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- Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwertenSTOB 313.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 945 Betreff: Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwerten Generell ist für den genannten Bereich des Lachwegs eine Neuplanung angedacht. An Stelle des ehemaligen Bahnübergangs soll - so der aktuelle Stand der Diskussion - eine Unterführung für den Fuß- und Radverkehr errichtet werden. Die Gestaltung der Fläche muss daher sinnvollerweise in diesem Kontext betrachtet werden. Auch aus Kapazitätsgründen kann der Magistrat eine Aufwertung des Platzes als vorlaufende Übergangslösung nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5584 Antrag vom 30.09.2025, OF 1108/9 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7684
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/SaalburgstraßeSTOB 313.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 946 Betreff: Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße An der Lichtsignalanlage Neebstraße / Saalburgstraße wird der über die Saalburgstraße querende Fußverkehr bedingt verträglich zum aus der Neebstraße abbiegenden Kfz-Verkehr geschaltet. Der Fußverkehr erhält einen Vorlauf und befindet sich bereits im Konfliktbereich, bevor der Kfz-Verkehr seine Freigabe erhält. Die Fußgänger*innen sind dabei zudem auf beiden Seiten durch einen Schutzblinker gesichert. Die Furten sind auf beiden Seiten für den Kfz-Verkehr gut einsehbar. Eine bedingt verträgliche Schaltung des Kfz-Verkehrs mit dem Fußverkehr ist bundesweit und in Frankfurt am Main Standard und wird an zahlreichen Stellen ebenfalls so gehandhabt. Eine gesonderte Fußgängerphase würde an diesem Knotenpunkt zu hohen Leistungsfähigkeitsverlusten führen, sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für den öffentlichen Verkehr. Eine gesonderte Schaltung für den Fußverkehr ist aus diesen Gründen derzeit nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6334
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 vom 17.09.2024 nebst PräsentationSTOB 413.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 947 Betreff: Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 vom 17.09.2024 nebst Präsentation Der Magistrat begrüßt generell die Anregung, gemeinsam einen geeigneten Standort für den mit der Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1112, bereits zugesagten Kinderbücherschrank zu ermitteln. Der Magistrat bedauert die bisherige Verzögerung. Es bestehen jedoch derzeit rund um das Thema Bücherschränke noch weiter Rückstände, die erst nach und nach abgearbeitet werden. Die Initiative zum Kinderbücherschrank in Bonames steht bereits auf der Liste mit Bücherschrank-Maßnahmen und wird realisiert, sobald dafür die vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6307
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wasserrinne auf dem Gravensteiner-PlatzSTOB 1013.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 948 Betreff: Wasserrinne auf dem Gravensteiner-Platz Die Mainova AG hat im Jahr 2011 einen Hydranten auf dem Gravensteiner Platz installiert, um den Bedarf der Marktstände abzudecken. Von dort aus wurde über einen im Jahr 2023 installierten Wasserzählerschacht nach den technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) eine Trinkwasserleitung für das "Fliegende Künstlerzimmer" verlegt. Aus technischer Sicht ist dieser Trinkwasser-Anschluss grundsätzlich für eine Wasserrinne nutzbar. Dabei ist zu beachten, dass laut Regelwerk des Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW-Arbeitsblatt W400-3) ein über einen längeren Zeitraum nicht genutzter Trinkwasser-Anschluss (maximal ein Jahr) von der Versorgungsleitung getrennt werden muss. Diese technischen Informationen vorangestellt weist der Magistrat darauf hin, dass zur Nutzung des vorhandenen Wasser-Anschlusses auch eine Anregung zur Einrichtung eines Trinkwasserbrunnens eingebracht wurde ("Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz", Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 444). Ob und in welcher Weise der Wasser-Anschluss zukünftig weiter genutzt werden kann, sollte im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 169, zum Thema "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Gravensteiner Platz" erarbeitet werden. Darin heißt es bezüglich einer Gestaltung der Platzfläche: "Zwischen dem Ortsbeirat und dem Magistrat wurde im Jahr 2022 vereinbart, dass zunächst die Standzeit "das Fliegende Künstlerzimmer", bis Herbst 2025, abgewartet wird. Aus den Beteiligungsprozessen rund um das Künstlerzimmer sollen möglichst Anregungen und Synergien für das spätere Umgestaltungskonzept gewonnen werden." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6313 Antrag vom 27.07.2026, OF 52/10 Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 300
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8STOB 413.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 949 Betreff: Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8 Der Anregung wird entsprochen. Dem Magistrat ist bewusst, dass der Parkdruck im Bereich der Comeniusstraße in Bornheim sehr hoch ist. Somit werden alle Flächen, die ein Beparken zulassen, den Verkehrsteilnehmer:innen zur Verfügung gestellt. Bei der Beordnung des Gehwegparkens ist grundsätzlich sicherzustellen, dass der unbehinderte Verkehr von zu Fuß Gehenden weiterhin möglich ist. Dabei sind auch die Belange von Menschen mit Rollstuhl und Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist auf dem Gehweg nach Abzug der Breite für die Parkstände eine Restbreite von 2,20 m zu gewährleisten. An der betroffenen Örtlichkeit wird somit nicht nur die Beschilderung angepasst, sondern auch eine Markierung aufgebracht, die genau vorgibt, wie weit der Gehweg beparkt werden darf. So wie die Fahrzeuge aktuell auf dem Gehweg parken, wird die Restgehwegbreite von 2,20 m nicht eingehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6335
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter BogenSTOB 413.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 950 Betreff: Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter Bogen Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die ausgespülten Felsenkiesbereiche im zweiten Quartal 2025 erneuen und ebnen. Da starke Regenfälle häufig Probleme an wassergebundenen Wegedecken verursachen, sind mittelfristig weiterführende Umbauten und Entwässerungskonzepte erforderlich. Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend bereits an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6222
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in BerkersheimSTOB 513.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 951 Betreff: Straßenbelag der Straße Am Wiesengarten in Berkersheim Da die Deutsche Bahn bis voraussichtlich Anfang Mai Restarbeiten abwickelt und danach Maßnahmen von Versorgern anstehen, kann der Magistrat nicht unmittelbar tätig werden. Sobald diese Arbeiten aber abgeschlossen sind, wird der Magistrat die Fahrbahn instand setzen und eine Querrinne herstellen. Dies wird voraussic htlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 der Fall sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6221
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Halbseitiges Gehwegparken in der GermaniastraßeSTOB 513.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 952 Betreff: Halbseitiges Gehwegparken in der Germaniastraße Auf der rechten Seite der Germaniastraße war auch vor den Bauarbeiten kein Gehwegparken erlaubt. Hier gilt ab der Ecke Heidestraße bis Germaniastraße 26 absolutes Haltverbot, ab der Hausnummer 26 muss - gemäß der angebrachten Beschilderung - auf der Fahrbahn gehalten und geparkt werden. Das Gehwegparken kann an der betroffenen Örtlichkeit nicht legalisiert werden. Bei Einrichtung des Gehwegparkens ist grundsätzlich sicherzustellen, dass der Fußverkehr weiterhin ungehindert möglich ist. Dabei sind auch ausreichende Breiten für Rollstühle und Kinderwägen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist auf dem Gehweg nach Abzug der Breite für die Parkstände eine Restbreite von 2,20 m zu gewährleisten. Dies ist an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht der Fall. Örtlichkeiten, an denen das Gehwegparken trotz einer Restgehwegbreite unter 2,20 m erlaubt ist, zählen zum Altbestand. Sollten hier Änderungen gefordert werden, muss nach den neuen Richtlinien geprüft werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6332
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindernSTOB 513.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 953 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Eine bauliche Absicherung - etwa mit Stahlabweisern oder einem Geländer - ist an der genannten Stelle nicht möglich. Der Gehweg ist lediglich circa 1,55 Meter breit. Eine Absicherung würde die Barrierefreiheit dauerhaft einschränken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6472
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Flora und Fauna auf dem Flughafen FrankfurtSTOB 513.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 954 Betreff: Flora und Fauna auf dem Flughafen Frankfurt Dem Magistrat und hier der Unteren Naturschutzbehörde, sind keine regelmäßigen oder systematischen Kartierungen von Flora und Fauna auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens bekannt. Es liegen für den Frankfurter Flughafen kaum öffentlich zugängliche Daten vor. Die Fraport führt eine jährliche Kartierung zur Feldlerchenpopulation auf dem Flughafengelände durch. Die Daten zu den Erhebungen aus 2024 wurden von der Unteren Naturschutzbehörde bei Fraport angefragt. Im Rahmen von Bauprojekten auf dem Flughafen werden einzelfallbezogen zu artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen Kartierungen durchgeführt. Hierbei handelt es sich aber nicht um systematische Erhebungen, sondern um räumlich begrenzte Erfassungen im Bereich des jeweiligen Bauvorhabens. Die durch den Flughafenausbau notwendigen Kompensationsflächen werden regelmäßig untersucht. Die Ergebnisberichte werden durch die Fraport an die zuständige Obere Naturschutzbehörde des RP Darmstadts gesandt. Da die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen des Flughafenausbaus nicht die Genehmigungsbehörde ist, erhält sie die Berichte nicht. Der Magistrat verfügt daher nach wie vor nur über die Daten aus dem Jahr 2004. Diese sind die aktuellsten Daten, die dem Umweltamt vorliegen und die auch für die Erstellung des Arten- und Biotopschutzkonzepts der Stadt Frankfurt am Main (2021) verwendet wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3778
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - LuftpumpenSTOB 613.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 955 Betreff: Luftpumpen Die reinen Luftpumpen-Stationen werden mittlerweile nicht mehr installiert. Der Magistrat wird daher potenzielle Standorte unter Berücksichtigung von Kriterien wie Flächenzugehörigkeit, Laufachsen und Beleuchtung prüfen. Wo möglich, sollen dort Fahrradreparatur-Stationen eingerichtet werden. Dies wird nur an Orten erfolgen, an denen ein entsprechender Bedarf besteht. Bei einem gemeinsamen Ortstermin können die konkreten Standorte für die Reparaturstationen im Detail begutachtet und festgelegt werden. Nachfolgend Beispiele einer Reparaturstation (mit integrierter Luftpumpe): https://www.radfahren-ffm.de/446-0-Service-am-Messekre isel.html https://www.radfahren-ffm.de/502-0-Neue-Fahrrad-Repara turstationen.html Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6495
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)STOB 613.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 956 Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II) Die Planungen für das Projekt "Neubau Gruneliusschule nebst Umbau des Altbaus" sind bereits abgeschlossen. Eine erneute Umplanung würde das Schulbauprojekt um voraussichtlich zwei weitere Jahre verzögern und zu Mehrkosten führen, die erst für den städtischen Haushalt angemeldet werden müssten. Der Magistrat hat Verständnis für die Initiative des Ortsbeirates, setzt aber nun alles daran, das Projekt im Sinne der Schule ohne weitere Verzögerungen umzusetzen. Auf die Stellungnahme des Magistrats (ST 655) vom 08.04.2024 wird verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6183
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames Höhe Hausnummer 10aSTOB 613.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 957 Betreff: Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames Höhe Hausnummer 10a Es werden voraussichtlich vor den Sommerferien - sofern örtlich möglich - Viacount-Messungen vorgenommen. Die Messergebnisse werden dem Ortsbeirat im Anschluss übermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6488
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in PreungesheimSTOB 1013.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 958 Betreff: Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim Zu 1. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) reinigt den P&R Parkplatz einmal wöchentlich (in der Regel dienstags) und leert die Papierkörbe. Da eine flächendeckende Reinigung durch abgestellte Fahrzeuge nicht vollständig möglich ist, werden Teile des Platzes händisch gereinigt. Zudem hat der Magistrat die FES über die Anregung informiert und um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. In der 14. KW wurde bei einem Ortstermin der Bereich in einem sehr sauberen Zustand ohne Beanstandungsgrundlage vorgefunden. Aufgrund der abgelegenen Lage wird der P&R Parkplatz häufig durch illegale Müllablagerung verunreinigt. Diese werden bis zu einem Kubikmeter regelmäßig im Rahmen der Satzungsreinigungen entsorgt. Größere Mengen werden gesondert durch die Entsorgungslogistik beseitigt. Zu 2. Die Parkdauer auf dem P&R Parkplatz ist nicht geregelt, insofern ist eine Regulierung im Sinne der Anregung derzeit nicht möglich. Eine Alternative wäre es, den Parkplatz zu bewirtschaften und damit das dauerhafte Parken zu unterbinden. Entfernt werden können jedoch Fahrzeuge, die - nicht ordnungsgemäß angemeldet sind, - über keine gültige TÜV-Plakette verfügen, - ohne (lesbares) Kennzeichen abgestellt wurden oder - eine stark verschmutzte Beleuchtungseinrichtung aufweisen. Ebenso dürfen Anhänger ohne Kraftfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6477
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der MünzgasseSTOB 813.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 959 Betreff: Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse Vorläufige Stellungnahme: Der Straßenverkehrsbehörde sind keine Planungen für eine Umgestaltung der Fläche bekannt. Es bestehen zum aktuellen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Bedenken gegen die inhaltliche Zielrichtung der Anregung, eine abschließende Beurteilung wäre jedoch erst auf Grundlage einer Planung möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5728
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 - 84STOB 813.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 960 Betreff: Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 - 84 Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Einrichtung eines abgegrenzten Sperrmüllplatzes. Die Thematik des Sperrmülls ist der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) bekannt und wird regelmäßig verfolgt. Die ABG meldet mehrfach im Jahr den wild abgelagerten Sperrmüll der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zur Abholung. Bei der Abholung ist sie abhängig von der FES. Von der ABG wurde beobachtet, dass auch Fremdablagerungen durch Fremdfahrzeuge in diesem Bereich erfolgen. Nach Einschätzung der ABG wird die Einrichtung eines zusätzlichen Müllkäfigs das Problem nicht lösen, da die Ablagerungen hauptsächlich im Bereich der Feuerwehrzufahrt und der angrenzenden Grünanlage erfolgen. Im ersten Schritt wird die ABG versuchen, weitere Abgrenzungen der Grünanlagen gegenüber des öffentlichen Straßenraums umzusetzen, um die Fremdablagerungen einzudämmen. Weitere Maßnahmen an der Feuerwehrzufahrt, wie eine komplette Absperrung des Zufahrtsbereiches oder die Aufstellung eines Müllplatzes im Zufahrtsbereich, sind aufgrund der frei zugänglich zu lassenden Feuerwehrzufahrt nicht zulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6937
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - ParkverbotSTOB 513.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 961 Betreff: Parkverbot In verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ist das Parken nur in markierten bzw. durch besondere bauliche Gestaltung gekennzeichneten Bereichen gestattet. Auch ist in Bereichen fünf Meter vor und nach Kreuzungen und Einmündungen gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 1 StVO das Parken unzulässig. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind durch die Straßenverkehrsbehörde nicht anzuordnen. Auch aus der seitens der Straßenverkehrsbehörde eingeholten Stellungnahme der Branddirektion ergibt sich kein anderweitiges zwingendes Erfordernis, so dass der Anregung nicht entsprochen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6479
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Illegales Rechtsabbiegen verhindernSTOB 913.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 962 Betreff: Illegales Rechtsabbiegen verhindern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6330
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-ParkplatzSTOB 513.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 963 Betreff: Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-Parkplatz Der Bereich vor dem Netto Parkplatz in der Weilbrunnstraße wird durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streife überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht, zuletzt am 20.03.2025. Mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln ist eine Behebung des geschilderten Zustandes nicht möglich, da die hauptursächlichen fünf Einzelparkstände östlich der eigentlichen Zufahrt zum Supermarkt auf Privatgrundstück liegen und somit die Zufahrt zu diesen nicht ohne weiteres unterbunden werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6475
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut?STOB 1113.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 964 Betreff: Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut? Für die Liegenschaft ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, einer Bürofläche und einer Tiefgarage mit 68 Stellplätzen geplant. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde im März 2025 erteilt. Derzeit stehen noch baurechtliche Teilaspekte zur Klärung aus. Zudem wird für einen nicht unwesentlichen Anteil der Wohneinheiten der geförderte Wohnungsbau geprüft. Es kann daher derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch Änderungen an dem Vorhaben ergeben, die als Nachtrag zu beantragen und zu prüfen wären. Für die Bauausführung sind bereits vorbereitende Arbeiten erfolgt, der eigentliche Baubeginn soll jedoch zunächst vorstehende Klärung abwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6754
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-StreckenverlängerungSTOB 113.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Der im Ortsbeirat 10 vorgestellte Vorentwurf ist das Gesamtergebnis aus unterschiedlichen Betrachtungen für die Führung der Stadtbahntrasse sowie der Geh-, Rad- und Straßenverkehrsanlagen. Im Bereich des Knotenpunktes Homburger Landstraße / Am Dachsberg / Gießener Straße bis zum Knotenpunkt Jean-Monet-Straße sind nachstehende Zwangspunkte bei der Linienführung zu beachten: - Die Grundstückszufahrten Homburger Landstraße 262 - 266 und die Zufahrt zu dem Einkaufsmarkt Haus-Nr. 268 auf der östlichen Seite - Die Grundstückszufahrten Homburger Landstraße 279 u. 283 (westliche Seite) - Der Knotenpunkte Homburger Landstraße / Am Dachsberg / Gießener Straße selbst sowie die Stützpfeiler der Autobahnbrücke BAB A661 - Der Anschluss an die Bestandsstation Preungesheim - Und aktuell, der beschlossene Schulstandort auf dem Grundstück Homburger Landstraße 285 - 289 Notwendigkeit einer Parallelstraße: Bei den untersuchten Führungen der Trasse auf der Ost- oder Westseite der Homburger Landstraße stellen Ein- und Ausfahrten, die direkt an der Gleistrasse liegen und kurze Abstände zueinander haben, generell ein Problem dar. Für die Homburger Landstraße müssten, auf dem hier geplanten Streckenabschnitt, weitere Verkehrssignalanlagen mit Abbiegespuren zusätzlich zu den dargestellten Hauptverkehrsknotenpunkten geplant werden, um ein sicheres Queren der Straßen- und Schienentrasse zu ermöglichen. Die vorhandenen Querschnittsbreiten zwischen den Grundstücksgrenzen rechts und links der Homburger Landstraße sind nicht ausreichend für die Anordnung von Abbiegespuren an den gewünschten Ein- und Ausfahrten - weder nördlich des Alpenvereins noch südlich des SAFAR-Geländes. Die geplanten Gehweg- oder Radwegbreiten müssten außerdem eingeschränkt werden und/oder gänzlich auf Grünflächen sowie Baumstandorte verzichtet werden. Auch müsste über die bisherigen Planungen hinausgehender zusätzlicher privater Grund in Anspruch genommen werden. Um diese Probleme zu beheben, ist die Parallelstraße nordwestlich der Homburger Landstraße geplant und die Querung der Stadtbahntrassen mit der Homburger Landstraße erfolgt erst im signalisierten Knotenpunkt mit der Zu- und Abfahrt zur BAB 661. Durch die Planung kann die größtmögliche Leistungsfähigkeit für die Stadtbahn und den motorisierten Kraftverkehr hergestellt werden. Ohne jegliche Parallelstraße: Bei einer Führung der Stadtbahntrasse auf der westlichen Seite der Homburger Landstraße ohne jegliche Parallelstraße müssten die o.g. Einschränkungen und gegenseitigen Behinderungen akzeptiert werden - was der verkehrlichen Planungslogik widerspricht. Die Anordnung der Stadtbahntrasse mittig der Homburger Landstraße wäre frühestens ab der Zu- und Abfahrt zur BAB 661 denkbar. Bei einer Führung der Stadtbahntrasse auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße müsste die bestehende und barrierefrei gebaute Station Preungesheim verlegt werden, damit die Gleistrasse östlich der Brückenpfeiler verlaufen kann. Für den Knotenpunkt Homburger Landstraße / Am Dachsberg / Gießener Straße würde hierdurch eine neue und komplizierte Führung der Verkehre erforderlich werden. Weitere Varianten: Die Abwägung der genannten Zwangspunkte führt zum Ergebnis, dass in allen betrachteten Varianten die Planung der Parallelstraße und die Führung der Stadtbahntrasse in der vorgestellten Lage die bestmögliche Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden ist. Die Verkehre am Knotenpunkt Homburger Landstraße / Am Dachsberg / Gießener Straße können unabhängig von der Stadtbahntrasse fahren, wodurch der Knotenpunkt leistungsfähig bleibt. Die geplante Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von 5,50m als Sackgasse mit Wendehammer bzw. als offene Sackgasse für Fuß- und Radverkehr erschließt die Grundstücke der Homburger Landstraße 279 und 283 sowie den geplanten Schulstandort. Für den kürzlich beschlossenen Schulstandort wird derzeit ein Verkehrskonzept aufgestellt, welches Aussagen zu den Schülerströmen (zu Fuß und mit dem Rad), zum Andienungsverkehr der Schule und dem Schulbusverkehr enthalten wird. Sobald das Konzept vorliegt (voraussichtlich 2. Quartal 2025), wird dies mit der vorliegenden Vorplanung abgestimmt. In der Planung sind bereits im Vorfeld abgestimmte Elemente, wie eine zusätzliche Querungsstelle am Knoten Jean- Monet-Straße und ein 3,50m breiter Gehweg entlang der Parallelstraße enthalten (siehe Anlagen 1 und 2). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7741
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhenSTOB 913.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 966 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen Die Forderungen vom Ortsbeirat sind nachvollziehbar. Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit Hessen Mobil Mitte Februar die Situation durch einige Maßnahmen nachgebessert. Nachdem Rad-Piktogramme die Situation nicht entschärft haben, wurde wie gefordert ein Fuß- und Radweg abgetrennt. Dieser wird in einigen Bereich zusätzlich durch Baken abgesichert, siehe dazu nachfolgende Fotos vom 27. März 2025. Zusätzlich wurde die Abfahrt mit Tempo 30 beschildert. Die beschriebene Situation entspricht dementsprechend nicht mehr dem aktuellen Zustand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6612
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? IISTOB 913.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 967 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat hierzu seine internen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen und bedauert, nicht fristgerecht antworten zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1128
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzenSTOB 1013.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 968 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Unter Berücksichtigung der Leitführung für blinde Menschen und nach den Richtlinien der Barrierefreiheit ist die gewünschte Absicherung nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2025, OM 6290
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der Rosa-Luxemburg-BrückeSTOB 1013.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 969 Betreff: Baumpflanzungen zwischen U-Bahngleisen und der Rosa-Luxemburg-Brücke Der Anregung wird entsprochen, die Pflanzung wird dementsprechend im Herbst ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6753
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradstraße-RaiffeisenstraßeSTOB 1013.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 970 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Magistrat begrüßt den Wunsch des Ortsbeirates, die Raiffeisenstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Auch im Radverkehrskonzept für die östlichen Stadtteile wird für den Bereich zwischen Schäfflestraße und Lahmeyerstraße selbiges als Maßnahme vorgeschlagen. Um eine Fahrradstraße einzurichten, stehen prinzipiell eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verfügung, um die Situation für den Radverkehr im Vergleich zu einer Tempo 30-Zone zu verbessern und damit dem Radverkehr als vorherrschende Verkehrsart gerecht zu werden. Bei der Betrachtung des Straßenquerschnitts zeigt sich, dass die Raiffeisenstraße mit etwa 5,05 - 5,15 m relativ schmal ist. Unter Berücksichtigung relevanter Regelwerke und Leitfäden könnte dies die Einrichtung einer Fahrradstraße erschweren, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Breiten für den Begegnungsfall von Kfz und Radverkehr. Daher wäre zu prüfen, ob gegebenenfalls Stellplätze entfallen müssten, um ausreichenden Platz zu schaffen. Es wird daher vorgeschlagen bei einem vor Ort Termin mögliche Maßnahmen, insbesondere die notwendigen Regelbreiten für die Umsetzung einer Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6152
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandelnSTOB 1013.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Eine Führung der Buslinie 44 in Fahrtrichtung Mainkur über die Willmannstraße oder -unter Aufhebung der Einbahnstraße - über die Kleestraße statt über die Straße Am Gansbühel wäre ein Umweg zum Status Quo. Ein solcher Linienweg würde eine Fahrzeitverlängerung von 1-2 Minuten für durchfahrende Fahrgäste sowie jährliche konsumtive Mehrkosten von etwa 20.000-40.000 € zur Folge haben. Die vorgeschlagene Änderung der Linienführung über die Willmannstraße ist zudem nicht möglich: Weder Standartlinienbusse noch Gelenkbusse können im spitzen Winkel (in der Form eines "V") aus der Willmannstraße links in die Straße Alt-Fechenheim einbiegen, da vor allem Poller den verfügbaren Platz begrenzen. Zu diesem Ergebnis gelangen sowohl ein praktischer Fahrversuch im Oktober 2018 als auch rechnergestützte fahrgeometrische Studien. Darüber hinaus ist das Gebiet an der Einmündung der Willmannstraße in die Straße Alt- Fechenheim mit der Straßenbahnlinie 11 (Haltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg") und mit der Buslinie 551 (Haltestelle "Baumertstraße") hinreichend im ÖPNV erschlossen. Da die Straße "Am Gansbühel" für die Durchfahrt einer wichtigen Buslinie benötigt wird, kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Antrag vom 10.11.2025, OF 799/11 Anregung vom 24.11.2025, OA 581
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfenSTOB 1113.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 972 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen Die betroffene Stelle liegt auf der avisierten Strecke zweier Radschnellverbindungen. Aus diesem Grund wurden eventuelle punktuelle Mängel auf dieser Strecke im Radverkehrskonzept Nord nicht erfasst. Aufgrund der Tatsache, dass hier mittel- beziehungsweise langfristig eine Radschnellverbindung geplant wird, rät der Magistrat von aufwendigen punktuellen Überplanungen ab. Mehr Infos zu den Radschnellverbindungen: https://www.region-frankfurt.de/radschnellwege Die einzige Möglichkeit, um die Engstelle kurzfristig zu entschärfen, wäre der Ersatz der Geländer durch Bordsteinaufsätze. Damit könnten circa 50 cm nutzbare Breite dem Gehweg hinzugefügt werden. Allerdings würde die Situation auch damit unbefriedigend bleiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6339
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der WegeführungSTOB 1113.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Eine Überprüfung der Sachlage vor Ort ergab, dass keine Möglichkeiten bestehen, das Gewerbegebiet bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten im öffentlichen Straßenverkehrsraum baulich zu optimieren. Lkw-Fahrende müssen die vorrangig auf Privatflächen der Firmen liegenden Wendemöglichkeiten nutzen. Die durch Äste verdeckte Beschilderung wird nach vorne versetzt. Das Anbringen eines Verkehrszeichens in der Flinschstraße ist nicht notwendig. Dieser Bereich soll schon nicht mehr von Lkws befahren werden. Deshalb wird dort auf das Anbringen einer Beschilderung verzichtet. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wird auf das teilweise bestehende Lkw-Fahrverbot hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in HeddernheimSTOB 1213.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 974 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Zu 1. Das Grünflächenamt wird die Bank wie angeregt versetzen, sobald der Ersatz für die bestehenden Fahrradbügel (siehe zu 2.) auf der Sperrfläche eingerichtet wurde. Zu 2. Der Magistrat schlägt vor, fünf Fahrradabstellbügel auf der Sperrfläche zu installieren (siehe Skizze) und bittet den Ortsbeirat um Nachricht (E-Mail an: jan.annendijck@stadt-frankfurt.de), ob diese Maßnahme angeordnet werden soll. Zu 3. und 4. Die Fläche wird mittelfristig angelegt und mit einer bienenfreundlichen Wiese versehen. Zudem wird derzeit geprüft, ob die Trassenlage eine Baumpflanzung im Beet hinter dem Zebrastreifen zulässt. Zu 5. Die Papierkörbe der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) sind bereits alle mit einem integrierten Aschenbecher ausgestattet und aufgrund der Haube auch krähensicher. Die Leerungen erfolgen im Rahmen der Satzungsreinigungen entsprechend der jeweiligen Reinigungsklasse (RKL). Sowohl die Hessestraße (RKL I) als auch die Heddernheimer Landstraße werden insofern einmal wöchentlich angefahren. Die Reinigung beinhaltet auch die genannte Grünfläche im Bereich der Sitzbank. Aktuell befinden sich bereits zwei Papierkorbmodelle in unmittelbarer Nähe zur Sitzbank. Eine neu positionierte Sitzbank wird dem Fehlverhalten erfahrungsgemäß nicht entgegenwirken. Dennoch wird der Bereich auch nach möglichen Umbaumaßnahmen mit einer ausreichenden Anzahl an Papierkörben ausgestattet. Bei zukünftigen Papierkorbanfragen kann sich der Ortsbeirat direkt an das Umweltamt (Tel.: 069-212-39143 / E-Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail service@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5702
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Quietschgeräusche der U 4 mindernSTOB 1113.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 975 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Der bestehende Gleisbogen wird schleiftechnisch einer intensiven Bearbeitung unterzogen mit dem Ziel die entstehenden Schallemissionen zu verringern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 881
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulwegstermin für den Hort Die GauklerSTOB 813.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Sollte die Sicherheit des Schulweges angezweifelt werden, ist ein Schulwegtermin erforderlich. Der Magistrat begrüßt einen solchen Termin. Um einen solchen Termin zu erhalten ist es üblich, dass die Schulleitung/Kinderhausleitung oder der Schulelternbeirat/Ortsbeirat Kontakt zur Stelle für Schulwegsicherung aufnimmt, die Probleme schildert und um einen Schulwegtermin bittet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnenSTOB 1013.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 977 Betreff: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen Zu 1. Eine bauliche Absicherung ist zwar grundsätzlich möglich, kann entsprechend verfügt und realisiert werden. In der Praxis hat sich die Schließung öffentlicher Flächen jedoch nicht bewährt. Jüngste Erfahrungen mit ähnlichen Maßnahmen in der Niedwiesenstraße beziehungsweise dem Weißkirchener Weg haben deutlich gezeigt, dass der gewünschte Effekt ausbleibt. Die dortigen abschließbaren Anlagen wurden wiederholt massiv beschädigt oder entwendet, die Durchfahrt unberechtigter Fahrzeuge konnte nicht unterbunden werden. Zuletzt mussten wöchentlich Reparaturen aufgrund von Vandalismus ausgeführt werden. Der Magistrat bittet daher um Verständnis, dass der Anregung in diesem Punkt derzeit nicht entsprochen werden kann. Generell arbeitet der Magistrat an Lösungen, um diese und ähnliche Situationen nachhaltig zu verbessern. Zu 2. Die Wirtschaftswege zwischen Kalbach und Riedberg dienen in erster Linie dem landwirtschaftlichen Verkehr. Durch die Nutzung für freizeitliche Aktivitäten stellen sie zudem einen Mehrwert dar. Eine Asphaltierung des mit A und B gekennzeichneten Weges ist nicht möglich, da sich der Weg in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Auch von einer anderweitigen Befestigung sieht der Magistrat ab, da durch einen verbesserten Belag in der Tat mit einer Zunahme von unerwünschten Schleichverkehren gerechnet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5754
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und RollerSTOB 613.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 978 Betreff: Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller Um sinnig auf die Anregung antworten zu können, möchte der Magistrat gerne auf das Konzept der Mobilitätsstationen und die Situation rund um die E-Scooter im Allgemeinen eingehen: Die Stadt Frankfurt am Main hat im März 2024 damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter in den Straßen des Bahnhofsviertels und der Innenstadt auszuweisen. Ziel war und ist es, mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dort dann faktisch das "wilde" Abstellen von E-Scootern außerhalb ausgewiesener Parkplätze im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es dort den größten Handlungsbedarf. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kund:innen, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100 bis 200 Meter) - M-Stationen: Stationsbasiertes Car-Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 Meter) - L-Stationen: Stationsbasiertes Car-Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienenknotenpunkten. Frankfurt wird für die Auswahl der Stationstypen in drei verschiedene Bereiche unterteilt: - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 Meter) - Bereich 2: Erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 Meter), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 Meter), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, bestehende Car/Bike-Sharing-Stationen, Verbotszonen aus der E- Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, relevante Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, touristische Ziele und P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Den Hinweis des Ortsbeirats 8 wird der Magistrat gerne an das mit der Standortsuche betraute Ingenieurbüro weitergeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6456
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - S Bahn Station „Berkersheim“STOB 1013.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 979 Betreff: Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - S Bahn Station "Berkersheim" Für die Planung der Verbindungsstraße von der Harheimer Niddabrücke bis zur S-Bahn-Station sind aktuell keine gesonderten Mittel im Haushalt eingestellt. Es ist weiterhin beabsichtigt eine Buslinie hier fahren zu lassen. In Verbindung mit dem Neubau der Niddabrücke und der Omegabrücke Berkersheim ist es jedoch absehbar, dass die Bauaktivitäten die Verbindungsstraße stark belasten werden, und eine Sanierung der Straße nachher wahrscheinlich wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6324
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Niederrad: Mehr Sicherheit auf der TriftstraßeOFOB 512.06.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2025, OF 1435/5 Betreff: Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Markierungen in der Triftstraße zwischen Frauenhofstraße und Gerauer Straße in der Weise zu ändern, dass die Mittelleitlinie aufgehoben wird (wie auch in der Gegenrichtung) und stattdessen ein Sicherheitstrennstreifen neben dem Parkstreifen markiert wird. Begründung: In der Triftstraße zwischen Frauenhofstraße und Gerauer Straße befinden sich Parkplätze am rechten Fahrbahnrand. Auf Grund des noch von früher vorhandenen Mittelstreifens, als es noch zwei Fahrstreifen gab, fahren Radfahrer in der sogenannten Dooringzone. Quelle: Dirk Trull Quelle: Dirk Trull Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7207 2025 Die Vorlage OF 1435/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederrad: Entsiegelung des OberforsthauskreiselsOFOB 512.06.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2025, OF 1436/5 Betreff: Niederrad: Entsiegelung des Oberforsthauskreisels Vorgang: OM 5186/19 OBR 5; ST 2310/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Oberforsthaus die abgepollerte Fläche innerhalb der Wendeschleife zwischen Kennedyallee, Verbindungsschleife Schwarzwaldstraße und Trambahnhaltestelle zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: Der genannte Platz ist das Eingangstor von Frankfurt und Niederrad, aber befindet sich seit vielen Jahren in einem trostlosen und unansehnlichen Zustand. Da eine grundlegende Sanierung auf absehbare Zeit wohl nicht passieren wird, sollte eine mit relativ einfachen Mitteln machbare Verschönerung durchgeführt werden. Siehe ST2310/2019. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2025, OF 1552/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5186 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2310 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1436/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1436/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7606 2025 1. Die Vorlage OF 1436/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1552/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke GoldsteinstraßeOFOB 512.06.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2025, OF 1437/5 Betreff: Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die große, versiegelte Fläche an der Goldsteinstraße Ecke Hahnstraße gegenüber der Polizeiwache entsiegelt und begrünt werden kann. Begründung: An der oben genannten Kreuzung befindet sich eine übermäßig große versiegelte Fläche, die überwiegend keine Funktion für den Fußverkehr hat. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist eine weiterhin genügend große Fläche für den Fußverkehr beizubehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7208 2025 Die Vorlage OF 1437/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung Parkverbot in der Schwanheimer Straße in NiederradOFOB 512.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2025, OF 1439/5 Betreff: Einrichtung Parkverbot in der Schwanheimer Straße in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass in der Schwanheimer Straße ab der Feuer- und Rettungswache bis zum Wendepunkt am Ende der Straße das Parken auf der rechten Seite auf und neben dem schmalen Gehweg verboten wird. Somit soll erreicht werden, dass z.B. Müllautos, Feuerwehr oder Rettungsdienst jederzeit in diesen Teil der Schwanheimer Straße fahren können und die Einfahrt nicht blockiert ist. Begründung: Auf der Schwanheimer Straße wird ab der Ecke Trifelsstraße (Feuer- und Rettungswache) bis zur Wendemöglichkeit sehr häufig auf der rechten Straßenseite oder auf dem schmalen Gehweg geparkt. Dies verengt die Straße oft so, dass Müllautos, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht in die Straße einfahren können. Ein Parkverbot soll dem Entgegenwirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7209 2025 Die Vorlage OF 1439/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niederrad: Entsiegelung des OberforsthauskreiselsOFOB 512.06.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2025, OF 1552/5 Betreff: Niederrad: Entsiegelung des Oberforsthauskreisels Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Oberforsthaus die abgepollerte Fläche innerhalb der Wendeschleife zwischen Kennedyallee, Verbindungsschleife Schwarzwaldstraße und Trambahnhaltestelle zu entsiegeln und zu begrünen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, über die Fläche einen Verbindungsweg vom Kiosk zur Haltestelle einzurichten. Begründung: Der genannte Platz ist das Eingangstor von Frankfurt und Niederrad, aber befindet sich seit vielen Jahren in einem trostlosen und unansehnlichen Zustand. Da eine grundlegende Sanierung auf absehbare Zeit wohl nicht passieren wird, sollte eine mit relativ einfachen Mitteln machbare Verschönerung durchgeführt werden. Quelle: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.06.2025, OF 1436/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7606 2025 1. Die Vorlage OF 1436/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1552/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Igelhabitate schaffenOFOB 1512.06.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2025, OF 369/15 Betreff: Igelhabitate schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 15 auf dem Friedhof, im Bieberpark sowie an weiteren geeigneten Stellen im Ortsgebiet Habitate und Rückzugsorte für Igel zu schaffen. Zudem sollen entsprechende Informationsschilder zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit angebracht werden. Begründung: Seit 2023 wird der Westeuropäische Igel auf der Roten Liste gefährdeter Arten als potenziell gefährdet geführt. Sein Schutz als heimisches Wildtier gewinnt daher an Bedeutung. Der Igel wird zunehmend aus seinem natürlichen Lebensraum verdrängt - unter anderem durch zunehmende Besiedlung, Infrastrukturmaßnahmen und intensive landwirtschaftliche Nutzung. Infolgedessen lebt er heute verstärkt in und nahe menschlicher Siedlungsräume. Gerade in Nieder-Eschbach, das durch seine naturnahe Lage geprägt ist, finden sich zahlreiche potenziell geeignete Flächen für Schutzmaßnahmen. Besonders begrünten und halböffentlichen Bereichen - wie etwa dem Friedhof oder dem Bieberpark - kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Durch das gezielte Anlegen von Igelhabitaten (z. B. durch Laub- und Reisighaufen, Totholz oder spezielle Igelhäuser) können diesen Tieren geschützte Rückzugsorte geboten werden. Solche Rückzugsräume sind nicht nur in der Paarungszeit, sondern insbesondere auch für den Winterschlaf essenziell. Die Anbringung von Informationsschildern trägt zusätzlich zur Aufklärung der Bevölkerung bei, sensibilisiert für die Bedürfnisse dieser Tiere und stärkt das Bewusstsein für Arten- und Naturschutz im urbanen Raum. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7346 2025 Die Vorlage OF 369/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Am Höhenblick bis HaeberlinstraßeOFOB 911.06.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Am Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bezüglich der geplanten Grunderneuerung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen Am Höhenblick" und "Haeberlinstraße" eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden auszurichten. Es herrscht unter den Anwohnern und Gewerbetreibenden große Verunsicherung aufgrund der Ankündigung einer zweijährigen Vollsperrung der Kurhessenstraße, was auch einen erheblichen Einschnitt in den Alltag bzw. den Geschäftsbetrieb der Betroffenen bedeutet. Dies ist unter anderem der Berichterstattung der Tageszeitung vom 03.01.2025 (Frankfurter Neue Presse) zu entnehmen. In der Aprilsitzung 2025 berichtete ein Vertreter des ASE, dass entgegen der Mitteilung die Maßnahmen im Sommer 2025 diesen Jahres durchzuführen, diese auf 2026 verschoben worden sind. Eine Informationsveranstaltung nach den Sommerferien ist deshalb erstrebenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zufahrt Kleingartenanlage NiddaparkOFOB 1011.06.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1034/9 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Niddapark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Situation in der Grünfläche zwischen Ginnheimer Hang und S6-Bahnstrecke bezüglich der dort fahrenden Autos in einem Ortstermin zu begutachten. Begründung: Der beschriebene Bereich ist Teil des Grüngürtels und ein Naherholungsgebiet und sollte von Autos möglichst freigehalten werden. Die Wege sind von Ihrer Breite her nicht für Autos ausgelegt und nehmen hierdurch schaden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1034/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung der geplanten Baumaßnahme in der Sudermannstraße in einer Sitzung des Ortsbeirats 9OFOB 911.06.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1039/9 Betreff: Vorstellung der geplanten Baumaßnahme in der Sudermannstraße in einer Sitzung des Ortsbeirats 9 In naher Zukunft steht die Grunderneuerung der Sudermannstraße an. Im Zuge dieser Maßnahme wird es erforderlich sein, die Sudermannstraße für den Durchgangsverkehr vollständig zu sperren. Da die Bauarbeiten erhebliche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner haben werden - unter anderem in Bezug auf Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten, Müllentsorgung und Rettungswege - ist es aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich, frühzeitig umfassend über das Vorhaben informiert zu werden und Transparenz zu schaffen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter/einer Vertreterin des ASE in eine der nächsten Sitzungen einzuladen, um die Maßnahme vorzustellen und für Rückfragen aus dem Ortsbeirat sowie der Bürgerschaft zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1039/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umsetzung des Bücherschranks „Anne Frank“ in den SinaiparkOFOB 911.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1044/9 Betreff: Umsetzung des Bücherschranks "Anne Frank" in den Sinaipark Nach der Neugestaltung des Reich-Ranicki-Platzes ist für den bestehenden Bücherschrank Anne Frank kein Platz mehr vorgesehen. Um das wichtige Zeichen der Erinnerungskultur an Anne Frank im öffentlichen Raum weiterhin sichtbar zu erhalten, soll der Bücherschrank an einen neuen, geeigneten Standort umgesetzt werden. Der Bücherschrank Anne Frank ist ein symbolischer Ort der Erinnerungskultur, Bildung und Begegnung. Er steht für Toleranz, Menschenrechte und die Bewahrung der historischen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Dem Wunsch des Ortsbeirats entsprechend soll auf dem neu gestalteten Platz ein neuer Bücherschrank errichtet werden, der dem Ehepaar Reich-Ranicki gewidmet ist. Der Sinai Park bietet sich als neuer Ort an, er ist gut frequentiert, bietet Aufenthaltsqualität und ermöglicht die Einbindung des Bücherschranks in einen offenen, lebendigen Stadtraum - im Sinne eines niedrigschwelligen Gedenkens und kulturellen Austauschs. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vorausgesetzt es gibt einen neuen Bücherschrank Reich-Ranicki, die Umsetzung des Bücherschranks Anne Frank vom Reich- Ranicki-Platz in den Sinai Park zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1044/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grundstück BowlingcenterOFOB 911.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1045/9 Betreff: Grundstück Bowlingcenter Vorgang: OM 3572/23 OBR 9; ST 158/25 In Presseberichten ist von einem Verkauf der Fläche am Berkersheimer Weg zu lesen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die OM 3672 vom 16.2.2023, verbunden mit ST 158 vom 24.1.2025, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3572 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 158 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7177 2025 Die Vorlage OF 1045/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parken auf dem Bürgersteig der KurhessenstraßeOFOB 911.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1047/9 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Magistrat wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der parkenden Autos auf der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße zu regeln. Hier wird seit einiger Zeit einseitig auf dem Bürgersteig geparkt, was an dieser Stelle nicht zulässig ist. Begründung: Durch das einseitige auf dem Bürgersteig parken wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7178 2025 Die Vorlage OF 1047/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in der Kurhessenstraße im Abschnitt zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig Fahrzeuge abgestellt." Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entfernung der Poller an der Unterführung An den 10 RuthenOFOB 211.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1051/9 Betreff: Entfernung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen Vor dem Ausbau der S6-Strecke wurde die Unterführung von Mitgliedern des gegenüberliegenden Kleingartenvereins (KGV) regelmäßig zur direkten Anfahrt des Vereinsparkplatzes genutzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die Unterführung zwar wieder für den Rad- und Fußverkehr geöffnet, jedoch nicht für den motorisierten Verkehr. Die Sperrung der Unterführung zwingt alle Autofahrerinnen und Autofahrer derzeit zu einem erheblichen Umweg über die Höllbergstraße und den Treunerweg. Dies stellt nicht nur eine unnötige Erschwernis für die Vereinsmitglieder dar, sondern erhöht auch die Verkehrsbelastung in einem sensiblen Bereich, der stark von Kindern und Jugendlichen frequentiert wird - insbesondere im Umfeld des Höllbergspielplatzes und entlang des Treunerwegs. Ganz auf Autos verzichten können die Mitglieder des KGV's nicht, da regelmäßig Grünschnitt-, Material- oder sonstige Transporte anfallen. Durch die Wiederöffnung der Unterführung für den motorisierten Individualverkehr könnte die Verkehrssituation vor Ort deutlich entschärft und sicherer gestaltet werden - im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Entfernung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen zu veranlassen, um eine Durchfahrt für Autos zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 1051/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7181 2025 Die Vorlage OF 1051/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet "Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen" und dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Die Poller sollen an der Einmündung der Höllbergstraße in den Treunerweg auf die linke Seite versetzt werden, um die Durchfahrt an dieser Stelle zu verhindern." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheimOFOB 1011.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1052/9 Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage aus dem Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen seien. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurde laut Antwort der DB Netz AG auf unsere Anfrage V870 vom 22.02.2024 (ST 403 vom 17.03.2025) bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willybrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden; vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist bei diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende Besohlte Schwellen sind nachzurüsten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7182 2025 Die Vorlage OF 1052/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOFOB 911.06.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1053/9 Betreff: Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Entlang des Bahndammes zwischen der Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Entwässerungssituation. Insbesondere auf einer Strecke von ca. 80 Metern im Bereich der Unterführung Niedwiesenstraße kann das gesammelte Regenwasser nicht versickern. In diesem Abschnitt steht das Wasser dauerhaft im Graben, bis es langsam verdunstet. Dieser Zustand ist unhaltbar. Es kommt zu folgenden Problemen: - Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser, - Bildung von Brutstätten für Stechmücken, - Förderung der Vermehrung anaerober Bakterien, - Gefährdung von Kindern, da das Wasser an einigen Stellen so hochsteht, dass ein Sicherheitsrisiko besteht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen. Insbesondere wird angeregt, die Wassergräben in diesem Bereich zu entsiegeln bzw. so umzugestalten, dass eine Versickerung des Regenwassers ermöglicht wird. Ziel sollte es sein, eine funktionierende Ableitung bzw. natürliche Versickerung des Regenwassers vom Bahndamm zu gewährleisten und die beschriebenen Gefahren dauerhaft zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7183 2025 Die Vorlage OF 1053/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.