosten € € € Planung Amt 16 0 Planung LSA 0 Baumgutachten, Planung Amt 67 -12.303 Planung Brunnensanierung 678 Sonst. Gutachten, Bauüberwachung 128.648 Summe 2 Baunebenkosten 117.023 MEHRKOSTEN GESAMT 1.110.474,00 davon konsumtiver Kostenanteil 1.3.2 Straßenbeleuchtung 79.335 davon aktivierungsfähige Mehrkosten 1.031.139,00 Gerundet: 1.032.000,00 2. Finanzbedarfszeitraum der Mehrkosten mit Angabe der Jahresraten: in Projektdefinition 5.001450 5.004909 bis 01/2025 16.616,97 € 745.142,82 €* * davon wurden 79.334,25 € als konsumtiver Anteil für Beleuchtung verbucht ab 02/2025 100.406,03 € 248.308,18 € 117.023,00 € 993.451,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten mit Bezug auf Mehrkosten a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 0 m2 á 1,30€ 0,00 € Grün- und Freiflächen 5 % von 30.796,44€ 1.539,82 € Brunnen Unterhaltung 0,00 € Gesamt 1.539,82 € 2. Abschreibung Straßenbau (30 Jahre) 1/30 von 1.188.709,91 € 39.623,66 € Beleuchtung investiv (20 Jahre) 1/20 von -164.567,81 €: -8.228,39 € Grünflächen (15 Jahre) 1/15 von 30.796,44 €: 2.053,10 € Brunnen (20 Jahre) 1/20 von -16.826,25 €: -841,31 € gesamt 32.607,06 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,75% / 2 x 1.032.000,00 €) = 9.030,00 € *) 1,75 %Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2024-2025 vom 17.01.2023 Jahresfolgekosten insgesamt: 43.176,88 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage 1_Lageplan (ca. 679 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M 195 Vortrag des Magistrats vom 23.07.2018, M 123 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 82 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 104 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6622, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote hier: Bau- und Finanzierungsvorlage sowie Verlagerung des Projekts „Ladeinfrastruktur/E-Mobilität“ zum Dezernat XII
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    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 94 Betreff: Aufbau eines stadtweiten Systems von Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote hier: Bau- und Finanzierungsvorlage sowie Verlagerung des Projekts "Ladeinfrastruktur/E-Mobilität" zum Dezernat XII Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4688 (NR 908) Auf Antrag des Magistrats vom 13.06.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main anstrebt, bis spätestens Ende 2030 ein stadtweites Netz mit mindestens 500 Mobilitätsstationen mit unterschiedlicher Größe aufzubauen, welches sicherstellt, dass sowohl im Stadtzentrum als auch in den peripheren Stadtteilen verschiedene Sharing-Angebote bereitgestellt werden können (§ 4688, Ziffer XIV). II. Der Magistrat wird mit der Umsetzung dieses Projekts beauftragt. III. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zur Umsetzung die Gesamtkoordination übernehmen soll, um die Mobilitätsbedürfnisse des ÖPNV weiterzuentwickeln und dabei flexible Bedienungsformen zu berücksichtigen. Mit traffiQ wurde die dem Beschluss beigefügte Vereinbarung über Planung, Bau und Finanzierung von Mobilitätsstationen abgeschlossen. traffiQ wird damit ermächtigt, die Bauleistungen für die Errichtung der Mobilitätsstationen auf öffentlichen Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main durchführen zu lassen, wobei traffiQ als Vertreterin der Stadt Frankfurt am Main auftritt. IV. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a. für die Umsetzung des Projekts bis Ende 2030 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 6.060 T€ zu rechnen ist, b. der aktivierungsfähige Kostenanteil rd. 4.749 T€ beträgt und die konsumtiven Aufwendungen bei rd. 1.311 T€ liegen. V. Es wird zugestimmt, dass die Zuständigkeit inklusive der zur Verfügung stehenden Mittel für das Projekt "Ladeinfrastruktur/E-Mobilität" (PD 5.007572) zukünftig dem Dezernat XII obliegt und unter einer neu einzurichtenden Projektdefinition in der PG 16.03 "Verkehrsanlagen" fortgeführt wird. Ausgenommen hiervon ist die Landstromversorgung in Höhe von 1.700 T€, die weiterhin im Dezernat IV, unter der Projektdefinition 5.007572 in der Produktgruppe 36.01, verbleibt. Im Haushaltsjahr 2025 stehen für die Ladeinfrastruktur / E-Mobilität Mittel in Höhe von 9.782 T€ zur Verfügung, für die Jahre 2026 und 2027 sind weitere Mittel in Höhe von insgesamt 20.774 T€ vorgesehen. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. VII. Die für die Baumaßnahme "Mobilitätsstationen" benötigten Investitionsmittel in Höhe von rd. 4.749 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Deckung erfolgt aus dem unter Beschlussziffer V. genannten Ansatz, die Maßnahme wird unter einer neuen Projektdefinition abgewickelt. VIII. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. auf der PD 5.002746 Nahmobilität in der PG 16.03 Verkehrsanlagen 200 T€ für die Maßnahme Mobilitätsstationen zur Verfügung stehen, b. die Maßnahme über eine neu in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird und bereits verausgabte Mittel entsprechend zugeordnet werden, c. die konsumtiven Aufwendungen der Maßnahme 1.311 T€ betragen, hiervon für bereits durch traffiQ durchgeführte Arbeiten Kosten i. H. v. 104 T€ angefallen sind und diese über den konsumtiven städtischen Zuschuss an traffiQ ausgezahlt wurden. Weitere konsumtiven Aufwendungen der Maßnahme in Höhe von rd. 1.207 T€ im Rahmen der 2025 in der PG 16.03 zur Verfügung stehenden Mittel sowie ab 2026 im Rahmen der Zielwerte aus zukünftigen Haushalten (2026 ff), PG 16.03, finanziert werden, d. mit Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 550 T€ zu rechnen ist, die zukünftige Haushalte zusätzlich belasten. IX. Der Magistrat wird beauftragt, traffiQ anzuweisen, eine systematische Akquise von Fördermitteln durchzuführen und - soweit möglich - entsprechende Förderanträge für die Stadt Frankfurt am Main zu stellen (NR 908, Ziffer XVII). X. Der Magistrat wird damit beauftragt, über die Standortplanung sowie jährlich über den Fortschritt der Umsetzung der Mobilitätsstationen zu berichten und das Projekt nach dessen Abschluss zu evaluieren. Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Berichts Masterplan Mobilität Frankfurt (§ 7332 vom 04.03.2021, M 39: Erarbeitung Masterplan Mobilität) sowie dem Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (§ 7285 vom 04.03.2021, M 163: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main) formuliert die Stadt Frankfurt am Main das Ziel, den Anteil des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt bis zum Jahr 2035 um 10 % zu senken. Gleichzeitig formuliert sie das Ziel, basierend auf den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung ("Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse" § 1650 vom 12.05.2022, sowie "Klimastadt Frankfurt" - § 4688 vom 02.05.2024), durch ein stadtweites Netz von mindestens 500 Mobilitätsstationen unterschiedlicher Größe die Herstellung der Wahlfreiheit bei den Verkehrsmitteln unmittelbar zu unterstützen. Anbieter von z.B. E-Scootersharing, Leihrädern und Carsharing erhalten dann die Möglichkeit, ihr Angebot im Rahmen der städtisch hergestellten Flächen eigenwirtschaftlich bereitzustellen. Gleichzeitig wird eine nachfragegerechte Umsetzung der Mobilitätsstationen neben der Innenstadt auch in peripheren Stadtteilen gewünscht. Die Umsetzung von Mobilitätsstationen ist eine Maßnahme, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu erleichtern und eine Alternative zu privaten Pkw in Frankfurt am Main zu bieten. Durch die Ausweisung geeigneter Abstellflächen für Leihangebote von insbesondere Fahrrädern und E-Scootern, kann das Angebot dieser Verkehrsmittel außerdem geordnet und reguliert werden. Gleichzeitig trägt dies zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und zu einem klimafreundlichen Mobilitätskonzept der Stadt Frankfurt am Main bei. Dabei kann es gleichzeitig das Ziel sein, die verschiedenen Träger des Umweltverbundes untereinander zu verknüpfen und sichtbarer zu machen. Als Ergänzung zum derzeitigen ÖPNV bieten Shared-Mobility-Angebote ein großes Potenzial: Durch die gemeinsame Nutzung von Verkehrsmitteln können diese bestmöglich ausgelastet, Treibhausgasemissionen und der Flächenverbrauch verringert, sowie bei der langfristigen Einführung eines Angebots der Anteil an Privat-Pkw reduziert werden. Nutzende des ÖPNV können so ihre Wege individuell nach ihren Bedürfnissen mit dem dafür geeigneten Verkehrsmittel zurücklegen. Insbesondere die Nachfrage nach E-Scootern zeigt, dass Verkehrsmittel geteilter Mikromobilität eine wichtige Alternative für das Zurücklegen von (Kurz-)Strecken in Frankfurt am Main darstellt. Insgesamt fügt sich der Aufbau von Mobilitätsstationen in Kombination mit weiteren Teilstrategien in Frankfurt am Main in die städtische Mobilitätsstrategie ein. Gemäß den Grundsätzen einer nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (SUMP), hält die Stadt ein flächendeckendes Angebot von Mobilitätsstationen für eine geeignete Maßnahme, um zur Erhöhung des Modal-Split Anteils von Verkehrsmitteln im Umweltverbund, zur Regulierung und Ordnung des Sharing-Angebotes sowie einer Verbesserung des städtischen Mobilitätsangebotes beizutragen. Die Zuständigkeit für das Projekt "Ladeinfrastruktur/E-Mobilität" obliegt in sachgerechter und zielführender Weise zukünftig dem Dezernat XII - Mobilität, weil mit diesen Mittel v. a. Investitionen finanziert werden, die den Straßenraum bzw. Straßenbau betreffen. Insbesondere um die Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main konzeptionell umzusetzen, wozu auch Standards und Musterlösungen für die Errichtung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu entwickeln sein werden, bedarf es entsprechender Mittel. B. Alternativen a) Die Beibehaltung des Status quo, ohne dedizierte Abstellflächen für Sharing-Fahrzeuge. Das Angebot bliebe damit ohne ordnende, regulierende und bereitstellende Wirkung in der Stadt bestehen. b) Entwicklung einer alternativen Strategie, bei welcher nur die zweirädrige Sharing-Mobilität geordnet wird. In dieser Strategie wäre die Integration von Carsharing nicht enthalten, sodass die Umsetzung größerer Mobilitätsstationen nicht erfolgt. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main und traffiQ beabsichtigen, die Vernetzung von Sharing-Mobilitätsangeboten innerhalb der Stadt Frankfurt am Main zu fördern. Durch die Bündelung der Angebote an Mobilitätsstationen soll der öffentliche Raum geordnet sowie die Angebote im Umweltverbund durch eine flächendeckende Errichtung der Stationen in Frankfurt gestärkt werden. Die Mobilitätsstationen sollen in drei unterschiedlichen Typen, die sich in Größe und Funktion unterscheiden, auf öffentlichen Flächen entstehen. S-Stationen bündeln Zweirad-Sharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren und sollen dort etwa alle 100 - 200m errichtet werden. Punktuell können an nachfragestarken Standorten außerhalb dieser Bereiche S-Stationen zur Erhöhung der Ordnungswirkung errichtet werden. M-Stationen beinhalten zusätzlich stationsbasiertes Carsharing und verknüpfen das Angebot zu ÖPNV-Haltepunkten und den Wohnquartieren. Sie werden im gesamten Stadtgebiet vorrangig in Wohngebieten etwa alle 500m eingerichtet. L-Stationen bieten an nachfragestarken Außenästen des Schienenverkehrs und Schienen-Knotenpunkten ein größeres Angebot an stationsbasiertem Car- und Zweirad-Sharing. Bei Bedarf können weitere Angebote der geteilten Mobilität ergänzt werden. Die Mobilitätsstationen sollen durch Markierungen und eine Stele sichtbar gemacht werden. traffiQ übernimmt für die Umsetzung der Mobilitätsstationen die Gesamtkoordination. Diese umfasst u.a. die Flächensuche für die Stationen, den Abstimmungsprozess mit den zuständigen Fachämtern, die Vergabe der Bauleistungen, das Controlling der Kosten, das Fördermittelmanagement sowie die Evaluation der Stationen. traffiQ baut die Stationen im Namen und auf Rechnung der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt Frankfurt am Main stellt hierfür ihre Grundstücksflächen zur Verfügung. Die aktuellen Planungen umfassen etwa 24 L-Stationen, 377 M-Stationen und 555 S-Stationen als flächendeckendes Angebot. Hierin inkludiert sind die bereits bis Ende 2024 fertiggestellten 140 Stellplätze für E-Scooter-Sharing, die jedoch noch um Stellplätze für Bikesharing ergänzt werden sollen. Für eine bessere Ordnungswirkung und eine Erschließung äußerer Stadtteile sollen mehr Stationen entstehen, als in den Beschlüssen "Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse" und "Klimastadt Frankfurt" als Mindestziel vorgegeben wurden. Die Ausstattung der Stationen umfasst ausschließlich die für die Mobilität sowie die Sichtbarkeit relevanten Gestaltungsmöglichkeiten, um möglichst flexibel auf das sich stetig weiterentwickelnde Angebot aber auch auf die Nachfrageänderungen reagieren zu können. Der Zugang zu den Mobilitätsstationen im Bereich der Mikromobilität wird anbieterneutral erfolgen. Entsprechend der Entwicklungen der Angebote behält sich die Stadt vor, ein Verteilungsverfahren für Sondernutzungserlaubnisse oder eine Dienstleistungskonzession an einen oder mehrere Anbieter zu vergeben. Die Carsharing-Stellflächen werden durch ein wettbewerbliches Verteilungsverfahren, welches federführend durch das Straßenverkehrsamt koordiniert wird, an einzelne Anbieter vergeben. Auch hierfür werden Sondernutzungserlaubnisse ausgegeben. Die Anbieter sollen dabei dazu verpflichtet werden, bei installierter Ladeinfrastruktur an den Stationen zeitnah auf emissionsfreie Fahrzeuge umzustellen. Die Stadt Frankfurt erhält über die Sondernutzungserlaubnisse Gebühren von den Anbietern. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren ist über die geltende Sondernutzungssatzung festgelegt. Zur bedarfsgerechten Planung und Errichtung von Mobilitätsstationen wird eine Curbside-Management-Software eingesetzt, die die örtlichen Gegebenheiten sichtbar macht. Regelmäßiges Monitoring und digitale Erfassung realer Nachfragedaten unterstützen die Analyse von Defiziten und Potenzialen. Gleichzeitig sollen die Standorte und Angebote in relevante Mobilitäts-Apps integriert werden, um die öffentliche Wahrnehmung zu steigern und flexible Reiseplanungen zu ermöglichen. Die Umsetzung hängt von der Zustimmung der App-Anbieter ab. Für den Bau der Stationen wird die weitgehende Nutzung von Fördermitteln angestrebt. Die Projektpartner verpflichten sich dazu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, sollten Förderprogramme für das Projekt infrage kommen. Die Mobilitätsstationen in Frankfurt am Main sollen bis Ende des Jahres 2030 fertiggestellt werden. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: 4.748.763 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025: 1.059.736 € 2026: 1.023.530 € 2027: 1.048.904 € 2028: 1.013.083 € 2029: 603.509 € Zudem fallen u. a. für die erforderlichen Markierungsarbeiten und für die Projektsteuerung durch traffiQ nicht aktivierungsfähige Aufwendungen von insgesamt 1.311.146 € an, die in den einzelnen Haushaltsjahren im Rahmen der Zielwerte mit folgenden Beträgen aus dem Ergebnishaushalt, PG 16.03, zu finanzieren sein werden: 2024: 103.653 € (bereits durch traffiQ durchgeführte Arbeiten über den konsumtiven städtischen Zuschuss ausgezahlt) 2025: 238.778 € 2026: 241.774 € 2027: 261.361 € 2028: 260.188 € 2029: 205.392 € Die Stadt zahlt traffiQ für die von ihr erbrachten Eigenleistungen eine jährliche Vergütung in Höhe von 3% der jeweiligen investiven und konsumtiven Jahresraten für den Stationsbau zzgl. MwSt. Diese Vergütung ist für die Gesamtkoordination der Umsetzung und Projektleitung gemäß der Vereinbarung über Planung, Bau und Finanzierung von Mobilitätsstationen. Die Höhe der Vergütung passt sich an die jährlich schwankenden Aufwände an und bildet diese ab. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten: 33.460 € Für die langfristige Instandhaltung der Beschilderung fallen im Durchschnitt jährlich 20 € pro Station an, für die Markierungen zusätzlich 15 €. Bei insgesamt 956 Stationen im Endausbau ergibt sich daraus ein jährlicher Gesamtaufwand von 33.460 €. c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung*): 4.749.000 € x 1,75 % / 2 = 41.553,75 € *) Zinssatz für 2025 gem. Rundschreiben vom 17.01.2023 2. Abschreibung: 4.748.763 € / 10 = 474.876 € Summe Jahresfolgekosten: 549.889,75 € Summe Jahresfolgekosten gerundet: 550.000 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: - Anlage _Kostenuebersicht (ca. 259 KB) Anlage _Vereinbarung_Mobilitaetsstationen (ca. 5,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2025, NR 1286 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Anfrage vom 17.08.2026, A 23 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 94 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 94 und NR 1286 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 94 = Annahme, NR 1286 = Ablehnung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 94 = Enthaltung, NR 1286 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 94 = Annahme, NR 1286 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 94 und NR 1286 = Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 94 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1286 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Huber, Luxen, Nagel und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1286) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6359, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-0

  • Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring hier: Mehrkostenvorlage/Anpassung Haushaltsplanung
    M
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 95 Betreff: Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring hier: Mehrkostenvorlage/Anpassung Haushaltsplanung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5205 (M 221) I. Es dient zur Kenntnis, dass - mit Zuwendungsbescheid vom 28.11.24 die letzten Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt für das Projekt "Ben-Gurion-Ring" bereitgestellt wurden und der aktive Förderzeitraum beendet wurde. Die Gesamtsumme der bewilligten Städtebaufördermittel beträgt nunmehr 7.221 T€ statt ursprünglich 12.600 T€. - die Stadt kein Verschulden an dem geringeren Ausfall der Förderquote hat. Diese liegt in der gesamtstrategischen Ausrichtung des Bund-Länder-Programms und der Gesamtmittelbereitstellung durch Bund und Land. II. Die Haushaltsplanung wird an die zu erwartenden Einnahmen angepasst. III. Die erforderlichen Mittel zur Weiterführung der Projekte stehen bis mindestens 2031 unter Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007265 Programm "Sozialer Zusammenhalt": Ben-Gurion-Ring, zur Verfügung. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) das ISEK 16 Einzelmaßnahmen enthält, für deren Umsetzung es ein Gesamtinvestitionsbedarf von 21.000 T€ sowie Fördermittel von 12.600 T€ bedarf (M 221/20, § 5205). b) bis zum 31.12.2024 bereits Mittel in Höhe von insgesamt 4.097 T€ (2.628 T€ investiv, 1.469 T€ konsumtiv) verausgabt und Fördermittel in Höhe von insgesamt 4.379 T€ (4.080 T€ investiv, 299 T€ konsumtiv) vereinnahmt wurden. c) der Magistrat mit jedem Förderantrag die Bereitstellung der kommunalen Eigenmittel zugesichert hat. d) die geförderten Projekte zu einem Ende zu führen sind, da ansonsten die Rückzahlung des Fördermittelanteils für diese Projekte erforderlich ist. e) innerhalb der Fördermittelbewirtschaftung der zeitnahe Abruf aller Fördermittel notwendig ist. Daher wird der Magistrat die in den nächsten Jahren umzusetzenden Projekte mit einer Förderquote von bis zu 66% beim Fördermittelgeber geltend machen, wodurch sich die Förderquote für später umzusetzende Projekte auf bis zu 0% reduzieren wird. f) der Magistrat weitere Fördermittel über die Programme "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" des Bundes sowie "Nahmobilität" des Landes Hessen beantragt hat. V. Der Magistrat wird beauftragt, a) den Stadterneuerungsprozess weiter zu führen bzw. das ISEK umzusetzen. b) für die sich in Planung befindenden investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen bzw. für die Investitionskostenzuschüsse an Dritte den Stadtverordneten Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung mit angepasster Förderquote vorzulegen. c) innerhalb des Förderzeitraums alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen. d) weitere Fördermittelquellen zu erschließen und mögliche Fördermittel zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Die Siedlung Ben-Gurion-Ring wurde mit Bescheid des Landes Hessens 2015 in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" heute "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen. Das Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben im Quartier Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen nachhaltig zu verbessern. Zu Beginn des Städtebauförderprogramms wurde ein breit angelegter Beteiligungsprozess durchgeführt und auf dieser Grundlage ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt. 2020 wurde das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit 16 investiven Einzelmaßnahmen und einem Gesamtinvestitionsbedarf von 21.000 T€ beschlossen. Daraufhin wurden 21.000 T€ städtischer Eigenmittel im Haushalt vorgesehen. Die Maßnahmen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Durch Konkretisierungen innerhalb des Planungsprozesses und Änderung von Zielsetzungen der Projektbeteiligten sowie Baukostensteigerungen und Kostenübernahme durch private Eigentümer hat sich die Kostenschätzung und -verteilung im Vergleich zum ISEK wie folgt verändert: Maßnahme Status ISEK Schätzung in T€ Aktuelle Schätzung in T€ 1. Neugestaltung der neun Quartierseingänge Bau ab 2025 3.370 6.600 2. Quartiersmanagement laufend 1.050 2.000 3. Gemeinschaftsgärten laufend 250 250 4. Arbeit am Stadtteilimage laufend 750 350 5. Freiflächenqualifizierung laufend 1.450 500 6. Aufwertung städtischer Grünflächen Bau ab 2025 3.150 4.000 7. Innenhofgestaltung mit Spielorten abgeschlossen 2.300 830 8. Spielplätze Bau ab 2025 3.550 750 9. Neuorganisation der Müllsammelplätze laufend 1.050 1.000 10. Barrierefreiheit in Seniorenwohnanlagen abgeschlossen 450 503 11. Fassadensanierungen im Bau 1.000 0* 12. Verbesserung der Verkehrssituation & Nahmobilität / Neugestaltung Homburger Hohl Bau ab 2029 550 1.200 13. Quartierscafé / Nachbarschaftstreff Bau ab 2026 850 1.490 14. Reparatur- und Techniktreff abgeschlossen 50 0* 15. Einbindung der neuen Schulen in Planung 500 0* 16. Gestaltung Freiflächen Jugendhaus abgeschlossen 750 1.000 Gesamt 21.000 21.000 *Kostenübernahme durch Dritte Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen können der Website des Stadtplanungsamtes entnommen werden: https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/sozialer_zus ammenhalt_ben_gurion_ring__16539.html B. Alternativen Keine. Eine Unterbrechung des Stadterneuerungsprozesses aufgrund der niedriger ausgefallenen Förderquote hätte gravierende Folgen für die städtebauliche Stabilisierung und soziale Integration der Siedlung. Die gemeinsam mit der Bewohnerschaft entwickelten Planungen könnten nicht durchgeführt werden, wodurch ein großer Imageschaden für die Stadt Frankfurt entstehen würde. Die Ziele des ISEKs könnten nicht erreicht werden. C. Lösung Der laufende integrierte Stadterneuerungsprozess im Ben-Gurion-Ring wird wie 2020 beschlossen fortgesetzt. Parallel bemüht sich der Magistrat um die Erschließung weiterer Fördermittel aus anderen Förderprogrammen. D. Kosten Durch die geringer ausgefallenen Einnahmen der Städtebaufördermittel ergibt sich eine Aufteilung der Haushaltsmittel wie folgt: Annahme ISEK 2020 Tatsächlich bis 2031 Einnahmen 12.600 T€ 7.221 T€ Ausgaben 21.000 T€ 21.000 T€ Differenz bzw. städtischer Anteil 8.400 T€ (40 %) 13.779 T€ (66 %) Die ursprünglich angenommenen Einnahmen durch Fördermittel in Höhe von ca. 12.600 T€ (ca. 60%) konnten nicht erreicht werden. Der Magistrat hat kein Verschulden an dem geringeren Ausfall der Förderquote. Diese liegt in der gesamtstrategischen Ausrichtung des Bund-Länder-Programms und der Gesamtmittelbereitstellung durch Bund und Land. Der Magistrat hat sich mit Abgabe der Fördermittelanträge gegenüber dem Fördermittelgeber Land Hessen verpflichtet, die kommunalen Eigenmittel bereitzustellen. Daher ist der Magistrat verpflichtet, die geförderten Projekte fortzuführen und die Einnahmenseite im Haushalt an die tatsächlich gewährte Höhe der Fördermittel von 7.221 T€ anzupassen. Für die Stadt Frankfurt verbleiben Investitionskosten in Höhe von 13.779 T€. Diese sind aufgrund des ISEK-Beschlusses von 2020 bereits in den Haushalt 2025 eingeplant. Die geförderten Projekte sind zu einem Ende zu führen, da ansonsten die Rückzahlung der bisher abgerufenen Fördermittel erforderlich wäre. Der Magistrat strebt die Einnahme von weiteren Fördermitteln über die Programme "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" des Bundes, "Nahmobilität" des Landes Hessen und "Gemeinwesenarbeit" des Landes Hessens an. Anlage 1_Massnahmenplan (ca. 51,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6619, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 20-1

  • Vertragsabschluss der Stadt FFM im Rahmen der Ausrichtung des Deutschen Marketing Tags für die Jahre 2025 bis 2027
    M
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 96 Betreff: Vertragsabschluss der Stadt FFM im Rahmen der Ausrichtung des Deutschen Marketing Tags für die Jahre 2025 bis 2027 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 13.06.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass der Bundesverband Marketing Clubs e.V. und die Bundesverband Marketing Club Service GmbH planen, in den Jahren 2025, 2026 und 2027 den Deutschen Marketing Tag als jeweils zweitägige Veranstaltungen mit über 60 teilnehmenden Unternehmen und Agenturen in Frankfurt am Main durchzuführen. Der Deutsche Marketing Tag ist eine der wichtigsten Marketingveranstaltungen in Deutschland und bietet hochkarätige Vorträge, Workshops sowie Netzwerkmöglichkeiten für Fachleute. II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main im Zuge dessen erfolgreich um eine Kooperation im Rahmen des Deutschen Marketing Tags für die Jahre 2025 bis 2027 bemüht hat. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Ausrichtung des Deutschen Marketingtags und erhält im Gegenzug eine umfassende mediale Präsenz sowie eine Stärkung ihrer nationalen und internationalen Wahrnehmung als Wirtschafts- und Marketingstandort durch die Bundesverband Marketing Club Service GmbH. III. Es dient ebenso zur Kenntnis, dass eine Finanzierung der in Ziffer II genannten Beteiligung in Höhe von 166.666 EUR inkl. USt. p.a. in den Jahren 2025 -2027 durch die Stadt Frankfurt am Main vorgesehen ist. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsjahr 2025 im Dezernatsbudget zur Verfügung und sind im weiteren Finanzplanungszeitraum 2026 - 2028 im vorhandenen Budget des Dezernates IV in der Kontengruppe 60, 61, 67 - 69 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) vorgesehen. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt in der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing. IV. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Vertrags, der die Darstellung der Stadt Frankfurt als Gastgeber sowie die Verwendung der Mittel regelt, wird zugestimmt. V. Der Magistrat, konkret das Dezernat IV, wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Der Deutsche Marketing Tag (DMT) zählt zu den führenden Fachveranstaltungen im Bereich Marketing und Kommunikation in Deutschland. Jährlich bringt er über 60 Unternehmen, Agenturen und Experten zusammen, um innovative Strategien, Best Practices und neue Geschäftsmodelle zu diskutieren. Die Stadt Frankfurt hat sich erfolgreich um eine Kooperation im Rahmen des DMT für die Jahre 2025 bis 2027 bemüht, was ihre Rolle als bedeutender Wirtschaftsstandort weiter stärkt, die lokale Wirtschaft fördert und die Attraktivität der Stadt für Unternehmen und Investoren erhöht. Die Ausrichtung des DMT in Frankfurt bringt erhebliche Vorteile mit sich: Die Veranstaltung hat positive wirtschaftliche Effekte auf die lokale Hotel- und Gastronomiebranche sowie auf weitere Dienstleistungssektoren und trägt damit zur Stärkung der lokalen Wirtschaft bei. Gleichzeitig fördert der DMT das regionale Marketing und die Innovationskraft der Stadt. Unternehmen aus Frankfurt und der Region erhalten Zugang zu den neuesten Marketing-Trends und Technologien, während die Veranstaltung eine Plattform für Wissensaustausch und Vernetzung schafft. Diese Zusammenarbeit zwischen lokalen Unternehmen, Agenturen und Fachkräften begünstigt die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Synergien. Darüber hinaus steigert der DMT die nationale und internationale Sichtbarkeit Frankfurts als bedeutender Wirtschafts- und Veranstaltungsstandort und positioniert die Stadt als innovativen und attraktiven Ort für Unternehmen, Investoren und Fachkräfte. B. Alternativen Der Verzicht auf die Ausrichtung des Deutschen Marketing Tages in den Jahren 2025 - 2027 hätte weitreichende negative Folgen für die Stadt Frankfurt. Der Bundesverband würde die Veranstaltung stattdessen für die nächsten drei Jahre in einer anderen Großstadt austragen - Gespräche mit Hamburg und Düsseldorf haben bereits stattgefunden. Damit würde Frankfurt eine zentrale Gelegenheit verspielen, sich im nationalen wie internationalen Standortwettbewerb als innovatives, zukunftsorientiertes und veranstaltungsstarkes Wirtschaftszentrum zu positionieren. C. Lösung Im Rahmen der Ausrichtung des Deutschen Marketing Tags durch die Bundesverband Marketing Club Service GmbH wird der vorgelegte Vertrag mit der Stadt Frankfurt, vertreten durch das Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, geschlossen. D. Kosten Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich mit insgesamt je 166.666,00 EUR inkl. UST. in den Jahren 2025, 2026, 2027. Die Finanzierung wird im Rahmen des vorhandenen Budgets der gegenwärtigen Finanzplanung des Dezernats IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing - sichergestellt. Darüber hinaus entstehen der Stadt Frankfurt am Main keine weiteren finanziellen Belastungen/Verpflichtungen. Anlage _Kooperationsvertrag (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 96 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6391, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-0

  • Bebauungsplan Nr. 702 Ä3 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 3. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 97 Betreff: Bebauungsplan Nr. 702 Ä3 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 3. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4848 (M 45) Auf Antrag des Magistrats vom 13.06.2025 I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 702 Ä - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 1. Änderung in Frankfurt am Main - Innenstadt ist der Bebauungsplan Nr. 702 Ä3 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 3. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 10.04.2025 zum Aufstellungsbeschluss (Anlage 1). I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans soll gemäß dem Hochhausentwicklungsplan (HEP) das Planungsrecht für einen neuen Hochhausstandort im Süden des Geltungsbereichs geschaffen werden. Der Hochhauskomplex soll mit einem attraktiven Nutzungsmix aus Büros, Hotel, Kultur und Gastronomie zu einer Belebung des angrenzenden Stadtraums im Bankenviertel beitragen. Zudem soll die Hochhauspromenade entlang der Wallanlagen um einen wichtigen Baustein ergänzt werden. Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs soll das Planungsrecht an den Bestand angepasst werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 07.04.2025 (Anlage 2) einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Das vorgelegte Wettbewerbsergebnis "Gloria", 1. Preis, vom 11.02.2025 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.1 - III.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt innerhalb der Frankfurter Innenstadt im Süden des Bankenviertels und verfügt über eine Fläche von rund 1,1 ha. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt: im Norden von der Straße Taunustor, im Osten von der Neuen Mainzer Straße, im Süden von der Kaiserstraße und im Westen von den Wallanlagen (Gallusanlage) (siehe Anlage 1). Bestand und städtebauliche Situation Im Süden des Geltungsbereiches befindet sich das Gebäudeensemble, das unter dem Namen Kaiser-Karree bekannt ist und nun um ein Hochhaus ergänzt werden soll. Auf dem Grundstück befinden sich aktuell drei Gebäude: Bei den Liegenschaften Kaiserstraße 30 und Neue Mainzer Straße 31 handelt es sich um historische Bank- und Geschäftsgebäude aus dem Jahr 1905, die beide unter Denkmalschutz stehen. Dazwischen befindet sich an der Kreuzung Kaiserstraße 28 / Neue Mainzer Straße 29 ein moderneres Gebäude, welches nicht dem Denkmalschutz unterliegt. Die Gebäude befinden sich seit längerer Zeit im Leerstand und werden zurzeit kulturell und gastronomisch zwischengenutzt. Der mittlere und nördliche Bereich des Plangebiets ist mit einem Hochhauskomplex bebaut. Dieser besteht aus dem rund 170 m hohen Bürogebäude TaunusTurm im Norden des Geltungsbereiches. Südlich davon befindet sich das niedrigere, fast 70 m hohe Wohnhochhaus TaunusTurm Residential sowie eine niedrigere Blockrandbebauung entlang der Neuen Mainzer Straße. Von dort ist der Komplex über eine gemeinsame Tiefgaragenzufahrt erschlossen. Aufgrund der Nähe zum Willy-Brandt-Platz ist der Standort hervorragend an den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Der westliche Teil des Plangebiets umfasst die Grundstücksfreiflächen der jeweiligen Liegenschaften, die unmittelbar an die Wallanlagen anschließen, beziehungsweise in diese übergehen. Auf der Grundstücksfreifläche des Kaiser-Karree befinden sich derzeit zwei großkronige Bäume: eine ahornblättrige Platane im Süden und ein Spitzahorn im Norden der Grundstücksfreifläche. Planungsgrundlagen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) Der RPS / RegFNP 2010 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt das Plangebiet als "Gemischte Baufläche (Bestand)" dar. Der Bebauungsplan ist somit aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt. Bebauungsplan Nr. 702 Ä Der am 04.02.2003 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 702 Ä - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 1. Änderung setzt den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans als Kerngebiet (MK) im Sinne des § 7 BauNVO fest. Dieses wird gegliedert in ein Kerngebiet MK-3, das nahezu den gesamten Baublock umfasst sowie ein kleines Kerngebiet MK-2 für einen Wohnturm. Für das Kerngebiet MK-3 ist bei einer geschlossenen Bauweise im nördlichen Bereich (Grundstück des heutigen TaunusTurm) ein Hochhaus mit einer maximalen Gebäudehöhe (H max) von 135 m festgesetzt. Im südlichen Bereich, der das Kaiser-Karree erfasst, sind als Höchstmaß sechs Vollgeschosse sowie eine maximale Traufhöhe (TH max) von 20 m zulässig. Im Kerngebiet MK-2 ist eine niedrigere Hochhausbebauung mit einer maximalen Höhe (H max) von 48 m festgesetzt. Höchstens 60 % der Grundstücksfläche dürfen im Kerngebiet MK-3 gemäß der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 überbaut werden. Zudem ist der Bereich der Grundstücksfreiflächen an den Wallanlagen sowie nördlich zur Straße Taunustor als nicht überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. Für diese Flächen wurde ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Auf den Grundstücken im Kerngebiet MK-3 darf eine maximale Geschossfläche (GF) von insgesamt 63.000 qm realisiert werden. In beiden Kerngebieten sind oberhalb des 1. Obergeschosses Wohnungen allgemein zulässig. In den Erdgeschossen sind ausschließlich publikumsintensive Nutzungen (zum Beispiel Einzelhandel oder Gastronomie) vorgesehen. Auf dem Grundstück des heutigen TaunusTurm ist ab einer Höhe von 50 m mindestens ein Geschoss für eine öffentlich zugängliche kulturelle oder gastronomische Einrichtung mit einer Aussichtsmöglichkeit vorzuhalten. Im Kerngebiet MK-2 sind ab dem 6. Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Kerngebiet MK-3 ist bei einer Büronutzung oberhalb des 6. Geschosses ein Anteil von 30 % der Geschossfläche für Wohnungen vorzusehen. Dieser Wohnanteil kann ausnahmsweise auf anderen Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches, jedoch innerhalb des zentralen Stadtgebiets nachgewiesen werden. Ferner können Ausnahmen von den festgelegten Wohnanteilen sowie von der kulturellen oder gastronomischen Einrichtung mit Aussichtsmöglichkeit gewährt werden, sofern auf andere Weise die Schaffung einer Mischstruktur im jeweiligen Gebäude sichergestellt ist. Auf dem Areal des Kaiser-Karree sind die beiden Liegenschaften Kaiserstraße 30 und Neue Mainzer Straße 31 als Einzelanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, ausgewiesen. Entlang der umgebenden Straßen sieht der Bebauungsplan eine Baulinie vor, an der die geplanten Gebäude zu errichten sind. Rund um das Grundstück des heutigen TaunusTurm sowie entlang der Neuen Mainzer Straße bis zum denkmalgeschützten Gebäude sollen Arkaden geschaffen werden. Im südlichen Bereich des Plangebiets sind innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen drei Baumstandorte zum Erhalt festgesetzt. Im nördlichen Teil des Geltungsbereiches ist im Straßenraum Taunustor die Anpflanzung einer Baumreihe vorgesehen. Hochhausentwicklungsplan 2024 Der Hochhausentwicklungsplan (HEP), der 2024 fortgeschrieben wurde, sieht für den bestehenden Hochhauscluster im Bankenviertel auf dem Areal des Kaiser-Karree einen neuen Hochhausstandort vor, der durch den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 Ä erfasst wird. Der Turm, der aus einem neu zu entwickelnden Gebäude an der Kreuzung Kaiserstraße / Neue Mainzer Straße aufgehen und sich über der übrigen denkmalgeschützten Sockelbebauung entfalten soll, darf eine Höhe von maximal 195 m aufweisen. Insgesamt kann das Hochhaus bei einer Grundfläche des Regelgeschosses von etwa 1.300 qm über eine Brutto-Grundfläche von maximal 66.300 qm verfügen. Der Standort weist durch seine Lage eine hohe Bedeutung für die Belebung des öffentlichen Raumes auf und sollte entsprechend durch eine aktive Erdgeschosszone geprägt werden. Als Nutzungsmöglichkeiten werden für den Sockelbereich - also die Blockrandbebauung unterhalb des Hochhauses - insbesondere Einrichtungen für Kultur und Gastronomie vorgesehen. Die in großen Teilen denkmalgeschützte Sockelzone des künftigen Hochhauses stellt allerdings eine baukonstruktive Herausforderung dar. Ein sensibler Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäudebestand sowie dessen vollständiger Erhalt ist in diesem Zusammenhang ebenso zwingend erforderlich, wie die aus dem Stadtraum erkennbare Fortführung der vorhandenen Trauflinie entlang der Kaiserstraße. Ein Auskragen des Baukörpers oberhalb des denkmalgeschützten Sockels ist prinzipiell möglich, jedoch sollte der erforderliche Abstand zum angrenzenden Wohnhochhaus TaunusTurm Residential gewahrt bleiben. Eine mögliche Tiefgarage sollte an die vorhandene Tiefgarage des angrenzenden TaunusTurm angeschlossen und die bestehende Zufahrt hierfür genutzt werden. Zusätzliche Tiefgaragenzufahrten sind dabei auszuschließen. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Mit Fortschreibung des HEP 2024 ist das Bankenviertel als wichtigster und identitätsstiftender Hochhauscluster punktuell um einige neue Hochhausstandorte ergänzt worden. So ist auch für das Areal des Kaiser-Karre zwischen Kaiserstraße und Neuer Mainzer Straße ein neues Hochhaus vorgesehen, das über der größtenteils denkmalgeschützten Sockelbebauung mit einer Höhe von bis zu 195 m emporragen soll (siehe Anlage 2). Da das bestehende Planungsrecht für das Grundstück insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (vor allem die Gebäudehöhe und die Geschossfläche) keinen Hochhausstandort vorsieht, soll das Planungsrecht nun angepasst und mithin der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 702 Ä geändert werden. Planungsziel ist die Schaffung eines gemischt genutzten Stadtbausteins, der in das umgebende Bankenviertel ausstrahlt und zu einer Belebung über die Büroarbeitszeiten hinaus beiträgt. Dazu ist auf dem Grundstück des Kaiser-Karree ein multifunktionaler Hochhauskomplex geplant, wofür ein Kerngebiet im Sinne des § 7 BauNVO ausgewiesen werden soll: Für den 195 m hohen Turm ist ein Nutzungsmix aus Büros und Hotel vorgesehen. Die Sockelzone des Hochhauses - bestehend aus dem neu zu errichtenden Gebäude an der Kreuzung Kaiserstraße / Neue Mainzer Straße und der umgebenden denkmalgeschützten Bebauung - soll einen möglichst hohen Anteil an öffentlichkeitsaffinen Nutzungen wie Kultur und Gastronomie beherbergen. Mit einer Öffnung des Gebäudes im Erdgeschoss zu den im Westen angrenzenden Wallanlagen soll auch dieser wichtige öffentliche Raum belebt werden und letztlich eine Anbindung an die Hochhauspromenade zwischen Städtischen Bühnen und Alter Oper erfolgen. Hierbei soll eine Aufwertung der Grundstücksfreiflächen und mithin eine Verbesserung der mikroklimatischen Situation erzielt werden. Die Freiraumplanung soll gestalterisch auf die Hochhauspromenade und angrenzenden Wallanlagen Bezug nehmen. Im Sinne eines möglichst nachhaltigen Energiekonzepts soll die für den Betrieb des Hochhausstandortes Gloria erforderliche Wärmeenergie mittels Tiefengeothermie gewonnen werden. Eine Unterbringung der Tiefengeothermieanlage unter dem Hochhaus ist aufgrund des beengten Baufeldes, des Denkmalschutzes und der Dimension der für den Bau der Anlage erforderlichen Maschinen nicht realisierbar, sondern erfordert ein eigenständiges Bauwerk, das nur unterhalb der Grundstücksfreifläche umsetzbar ist. Daher ist es erforderlich, die beiden bestehenden Bäume auf diesem Grundstücksteil zu verpflanzen und die bisherige Festsetzung der Baumstandorte aus dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 702 Ä aufzugeben. Adäquate Ersatzpflanzungen (mindestens ein großkroniger Laubbaum) sind auf dem Grundstück vorgesehen und sollen planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich zur Schaffung des neuen Planungsrechts im Süden des vorliegenden Geltungsbereichs, soll das bestehende Baurecht für den Hochhauskomplex im mittleren und nördlichen Bereich, bestehend aus dem TaunusTurm und dem TaunusTurm Residential, an den heutigen Bestand angepasst und somit planungsrechtlich gesichert werden. Planungskonzept Gemäß den Vorgaben aus dem HEP 2024 ist vor Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung von Planungsrecht für den jeweiligen neuen Hochhausstandort ein Realisierungswettbewerb durchzuführen. Für den neuen Hochhausstandort Gloria auf dem Areal des Kaiser-Karree wurde ein solcher Ende 2024 / Anfang 2025 durchgeführt. In dem Verfahren, an dem zehn nationale und internationale Architekturbüros beteiligt waren, konnte sich das Büro "Henning Larsen" aus Kopenhagen (Dänemark) durchsetzen (siehe Anlage 3). Das Entwurfskonzept sieht einen gut proportionierten und gegliederten Baukörper vor, der sich in der Fassadengestaltung streng vertikal nach dem gleichen Prinzip vom Straßenniveau durchgehend bis zur Spitze des Hauses entwickelt: Das Hochhaus und das neue Sockelgebäude (Kreuzung Kaiserstraße / Neue Mainzer Straße) werden somit als Einheit wahrgenommen. Eine deutliche Akzentuierung zwischen Sockelzone in historischer Traufhöhe und dem sich darüber entwickelnden Volumen des Hochhauses wird durch die Verjüngung des Gebäudes erreicht. Das Nutzungskonzept sieht für das Hochhaus vorrangig eine Büronutzung vor, in der Verjüngungszone soll ein Boardinghouse beziehungsweise Hotel für Longstay-Aufenthalte angeordnet werden. Die Sockelbebauung, die auch die denkmalgeschützte Bebauung umfasst, beherbergt in den oberen Geschossen eine kulturelle Nutzung und auf dem Dach des Sockels soll es eine öffentliche Dachterrasse mit Bar geben. Im Erdgeschoss der denkmalgeschützten Gebäude ist eine große Markthalle mit Gastronomie sowie zwei kleinere Ladeneinheiten geplant. Die Food-Hall ist unmittelbar an die Freifläche des Grundstücks im Westen angebunden. Im Neubau an der Kreuzung Kaiserstraße / Neue Mainzer Straße befinden sich der Erschließungskern des Hochhauses (Aufzüge, Treppenhaus) sowie die zu den Straßen orientierten Eingangsbereiche / Lobbys der Nutzungen im Turm (Büro und Hotel). Der Erdgeschossgrundriss ist offen und flexibel gestaltet und schafft Übergänge vom Neubau in das Baudenkmal. Die Erschließung für den Hochhauskomplex soll über die bestehende Tiefgaragenzufahrt an der Neuen Mainzer Landstraße erfolgen. Dieser Entwurf bildet nun die Grundlage für den südlichen Bereich des Geltungsbereichs der vorliegenden Bebauungsplanänderung: So soll mit Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Kerngebiet (MK) im Sinne des § 7 BauNVO und ergänzenden Regelungen - etwa zur Erdgeschossnutzung - die beabsichtigte gemischte Nutzung des Gebäudekomplexes ermöglicht werden. Mit Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, wie den maximal zulässigen Gebäudehöhen, dem überbaubaren Grundstücksanteil (GRZ) und der insgesamt zu errichtenden Geschossfläche (GF) soll das Vorhaben in seiner Kubatur umschrieben werden. Mit Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen soll letztlich die Position der künftigen Bebauung auf dem Grundstück geregelt werden. In dem Teil des Geltungsbereichs nördlich des Kaiser-Karree, der von der Neuentwicklung unberührt bleibt, soll lediglich der Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Dieser weicht in seiner tatsächlichen Ausprägung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 702 Ä ab. So sind insbesondere die abweichenden Gebäudehöhen der beiden Hochhäuser anzupassen: Der TaunusTurm ist in seinem Bestand rund 35 m höher als festgesetzt, das Wohnhochhaus TaunusTurm Residential weist hingegen eine um circa 20 m größere Gebäudehöhe auf und entspricht in seiner Ausdehnung und Positionierung auf dem Grundstück ebenfalls nicht dem vorliegenden Planungsrecht. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,3 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 607 KB) Anlage 3_Wettbewerb (ca. 3,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2002, M 233 Vortrag des Magistrats vom 19.04.2024, M 45 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 97 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Die Vorlage M 97 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 97 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass erst eine Entscheidung zur Verpflanzung und/oder Fällung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans stattfindet, nachdem der Stadtverordnetenversammlung ein Gutachten vorgelegt wurde, dass die Geothermie an diesem Standort problemlos durchgeführt werden kann. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 97 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass erst eine Entscheidung zur Verpflanzung und/oder Fällung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans stattfindet, nachdem der Stadtverordnetenversammlung ein Gutachten vorgelegt wurde, dass die Geothermie an diesem Standort problemlos durchgeführt werden kann. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 97 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6392, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2025 und Entwurf des Nachtrags zum Investitionsprogramm 2024-2027 sowie Fortschreibung der Finanzplanung gem. § 101, Absatz 5 HGO
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    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 98 Betreff: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2025 und Entwurf des Nachtrags zum Investitionsprogramm 2024-2027 sowie Fortschreibung der Finanzplanung gem. § 101, Absatz 5 HGO Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (M 21) Auf Antrag des Magistrats vom 13.06.2025 Antrag 1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, I. den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu beraten und die Haushaltssatzung zu erlassen, II. den Entwurf des Nachtrags zum Ergebnishaushalt 2024-2027 gemäß Anlage 2 und 2a, den Entwurf des Nachtrags zum Finanzhaushalt 2024-2027 gemäß Anlage 3 und 3a sowie die Änderungen zum Investitionsprogramm 2024-2027 gemäß Anlage 4, die planerisch dem Finanzhaushalt zugunde liegen, zu beraten und zu beschließen. Die Nachtragspositionen zum Ergebnishaushalt gem. Anlage 2 und 2a sind finanzrelevant, so dass diese im Finanzhaushalt in gleicher Höhe den Saldo aus Verwaltungstätigkeit verändern. 2. Der Jahresabschluss 2024 wurde am 25.04.2025 (MB 464/2025) durch den Magistrat aufgestellt. Vor dem Hintergrund wird zugestimmt, dass die IST-Werte zum 31.12.2024 als Basis der Nachtragsplanung herangezogen werden. 3. Die in den Produktgruppen 21.01, 21.16, 30.04 und 36.01 der Anlage 2 veranschlagten Mittel sind zweckgebunden zur gezielten Förderung des Tourismus. Sie sind gegenseitig deckungsfähig. Es wird zugestimmt, dass die bisherige Begrenzung auf den tatsächlichen Überschuss (Erträge aus dem Tourismusbeitrag abzgl. der für die Erhebung notwendigen Aufwendungen für Personal und Sachmittel) mit dem Nachtrag 2025 entfällt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass in der Anlage 3 nicht die Mittelabflüsse in den einzelnen Jahren, sondern nur die noch nicht im bisherigen Investitionsprogramm enthaltenen Mittel dargestellt sind. In der Anlage 4 sind die einzelnen investitven Projekte des Nachtrags einschließlich der bereits im Investitionsprogramm 2024-2027 enthaltenen Beträge abgebildet. 5. Es dient zur Kenntnis, dass die Nachtragshaushaltssatzung aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigungsbedürftig ist. Der Magistrat wird beauftragt, die Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und nach Eingang der Genehmigung die Nachtragshaushaltssatzung bekannt zu machen. 6. Die nach § 101 Abs. 5 HGO für die Jahre 2025 bis 2028 auf Basis der Ziffern 1-3 dieser Vorlage fortgeschriebene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2025 - 2028 (Anlagen 5 und 6) wird beschlossen. Die in der Anlage 5 ausgewiesene Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und der daraus resultierenden geplanten Jahresergebnisse wurde dem fortgeschriebenen Finanzhaushalt (Anlage 6) zu Grunde gelegt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm dem mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 inkl. Nachtrag 2025 beschlossenen Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 entspricht. Insbesondere sind die geplanten Gesamtkosten unverändert. Es wurden keine Investitionsmaßnahmen gestrichen oder hinzugefügt. Einschätzungen der Investitionsbedarfe für die Planjahre 2028 bis 2029 ff. wurden den aktuellen Sachständen entsprechend vorgenommen. 8. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Aufstellung des Haushaltes 2026/2027 und der mittelfristigen Finanzplanung 2026 -2029 die Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2025 sowie der Fortschreibung 2025 zu berücksichtigen. Begründung: Im Ergebnishaushalt werden mit dem Nachtrag 2025 für 2025-2027 zusätzlich finanzrelevante Auszahlungen resultierend aus der KFA-Neubewertung (2025: 125,53 Mio. €, 2026: 73,80 Mio. €, 2027: 78,49 Mio. €), der Zuschusserhöhung an die Städtische Bühnen Frankfurt GmbH (2025: 5,68 Mio. €), der Mittelverwendung des Tourismusbeitrags für geschäftliche Übernachtungen in Höhe von 15,26 Mio. € (2025: 5,15 Mio. €, 2026: 5,21 Mio. €, 2027: 4,90 Mio. €) veranschlagt. Dem gegenüber steht eine Reduzierung der Zinsbelastungen für 2025 - 2027 von kumuliert 115,06 Mio. €, einerseits aus den übertragenen Kreditermächtigungen 2022 und 2023, die mit der Rechtskraft des Haushaltes 2024/2025 verfallen, der Berechnung auf Basis des Schuldenstandes aus investiver Kreditaufnahme (ohne Kreditähnliche Rechtsschäfte) zum 31.12.2024 (2,71 Mrd. €) sowie aus planerischen Kreditneuaufnahmen für weitere Investitionsmaßnahmen. Im Finanzhaushalt werden ferner mit dem Nachtrag für Investitionsmaßnahmen zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 465,70 Mio. € (kumuliert 2025 - 2027) veranschlagt. Eine entsprechende Erhöhung der Kreditaufnahme ist in Höhe von 190,00 Mio. € (2025), 265,00 Mio. € (2026) und 239,00 Mio. € (2027) eingeplant. Die übertragenen Kreditermächtigungen aus 2022 und 2023 erlöschen mit Rechtskraft des Haushaltes 2024/2025. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen aus der planerischen Kreditneuaufnahme ab 2025 reduzieren sich saldiert die Tilgungsleistungen um 64,00 Mio. € (2025-2027). Die Fortschreibung der Finanzplanung 2025-2028 basiert auf dem Jahresabschluss 2024, der Haushaltsplanung 2024/2025 inkl. Nachtrag 2025. Sie berücksichtigt insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuer inkl. Umlagen, die Entwicklung der Transferleistungen, die Personalkostensteigerung gerechnet auf den Stellenplan 2024/2025 sowie die Entwicklung der Zinsbelastung. Im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 sind kumulierte Fehlbeträge im Ergebnishaushalt in Höhe von 212,53 Mio. € planerisch abgebildet. Diese Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2025 bis 2028 werden der ordentlichen Rücklage (Stand der Rücklage zum 31.12.2024: 1,10 Mrd. €) entnommen. Zur Finanzierung der in der Finanzplanung 2025-2028 ausgewiesenen Investitionsmittelbedarfe in Höhe von 3,60 Mrd. € sind vorrangig die Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit für die Jahre 2025-2028 (1,15 Mrd. €) heranzuziehen. Zudem wird die Aufnahme von Krediten in Höhe von kumuliert 3,46 Mrd. € erforderlich. Unter Anrechnung der planmäßigen Tilgung (962,00 Mio. €) ergäbe sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 2,50 Mrd. € und unter Berücksichtigung des Schuldenstandes aus investiver Kreditaufnahme (ohne Kreditähnliche Rechtsschäfte) zum 31.12.2024 (2,71 Mrd. €) ein Anstieg bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 5,21 Mrd. €. Anlage 1_Nachtragssatzung_2025 (ca. 374 KB) Anlage 2a_Nachtrag_ErgHH_Zusammenfassung (ca. 41 KB) Anlage 2_Nachtrag_ErgebHH (ca. 122 KB) Anlage 3a_Nachtrag_FinHH_Zusammenfassung (ca. 136 KB) Anlage 3_Nachtrag_FinHH (ca. 142 KB) Anlage 4_Nachtrag_IPG_2024-2027 (ca. 1 MB) Anlage 5_Fortschreibung_ErgebHH (ca. 313 KB) Anlage 6_Fortschreibung_FinHH (ca. 237 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5, 6, 7, 8, 12 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und Stadv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 98 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE gegen Linke (= Ablehnung); CDU, SPD, BFF und FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6393, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-12

  • Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 99 Betreff: Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5700 (M 2) Auf Antrag des Magistrats vom 13.06.2025 1. Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes an der Erneuerung des Bauwerks über die Mörfelder Landstraße. 2. Für die Umsetzung der Maßnahme werden über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5183 (M 91/2024), hinaus zusätzliche, im Haushalt vorgesehene Investitionsmittel in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001993 "Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße" in Höhe von 27.177 T€ brutto bewilligt und freigegeben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Finanzierungsgrundlage eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG abzuschließen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm Mittel für das genannte Bauvorhaben in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001993 "Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße", in Höhe von 29.765 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 2.588 T€ bewilligt und zum 31.03.2025 rd. 2.018 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind (M 91/2024) b) es sich hierbei um eine Maßnahme nach § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) mit der Kostenfolge nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 EKrG handelt - Änderung an einer Überführung auf beidseitiges Verlangen hin. Die Stadt Frankfurt am Main hat hierbei - vereinfacht dargestellt - die Kosten der Straßenbahn- und Straßenanlagen und die Mehrkosten für die von ihr geforderte Aufweitung der EÜ gegenüber einem 1:1-Ersatz - einschließlich zusätzlicher Erhaltungs- und Betriebskosten - zu tragen. c) die Baumaßnahme nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) förderfähig ist. Es wird von einer Förderung in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten bzw. rd. 6.140 T€ ausgegangen. Allerdings wird nach Rücksprache mit Hessen Mobil der Förderbescheid evtl. erst in einigen Jahren erteilt werden können, je nach Haushaltslage. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid. d) die vorhandenen, überplanten Verkehrsflächen einen Restbuchwert von rd. 11.261,00 € (Stand 31.12.2024) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht, e) die Finanzierung der Jahresfolgekosten von rd. 1.094 T€ zukünftige Haushalte belastet; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 205 T€ gegenüber, f) ebenfalls ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird; deren Höhe derzeit geprüft wird; eine Zusage über die Förderfähigkeit der Maßnahme liegt noch nicht vor, g) Baurecht über ein bereits laufendes Planfeststellungsverfahren - Antragsteller: Amt 66 - geschaffen wird, h) im Rahmen der sich aus den "Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz" ergebenden Duldungspflicht zusätzlich zu Verkehrsflächen städtische Flurstücke vom Vorhaben bauzeitlich in Anspruch genommen und/oder mit Grunddienstbarkeiten belastet werden. Dies betrifft Gemarkung 0484, Flur 549, Flurstück 2/42. Diese Inanspruchnahme ist auch Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens. i) Gesamtkosten der Maßnahme aktuell auf 78.534 T€ geschätzt werden. Dabei wird insgesamt von einer Förderung in Höhe von 17.750 T€ ausgegangen. Die Jahresfolgekosten, bezogen auf die Gesamtkosten, kalkulieren sich auf 3.124 T€. Diesen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 592 T€ gegenüber. j) in den Gesamtkosten auch ein Ablösebetrag an die DB InfraGO AG für die künftige Bauunterhaltung enthalten sein wird. Diese Aufwendungen sind nicht aktivierungsfähig und werden voraussichtlich 2028 aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sein. k) der Magistrat zu gegebener Zeit eine weitere Vorlage zur ergänzenden Budgetfreigabe zur Beschlussfassung vorlegen wird, um eine vertragliche Ergänzung zur Kreuzungsvereinbarung zu ermöglichen. Begründung: A. Zielsetzung Die Erneuerung des Bauwerks über die Mörfelder Landstraße ist ein verkehrs- und stadtentwicklungspolitisch bedeutendes Infrastrukturprojekt, das maßgeblich zur langfristigen Sicherung und Verbesserung der Mobilität in Frankfurt beiträgt. Die Maßnahme wird durch die Deutsche Bahn im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes umgesetzt. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet und zugleich berechtigt, eigene Bedarfe einzubringen. Im Sinne einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung hat die Stadt Frankfurt diese Möglichkeit genutzt, um verkehrliche, städtebauliche und gestalterische Anforderungen an die Maßnahme anzumelden - insbesondere die Aufweitung der Straßenflächen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie zur Verbesserung der Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden. Die ursprünglich erstellte Vorplanung musste aufgrund geänderter Rahmenbedingungen überarbeitet werden. Diese notwendigen Planungsanpassungen führten zu einer Erhöhung der Gesamtkosten. Dennoch ist die Realisierung der Maßnahme dringend geboten, um die verkehrliche Infrastruktur nachhaltig zu stärken, mögliche Folgekosten bei Nichterfüllung der gesetzlichen Mitwirkungspflicht zu vermeiden und die Stadt aktiv an der Gestaltung dieses wichtigen Verkehrsknotenpunkts zu beteiligen. Die Freigabe der im Haushalt bereits eingeplanten zusätzlichen rd. 27 Mio. Euro ist daher ein notwendiger und verantwortungsvoller Schritt zur Sicherung der Mitfinanzierung und zur Wahrnehmung kommunaler Interessen im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsrechts. B. Alternativen Da es sich bei dem Vorhaben um die Änderung bestehender Anlagen - den notwendigen Ausbau der K 816 an Ort und Stelle und die Ertüchtigung der bestehenden Eisenbahnüberführung mit vorgegebener Gleislage - handelt, sind keine anderen räumlichen Alternativen vorhanden. Es wurden Varianten bzgl. der Konstruktion der DB-Brücke sowie zur Örtlichkeit für die Vorfertigung der DB-Brücke untersucht und vorliegende Variante als wirtschaftlichste identifiziert. Eine weitere mögliche, nicht geprüfte Alternative wäre eventuell die Beibehaltung des jetzigen Zustandes. Diese Alternative würde jedoch den Anforderungen des ÖPNV, MIV und Fuß- und Radverkehr nicht gerecht. C. Lösung Die Verkehrssicherheit in der Mörfelder Landstraße (K 816) zwischen der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße wird verbessert. Der bestehende Engpass von minimal 12 m Breite des Verkehrsraums, der eine Vermischung der Verkehrsteilnehmer - Straßenbahn, Kfz, Radfahrende, zu Fuß Gehende - bedingt und nur auf der Nordseite einen Gehweg zulässt, wird beseitigt. Die Straßenbahngleise erhalten einen eigenen Gleiskörper, beidseitig werden Geh- und Radwege gebaut. Außerhalb des Planungsabschnittes ist in der Mörfelder Landstraße bereits eine getrennte Führung der Verkehrsarten vorhanden, wobei die Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau verlaufen und mittels Markierung gekennzeichnet sind. Dies ist nur in einem Gemeinschaftsprojekt mit der DB InfraGO AG zu verwirklichen, da diese, um die Aufweitung des Straßenquerschnittes zu ermöglichen, eine neue Brücke mit deutlich größerer Spannweite bauen muss. Die dafür notwendigen Sperrpausen für die Bahnstrecke stehen fest und sind beantragt. Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 29.01.2009, § 5360 (M 228), erfolgte der Vorplanungsbeschluss, der Grundlage für die weiterführende Planung war. Im Jahr 2015 wurde durch den Magistrat beschlossen, die Umsetzung des Projekts auf 2025 zu verschieben. Für den Bau der Brücke war vorgesehen, ein seitlich der Bahnlinie vorhandenes städtisches Grundstück zur Montage des Bauwerks zu nutzen. Dieses ist inzwischen dauerhaft durch Wohngebäude beansprucht. In der Folge musste der Bauablauf neu untersucht und die Planung an das aktuell geltende Regelwerk angepasst werden, was in der Vorlage M 91/2024 näher erläutert ist. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung und Vergrößerung der Spannweite der Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Mörfelder Landstraße, Strecke 3650 Frankfurt(M) - Stadion-Frankfurt(M) Süd, sowie die Aufweitung und Absenkung (unter der EÜ) der Mörfelder Landstraße bei einer Umbaulänge von rd. 250 m. Der Ausbau beginnt südwestlich in Höhe der Einmündung der Breslauer Straße in die Mörfelder Landstraße und endet nordöstlich in Höhe des Hauses Mörfelder Landstraße 161. Die EÜ wird von der DB InfraGO AG gebaut, ebenso wie Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke, weswegen hier nicht näher darauf eingegangen wird. Es handelt sich um eine einfeldrige Stabbogenbrücke. Aufgrund der größeren Spannweite (von 16,20 m im Bestand auf 62,40 m), der größeren Tragfähigkeit sowie der Auslegung nach heutigem Regelwerk wird die EÜ einen höheren Aufbau haben als die alte, weswegen die Mörfelder Landstraße bis zu 80 cm abgesenkt werden muss. Eine Ablösezahlung an die DB InfraGO AG für die Erhaltungs- und Betriebskosten der größeren Spannweite wird gemäß EKrG fällig. Die Mörfelder Landstraße soll von an ihrer engsten Stelle 12,00 m auf insgesamt bis zu ca. 31 m verbreitert werden. Dies wird erforderlich, um den vorhandenen Engpass im Straßenverlauf zu beseitigen und die geplante Entflechtung der Verkehrsarten, die rechts und links des Projektgebietes im Bestand bereits vorhanden ist, zu erreichen mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Straßenbahngleise erhalten einen eigenen Gleiskörper, beidseitig werden Geh- und Radwege gebaut. Die Breiten sind grundsätzlich wie folgt: · Gehweg ≥ 2,50 m · Radweg (inkl. seitlichem Sicherheitsraum) 3,05 m · Fahrbahn (MIV) 3,50 m · eigener Gleiskörper Straßenbahn ≥ 7,50 m · Fahrbahn (MIV) 3,50 m · Radweg (inkl. seitlichen Sicherheitsraum) 3,05 m · Gehweg ≥ 2,50 m · Verkehrsraumbreite ≥ 25,60 m Die Fahrbahnbreite wurde gegenüber dem Vorplanungsbeschluss auf Forderung der Branddirektion auf 3,50 m je Fahrtrichtung erhöht. Östlich der Einmündung Breslauer Straße weiten sich die beiden Fahrbahnen auf zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung auf. In diesem Bereich ist - wie im Bestand - eine Wendemöglichkeit vom stadteinwärts führenden Fahrstreifen auf den stadtauswärtsführenden Fahrstreifen (sogenannter U-Turn) vorgesehen. In diesem Bereich wird es auch weiterhin eine signalisierte Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende geben. Aufgrund der Zwangspunkte aus vorhandenen Grundstückszufahrten und der Begrenzung der Längsneigung der Straßenbahntrasse auf 4 % müssen die Fahrstreifen, die Straßenbahngleise und die Geh- und Radwege in Teilbereichen auf einem unterschiedlichen Höhenniveau geführt werden. Der Höhenversatz wird durch Stützwände mit aufgesetztem Geländer gesichert. Beidseitig der Stützwände ist ein Sicherheitsraum von 0,50 m eingeplant, der ggf. mit dem seitlichen Sicherheitsraum des Radwegs von 0,75 m überlappt. Die kleinste lichte Höhe unter der EÜ beträgt 4,50 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die Planung ist barrierefrei. Alle Grundstückszufahrten bleiben erhalten. Unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsentwicklung wird der Fahrbahnoberbau auf die Belastungsklasse Bk 10 ausgelegt. Der Aufbau der Gehwege erfolgt in Pflaster-, der der Radwege in Asphaltbauweise. Der Gleiskörper wird mit Asphaltoberbau und Rillenschienen auf Betonschwellen ausgeführt. Er geht, als Besonderer Bahnkörper, nach Fertigstellung in das Eigentum der VGF über. Das anfallende Oberflächenwasser wird einem Regenrückhaltebecken und von dort gedrosselt dem städtischen Kanal zugeführt. Als Zusammenhangsmaßnahmen müssen Leitungen umgelegt, die Beleuchtung erneuert, Oberleitungsmaste umgebaut und Lichtsignalanlagen versetzt werden. Die notwendigen Baumfällungen sind in der Vorlage M 2/2025 beschrieben. Für den Brückenbau wird das dem Amt 67 (Grünflächenamt) zugeordnete Flurstück 2/42, Gemarkung 0484, Flur 549, im Rahmen der Duldungspflicht für die Rückverankerung der Baugrube in Anspruch genommen. Weiterhin muss für das Regenrückhaltebecken Grunderwerb von privat getätigt werden. Da aus unterschiedlichen Gründen (Tieferlegung der Trasse, schwebende Lasten, Baustellenverkehr) die Straßenbahn im Kreuzungsbereich nicht fahren kann, wird im Bereich der Haltestelle Breslauer Straße eine Weichenverbindung eingebaut, so dass die Straßenbahn wenden kann und der Schienenersatzverkehr nach dem Einbau der Weichenverbindung entfällt. Wegen der fehlenden Montagefläche in direkter Nähe der endgültigen Lage muss der Stahlüberbau der DB-Brücke auf dem Parkplatz Louisa, in rund 800 Meter Entfernung in westlicher Richtung im Bereich des Kreisels, gefertigt und von dort über die Mörfelder Landstraße zur Endlage transportiert werden. Dafür müssen die Straßenbahnhaltestellen Beuthener Straße und Breslauer Straße, Oberleitungsmaste sowie Straßenbeschilderung provisorisch demontiert und die Straßenbahntrasse temporär geschützt werden. Die Gesamtmaßnahme ist mit einer Bauzeit von ca. 52 Monaten geplant. Ab Mai 2025 werden Leitungen umgelegt. Anschließend wird im ersten Bauabschnitt, für den die DB InfraGO AG verantwortlich ist, von Anfang 2026 bis Ende 2027 die neue EÜ gebaut, damit der notwendige Platzbedarf für den Ausbau der Mörfelder Landstraße zwischen Breslauer Straße und Oppenheimer Landstraße vorhanden ist. Da hierfür mehrere Sperrpausen der Bahnstrecke notwendig sind, ist der erste Bauabschnitt mit den vorlaufenden Leitungsarbeiten terminlich nicht flexibel. Nach Aussage der DB InfraGO AG könnten in den nächsten ca. zehn Jahren wegen anderer Bauprojekte keine Sperrpausen genehmigt werden, falls die Sperrpausen 2026/2027 nicht genutzt würden. Das Vorhaben muss folglich jetzt umgesetzt werden, ansonsten frühestens in den späten 30er Jahren. Nach dem Bau der Brücke erfolgt im zweiten Bauabschnitt, für den die Stadt Frankfurt am Main verantwortlich ist, der Ausbau der Mörfelder Landstraße einschließlich der erforderlichen Verlegungen/Anpassungen der bestehenden Versorgungsleitungen, wofür 15 Monate veranschlagt sind. Mit einem Nachlauf von ca. zwei Monaten werden die Begrünung hergestellt und die Baustelle geräumt. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) plant den grundhaften Ausbau der Straßenbahntrasse zwischen dem Riedhofkreisel/Kreuzung Stresemannallee und der Haltestelle Breslauer Straße einschließlich dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen und der Erneuerung der Fahrleitungsanlage. Diese Maßnahmen werden in gegenseitiger Abstimmung direkt nach Fertigstellung des Ersatzneubaues der Eisenbahnüberführung starten, um die Projekte optimal zu verzahnen. Die Planungen sind aufeinander abgestimmt. Zeitgleich mit diesem Projekt plant die Stadtentwässerung umfangreiche Maßnahmen in Sachsenhausen. Dies ist ebenfalls zeitlich aufeinander abgestimmt. D - Kosten Die für die termingerechte Mitfinanzierung benötigen Mittel betragen 27.177 T€ brutto. Nachrichtlich: Gemäß § 14 Abs. 4 des Infrastrukturnutzungsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH vom 28.11.2023 trägt die Stadt (= das Projekt) die Kosten der Straßenbahnanlagen, da es sich um eine Maßnahme nach Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt, und die VGF nicht selbst Kreuzungsbeteiligte ist, da es im Bestand keinen Besonderen Bahnkörper (= abgegrenzte Gleisanlage) gibt. Weiterhin trägt gemäß § 14 Abs. 5 dieses Vertrages die Stadt (= das Projekt) die Kosten des Schienenersatzverkehrs. Beim EKrG sind gemäß der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung Leistungen zu den Baukosten zuzurechnen, die ansonsten Baunebenkosten sind, z. B. Kampfmittelsondierung, Gutachten, Grunderwerbsnebenkosten, Bauwerksakte. Die "Zahlungen an DB InfraGO AG" beinhalten sowohl Baukosten als auch Baunebenkosten (beim EKrG "Verwaltungskosten" genannt). Da die Verlängerung der DB-Brücke gegenüber dem Bestand notwendige Voraussetzung ist, um die Straße verbreitern und einen Besonderen Bahnkörper für die Straßenbahn herstellen zu können, werden die Zahlungen an die DB InfraGO AG als Anschaffungs- und Herstellkosten der Verkehrsanlagen Straße/Geh-/Radweg aktiviert. Weiterhin wird der Investitionskostenzuschuss an die VGF für die Maßnahmen an der Straßenbahntrasse als Anschaffungs- und Herstellkosten der Verkehrsanlagen Straße/Geh-/Radweg aktiviert. Bei der Berechnung der Jahresfolgekosten bleiben alle Kosten unberücksichtigt, die keine dauerhaft im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main vorhandene bauliche Anlage betreffen, also z. B. die Zahlung an die DB, die VGF-Trasse, Kampfmittelsondierungen, Leitungsumlegungen. Aus diesem Grund unterscheidet sich die Berechnungsgrundlage der Jahresfolgekosten sehr stark von der Berechnungsgrundlage der Abschreibungen. Die Folgemehrkosten für die längere Brücke werden der DB InfraGO AG über den Ablösebetrag vergütet. Aufgrund der feststehenden Sperrpausen muss die Kreuzungsvereinbarung im Juli/August 2025 unterschrieben werden. Der Magistrat darf eine Kreuzungsvereinbarung erst nach Genehmigung der zugehörigen Bau- und Finanzierungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung unterschreiben. Vor dem Hintergrund dieser zeitlichen Abhängigkeiten sind noch viele Kosten geschätzt und nicht ermittelt. Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main an den Gesamtkosten wird vorläufig mit 80 % angenommen. Risiken bezüglich der Gesamtkosten des Projektes Die Entwurfsplanung ist für untergeordnete Bereiche noch nicht abgeschlossen; viele Kosten sind geschätzt. Die Kreuzungsvereinbarung ist deswegen noch nicht erstellt, sodass weder der Kostenteilungsschlüssel zwischen der Stadt und der DB InfraGO AG noch die Höhe der Ablösezahlung von der Stadt an die DB InfraGO AG feststehen. Für die Verkehrsanlagen liegt noch keine Ausführungsplanung vor. Es liegt noch kein Baurecht vor. Somit besteht ein Terminrisiko, das allerdings als gering eingeschätzt wird. Sollte das Baurecht nicht rechtzeitig für die Brückenbaumaßnahmen vorliegen, muss das Vorhaben um viele Jahre verschoben werden. Angesichts des fast weltweiten Sanierungsrückstandes bei Brücken übersteigt seit einiger Zeit und noch für viele Jahre das Angebot an Brückenprojekten die Nachfrage durch die Bauindustrie. Angesichts dieser Situation ist ein Konjunkturzuschlag in Höhe von 5 % auf die Baukosten der Brücke, also rd. 2,4 Mio Euro netto (Bauherr ist die DB InfraGO AG), berücksichtigt. Da der zweite Bauabschnitt erst 2028 beginnen kann, beinhalten die Kosten hierfür zusätzlich einen Zuschlag für die Preissteigerung bis dahin, somit einen Inflations- und Konjunkturzuschlag in Höhe von 10 % oder rd. 1,5 Mio. Euro brutto. 1. Investitionsbedarf 27.177.000,00 € Kostenübersicht Titel Betrag (brutto) Investitionskosten 27.177.000,00 € I Zahlungen an DB InfraGO AG (z. B. für Mehrlänge Brücke) 24.777.000,00 € II Schienenersatzverkehr 2.400.000,00 € 2. Finanzbedarfszeitraum 2025 (ab 04/2025) 440.000,00 € 2026 7.846.000,00 € 2027 18.891.000,00 € Summe 27.177.000,00 € 3. Folgeinvestitionen -keine- 4. Jahresfolgekosten a) persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten 27.562,98 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75 %/ 2 x 21.037.000 € (27.177.000,00 € - 6.140.000 €) = 184.073,75 € Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2024-2025 vom 17.01.2023 2. Abschreibung (jährlich) 882.314,71 € Summe Jahresfolgekosten 1.093.951,44 € Summe Jahresfolgekosten gerundet 1.094.000,00 € 5. Jahreserträge Auflösung aus Sonderposten (6.140.000 €/30 Jahre) 204.666,67 € 6. Leistungen Dritter Zuwendungen aus MobFöG vsl. rd. 6.140.000,00 € Sonstiges · Es wird ein ergänzender Förderantrag beim Bund nach § 17 EKrG zur Förderung des Baus oder des Ausbaus kommunaler Radwege gestellt. Dieses Förderprogramm fördert auch Ablösebeträge. Da noch offen ist, ob in diesem Programm ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden die Einnahmen jedoch in dieser Vorlage nicht angesetzt. · Es werden ggf. Stellplatzablösemittel in noch nicht bekannter Höhe verwendet. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - entfällt - Anlage 1_Uebersichtslageplan (ca. 1,6 MB) Anlage 2_Lageplan (ca. 1,6 MB) Anlage 3_Querprofil-exemplarisch (ca. 668 KB) Anlage 4_Ansicht_EUE_von_Osten (ca. 485 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.09.2025, OF 1523/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2008, M 228 Vortrag des Magistrats vom 01.07.2024, M 91 Vortrag des Magistrats vom 06.01.2025, M 2 Anregung vom 05.09.2025, OA 571 Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 61 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Die Vorlage M 99 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 571 2025 1. Der Vorlage M 99 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1523/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6394, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 66-2

  • Invasive Gänsepopulationen in Frankfurt endlich nachhaltig eindämmen
    NR
    13.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2025, NR 1283 Betreff: Invasive Gänsepopulationen in Frankfurt endlich nachhaltig eindämmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, die invasiven Gänsepopulationen im Frankfurter Stadtgebiet nachhaltig und im Rahmen der tierschutzrechtlichen Möglichkeiten einzudämmen und die Erholungsorte der Frankfurter Bürger, hier insbesondere Schwimmbäder und Parkanlagen, zu schützen. Gleiches gilt für landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie z. B. die Kräuterfelder im Stadtteil Oberrad. Hierbei ist die gesamte Bandbreite aller möglichen Maßnahmen auszuschöpfen, wo nötig auch eine letale Vergrämung. , Begründung: Die invasiven Arten Nilgans und Kanadagans sind mittlerweile in sämtlichen Stadtteilen von Frankfurt zu finden. Sie dominieren gemeinsam mit der einheimischen Grauganspopulation die öffentlichen Erholungsorte, darunter Parkanlagen, Freibäder sowie das Mainufer. Dabei verdrängen sie durch ihr aggressives Revierverhalten einheimische Wasservögel, wie z. B. Enten oder Blesshühner. Die aktuellen Zahlen der jeweiligen Populationen und das Urteil des Nabu-Experten Martin Rümmler rufen nach einer dringlichen und tatsächlich nachhaltigen Problembekämpfung. So sind es aktuell um etwa 5.000 bis 7.500 zugewanderte Gänse, die prognostizierte Entwicklung ist laut dem Experten steigend (siehe Artikel "Invasion der Gänse", FNP vom 31.05.2025) Bedenklich ist das bislang inkonsequente Vorgehen der Stadt hinsichtlich dieser Problematik, nicht nur aus Sicht des Artenschutzes, sondern auch aus gesundheitlicher Perspektive. Denn der Kot der Gänse senkt nicht nur die Attraktivität der Stadt, sondern wird auch zum bakteriellen Risiko, selbst wenn dieses gering zu sein scheint. Dies gilt vor allem für Liegewiesen sowie Freibäder, wobei Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet sind und daher maximal geschützt werden müssen. Dem Magistrat ist die Dringlichkeit dieses Themas bereits seit dem Jahr 2017 bekannt. Nachdem sowohl aus den Ortsbeiräten als auch aus der Stadtverordnetenversammlung heraus mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht wurde, rief man damals einen "Runden Tisch Nilgans" ins Leben. Dieser sollte seit dem 09. Oktober 2017 an einer Lösung zur Eindämmung der invasiven Gänsearten arbeiten (siehe Magistratsbericht B 425 vom 22.12.2017). Doch ganz offensichtlich ist das Projekt weitestgehend ins Leere gelaufen bzw. nicht mit der erforderlichen Konsequenz umgesetzt worden, so dass die Nilgans und verwandte Arten sich seitdem weiter unbehelligt in Frankfurt ausbreiten konnten. Es kann jedoch keinesfalls im Interesse der Stadt Frankfurt sowie der politisch Verantwortlichen liegen, das Problem so weit eskalieren zu lassen, bis in unserer Stadt Maßnahmen ergriffen werden müssen, zu welchen die Niederlande bereits im Jahr 2014 greifen mussten, als eine beträchtliche Anzahl der Tiere mit Kohlendioxid getötet wurde, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden einzudämmen. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 425 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1283 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 1283 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6588, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 79-2

  • Verkehrssituation in der Karl-Ritscher-Anlage
    OFOB 3
    13.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2025, OF 616/12 Betreff: Verkehrssituation in der Karl-Ritscher-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu schreiben mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Einfahrtsbereich der Karl-Rischer-Anlage ist eine Sperrfläche durch Schraffierung auf der Straße aufzubringen, um eindeutig für parkende Fahrzeuge zu signalisieren, dass im Einfahrtskurvenbereich weder ein Halten noch ein Parken zulässig ist. Ferner ist ab ca. der Karl-Rischer-Anlage 1-3 in Verlängerung des weißen Strichs auf der linken Seite entweder ein Verkehrszeichen 283 StVO mit Pfeil Richtung Max-Holder-Straße (gegebenenfalls zeitlich wochentags beschränkt) oder ebenfalls eine Sperrfläche durch Schraffierung rechtsseitig bis Max-Holder-Straße aufzutragen (s. Fotos) oder eine andere Lösung zu finden, die eine Anlieferung möglich macht. Begründung: Die Karl-Rischer-Anlage ist eine schmale Verbindungsstraße zwischen der Heinrich-Lanz-Allee und der Max-Holder-Straße. Da inzwischen beidseitig geparkt wird, ist es andienenden Lastkraftwagen für die Gewerbebetriebe in Hausnummer 1-3 oder 5 oftmals nicht möglich die Grundstückseinfahrten anzudienen oder gefahrenlos auszufahren, da der Einschlagwinkel der LKW' s mehr Platz benötigt. Fotos: privat Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 616/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim: Parkplatz und Mobilitätsstation am Haltepunkt der Regionaltangente West „Dunantring“
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 929 Betreff: Sossenheim: Parkplatz und Mobilitätsstation am Haltepunkt der Regionaltangente West "Dunantring" In Sossenheim bietet Mikromobilität, insbesondere als Zu- und Abbringerverkehr am Bahnhof, eine große Chance. Aus diesem Grund wurde bereits Ende 2024 im Sossenheimer Weg eine Mobilitätsstation mit dem Ziel errichtet, Angebote von E-Scootern und Bikesharing zu bündeln. Noch in diesem Jahr soll es ein Verteilungsverfahren für Carsharing-Stellplätze im Frankfurter Westen geben. Sofern ein Anbieter sich darum bewirbt, sind zwei Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge an diesem Standort geplant. Die traffiQ strebt an, in den kommenden Jahren im gesamten Stadtgebiet bedarfsgerecht Mobilitätsstationen mit E-Scooter-, Bike- und Carsharing - im Zusammenhang mit dem Verteilungsverfahren für Carsharing der Stadtverwaltung - zu errichten. Bis Ende 2029 sollen die Lücken nach der ersten Einführung geschlossen werden. Für die Bewertung eines künftigen "Park+Ride"-Standorts wären sowohl eine Untersuchung der Nachfragepotentiale als auch eine Eignungsprüfung des Standorts (unter anderem hinsichtlich der Attraktivität und rechtlicher Rahmenbedingungen) vorzunehmen. Ein Auftrag hierfür liegt bislang nicht vor. Perspektivisch lässt sich zum Thema "Park+Ride" bereits Folgendes festhalten: Aus verkehrlicher Sicht gewinnt der schienengebundene öffentliche Verkehr in Sossenheim durch den Neu- beziehungsweise den Umbau der Haltepunkte im Rahmen der Regionaltangente West (RTW) deutlich an Attraktivität. Als Tangentiallinie, die über keine direkte Anbindung der Frankfurter Innenstadt verfügt, handelt es sich nicht um eine üblicherweise in größerem Ausmaß für "Park+Ride" genutzte Verbindung. Aufgrund der Anbindung des Flughafens sowie der teilweise vorliegenden Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit der Stationen ohne Pkw ist eine gewisse Nachfrage nach "Park+Ride" jedoch absehbar. Soweit diese zu einer Belastung des Parkraums und zusätzlichem Parksuchverkehr in Wohngebieten führt, entstehen negative Effekte für Anwohnende. Aufgrund bereits bestehender "Park+Ride"-Anlagen in Nachbarkommunen und weil mit dem Deutschlandticket die Tarifgrenzen an Bedeutung verloren haben, ist jedoch nicht von einer spürbaren überörtlichen Nachfrage in Sossenheim auszugehen. Die in der Anregung erwähnten Freiflächen am Bahnübergang Sossenheimer Weg sind Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes und verfügen laut regionalem Flächennutzungsplan über eine besondere Klimafunktion. Aktuell wird der Bau einer "Park+Ride"-Anlage dort daher negativ bewertet. Soweit sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Aufstellen eines Bebauungsplans ändern, ist der Standort neu zu bewerten. Zum Thema E-Mobilität verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen, in denen ausgeführt wird, dass zur weiteren Planung der Ladeinfrastruktur eine Firma mit einer Bedarfsanalyse beauftragt wurde. Auch der hier angesprochene Haltepunkt im Bereich der Dunant-Siedlung kann in diese Überlegungen einbezogen werden. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6304

  • Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten
    STOB 5
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 930 Betreff: Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten Der Anregung wird entsprochen, die Maßnahme wird entsprechend umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6771

  • Sperrung des Weges "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 931 Betreff: Sperrung des Weges "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße Die Agendawaldschneise von der Schwanheimer Bahnstraße in Richtung Westen ist die Hauptroute der Forstmitarbeiter:innen und der Landwirte, welche die Schwanheimer Wiese in Richtung Westen bewirtschaften. Entsprechend müsste z. B. ein Poller herausnehmbar sein. Die Erfahrung zeigt, dass gerade auf abgelegenen Straßen und Feldwegen solche Poller und auch andere, aufwändigere Sperren regelmäßig beiseite geworfen, beschädigt oder auch komplett entfernt oder zerstört werden. Der Anregung ka nn daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5518

  • Kinder-Nottoilette testen
    STOB 6
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 932 Betreff: Kinder-Nottoilette testen Das Amt für Bau und Immobilien hat zur Anfrage hinsichtlich der Testung einer Kinder-Nottoilette bereits Gespräche mit dem Grünflächenamt und dem Frankfurter Kinderbüro aufgenommen. Für den Einsatz einer solchen Toilette sind neben den Umsetzungsmöglichkeiten, den Unterhaltskosten für Reinigung und Wartung und der passenden Örtlichkeit auch rechtliche Aspekte zu prüfen und zu berücksichtigen, um einen sicheren und geordneten Betrieb gewährleisten zu können. Der Magistrat hat sich mit den beiden Gründerinnen der Kinder-Nottoilette persönlich zu den offenen Fragen ausgetauscht. Weiterhin ist unter anderem die Zuständigkeit und Betreuung der Patinnen/Paten für die Organisation der notwendigen Hygienebeutel zu prüfen. Es können derzeit noch keine finalen Auskünfte und Ergebnisse zu einer möglichen Testung einer Kinder-Nottoilette erteilt und mitgeteilt werden. Nach Auskunft der beiden Gründerinnen soll das Konzept der Kinder-Nottoilette zeitnah in umliegenden Gemeinden getestet werden. Der Magistrat wird sich in diesem Zusammenhang weiterhin mit den beiden Gründerinnen und den betroffenen Kommunen zu den Pilotprojekten und deren Umsetzung austauschen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5925

  • Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 933 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild Eine Häufung von Verkehrszeichen (VZ) ist insbesondere im Bereich lichtsignalgeregelter Knotenpunkte zu vermeiden. VZ 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist kein ubiquitär nach Belieben verwendbares "Schulwegzeichen", sondern ein Gefahrzeichen, für das strenge Anordnungsvoraussetzungen gelten, die hier nicht erfüllt sind. Ein absolutes Haltverbot wird bereits durch die dort aufgebrachten Pfeilmarkierungen (VZ 297 StVO) angeordnet: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten." Die Gehwegüberfahrt zur Hermann-Herzog-Schule wurde baulich so angelegt, dass sie für den Fahrzeugverkehr uneingeschränkt nutzbar ist. Aus Sicht des Magistrats sind keine weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6343

  • Niedwiesenstraße
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 934 Betreff: Niedwiesenstraße Der Magistrat hat nach Ende der DB-Maßnahme an der an der Main-Weser-Strecke Anfang 2024 die Schranken wieder installiert. Die Schranken wurden im Laufe des Jahres mehr als zehnmal durch Vandalismus massiv beschädigt und in der Folge repariert. Die ständige und zeitnahe Unterhaltung der Schranke ist aufgrund priorisierter Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet nicht leistbar. Der Magistrat versucht mittelfristig eine alternative Lösung zu entwickeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6287

  • Bäume in der Breiten Gasse
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 935 Betreff: Bäume in der Breiten Gasse Der Magistrat entspricht der Anregung und verhandelt derzeit mit dem Investor des Bauprojektes "Main Yard". Neben den erforderlichen Anpassungsarbeiten im öffentlichen Raum soll dabei auch die Pflanzung von mindestens fünf Bäumen in der Breiten Gasse gemäß Bebauungsplan Nr. 546 als Vertragsbestandteil aufgenommen werden. Zudem werden auch die Möglichkeiten zur Aufstellung von Radbügeln und der Einrichtung von Sommergärten in der Breiten Gasse geprüft. Generell ist der Magistrat in ämterübergreifender Abstimmung bestrebt, ein zukunftsfähiges Konzept für den gesamten Straßenraum zu entwickeln. Dabei liegt auch ein besonderes Augenmerk auf der Bedeutung der Allerheiligenstraße für das städtische Radverkehrsnetz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6352

  • Verkehrsspiegel Bonameser Straße/Ecke Im Mellsig
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 936 Betreff: Verkehrsspiegel Bonameser Straße/Ecke Im Mellsig Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen und verweist auf vorherige Stellungnahmen zum Thema Verkehrsspiegel. Demnach haben sich die Spiegel als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind sie sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen oder von Staub bedeckt sein. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Der Einmündungsbereich der Straße Im Mellsig in die Bonameser Straße ist recht großzügig gestaltet. Direkt an der Einmündung ist das Parken nicht gestattet, sondern erst nach der Einmündung auf der rechten Seite in der Bonameser Straße. Dort können sich jedoch Fahrzeugführende aus der Straße Im Mellsig vorsichtig in die Bonameser Straße vortasten, bis sie den von rechts kommenden Verkehr gut einsehen können. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind bereits ausgeschöpft. Die Entfernung der Parkplätze gegenüber der Bonameser Straße 75 bis 77 ist keine Option. Diese Parkplätze wurden auf Wunsch des Ortsbeirats (OM 373 vom 07.07.2016) eingerichtet, um eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen, was einen effektiven Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden leistet. Eine Unfallhäufigkeitsstelle liegt in diesem Abschnitt nicht vor. Parkverstöße, die zu einer Sichteinschränkung an der Kreuzung führen, können der städtischen Verkehrspolizei telefonisch unter 069/212-36360 sowie per E-Mail an verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de angezeigt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6285

  • EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Für die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden ist im normalen Straßenverkehr ein dauerhafter Bezug zum Fußball außerhalb von Großereignissen wie die Fußball-EM nicht gegeben. Daher wird vom Einsatz der geforderten Fußgängermasken mit EM- Fußballmännchen im Gallus abgesehen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358

  • Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Zu- und Abgänge an den U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 und der gesamten verkehrlichen Situation musste festgestellt werden, dass die Einrichtung seitlicher Treppenzugänge an diesen Stellen nicht möglich ist. Die Nachrüstung von seitlichen Treppenzugängen, wie sie an der Haltestelle "Hauptfriedhof" vorhanden sind, kann aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden: 1. Hohe Geschwindigkeitsbeschränkungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) - Entlang der Eschersheimer Landstraße gilt für den MIV eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Diese Geschwindigkeit ist zu hoch, um eine sichere Querung für Fußgänger*innen zu gewährleisten, insbesondere ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Lichtsignalanlagen (LSA) um sogenannte Zeitinseln herzustellen. An der Haltestelle "Hauptfriedhof" gilt Tempo 30 und es muss nur eine Fahrspur des MIV überquert werden. Somit ist die Gefährdung hier deutlich minimiert. 2. Mehrspurige Straßen ohne Lichtsignalanlagen - An vielen Stellen müssen Fußgänger*innen ohne LSA zwei oder teils sogar drei MIV-Spuren überqueren. Dies erhöht das Unfallrisiko erheblich und macht seitliche Treppenzugänge an diesen Stellen gefährlich. 3. Bauliche Umsetzung - Bei den Bereichen mit nur einer MIV Spur gibt es nicht genug Platz um eine Treppe vorsehen zu können. Die Treppen müssten an der Rückseite der Bahnsteige vorgesehen werden und würden eine Fahrspur entfallen lassen. In Bereichen mit mehreren Fahrspuren besteht möglicherweise ebenfalls die Notwendigkeit, einen Schutzstreifen oder eine Fahrspur des MIV in einen Radfahrstreifen umzuwandeln, wodurch der benötigte Platz entfallen würde. Die Analyse zeigt außerdem, dass an den Stationen bereits viele Zugänge vorhanden sind, oft auch niveaugleich. Im Durchschnitt gibt es immer zwei Zugänge pro Bahnsteig, wodurch eine ausreichende Erreichbarkeit gewährleistet wird. Diese bestehenden Zugänge sind gut verteilt und bieten den Fußgänger*innen sichere und bequeme Wegebeziehungen. Aufgrund der hohen Geschwindigkeitsbeschränkungen, der mehrspurigen Straßen ohne LSA, der geringen Platzverhältnisse und der bereits bestehenden, gut verteilten Zugänge wird der nachträgliche Einbau von seitlichen Treppenzugängen nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413

  • Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße
    STOB 2
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 939 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Die Planung sieht bereits Abbiegepfeile vor. Der Magistrat prüft die Örtlichkeit und wird, sofern erforderlich, die fehlenden Markierungen auftragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6405

  • Reste von Zement auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigen
    STOB 1
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 940 Betreff: Reste von Zement auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigen Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Zementreste werden zeitnah im ersten Quartal 2025 beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Antrag vom 09.12.2025, OF 1836/1 Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1364

  • U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen
    STOB 2
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Die oberirdischen Gleise in der Eschersheimer Landstraße zwischen den Stationen Dornbusch und Am Weißen Stein können nur bei einer Änderung der Oberbauart begrünt werden. Durch die Belastungen aus dem U-Bahnbetrieb mit vier Linien wäre hierfür eine Betontragdecke oder Betonlängsbalken erforderlich. Die nachträgliche Begrünung eines bereits existierenden Schwellengleises kann nur bei weniger belasteten Straßenbahngleisen erfolgen. Eine Änderung des Gleisoberbaues wie oben beschrieben, ausschließlich zur Begrünung der U-Bahnstrecke, ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Hierfür wären Kosten in zweistelligem Millionenbetrag anzusetzen. Die Zaunanlage selbst muss von Bewuchs frei bleiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412

  • Aufzug Kaisertor schnell in Betrieb nehmen
    STOB 2
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 942 Betreff: Aufzug Kaisertor schnell in Betrieb nehmen Zu dieser Anfrage des Ortsbeirats hat der Magistrat Rücksprache mit der Deutschen Bahn gehalten (DB) und kann die Fragen nun wie folgt beantworten: Zu 1. Der Aufzug am Kaisertor wird in Betrieb genommen, sobald sichergestellt ist, dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste dadurch nicht in einer Sackgassen-Situation landen, da die weiterführenden Aufzüge zu den U-Bahnsteigen noch nicht in Betrieb sind. An deren Inbetriebnahme arbeiten die DB mit dem Projekt "Masterplan Hauptbahnhof Frankfurt" und die VGF sehr akribisch. Gegenwärtig wird mit einer Inbetriebnahme Ende Juli 2025 gerechnet. Zu 2. In Abstimmung mit der Bahn weist die VGF mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in ihren Stadt- und Straßenbahnen darauf hin, dass die U-Bahn-Station Hauptbahnhof derzeit nicht barrierefrei zu erreichen ist und Fahrgäste, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, die Möglichkeit nutzen können, bereits an den Stationen Willy-Brandt-Platz oder Festhalle/Messe zu wechseln. Die DB hat außerdem darauf hingewiesen, dass während der gesamten Umbauphase die Möglichkeit besteht, über die in der Regel funktionstüchtigen Aufzüge am Querbahnsteig die S-Bahnlinien zu erreichen und so in die Innenstadt und zu den dort verkehrenden U-Bahnlinien zu gelangen. Zu 3. Die DB InfraGO AG hat in ihrer Stellungnahme betont, dass die barrierefreie Erreichbarkeit der Verkehrsanlagen ein zentraler Bestandteil der Maßnahmen zur Erneuerung des Hauptbahnhofs ist, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Verbänden umgesetzt wurden. Die oben erwähnten Kommunikationsmaßnahmen dienten der kurzfristigen Wegeleitung trotz der baustellenbedingten Beeinträchtigungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2024, V 1077

  • Verkehrssituation vor dem Kinder- und Familienzentrum Im Geeren verbessern
    STOB 3
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 943 Betreff: Verkehrssituation vor dem Kinder- und Familienzentrum Im Geeren verbessern Wie in der aktuellen Anregung von Seiten des Ortsbeirats geschildert, stellen die Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita bringen und abholen, das eigentliche Problem dar. So werden Verkehrszeichen bewusst missachtet und aus Bequemlichkeit Fahrmanöver ausgeführt, die Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. (Flexible) Poller auf der Fahrbahn Wie bereits erläutert, liegt das Hauptproblem im Fehlverhalten der Eltern. Bauliche Maßnahmen kämen daher nur als ultima ratio in Betracht. Bevor diese ergriffen werden, sollte der Dialog mit den Eltern gesucht werden. Hier empfiehlt sich als naheliegendste Maßnahme eine Aufklärungskampagne der Kita zu den Gefahren im Straßenverkehr oder das Thema in einer Elternversammlung anzusprechen. Eine solche Maßnahme könnte langfristig das Bewusstsein der Eltern schärfen und zu einer verantwortungsvolleren Fahrweise führen. Die Installation von flexiblen Pollern wird demnach nicht befürwortet. Aufpflasterung der Straße / Markierung eines Fußgängerüberwegs Die Fahrbahn vor dem Familienzentrum wurde bereits bei ihrer Errichtung als Pflasterfläche hergestellt. Damit wirkt sie auch heute bereits als "Aufmerksamkeitsfläche" und soll so zu verantwortungsbewusstem Fahren und reduzierter Geschwindigkeit beitragen. Die Kosten für eine Aufpflasterung der intakten Fläche stehen in keinem Verhältnis zu dem geringen Nutzen. Die örtlichen Gegebenheiten der Höhenlage der vorhandenen Gehwege auf beiden Straßenseiten erlauben zudem nur eine höhenmäßig geringe Aufpflasterung. Entsprechend würde auch nur eine geringere Geschwindigkeitsdämpfung herbeigeführt werden. Zudem gelten auch für diese Aufpflasterung die bereits mehrfach geäußerten Vorbehalte hinsichtlich des Überfahrens durch Rettungsdienste und ähnlichen Fahrzeugen. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) ist gemäß den Richtlinien für Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) in Bereichen von Tempo 30-Zonen entbehrlich. Ausnahmen wären nur bei einem erhöhten Querungsbedarf durch Schulkinder auf ausgewiesen Schulwegen zulässig. Der festgelegte Schulwegplan sieht jedoch keine Querung der Schulkinder in diesem Bereich vor. Diese Anregung wird entsprechend abgelehnt. Grenzmarkierung zusätzlich zur Haltverbotszone Zum Parken ist grundsätzlich an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (§ 12 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Fahrzeuge fahren stattdessen am linken Fahrbahnrand heran und missachten das vorhandene Verkehrszeichen 283 StVO "Absolutes Haltverbot". Der Anregung wird nicht entsprochen. Verlegung des vorhandenen Piktogramms "Achtung Fußgänger" Der Anregung wird entsprochen. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert an der Örtlichkeit im Rahmen der personellen Möglichkeiten bereits verstärkt. Seit Jahresbeginn wurden bisher 11 Kontrollen vorgenommen, bei denen 22 Verwarnungen ausgestellt und vier Abschleppungen durchgeführt wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5710

  • Unfallstatistik im Grüneburgweg nach Umgestaltung
    STOB 3
    13.06.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 944 Betreff: Unfallstatistik im Grüneburgweg nach Umgestaltung Zu 1. Die Bauarbeiten auf dem Grüneburgweg zwischen der Eschersheimer Landstraße und dem Reuterweg wurden im April 2024 abgeschlossen. Eine Bewertung der Unfallsituation ist nach einer Eingewöhnungszeit von rund drei Monaten und einem Beobachtungszeitraum von mindestens einem Jahr möglich. Dieser Zeitraum ist noch nicht abgeschlossen. Eine Überprüfung vor dem Sommer 2025 ist daher nicht möglich. Zu 2. Ausgewertet wurde jeweils die in § 15 Absatz 2 Satz 2 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) und in Abschnitt 2.2.1 des Rettungsdienstplans des Landes Hessen (Stand: Fortschreibung 2024) definierte Hilfsfrist von zehn Minuten (Zeit vom Eingang der Notfallmeldung bei der Zentralen Leitstelle bis zum Eintreffen eines geeigneten Einsatzfahrzeuges). Für Rettungsdiensteinsätze im Grüneburgweg für die Jahre 2023 und 2024 gibt es folgende Daten: - Im Jahr 2023 gab es im Grüneburgweg 66 hilfsfristrelevante Rettungsdiensteinsätze mit einer durchschnittlichen Eintreffzeit von 457 Sekunden (Median 407 Sekunden). - Im Jahr 2024 gab es im Grüneburgweg 78 hilfsfristrelevante Rettungsdiensteinsätze mit einer durchschnittlichen Eintreffzeit von 424 Sekunden (Median 393 Sekunden). Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main teilt mit, dass die Unfallzahlen für das Jahr 2024 noch nicht ausgewertet vorliegen. Ein konkreter Vergleich der Unfallzahlen für den Grüneburgweg für die Jahre 2023 und 2024 wird voraussichtlich im April/Mai 2025 mit dem Vorliegen des Verkehrsberichts 2024 für Frankfurt am Main möglich sein. Zu 3. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Alle vorhandenen Daten fließen permanent in die Bewertung von Unfallhäufungsstellen ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6367

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