Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut?
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, einer Bürofläche und einer Tiefgarage auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle. Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt, jedoch sind noch baurechtliche Aspekte zu klären, was zu möglichen Änderungen des Vorhabens führen könnte.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die Liegenschaft ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, einer Bürofläche und einer Tiefgarage mit 68 Stellplätzen geplant. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde im März 2025 erteilt. Derzeit stehen noch baurechtliche Teilaspekte zur Klärung aus. Zudem wird für einen nicht unwesentlichen Anteil der Wohneinheiten der geförderte Wohnungsbau geprüft. Es kann daher derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch Änderungen an dem Vorhaben ergeben, die als Nachtrag zu beantragen und zu prüfen wären. Für die Bauausführung sind bereits vorbereitende Arbeiten erfolgt, der eigentliche Baubeginn soll jedoch zunächst vorstehende Klärung abwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2025OMOM 6754Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut?Direktanregung
- 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 964Wann wird die Brache auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle im Oberschelder Weg bebaut?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab