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Halbseitiges Gehwegparken in der Germaniastraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, das halbseitige Gehwegparken in der Germaniastraße zu erlauben, um die Situation für Anwohner zu verbessern. Dies wird als notwendig erachtet, da das Parken auf der Straße die Durchfahrt für größere Fahrzeuge behindert.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in der Germaniastraße, ab Ecke Heidestraße, auf der rechten Seite im Bereich des Anwohnerparkens, das halbseitige Gehwegparken zu erlauben und ein entsprechendes Schild anzubringen.

Begründung

Nachdem im September die Laternen ausgewechselt wurden, an denen die Schilder für das Bewohnerparken hingen, wurden in dem Bereich häufig Autofahrer als Falschparker angezeigt mit teilweise im absoluten Halteverbot und verbotswidrig auf dem Gehweg parken. Laut einer Anwohnerin war es die ganzen Jahre über geduldet, dass auf der rechten Seite halb auf dem Gehweg geparkt wurde. Würden Anwohner mit ihrem Fahrzeug - wie laut Schildern vorgesehen - auf der Straße parken, so käme kein größeres Fahrzeug, kein Müllauto oder Feuerwehr mehr durch die Straße (siehe Bilder).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2024OFOF 462/4Gehwegparken in der GermaniastraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Januar 2025Sie sind hier
    OMOM 6332Halbseitiges Gehwegparken in der Germaniastraße
    Direktanregung
  3. 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 952Halbseitiges Gehwegparken in der GermaniastraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 39 · 27.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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