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Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.02.2024

Auskunftsersuchen

S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten

Details im PARLIS V_870_2024
17.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten

Details im PARLIS ST_1209_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten

Details im PARLIS ST_406_2025
11.06.2025

Antrag Ortsbeirat

Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim

Details im PARLIS OF_1052-9_2025
26.06.2025

Anregung Ortsbeirat

Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim

Details im PARLIS OM_7182_2025
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.06.2025, OF 1052/9

Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage aus dem Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen seien. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurde laut Antwort der DB Netz AG auf unsere Anfrage V870 vom 22.02.2024 (ST 403 vom 17.03.2025) bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willybrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden; vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist bei diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende Besohlte Schwellen sind nachzurüsten.

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7182
2025 Die Vorlage OF 1052/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)