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Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Zu- und Abgänge an den U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 und der gesamten verkehrlichen Situation musste festgestellt werden, dass die Einrichtung seitlicher Treppenzugänge an diesen Stellen nicht möglich ist. Die Nachrüstung von seitlichen Treppenzugängen, wie sie an der Haltestelle "Hauptfriedhof" vorhanden sind, kann aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden:

  1. Hohe Geschwindigkeitsbeschränkungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) - Entlang der Eschersheimer Landstraße gilt für den MIV eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Diese Geschwindigkeit ist zu hoch, um eine sichere Querung für Fußgänger*innen zu gewährleisten, insbesondere ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Lichtsignalanlagen (LSA) um sogenannte Zeitinseln herzustellen. An der Haltestelle "Hauptfriedhof" gilt Tempo 30 und es muss nur eine Fahrspur des MIV überquert werden. Somit ist die Gefährdung hier deutlich minimiert.
  2. Mehrspurige Straßen ohne Lichtsignalanlagen - An vielen Stellen müssen Fußgänger*innen ohne LSA zwei oder teils sogar drei MIV-Spuren überqueren. Dies erhöht das Unfallrisiko erheblich und macht seitliche Treppenzugänge an diesen Stellen gefährlich.
  3. Bauliche Umsetzung - Bei den Bereichen mit nur einer MIV Spur gibt es nicht genug Platz um eine Treppe vorsehen zu können. Die Treppen müssten an der Rückseite der Bahnsteige vorgesehen werden und würden eine Fahrspur entfallen lassen. In Bereichen mit mehreren Fahrspuren besteht möglicherweise ebenfalls die Notwendigkeit, einen Schutzstreifen oder eine Fahrspur des MIV in einen Radfahrstreifen umzuwandeln, wodurch der benötigte Platz entfallen würde. Die Analyse zeigt außerdem, dass an den Stationen bereits viele Zugänge vorhanden sind, oft auch niveaugleich. Im Durchschnitt gibt es immer zwei Zugänge pro Bahnsteig, wodurch eine ausreichende Erreichbarkeit gewährleistet wird. Diese bestehenden Zugänge sind gut verteilt und bieten den Fußgänger*innen sichere und bequeme Wegebeziehungen. Aufgrund der hohen Geschwindigkeitsbeschränkungen, der mehrspurigen Straßen ohne LSA, der geringen Platzverhältnisse und der bereits bestehenden, gut verteilten Zugänge wird der nachträgliche Einbau von seitlichen Treppenzugängen nicht weiterverfolgt.