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Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim

Vorlagentyp: OFCDU
109 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, den Einbau besohlter Schwellen zur Minderung von Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 zu klären. Dies geschieht aufgrund einer gerichtlichen Auflage und der Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über zunehmende Erschütterungen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Antrag

Im Rahmen einer Klage aus dem Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen seien. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen.

Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurde laut Antwort der DB Netz AG auf unsere Anfrage V870 vom 22.02.2024 (ST 403 vom 17.03.2025) bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei.

Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willybrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden; vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen.

Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist bei diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende Besohlte Schwellen sind nachzurüsten.

Begründung

Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage aus dem Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen seien. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurde laut Antwort der DB Netz AG auf unsere Anfrage V870 vom 22.02.2024 (ST 403 vom 17.03.2025) bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willybrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden; vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 22. Februar 2024VV 870S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende BauarbeitenAnfrage
  2. 22. Februar 2024OFOF 698/9S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende BauarbeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 17. Juni 2024STST 1209S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende BauarbeitenStellungnahme
  4. 17. März 2025STST 406S-Bahn Mittelbahnsteig Eschersheim und noch ausstehende BauarbeitenStellungnahme
  5. 11. Juni 2025Sie sind hier
    OFOF 1052/9Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  6. 26. Juni 2025OMOM 7182Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheimDirektanregung
  7. 13. Oktober 2025STST 1724Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt EschersheimStellungnahme
  8. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 611Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-EschersheimStellungnahme
  9. 22. April 2026OFOF 6/9Erinnerung und Konkretisierung: Nachweis der Installation besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-EschersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  10. 7. Mai 2026OMOM 31Erinnerung und Konkretisierung: Nachweis der Installation besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-EschersheimDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7182 2025 Die Vorlage OF 1052/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFraktionslos
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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