Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass eine bauliche Absicherung vor dem Sanitätshaus Raab nicht möglich ist, da der Gehweg nur 1,55 Meter breit ist. Eine solche Absicherung würde die Barrierefreiheit dauerhaft einschränken.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine bauliche Absicherung - etwa mit Stahlabweisern oder einem Geländer - ist an der genannten Stelle nicht möglich. Der Gehweg ist lediglich circa 1,55 Meter breit. Eine Absicherung würde die Barrierefreiheit dauerhaft einschränken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2024OFOF 955/10Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OMOM 6472Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindernDirektanregung
- 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 953Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab