Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 137/2007 hier: Schienenverkehrsleistung im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2026
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) für das Jahr 2026. Dies erfolgt gemäß der EU-Verordnung und soll eine zuverlässige Verkehrsbedienung gewährleisten. Der Magistrat wird mit der Umsetzung beauftragt, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die Finanzierung zu sichern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBeschlussvorschlag
- Das im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) festgelegte - und jährlich fortgeschriebene - Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen den Leistungsumfang für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 dar.
- Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung lokaler Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) 2026" beschriebenen - jährlich anzupassenden - Leistungsbestandteile für das Kalenderjahr 2026 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen.
- Im Kalenderjahr 2026 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich bis zu 29,997 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Stadtbahnen und Straßenbahnen erbracht.
- Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2026 am 14. Dezember 2025, spätestens jedoch vor dem 31.12.2025, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) mit Inkrafttreten ab dem 01.01.2024 für 22,5 Jahre (bis Mitte 2046) direkt an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öDA ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2026.
B. Alternativen
Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Stadt- und Straßenbahn) in Frankfurt am Main an die VGF.
C. Lösung
Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung lässt der Magistrat die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Stadt- und Straßenbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für das Jahr 2026 beauftragen.
Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG.
Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung wird Bezug genommen auf Art und Umfang der lokalen Schienenverkehrsleistungen im Rahmen des öDA für das Kalenderjahr 2026.
Die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien U2 nach Bad Homburg und U3 in den Hochtaunuskreis) wird definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis der Grundleistung soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen sowie weiterer Maßnahmen für das Jahr 2026, also zu den beiden Fahrplanjahren 2026 (gültig ab 14. Dezember 2025) und 2027 (gültig ab 13. Dezember 2026).
Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern.
Zu den Ziffern I und II
In Ziffer I werden die lokalen Schienenverkehrsleistungen als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert.
Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung 2026" beschriebenen Maßnahmen konkretisieren die von der VGF zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2026 gemäß dem öDA auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2025 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2026 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Straßenbahn vorgesehen:
- Erste Stufe des neuen Tramkonzepts. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fahrzeugverfügbarkeit.
- Schrittweise Einführung weiterer Stufen des neuen Tramkonzepts. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fahrzeugverfügbarkeit.
- Einsatz von R-Wagen (20 Fahrzeuge) als Reserve für den Stadionverkehr in Ergänzung zum neuen Tramkonzept.
Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des fahrleistungsabhängigen Aufwands bei der VGF in Höhe von rund 0,365 Mio. Euro.
Aufgrund der Personalsituation im Fahrdienst besteht die Möglichkeit, dass die bereits seit 2024 erforderlichen Reduzierungen (Stabilisierungsfahrplan) auch weiterhin Bestand haben.
Des Weiteren sind in 2026 Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation, Vertrieb und Qualität in der Leistungsbeschreibung geplant. Deren Kosten in Höhe von rd. 0,821 Mio. Euro wurden noch nicht im VGF-Wirtschaftsplan 2026 berücksichtigt, da dessen Prognosezeitpunkt im Rahmen des bis zum 31.12.2024 geltenden öDA bereits im Sommer 2024 (VGF-Wirtschaftsplan 2025 an SWFH) lag. Diese Kosten fließen daher in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats (zur maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung für das Kalenderjahr 2026) vor Beginn des Fahrplanjahres 2026 am 14.12.2025 ein.
Insgesamt ergibt sich demnach für 2026 ein Mehraufwand gegenüber (der Wirtschaftsplanung) 2024 in Höhe von voraussichtlich 1,186 Mio. Euro (Werte gerundet auf dritte Nachkommastelle).
Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden mit Beginn des Fahrplanjahres 2026 am 14.12.2025 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt.
Zu den Ziffern III und IV
Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleichsbetrag hat Prognosecharakter (Prognosestand Sommer 2024).
Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend den Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2026 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. sonstige zulässige Ausgleichsleistungen), welche die Basis der Kalkulation des maximalen Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2026 anzupassen.
Da der Beschluss des Magistrats zum maximalen Ausgleichsbetrag allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Geschäftsführung der SWFH hat in ihrem Beschluss vom 12.11.2024 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2026 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2025 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH.
Anlage 1_Leistungsbeschreibung (ca. 64 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2023MM 197Neuvergabe Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) - öDA Schiene - InfrastruMagistratsvortrag
- 13. Juni 2025Sie sind hierMM 102Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 137/2007 hier: Schienenverkehrsleistung im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2026Magistratsvortrag
- 17. April 2026MM 64Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2027Magistratsvortrag
- 6. Mai 2026OFOF 16/5Leistungsbeschreibung StraßenbahnhaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2026OAOA 5Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64Anregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 1193Leistungsbeschreibung StraßenbahnhaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen 1 SPD, CDU und fraktionslos (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)