Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, der Anregung zum Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8 zuzustimmen. Dies geschieht, um den hohen Parkdruck in Bornheim zu verringern und gleichzeitig die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Rollstuhl und Kinderwagen, zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen.
Dem Magistrat ist bewusst, dass der Parkdruck im Bereich der Comeniusstraße in Bornheim sehr hoch ist. Somit werden alle Flächen, die ein Beparken zulassen, den Verkehrsteilnehmer:innen zur Verfügung gestellt.
Bei der Beordnung des Gehwegparkens ist grundsätzlich sicherzustellen, dass der unbehinderte Verkehr von zu Fuß Gehenden weiterhin möglich ist. Dabei sind auch die Belange von Menschen mit Rollstuhl und Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist auf dem Gehweg nach Abzug der Breite für die Parkstände eine Restbreite von 2,20 m zu gewährleisten.
An der betroffenen Örtlichkeit wird somit nicht nur die Beschilderung angepasst, sondern auch eine Markierung aufgebracht, die genau vorgibt, wie weit der Gehweg beparkt werden darf. So wie die Fahrzeuge aktuell auf dem Gehweg parken, wird die Restgehwegbreite von 2,20 m nicht eingehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2024OFOF 466/4Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2025OMOM 6335Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8Direktanregung
- 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 949Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab