Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2027
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Beauftragung der VGF für die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr in Frankfurt am Main für das Jahr 2027 vor. Dies geschieht im Rahmen der Direktvergabe und soll eine ausreichende Verkehrsbedienung sicherstellen. Ziel ist es, die Verkehrsleistungen entsprechend den vorliegenden Anforderungen anzupassen und gleichzeitig die Transparenz der Kostenentwicklung zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Das im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) festgelegte - und jährlich fortgeschriebene - Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen den Leistungsumfang für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr gemäß § 8 Abs. 3 PBefG abgebildet.
- Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung lokaler Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) 2027" beschriebenen - jährlich anzupassenden - Leistungsbestandteile für das Kalenderjahr 2027 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2027 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 0,824 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr führen.
- Im Kalenderjahr 2027 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich bis zu 30,285 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Stadtbahnen und Straßenbahnen erbracht. Ferner werden die dieser Verkehrsleistung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2027 voraussichtlich 562,810 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung der vorab gemäß öDA festgelegten Parameter, sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen, wird gemäß des vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2027 der VGF (Prognosestand Sommer 2025) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 282,021 Mio. Euro inklusive der zum Zeitpunkt der Prognose bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein.
- Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2027 am 13. Dezember 2026, spätestens jedoch vor dem 31.12.2026, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öDA nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), mit Inkrafttreten ab dem 01.01.2024 für 22,5 Jahre (bis Mitte 2046) direkt an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öDA ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2027.
B. Alternativen
Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Stadt- und Straßenbahn) in Frankfurt am Main an die VGF.
C. Lösung
Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung lässt der Magistrat die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Stadt- und Straßenbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für das Jahr 2027 beauftragen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 10. November 2023MM 197Neuvergabe Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) - öDA Schiene - InfrastruMagistratsvortrag
- 13. Juni 2025MM 102Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 137/2007 hier: Schienenverkehrsleistung im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2026Magistratsvortrag
- 17. April 2026Sie sind hierMM 64Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2027Magistratsvortrag
- 6. Mai 2026OFOF 16/5Leistungsbeschreibung StraßenbahnhaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2026OFOF 30/2Bäume an der Hamburger Allee erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2026OAOA 5Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64Anregung
- 31. Mai 2026OFOF 36/2Bäume an der Hamburger Allee erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 1193Leistungsbeschreibung StraßenbahnhaltestellenStellungnahme
- 21. September 2026OMOM 667Bäume an der Hamburger Allee erhaltenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und AfD gegen ÖkoLinX (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Zustimmung mit Hinweis auf OM 8274/26 und OM 8275/26), Volt und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 64 = Enthaltung, OA 5 = Annahme) BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (M 64 und OA 5 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 30/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 36/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 30/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 36/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 3. Annahme bei Enthaltung AfD