Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim
Bisheriger Verlauf
Auskunftsersuchen
S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten
Details im PARLIS V_870_2024Stellungnahme des Magistrats
S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten
Details im PARLIS ST_1209_2024Stellungnahme des Magistrats
S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten
Details im PARLIS ST_406_2025Antrag Ortsbeirat
Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim
Details im PARLIS OF_1052-9_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim
Details im PARLIS OM_7182_2025Auskunftsersuchen
S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten
Details im PARLIS V_870_2024Stellungnahme des Magistrats
S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten
Details im PARLIS ST_1209_2024Stellungnahme des Magistrats
S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende Bauarbeiten
Details im PARLIS ST_406_2025Antrag Ortsbeirat
Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim
Details im PARLIS OF_1052-9_2025Anregung Ortsbeirat
Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim
Details im PARLIS OM_7182_2025S A C H S T A N D :
Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage aus dem Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen seien. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurde laut Antwort der DB Netz AG auf unsere Anfrage V870 vom 22.02.2024 (ST 403 vom 17.03.2025) bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willybrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden; vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist bei diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende Besohlte Schwellen sind nachzurüsten.