Halbseitiges Gehwegparken in der Germaniastraße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das halbseitige Gehwegparken in der Germaniastraße zu erlauben, um die Situation für Anwohner zu verbessern. Dies wird als notwendig erachtet, da das Parken auf der Straße die Durchfahrt für größere Fahrzeuge behindert.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Germaniastraße, ab Ecke Heidestraße, auf der rechten Seite im Bereich des Anwohnerparkens, das halbseitige Gehwegparken zu erlauben und ein entsprechendes Schild anzubringen.
Begründung
Nachdem im September die Laternen ausgewechselt wurden, an denen die Schilder für das Bewohnerparken hingen, wurden in dem Bereich häufig Autofahrer als Falschparker angezeigt mit teilweise im absoluten Halteverbot und verbotswidrig auf dem Gehweg parken. Laut einer Anwohnerin war es die ganzen Jahre über geduldet, dass auf der rechten Seite halb auf dem Gehweg geparkt wurde. Würden Anwohner mit ihrem Fahrzeug - wie laut Schildern vorgesehen - auf der Straße parken, so käme kein größeres Fahrzeug, kein Müllauto oder Feuerwehr mehr durch die Straße (siehe Bilder).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2024OFOF 462/4Gehwegparken in der GermaniastraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6332Halbseitiges Gehwegparken in der GermaniastraßeDirektanregung
- 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 952Halbseitiges Gehwegparken in der GermaniastraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme