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Parkverbot

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zum Parkverbot in verkehrsberuhigten Bereichen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken nur in markierten Bereichen erlaubt ist und dass die Straßenverkehrsbehörde keine zusätzlichen Verkehrszeichen anordnen kann. Das erwartete Ergebnis ist die Beibehaltung der bestehenden Regelungen.

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Stellungnahme des Magistrats

In verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ist das Parken nur in markierten bzw. durch besondere bauliche Gestaltung gekennzeichneten Bereichen gestattet. Auch ist in Bereichen fünf Meter vor und nach Kreuzungen und Einmündungen gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 1 StVO das Parken unzulässig. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind durch die Straßenverkehrsbehörde nicht anzuordnen. Auch aus der seitens der Straßenverkehrsbehörde eingeholten Stellungnahme der Branddirektion ergibt sich kein anderweitiges zwingendes Erfordernis, so dass der Anregung nicht entsprochen werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Februar 2025OMOM 6479ParkverbotDirektanregung
  2. 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 961Parkverbot
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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