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Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Prüfung der Querungsmöglichkeiten an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße hat ergeben, dass seitliche Treppenzugänge nicht realisierbar sind. Gründe hierfür sind hohe Geschwindigkeitsbeschränkungen, mehrspurige Straßen ohne Lichtsignalanlagen und bauliche Einschränkungen. Die bestehenden Zugänge sind ausreichend und gut verteilt.

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Stellungnahme des Magistrats

Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Zu- und Abgänge an den U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 und der gesamten verkehrlichen Situation musste festgestellt werden, dass die Einrichtung seitlicher Treppenzugänge an diesen Stellen nicht möglich ist. Die Nachrüstung von seitlichen Treppenzugängen, wie sie an der Haltestelle "Hauptfriedhof" vorhanden sind, kann aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden:

  1. Hohe Geschwindigkeitsbeschränkungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV)

- Entlang der Eschersheimer Landstraße gilt für den MIV eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Diese Geschwindigkeit ist zu hoch, um eine sichere Querung für Fußgänger*innen zu gewährleisten, insbesondere ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Lichtsignalanlagen (LSA) um sogenannte Zeitinseln herzustellen. An der Haltestelle "Hauptfriedhof" gilt Tempo 30 und es muss nur eine Fahrspur des MIV überquert werden. Somit ist die Gefährdung hier deutlich minimiert.

  1. Mehrspurige Straßen ohne Lichtsignalanlagen

- An vielen Stellen müssen Fußgänger*innen ohne LSA zwei oder teils sogar drei MIV-Spuren überqueren. Dies erhöht das Unfallrisiko erheblich und macht seitliche Treppenzugänge an diesen Stellen gefährlich.

  1. Bauliche Umsetzung

- Bei den Bereichen mit nur einer MIV Spur gibt es nicht genug Platz um eine Treppe vorsehen zu können. Die Treppen müssten an der Rückseite der Bahnsteige vorgesehen werden und würden eine Fahrspur entfallen lassen. In Bereichen mit mehreren Fahrspuren besteht möglicherweise ebenfalls die Notwendigkeit, einen Schutzstreifen oder eine Fahrspur des MIV in einen Radfahrstreifen umzuwandeln, wodurch der benötigte Platz entfallen würde.

Die Analyse zeigt außerdem, dass an den Stationen bereits viele Zugänge vorhanden sind, oft auch niveaugleich. Im Durchschnitt gibt es immer zwei Zugänge pro Bahnsteig, wodurch eine ausreichende Erreichbarkeit gewährleistet wird. Diese bestehenden Zugänge sind gut verteilt und bieten den Fußgänger*innen sichere und bequeme Wegebeziehungen. Aufgrund der hohen Geschwindigkeitsbeschränkungen, der mehrspurigen Straßen ohne LSA, der geringen Platzverhältnisse und der bereits bestehenden, gut verteilten Zugänge wird der nachträgliche Einbau von seitlichen Treppenzugängen nicht weiterverfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2025OFOF 916/9Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Januar 2025OMOM 6413Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9Direktanregung
  3. 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 938Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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