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Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 - 84

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Einrichtung eines abgegrenzten Sperrmüllplatzes. Die Thematik des Sperrmülls ist der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) bekannt und wird regelmäßig verfolgt. Die ABG meldet mehrfach im Jahr den wild abgelagerten Sperrmüll der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zur Abholung. Bei der Abholung ist sie abhängig von der FES. Von der ABG wurde beobachtet, dass auch Fremdablagerungen durch Fremdfahrzeuge in diesem Bereich erfolgen. Nach Einschätzung der ABG wird die Einrichtung eines zusätzlichen Müllkäfigs das Problem nicht lösen, da die Ablagerungen hauptsächlich im Bereich der Feuerwehrzufahrt und der angrenzenden Grünanlage erfolgen. Im ersten Schritt wird die ABG versuchen, weitere Abgrenzungen der Grünanlagen gegenüber des öffentlichen Straßenraums umzusetzen, um die Fremdablagerungen einzudämmen. Weitere Maßnahmen an der Feuerwehrzufahrt, wie eine komplette Absperrung des Zufahrtsbereiches oder die Aufstellung eines Müllplatzes im Zufahrtsbereich, sind aufgrund der frei zugänglich zu lassenden Feuerwehrzufahrt nicht zulässig.

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