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Wann wird die May-Siedlung in Riederwald-Ost endlich saniert?

Vorlagentyp: V
239 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Sanierung der May-Siedlung in Riederwald-Ost steht seit über zwei Jahren aus, trotz positiver Bewertungen durch das Denkmalamt. Der Antrag fordert eine Klärung der Gründe für die Verzögerungen und einen verbindlichen Zeitplan für die Sanierungsmaßnahmen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Karl-Marx-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.

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Neues zu Karl-Marx-Straße per E-Mail

Fragen an den Magistrat

Bereits im September 2022 - also vor über zweieinhalb Jahren - teilte der Magistrat mit, es würden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Reihenhäusern der Siedlung in Riederwald-Ost vorbereitet werden. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hätten ein entsprechendes denkmalpflegerisches Gesamtkonzept positiv bewertet.

Im Rahmen der geplanten Sanierung sollten nicht nur die Gebäude bzw. Wohnungen modernisiert, sondern die Siedlung - ihrem hohen architektonischen Wert entsprechend - auch möglichst denkmalgerecht instand gesetzt werden. Zudem sei eine energetische Betrachtung der Bestandsliegenschaften vorgesehen.

Geplant war, zunächst ein Musterhaus in der Karl-Marx-Straße 18 zu sanieren, anschließend sollten die Häuser der Karl-Marx-Straße 4 bis 16 folgen. Der Baubeginn für das Musterhaus war für das vierte Quartal 2022 angekündigt, die weiteren Maßnahmen sollten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Außerdem sollte ein Konzept zur Aufwertung der Freiflächen erstellt werden.

Tatsächlich wurde im April 2024 mit der Außensanierung des Musterhauses begonnen. Doch bereits nach wenigen Wochen kam die Baustelle zum Erliegen - seither ist sie dem Verfall preisgegeben (siehe Foto). An den übrigen Häusern der Siedlung hat sich bislang nichts getan.

Währenddessen präsentiert sich die gesamte Siedlung weiterhin in einem beklagenswerten Zustand. Mieterinnen und Mieter berichten weiterhin von Feuchtigkeit und Schimmel in ihren Wohnungen. Sie haben keinerlei Informationen über den Zeitplan oder den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Dies alles geschieht im Jubiläumsjahr der Siedlungen des Neuen Frankfurt, auf die die Stadt zu Recht stolz ist.

Begründung

Vorgang: V 415/22 OBR 11; ST 2261/22; V 674/23 OBR 11; ST 2035/23 Bereits im September 2022 - also vor über zweieinhalb Jahren - teilte der Magistrat mit, es würden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Reihenhäusern der Siedlung in Riederwald-Ost vorbereitet werden. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hätten ein entsprechendes denkmalpflegerisches Gesamtkonzept positiv bewertet. Im Rahmen der geplanten Sanierung sollten nicht nur die Gebäude bzw. Wohnungen modernisiert, sondern die Siedlung - ihrem hohen architektonischen Wert entsprechend - auch möglichst denkmalgerecht instand gesetzt werden. Zudem sei eine energetische Betrachtung der Bestandsliegenschaften vorgesehen. Geplant war, zunächst ein Musterhaus in der Karl-Marx-Straße 18 zu sanieren, anschließend sollten die Häuser der Karl-Marx-Straße 4 bis 16 folgen. Der Baubeginn für das Musterhaus war für das vierte Quartal 2022 angekündigt, die weiteren Maßnahmen sollten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Außerdem sollte ein Konzept zur Aufwertung der Freiflächen erstellt werden. Tatsächlich wurde im April 2024 mit der Außensanierung des Musterhauses begonnen. Doch bereits nach wenigen Wochen kam die Baustelle zum Erliegen - seither ist sie dem Verfall preisgegeben (siehe Foto). An den übrigen Häusern der Siedlung hat sich bislang nichts getan. Währenddessen präsentiert sich die gesamte Siedlung weiterhin in einem beklagenswerten Zustand. Mieterinnen und Mieter berichten weiterhin von Feuchtigkeit und Schimmel in ihren Wohnungen. Sie haben keinerlei Informationen über den Zeitplan oder den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten. Dies alles geschieht im Jubiläumsjahr der Siedlungen des Neuen Frankfurt, auf die die Stadt zu Recht stolz ist. Foto: Stefan Helming

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. März 2022OAOA 161Ernst-MaySiedlung im Riederwald sofort sanieren - Fördergelder nicht verfallen lassen!Anregung
  2. 29. April 2022BB 176Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweitenMagistratsbericht
  3. 19. Mai 2022OFOF 289/11Auskunft zur Sanierung der Siedlung Riederwald Ost durch die ABGOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 23. Mai 2022VV 415Auskunft zur Sanierung der Siedlung Riederwald Ost durch die ABGAnfrage
  5. 30. September 2022STST 2261Auskunft zur Sanierung der Siedlung Riederwald Ost durch die ABGStellungnahme
  6. 17. Mai 2023OFOF 464/11Ernst-May-Siedlung im Riederwald sofort sanieren - Fördergelder nicht verfallen lassen!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  7. 5. Juni 2023VV 674Ernst-May-Siedlung im Riederwald sofort sanieren - Fördergelder nicht verfallen lassen!Anfrage
  8. 6. Oktober 2023STST 2035Ernst-May-Siedlung im Riederwald sofort sanieren - Fördergelder nicht verfallen lassen!Stellungnahme
  9. 26. Mai 2025OFOF 747/11Wann wird die May-Siedlung RiederwaldOst endlich saniert?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 16. Juni 2025Sie sind hier
    VV 1204Wann wird die May-Siedlung in RiederwaldOst endlich saniert?
    Anfrage
  11. 12. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 239 WochenSTST 1462Wann wird die May-Siedlung in Riederwald-Ost endlich saniert?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 11
Sitzung 42 · 20.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 43 · 24.11.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 44 · 12.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 1 · 04.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 2 · 08.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 3 · 10.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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