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Halbseitiges Gehwegparken in der Germaniastraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Auf der rechten Seite der Germaniastraße war auch vor den Bauarbeiten kein Gehwegparken erlaubt. Hier gilt ab der Ecke Heidestraße bis Germaniastraße 26 absolutes Haltverbot, ab der Hausnummer 26 muss - gemäß der angebrachten Beschilderung - auf der Fahrbahn gehalten und geparkt werden. Das Gehwegparken kann an der betroffenen Örtlichkeit nicht legalisiert werden. Bei Einrichtung des Gehwegparkens ist grundsätzlich sicherzustellen, dass der Fußverkehr weiterhin ungehindert möglich ist. Dabei sind auch ausreichende Breiten für Rollstühle und Kinderwägen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist auf dem Gehweg nach Abzug der Breite für die Parkstände eine Restbreite von 2,20 m zu gewährleisten. Dies ist an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht der Fall. Örtlichkeiten, an denen das Gehwegparken trotz einer Restgehwegbreite unter 2,20 m erlaubt ist, zählen zum Altbestand. Sollten hier Änderungen gefordert werden, muss nach den neuen Richtlinien geprüft werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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