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  • Einladung eines Vertreters/einer Vertreterin des Hauptamtes zu Budgetangelegenheiten
    OFOB 9
    11.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1057/9 Betreff: Einladung eines Vertreters/einer Vertreterin des Hauptamtes zu Budgetangelegenheiten Es soll ein Treffen zwischen den Mitgliedern des Ortsbeirats und eines Vertreters / einer Vertreterin des Hauptamtes, zuständig für Budgetangelegenheiten organisieren werden. Ziel dieses Treffens ist es, offene Fragen zur Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie zum Verfahren der Antragsstellung zu klären. Eine direkte Kommunikation mit einem fachkundigen Ansprechpartner / einer fachkundigen Ansprechpartnerin erscheint sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden und die Planungssicherheit für zukünftige Projekte zu erhöhen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen geeigneten Vertreter/ eine geeignete Vertreterin des Hauptamtes für ein Treffen zu einem gesondert anberaumten Termin einzuladen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1057/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim
    OFOB 4
    11.06.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 324/16 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 16 über die Evaluation des digitalen Testbetrieb des Kleinmüllplatz Landgraben zu informieren und bei Entscheidungen über die Zukunft des Betriebes der Kleinmüllplätze einzubinden. Obwohl der Ortsbeirat 16 das digitale Zusatzangebot für die späten Abendstunden begrüßt, so ist dem Ortsbeirat 16 wichtig, dass ein Konzept gefunden wird, das Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone eine (womöglich reduzierte, aber verlässliche) Möglichkeit gibt, den Kleinmüllplatz mit Personalbetrieb zu nutzen. Gerade in den Stoßzeiten (z.B. samstags) hat sich gezeigt, dass es schwer bis unmöglich ist, Termine kurzfristig zu buchen; daher sollte es insbesondere an Samstagen für alle die Möglichkeit geben, die Kleinmüllplätze auch spontan aufzusuchen. Gleichwohl sollten die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verbessert werden. Begründung: Ein - von sporadischen Besuchen des Personals mehrmals in der Woche abgesehen - dauerhaft personalloser Betrieb des Kleinmüllplatz Landgraben würde für Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone und eMail-Adresse eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Neben des Nutzungsausschlusses mancher Bürgerinnen und Bürger ist das Personal vor Ort auch aus anderen Gründen positiv zu bewerten, da sie bei der korrekten Mülltrennung behilflich sein könnten. Womöglich besteht hier sogar ein Zusammenhang damit, dass während der Testphase keine separaten Container für Metall und Plastik zur Verfügung standen, sodass diese Materialien im Sperrmüll entsorgt werden mussten. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2025, OF 323/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7188 2025 1. Die Vorlage OF 323/16 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 324/16 wird in der vorgelegten Fassung als interfraktioneller Antrag beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Unterer Sandweg
    OFOB 3
    11.06.2025 · GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 891/3 Betreff: Unterer Sandweg Nach einem gemeinsamen Ortstermin der Ortsbeiräte drei und vier am unteren Sandweg wird der Magistrat gebeten, die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf der westlichen Seite wird das Parken nicht länger gestattet, stattdessen wird ein Radstreifen, ausgehend vom Baumweg, in Richtung Uhrtürmchen eingerichtet. Der Radstreifen wird durch Piktogramme auf der Fahrbahn gekennzeichnet. 2. Die Schrägparkplätze auf der östlichen Seite bleiben erhalten und werden als Anwohnerplätze für die Anwohner der Parkzone 25 ausgewiesen. 3. Auf der östlichen Seite sind zudem eine Lieferzone und zwei Behindertenparkplätze einzurichten. 4. Die ‚Sandbar' bekommt keine zusätzlichen Tische und Stühle auf den Parkflächen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Volt ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7191 2025 Die Vorlage OF 891/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Enthaltung)

  • Kinderbasketballkorb Glauburgplatz
    OFOB 3
    11.06.2025 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Betreff: Kinderbasketballkorb Glauburgplatz Vorgang: OM 6384/25 OBR 3; ST 798/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Umgestaltung des Spielplatzes am Glauburgplatz (OM 6384) einen Kinderbasketballkorb aufzustellen. Begründung: Bei der Umgestaltung ist besonderer Wert auf generationengerechte Gestaltung zu legen. Der Bedarf nach einem Kinderbasketballkorb ist groß. In seiner Stellungnahme ST 798 sieht der Magistrat die räumliche Enge als kritisch. Der Ortsbeirat ist jedoch überzeugt, dass die Fläche ausreicht. Die vorhandenen Basketballplätze sollen dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7192 2025 Die Vorlage OF 892/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kinderbasketballkorb" der Zusatz "(U 12)" eingefügt wird. Nach Satz 1 des Tenors wird der Satz "Die Aufstellung erfolgt kompatibel mit den sonstigen Nutzungen des Glauburgplatzes und wird dem Ortsbeirat im Vorfeld vorgestellt" hinzugefügt. Der letzte Satz der Begründung wird in den Tenor gesetzt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Spielebox Adlerflychtplatz
    OFOB 3
    11.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 893/3 Betreff: Spielebox Adlerflychtplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die von den Betreiber*innen des Oedi Kiosk zur Verfügung gestellte Spielebox eine Patenschaft zu erteilen. Eine Patin/ein Pate für die Spielebox ist vorhanden. Begründung: Frau Welkerling hat den Ortsbeirat darüber informiert, dass eine Spielebox für vergessenes und verlorenes Spielzeug am Spielplatz Adlerflychtplatz bereits vorhanden sei und sie gerne die Patenschaft übernehmen würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7193 2025 Die Vorlage OF 893/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gleisbett bei der Haltestelle „Hessendenkmal“ nicht mehr auf Rasen - Warum?
    OFOB 3
    11.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 897/3 Betreff: Gleisbett bei der Haltestelle "Hessendenkmal" nicht mehr auf Rasen - Warum? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu erläutern warum bei dem Ersatz der Gleise nördlich der Haltestelle Hessendenkmal das Gleisbett von Rasen auf Schotter umgestellt wurde. Das weiteren wird der Magistrat aufgefordert an geeigneten Stellen in Zukunft vorranging Gleisbetten auf Rasen zu erstellen. Begründung: Bis zum Gleistausch letztes Jahr befand sich an dieser Stelle ein Gleisbett aus Rasen. Dieses wurde durch eines aus Schotter ersetzt. Gleisbetten aus Rasen gelten als okölogischer und vorteilhafter bei der Lärmentwicklung. Warum wurde dieses Gleisbett dann umgestaltet? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1223 2025 Die Vorlage OF 897/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-ren
    OFOB 3
    11.06.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 898/3 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-ren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt geht aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu, um die Wohnungen im Oeder Weg 74-78, in der Adlerflychtstraße 35-41 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben. 2. Alternativ soll die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah einen sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in in die Wege leiten. 3. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Nach dem Verkauf sollen zeitnah notwendige Modernisierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnqualität durchgeführt werden. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35-41 und in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird und sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August / September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert: Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2025 Die Vorlage OF 898/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Alternativ" durch die Worte "Sollte Punkt 1. nicht machbar sein," ersetzt wird. Der letzte Satz des Tenors wird gestrichen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden
    OFOB 3
    11.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 900/3 Betreff: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden Vorgang: B 152/20; F 2347/24 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, a) wie sich die Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit dem 04.04.2019 entwickelt haben und welche Anzahl Planstellen hiervon derzeit besetzt sind; b) welche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis im Jahr 2024 eingenommen wurden; c) ob Einnahmen gezielt dazu verwendet werden, die Anzahl der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erhöhen; d) wie häufig eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Stadtbezirk 120 durchschnittlich durchgeführt wird; e) ob und welche weitere Maßnahme geplant sind, Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr (insb. Parken ohne gültige Parkerlaubnis) zu ahnden; f) ob geplant ist, in diesem oder im nächsten Jahr eine digitale Parkraumüberwachung, zum Beispiel mittels "Scan Cars", einzuführen, nachdem nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz vorliegt. Begründung: Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis wurden 2024 von 25 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöht, was einer fast fünffachen Erhöhung entspricht. Dennoch bleibt die Parksituation für Anwohner/innen, vor allem auch im Nordend, angespannt. Mehr Kontrollen wären hier angemessen, um Falschparken zu verhindern. In seinem Bericht B 152 vom 03.04.2020 teilt der Magistrat mit: "Die Personalverfügbarkeit der Städtische Verkehrspolizei ist gegeben, wenn die Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen, Bußgeldern und Ausweitung der Bewirtschaftungszonen für die Neuschaffung von Stellen in der Verkehrsüberwachung und für Verbesserungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwendet werden." Der Bericht aus dem Jahr 2020 lässt den Schluss zu, dass der Magistrat die Planstellen erhöht, wenn Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen steigen. Zusätzlich könnte eine digitale Parkraumüberwachung unterstützend wirken. Bisher fehlte die Rechtsgrundlage, wie der Magistrat in seiner Antwort auf die Vorlage F 2347 vom 14.03.2024 feststellt. Gleichzeitig hatte der Magistrat seine Bereitschaft erklärt, sog. "Scan Cars" im Rahmen der digitalen Parkraumüberwachung in Frankfurt einsetzen zu wollen, sobald eine solche Rechtsgrundlage vorliegt. In Baden-Württemberg wurde nun durch das Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz - LMG) vom 18. März 2025 eine Rechtsgrundlage geschaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 152 Frage vom 14.03.2024, F 2347 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2025 Die Vorlage OF 900/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z Schopenhauer
    OFOB 3
    11.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 918/3 Betreff: Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z Schopenhauer Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, vor der Schopenhauerstraße 9, dem Kindergarten Ki.Bi.Z Schopenhauer, einen Parkplatz in einen Fahrradstellplatz umzuwandeln und mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren. Weiterhin wird der der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, ob ein Zebrastreifen auf der Schopenhauerstraße aufgebracht werden kann, der den Kindern die Nutzung des Spielplatzes Heideplatz erleichtern würde. Begründung: Die Leitung des Kindergartens hat sich mit dem Wunsch nach Fahrradabstellmöglichkeiten und einer sicheren Querungsmöglichkeit zum gegenüberliegenden Spielplatz Heideplatz an den Ortsbeirat gewendet. Der Ortsbeirat entspricht diesem Wunsch im Sinne kurzer und sicherer Wege, auch und gerade für die Kleinsten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7467 2025 Die Vorlage OF 918/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Satz 1 und Satz 2 des Tenors werden getrennt abgestimmt. Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Satz 2: Einstimmige Annahme

  • Mögliche Klage gegen § 22 KWG
    A
    10.06.2025 · FRAKTION

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 10.06.2025, A 353 Betreff: Mögliche Klage gegen § 22 KWG Der Gesetzesentwurf der Hessischen Landesregierung zum "Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" (Drucksache 21/1303) wurde mit den Änderungen Drucksache 21/1808 sowie Drucksache 21/2082 wurde am 27.3.2025 abschließend beraten und beschlossen. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBI) wurde das Gesetz am 4.4.2025 verkündet und ist um 5.4.2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Änderung von § 22 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vor. Das Gesetz soll laut Begründung der antragstellenden Landesregierung ein "Beitrag zur Stärkung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften" sein. Deshalb "soll die Sitzzuteilung bei der Wahl der Gemeindevertretungs- und Kreistagsmitglieder künftig nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren erfolgen". Grund hierfür sei "eine Zersplitterung der Kommunalparlamente, eine hohe Standard- und Verwaltungslast und nicht mehr zeitgemäße Regelungen". Ebenso müsse "die Attraktivität kommunaler Wahlämter" gesichert werden. Die Landesregierung postuliert in der Drucksache 21/1303 all diese Probleme, ohne sie empirisch und/oder statistisch mit Erhebungen oder sonstigen Fakten zu belegen. Deshalb ist es bemerkenswert, dass das Hessische Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HmdI), Abteilung Kommunale Angelegenheiten / IV1 Kommunales Verfassungsrecht, Kommunalaufsicht und kommunale Personalangelegenheiten, sich mit einem Schreiben vom 16. Mai an die hessischen Kommunen wendet. Das HmdI erläutert darin, dass es mit einer Klage gegen den neuen § 22 KWG rechne und es nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung hilfreich sei, "Praxisbeispiele zu den Auswirkungen der zunehmenden "Zersplitterung" der kommunalen Vertretungskörperschaften zu dokumentieren", um eine Klageerwiderung vorzubereiten. Ein entsprechender Fragenkatalog schließt sich an. Umfragen, die dergestalt konzipiert sind, sind anfällig für Verzerrungen, da die Präambel/das Anschreiben suggestive Effekte entfalten. Die Fragen des HmdI übernehmen den Tenor der in Drucksache 21/1303 scheinbar identifizierten Probleme, ohne diese zu belegen. Dies begünstigt eine systematische Antwortverzerrung (zu einem "response bias"). Außerdem suggeriert das Schreiben des HmdI, dass die hessischen Kommunen bzw. deren Gemeindevorstände positiv oder gar unterstützend gegenüber der Änderung von § 22 KWG eingestellt wären. Ein Beispiel: Frage 3 beschäftigt sich mit Akteneinsichtsausschüssen und fragt, ob "durch die zunehmende Anzahl an vertretenen Gruppierungen eine Steigerung der Zahl der Anfragen nach § 50 Abs. 2 HGO [= Akteneinsichtsausschüsse] zu beobachten" sei. Eine Fragestellungen dieser Gestalt suggeriert, dass durch mehr Gruppierungen in Gemeindevertretungen auch mehr Akteneinsichtsausschüsse einberufen würden. Selbst wenn dem so wäre, würde es sich lediglich um eine Korrelation und nicht um einen Kausalzusammenhang handeln. Das HmdI fragt nicht ab, welche Gruppierung (ob "große" oder "kleine") die Akteneinsichtsausschüsse einberufen hat. Letztlich suggeriert diese Frage einzig, dass Anfragen nach § 50 Abs. 2 HGO, welche ein zentrales Mittel der demokratischen Kontrolle der Gemeindevorstände durch die Gemeindevertretungen darstellen, den demokratischen Prozess beeinträchtigen würden, ist jedoch nicht hinreichend, um eine Funktionsbeeinträchtigung der Kommunalparamente durch kleine Gruppierungen zu belegen. Das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HmdI), Abteilung Kommunale Angelegenheiten / IV1 Kommunales Verfassungsrecht Kommunalaufsicht und kommunale Personalangelegenheiten sieht wie folgt aus: Dies vorausgeschickt möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Hat die Stadt Frankfurt das oben gezeigte Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 16. Mai (Geschäftszeichen 0005-IV-40e-00006#2025-00001)? 2. Wie lauten die Antworten des Magistrats auf das oben genannte Schreiben? 3. Profitieren die Bürger:innen Ihrer Kommune von der Anzahl kleiner Gruppierungen in der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung und der damit verbundenen Abbildung von gesellschaftlicher und politischer Pluralität in politischen Gremien? 4. Auch wenn Koalitionen laut HGO nicht vorgesehen sind, bilden sich Mehrheitsbündnisse in den Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenversammlungen und es werden Koalitionsverträge unterzeichnet, was den parlamentarischen Charakter der Gremien unterstreicht. Gibt es in Ihrer Kommune aktuell ein Mehrheitsbündnis, das durch die Mitwirkung von Stadtverordneten von Kleinparteien oder kleinen Listen erst mehrheitsfähig ist? 5. Ist durch die zunehmende Zahl an vertretenen Gruppierungen eine Beteiligung von kleinen Gruppierungen bei der Mehrheitsfindung zu beobachten? 6. Sind in Ihrer Gemeinde Vertreter:innen kleiner Gruppierungen Mitglied im Gemeindevorstand bzw. Magistrat? 6.1 Falls ja: Gibt es darunter hauptamtliche Mitglieder? 6.2 Ist die Funktionsfähigkeit des Magistrats dadurch beeinträchtigt? 7. Ist in den vergangenen drei Wahlperioden eine Steigerung der Zahl von Anfragen nach § 50 Abs. 2 HGO (= Einrichtung von Akteneinsichtsausschüssen) zu beobachten? 7.1 Falls ja: Kann dieser Anstieg konkret beziffert werden? Wahlperiode ab 1996 Wahlperiode ab 2001 Wahlperiode ab 2006 Wahlperiode ab 2011 Wahlperiode ab 2016 Wahlperiode ab 2021 Anzahl der Anfragen nach §50 Abs. HGO 7.2 Wie viele der in den letzten drei Wahlperioden eingerichteten Akteneinsichtsausschüsse wurden auf Antrag einer Fraktion, die lediglich die Mindestgröße einer Fraktion nach Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, das heißt drei Stadtverordnete, umfasste, eingerichtet? 7.3 Wie viele der in den letzten drei Wahlperioden eingerichteten Akteneinsichtsausschüsse wurden auf Antrag einer Fraktion, die größer als die Mindestgröße einer Fraktion nach Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, das heißt vier und mehr Stadtverordnete, war, eingerichtet? 7.4 Welcher Aufwand entsteht der Gemeindeverwaltung durch die Einrichtung von Akteneinsichtsausschüssen? Steht dieser Aufwand generell im Verhältnis zur Ausübung der demokratischen Kontroll- und Überwachungsfunktion, die die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 2 HGO im Hinblick auf den Gemeindevorstand bzw. den Magistrat durch die Akteneinsicht ausübt? 8. Hat sich die zunehmende Zahl der vertretenen Gruppierungen die Länge der Gemeindevertretungs- bzw. Stadtverordnetenversammlungen erhöht? 8.1 Falls ja: Kann dies (ggf. anhand von Beispielen) quantifiziert werden? Wahlperiode ab 1996 Wahlperiode ab 2001 Wahlperiode ab 2006 Wahlperiode ab 2011 Wahlperiode ab 2016 Wahlperiode ab 2021 Durch-schnittliche Dauer 8.2 Falls ja: Konnten Ablauf und Länge der Sitzungen dergestalt durch eine Anpassung der Geschäftsordnung geregelt werden, sodass wichtige Themen behandelt werden können, ohne an Aktualität zu verlieren oder gänzlich "unter den Tisch zu fallen"? 9. Ist durch die zuvor genannten Punkte eine vermehrte Belastung der ehrenamtlichen Mandatsträger feststellbar, die signifikant über die Belastung der ehrenamtlichen Mandatsträger:innen in bspw. den 1990er- oder 2000er-Jahren hinausgeht? Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns im Vorfeld ausdrücklich. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Falko Görres Stadtv. Pearl Hahn Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 349 Versandpaket: 11.06.2025 Aktenzeichen: 00-30

  • Leer stehende BImA-Wohnungen
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 202 Betreff: Leer stehende BImA-Wohnungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5721 - OA 202/22 OBR 10, l. B 433/24 - Der Magistrat bemüht sich kontinuierlich, Leerstand auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Durch die Außerkraftsetzung des Hessischen Gesetzes zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 20204 entfiel die gesetzliche Aufgabe und Möglichkeit zur Intervention bei Wohnungsleerständen. Auf Basis des Bauordnungsrechts kann der Leerstand von Wohnungen nicht gerügt werden. Auch die Erfassung leerstehender Wohnungen ist damit, u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, rechtlich nicht mehr möglich. Der Magistrat begrüßt den auf hessischer Landesebene geplanten Erlass eines Gesetzes gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten. Im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, die den Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt aktuell zur Verfügung stehen, ist ein entlastender Effekt auf den Wohnungsmarkt zu erwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn spekulativer Leerstand sanktioniert und durch das Wohnungsnutzungsgebot wieder zur Verfügung gestellt wird. In einem angespannten Wohnungsmarkt ist es im öffentlichen Interesse unrechtmäßigen Leerstand zu ahnden. Bezüglich der BImA Liegenschaften befindet sich der Magistrat in konstruktiven Gesprächen mit der Eigentümerin. Die Weiterentwicklung und potenzielle Nachverdichtung der BImA Liegenschaften werden kontinuierlich diskutiert. Dies betrifft primär die Siedlung "Am Gimmersberg" (Gederner Straße). Darüber hinaus weist der Magistrat im Rahmen dieser Gespräche regelmäßig auf die angespannte Wohnungssituation in Frankfurt hin. Nach aktuellem Kenntnisstand stehen in Frankfurt am Main 87 Wohnungen aus dem BImA-Bestand leer. Der Leerstand lässt wie folgt aufgliedern: · einzelne aktuell leerstehende Wohnungen sind als Ausweichwohnungen für ein aktuelles Abriss-/Neubauprojekt vorgesehen; · ein weiterer Anteil der Wohnungen befindet sich in der kurzfristigen Fluktuation; · der größte Anteil der Wohnungen weißt Mängel auf und muss deshalb vor einer Neuvermietung saniert werden. Zentrales Ziel der BImA ist es, den Leerstand aufgrund von Mängeln schnellstmöglich abzubauen. In diesem Rahmen wurden bereits Baumaßnahmen zur Sanierung ausgeschrieben und vergeben. Ein großer Anteil der Wohnungen wird aktuell bereits saniert. Aus diesen Sanierungsplänen ergibt sich eine Neuvermietung der leerstehenden Wohnungen ab Frühsommer bis Herbst 2025. Die dann noch nicht sanierten Wohnungen werden in den folgenden Sanierungszyklus aufgenommen, sodass der Leerstand der BImA-Wohnungen zeitnah beendet werden kann. Der Magistrat weist die BImA in den fortlaufenden Gesprächen auf die Bedeutung der Beseitigung des Leerstands hin. Die BImA selbst hat sich zum Ziel erklärt, den Leerstand abzubauen und damit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in Frankfurt zu leisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2022, OA 202 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 433 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6425, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 64-0

  • Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 203 Betreff: Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5717 - EA 47/24 OBR 6, l. B 428/24 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.11.2025 und 10.02.2026 Zwischenbericht: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird derzeit untersucht, ob und wie das Kronberger Haus nach dem Umzug des Porzellanmuseums als Haus der Vereine und Initiativen umgebaut werden kann. Aufgabe der Studie ist es auch, die Nutzung des Gebäudes für Wohnzwecke zu prüfen. Die Studie ist noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss ist für Ende 2025 terminiert. Der Magistrat wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Anmeldung der Planungsmittel in den nächsten Haushalt verwenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 47 Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 428 Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 117 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 203 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 203 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6426, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 § 7107, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026

  • Nachnutzungskonzept für das Kronberger Haus entwickeln
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 204 Betreff: Nachnutzungskonzept für das Kronberger Haus entwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5597 - OA 115/22 OBR 6, l. B 409/24 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.11.2025 und 11.02.2026 Zwischenbericht: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird derzeit untersucht, ob und wie das Kronberger Haus nach dem Umzug des Porzellanmuseums als Haus der Vereine und Initiativen umgebaut werden kann. Aufgabe der Studie ist es auch, die Nutzung des Gebäudes für Wohnzwecke zu prüfen. Die Studie ist noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss ist für Ende 2025 terminiert. Der Magistrat wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Anmeldung der Planungsmittel in den nächsten Haushalt verwenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.01.2022, OA 115 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 409 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 204 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 204 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 6427, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 § 7108, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 § 468, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026

  • Illegale Fahrdienste in Frankfurt
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 205 Betreff: Illegale Fahrdienste in Frankfurt Vorgang: A 337/25 BFF-BIG Zu 1.) Die beschriebenen Kontrolllücken durch das Ordnungsamt können so nicht bestätigt werden. Gerade durch den Anstieg der Genehmigungsanträge im Bereich Mietwagen, wurden sowohl durch die Landes- als auch durch die Stadtpolizei die regelmäßig stattfindenden Kontrollen, bzw. Kontrollmaßnahmen erhöht. Bei den Kontrollen wird die Vorlage des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung und der Auszug der Konzessionsurkunde geprüft, um sicherzustellen, dass eine entsprechende Berechtigung zur Fahrgastbeförderung vorliegt. Zu 2.) Hierzu liegen dem Ordnungsamt keine Informationen vor. Zu 3.) Zu der Anzahl, der illegal in Frankfurt tätigen Mietfahrzeuge, die über Vermittlungsplattformen tätig sind, kann keine Aussage getroffen werden, da dies rein spekulativ wäre. Zu 4.) Ein Datenabgleich mit Vermittlungsplattformen wird von der Stadt Frankfurt am Main nicht abgelehnt. Die Vereinbarungen, die in Berlin getroffen wurden sind bekannt und wurden auch bereits auf die Verhältnisse in Frankfurt adaptiert, so dass nun auch hier eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden kann. Zu den abzugleichenden Daten gehören all diejenigen, die erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße Konzessionierung nachweisen zu können, beispielsweise die Genehmigungsurkunden, eine Liste der registrierten Fahrzeuge, Auszug aus der Genehmigungsurkunde für die einzelnen Fahrzeuge, und ggf. die Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Zu 5.) Damit ein Datenabgleich, der Mietwagen und Taxen, die über Plattformbetreiber vermittelt werden, valide und regelmäßig erfolgen kann, müssen zunächst die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sein. Bei dem Datenabgleich wird geprüft, ob das Mietwagenunternehmen über eine entsprechende Konzession verfügt. Aktuell wird sehr intensiv daran gearbeitet diese Voraussetzungen zu schaffen, um die Kontrollmaßnahmen so schnell wie möglich zu etablieren. Die dazu notwendige Übermittlungsplattform "eBOX21" wird gerade eingerichtet. Zu 6.) Frankfurt strebt an, mit den Plattformbetreibern eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, so dass neue Beantragungen von Mietwagenkonzessionen im Vorfeld durch die Genehmigungsbehörde auf das Vorliegen einer korrekten und gültigen Konzession geprüft werden. Ebenso ist auch der Abgleich des Gesamtbestandes und regelmäßige Änderungsmitteilungen geplant. Hierzu werden unter anderem auch mit Hilfe von Leiharbeitskräften die Taxi- und Mietwagenakten digitalisiert, so dass ein schneller und regelmäßiger Datenabgleich erfolgen kann. Außerdem wird die Personalstärke der Genehmigungsbehörde aufgestockt. Ein runder Tisch mit allen beteiligten Plattformbetreibern hat dazu im Mai 2025 bereits stattgefunden. Dabei wurde besprochen, dass die Plattformbetreiber unverzüglich nach Eingang einer Neuregistrierung eines Mietwagenunternehmens dies der Genehmigungsbehörde mitteilen. Von dort aus erfolgt dann eine Überprüfung und zeitnahe Rückmeldung an die Vermittlungsplattform. Wenn dieser Prozess technisch und organisatorisch eingespielt ist, wird im 4. Quartal 2025 ein Gesamtdatenabgleich mit den Plattformbetreibern erfolgen. Die nächsten Schritte werden dann sein: Automatisierter, voll digitaler Datenabgleich mittels Schnittstelle sowie Abstimmung mit den Nachbarkommunen zwecks Vermeidung von Ausweichreaktionen. Zu 7.) Es hat keine Suspendierungen im Bereich Taxi- und Mietwagenkonzessionen gegeben. Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig zu dem Thema Korruption geschult und sensibilisiert. Darüber hinaus gibt die Stadt dazu eine Vielzahl von Regelungen und Handlungsanweisungen heraus, deren Einhaltung strikt zu erfolgen hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.02.2025, A 337 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6480, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 32-5

  • Rundfunkbeitrag - Entwicklung der Vollstreckungen
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 206 Betreff: Rundfunkbeitrag - Entwicklung der Vollstreckungen Vorgang: A 341/25 AfD Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in seiner jeweils gültigen Fassung. Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten. Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich. Sie wurden durch die zuständigen Behörden in jedem Bundesland genehmigt. In Hessen ist dies die Satzung des Hessischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Grundsätzlich sind je Wohnung monatlich 18,36 € Rundfunkbeitrag zu zahlen. Je nach Lebens-/Wohnsituation können abweichende Regelungen gelten. In Frankfurt am Main lag die Zahl der Haushalte im Jahr 2024 laut Melderegister bei 424.723 (Stichtag 31.12.2024). Zum Stichtag 31.12.2023 lag sie bei 419.582 (Quelle: Frankfurt Statistik.Portal, https://statistikportal.frankfurt.de/ASW/ASW.dll?aw=Bev%C3%B6lkerung/Haushalte_S tadtbezirke). Zur Unterstützung des Gemeinsinns beteiligen sich ebenso Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge. Zur Förderung des Gemeinsinns beteiligen sich Einrichtungen des Gemeinwohls ebenfalls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und unterstützen die Grundversorgung der Gesellschaft mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Um der Gemeinnützigkeit der Einrichtungen Rechnung zu tragen, ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag - monatlich 6,12 € - begrenzt. Zu 1. und 2. Rückständiger Rundfunkbeitrag wird nach § 10 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) in Verbindung mit Artikel 4 § 1 des (hessischen) Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland im Verwaltungsvollstreckungsverfahren durch die örtlich zuständige Gemeinde vollstreckt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat in seiner Funktion als Vollstreckungsbehörde im Zeitraum von 2014 bis 2024 Vollstreckungsersuchen in nachfolgender Zahl durch den Hessischen Rundfunk übermittelt bekommen: Jahr Anzahl Vollstreckungsersuchen Gesamtsumme 2014 11.153 3.095.428,81 € 2015 19.915 6.568.590,73 € 2016 15.613 4.312.865,20 € 2017 15.227 3.851.522,39 € 2018 13.201 3.314.632,05 € 2019 15.195 4.628.950,43 € 2020 13.544 3.382.587,71 € 2021 12.207 2.751.193,44 € 2022 12.061 2.795.306,47 € 2023 14.412 3.260.911,77 € 2024 17.832 5.434.211,47 € Diese Vollstreckungsersuchen beziehen sich ausschließlich auf das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Dabei ist festzustellen, dass der deutlich überwiegende Anteil der Vollstreckungsersuche private Beitragsschuldner:innen betrifft. Der Anteil der gewerblichen Beitragsschuldner:innen ist indessen sehr gering. Der durchschnittliche Beitragsrückstand pro Vollstreckungsersuchen betrug im Jahr 2024 rund 300,00 €. Zu 3. Vollstreckungsversuche in den Wohnräumen bzw. Geschäftsräumen der Zahlungspflichtigen werden durch eigene Vollziehungsbeamte vorgenommen. Lediglich für die Abnahme der Vermögensauskunft bedient sich die Vollstreckungsbehörde der Gerichtsvollzieher:innen. Über die Anzahl der eingeleiteten Vermögensauskunftsverfahren wird eine Statistik geführt. Dabei wird nicht nach Forderungsarten unterschieden. Insofern kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welcher Zahl rückständiger Rundfunkbeitrag Grund der Beauftragung war. Zu 4. Es gibt keine Zählung der im Rahmen eines Vermögensauskunftsverfahrens erwirkten Haftbefehle. Mit Rundschreiben der ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios vom 16.11.2016 wurden die Vollstreckungsbehörden angewiesen, ab sofort auf die Beantragung und Vollstreckung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verzichten. Zu 5. In den Jahren 2014 bis 2024 gab es in Frankfurt am Main keinen entsprechenden Fall. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 14.02.2025, A 341 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 206 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6481, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025 Aktenzeichen: 21-12

  • Bauzuschüsse nach den Sportförderrichtlinien
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 207 Betreff: Bauzuschüsse nach den Sportförderrichtlinien Vorgang: A 345/25 CDU 1. Seit dem Inkrafttreten der aktuellen Sportförderrichtlinien im Jahr 2017 erhielten insgesamt 82 Frankfurter Turn- und Sportvereine Zuschüsse für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen. 2. Im Folgenden sind die Vereine aufgeführt, die mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst wurden, ihrem jeweiligen Jugendanteil und der Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder. Danach folgen die Bauprojekte mit 35%, 25%, 15% und 10 % Zuschusshöhe. Zuschusshöhe 50 % Zuschusshöhe 35 % Zuschusshöhe 25 % Zuschusshöhe 15 % Zuschusshöhe 10 % 3. Von den 294 nach den Sportförderrichtlinien möglichen Zuwendungen wurden 140 Bauprojekte seit 2017 durch die Stadtverordnetenversammlung bewilligt. Bei 154 Baumaßnahmen, die unter einer Zuschusssumme von 7.670,00 € lagen, erfolgte die Bewilligung durch den zuständigen Dezernenten bzw. die Amtsleitung des Sportamtes. 4. Im gesamten Zeitraum erhielten nur Projekte einen Zuschuss, die auch fertiggestellt wurden. 5. Die vorgesehenen Haushaltsmittel wurden in den letzten Jahren nicht verbraucht. Für die daraus resultierenden Restmittel erfolgte jeweils eine Übertragung in das nächste Haushaltsjahr. Diese Praxis wurde bis zum Haushalt 2024 angewandt. Die Reste aus dem Jahresabschluss 2024 in Höhe von 4,5 Mio. wurden nicht mehr in den Haushalt 2025 übertragen. Eine Anhebung des Budgets wird aufgrund verschiedener bereits angekündigter Bauvorhaben überprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 26.03.2025, A 345 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 207 wird auf Wunsch der Linken bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6482, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sanieren!
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 208 Betreff: Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sanieren! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5828 - NR 355/22 CDU, l. B 10/25 - Dem Magistrat ist bekannt, dass die Toilettenanlage am Bahnhof Höchst seit September 2024 geschlossen ist. Grund hierfür ist ein Wasserschaden am Dach. Der Bahnhof inkl. der Toilettenanlage befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Der Magistrat ist der Deutschen Bahn zeitweise entgegengekommen und hatte den Betrieb sichergestellt. Für die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten, um die Öffnung wieder zu gewährleisten, ist die Deutsche Bahn als Eigentümerin zuständig. Der Magistrat steht im Kontakt mit der Deutschen Bahn und es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Wiederöffnung der Anlage eine hohe Priorität haben sollte. Leider konnte noch kein Termin für die Öffnung der Anlage genannt werden. Der Magistrat wird weiterhin auf die Deutsche Bahn einwirken und die Wichtigkeit der Instandsetzung betonen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.03.2022, NR 355 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 10 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6428, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 91-22

  • Toilettenkonzept Rennbahnpark
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 209 Betreff: Toilettenkonzept Rennbahnpark Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5842 - OA 318/23 OBR 5, l. B 50/25 - Wie bereits im Bericht des Magistrats B 50 vom 07.02.2025 dargelegt, wurde der Standort Rennbahnpark bereits in die Liste des Magistratsvortrags M 174 aufgenommen. Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Bedarfsmeldungen und unter Berücksichtigung der Haushaltsmittel und personellen Kapazitäten kann der Magistrat allerdings nach wie vor keine Auskunft zum Zeitpunkt der Realisierung einer festen Anlage treffen. Derzeit werden weiterhin zunächst die im Toilettenkonzept priorisierten Maßnahmen (u. a. Hauptwache und Schweizer Platz) umgesetzt. Ersatzweise stehen den Besucherinnen und Besuchern des Rennbahnparks seit Anfang 2022 drei Dixi-Module (inkl. einem barrierefreien Modul) zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.01.2023, OA 318 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 50 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 209 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, Linke und AfD gegen GRÜNE (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6429, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 91-22

  • Notrufleitstelle - Antwort der Dezernentin mit Klärungsbedarf
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 210 Betreff: Notrufleitstelle - Antwort der Dezernentin mit Klärungsbedarf Vorgang: A 342/25 AfD 1. Trifft es zu, dass die Notrufleitstelle in Frankfurt, im Gegensatz zu vielen anderen Leitstellen, keinerlei strukturiertes oder standardisiertes Abfragesystem hat? Nein. Die Zentrale Leitstelle der Branddirektion wendet die strukturierte Notrufabfrage an. Bezüglich der Methodik und ihrer Unterscheidung zur standardisierten Notrufabfrage verweist der Magistrat auf seine Antwort vom 19.09.2024 im Rahmen der Fragestunde auf die Frage Nr. 2689. 2. Zu 1.: Trifft es ggf. zu, dass ein solches von der Belegschaft der Notrufleitstelle befürwortet wird? Nein. Es entspricht der Meinung der weit überwiegenden Mehrheit der Mitarbeitenden in der Zentralen Leitstelle, dass die in Frankfurt am Main praktizierte strukturierte Notrufabfrage der standardisierten Abfrage vorzuziehen ist. Sie stärkt insbesondere die Handlungskompetenz der Einsatzbearbeiterinnen und Einsatzbearbeiter, indem sie individuelles Reagieren auf sehr unterschiedliche Notrufsituationen ermöglicht. Zur weiteren Information verweist der Magistrat auf den Bericht "In Frankfurt ist die 112 überlastet - Viele Anrufe sind keine Notfälle", Frankfurter Neue Presse vom 26.03.2025. 3. Wie bewertet der Magistrat die Aussage, dass durch schnelle und unqualifizierte Abfragen die Gefahr der Entsendung falscher Hilfskräfte deutlich höher ist als mit Notrufabfragesystemen? Bewertungen zu allgemeinen und in dem Kontext zusammenhanglosen, inhaltlich irreführenden Fragestellungen gibt der Magistrat nicht ab. Dem Magistrat sind keine Zentralen Leitstellen in Deutschland bekannt, in denen Notrufe grundsätzlich unqualifiziert bearbeitet werden. 4. Wie bewertet der Magistrat die Aussage, dass ein aussagekräftiges Qualitätsmanagement nur und ausschließlich nach einer standardisierten Notrufabfrage durchgeführt werden kann? Die Aussage trifft nicht zu. Ein zielführendes Qualitätsmanagement im Sinne einer eigenständigen Methode zur Planung, Umsetzung, Sicherung, Überprüfung und Verbesserung von Prozessen ist sowohl bei der standardisierten Notrufabfrage, als auch bei der strukturierten Notrufabfrage ohne weiteres möglich. 5. Welche Bedeutung hat ein "Reanimationsregister" in Bezug auf die Arbeit und Qualität der Notrufleitstelle? Das Deutsche Reanimationsregister ist eine Datenbank zur Erfassung von Einsatzdaten aus an der Kooperation teilnehmenden Leitstellen, dem Rettungsdienst und Kliniken, um insbesondere ein ganzheitliches Qualitätsmanagement (vom Eingang der Notfallmeldung bis zur Weiterversorgung in einer Klinik) durchführen zu können. Die Zentrale Leitstelle der Branddirektion steht hierzu in Kooperation mit dem Register und den übrigen am Rettungsdienst Beteiligten. 6. Inwiefern hinkt die Frankfurter Leitstelle den anderen Kommunen in Sachen Qualität in der Notrufabfrage hinterher? Die Frankfurter Zentrale Leitstelle hinkt im Vergleich mit Leitstellen anderer Kommunen keineswegs hinterher, sondern ist in Sachen Qualität und Weiterentwicklung in vielen Bereichen führend. Als Beispiel ist hier die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe "Qualität" des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zu nennen, in der Kennzahlen für eine landesweite Leitstellenarbeit entwickelt werden. Zielsetzung der Branddirektion ist die Entwicklung von Messgrößen für die Arbeit von Zentralen Leistellen, die einen interkommunalen Vergleich objektiv ermöglichen. Unbenommen davon wird die Notrufabfrage stetig weiterentwickelt und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Arbeit der Zentralen Leitstelle wird derzeit durch eine Kommunikationswissenschaftlerin in den Schwerpunktbereichen Risiko- und Krisenkommunikation sowie insbesondere in der Schnittstellenkommunikation im Rahmen der Notfallrettung begleitet. Mit einer Ausbildungsstelle für Pflegekräfte für Menschen mit psychischer Erkrankung steht die Zentrale Leitstelle in einer weiteren Zusammenarbeit zur Stärkung von Kompetenzen in der Gesprächsführung mit psychisch Erkrankten. Psychische Erkrankungen und damit auch die Hilfeersuchen von Patienten mit entsprechenden Krankheitsbildern nehmen in der Notrufarbeit deutlich zu. Die Zentrale Leitstelle Frankfurt am Main ist zudem gefragter Ansprechpartner anderer hessischer Leitstellen und der Landesregierung; ferner arbeitet sie als Mitglied in weiteren Arbeits- und Austauschformaten mit. 7. Zu 6.: Inwiefern geschieht dies ggf. mit vollem Wissen der Politik und der Führung der Berufsfeuerwehr Frankfurt? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Inwiefern sind Fachleute, Beteiligte und Fachfirmen hinsichtlich der Verbesserung der Arbeit und Qualität der Notrufleitstelle eingebunden? Siehe Antwort zu Frage 6. 9. Wie bewertet es der Magistrat, dass offensichtlich Mitarbeiter der Notrufleitstelle nur anonym ihre Meinung mitteilen? Gelebte Eigenverantwortung, Reflexionsfähigkeit und Eigeninitiative der Mitarbeitenden sind ein großer Gewinn für jede Organisation. Dementsprechend begrüßt der Magistrat wertvolle Impulse aus dem Kreis der Mitarbeitenden, die mit dem Ziel eingebracht werden, Prozesse effizienter zu gestalten, die Qualität der Arbeitsergebnisse oder die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Viele Mitarbeitende nehmen die Möglichkeit wahr, Anregungen, aber auch kritische Anmerkungen im offenen Dialog, in der Regel mit den eigenen Führungskräften, konstruktiv vorzutragen und zu erörtern. Spekulationen über die Beweggründe Einzelner, andere Wege zu beschreiten, erscheinen dem Magistrat wenig zielführend. 10. Welche Nachteile hätten Mitarbeiter der Notrufleitstelle ggf. zu befürchten, wenn diese z. B. über Parteien oder die Presse ihre Kritik und Änderungsvorschläge vorbringen würden? Siehe zum Einbringen von Kritik und Änderungsvorschlägen zunächst die Antwort zu Frage 9. Die Frage 10 ist zu allgemein gehalten, um diese dezidiert beantworten zu können. Nachteile im Sinne rechtlicher bzw. disziplinarischer Konsequenzen kommen generell dann in Betracht, wenn Mitarbeitende die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 14.03.2025, A 342 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6483, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 37-1

  • Modellprojekt „Entwicklungs- und Innovationspartnerschaft“ starten
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 211 Betreff: Modellprojekt "Entwicklungs- und Innovationspartnerschaft" starten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5753 - NR 763/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 173/24 - Der Magistrat verweist auf seinen Bericht B 173 vom 06.05.2024. Hierin wurde auf die Chancen, aber auch auf die Herausforderungen innovativer Beschaffungsverfahren hingewiesen. Hinsichtlich der personellen und technischen Voraussetzungen hat sich an den Gegebenheiten nichts geändert. Die finanziellen Rahmenbedingungen, sowohl für innovative Beschaffungsprojekte an sich, als auch für die notwendige externe Begleitung, haben sich mit Blick auf die Planungssicherheit eher ungünstig entwickelt. Zur Umsetzung eines solchen Pilotprojekts mit dem Ziel, innovative Beschaffungsverfahren bei der Stadt Frankfurt am Main perspektivisch zu etablieren, wären im ersten Schritt entsprechende Haushaltsmittel und Personalressourcen erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.09.2023, NR 763 Bericht des Magistrats vom 06.05.2024, B 173 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 211 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6484, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 92-5

  • Störungen des Straßenbahnverkehrs durch Falschparker verhindern
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 212 Betreff: Störungen des Straßenbahnverkehrs durch Falschparker verhindern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5632 - NR 865/24 CDU - Der ÖPNV ist für die Mobilität in Frankfurt am Main von essentieller Bedeutung, weshalb seine Zuverlässigkeit auch mit allen Mitteln zu gewährleisten ist. Der Magistrat nimmt die Beeinträchtigungen des Straßenbahnverkehrs als wesentliches Problem für Anwohnende und Pendelnde sehr ernst. Halt- und Parkverstöße tragen in erheblichem Umfang zu Verzögerungen bis hin zur Notwendigkeit von Schienenersatzverkehr bei, weshalb sich die Städtische Verkehrspolizei insbesondere vor dem Hintergrund der Problematiken in der Schwarzwaldstraße und der Offenbacher Landstraße zum Ziel gesetzt hat, die bereits intensiven Bemühungen für einen behinderungsfreien ÖPNV weiter zu forcieren. Sie steht hierzu auch bereits in engem Austausch mit der VGF, um die Kräfte ganz im Sinne eines funktionierenden ÖPNV zu bündeln. Um die Situation in der Offenbacher Landstraße und der Schwarzwaldstraße zu verbessern, wurden bereits im vergangenen Jahr neue Markierungen und Beschilderungen umgesetzt. Seit der Pressemeldung vom 11. April 2024 zu den Markierungsarbeiten in der Schwarzwaldstraße ist bei der Städtischen Verkehrspolizei lediglich eine Meldung der VGF am 28. Januar 2025 eingegangen. Diese wurde vom örtlichen Polizeirevier an die Funkstelle weitergegeben und war, noch bevor eine Streife entsendet werden konnte, durch Rückruf erledigt. Die Maßnahmen in der Offenbacher Landstraße werden derzeit noch von der VGF evaluiert. Inwiefern die Verkehrseinrichtungen in der unter 2. genannten Ostbahnhofstraße für die Situationen in der Offenbacher Landstraße und der Schwarzwaldstraße vorbildhaft sein können, wird in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Situation bewertet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2024, NR 865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 212 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 212 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6430, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 92-11

  • Ausstieg aus der Sexarbeit/Prostitution mit Übergangswohnungen und anderen Hilfen unterstützen
    B
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 213 Betreff: Ausstieg aus der Sexarbeit/Prostitution mit Übergangswohnungen und anderen Hilfen unterstützen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5909 - NR 951/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 385/24 - Die Themen Sexarbeit und Prostitution werden gesellschaftlich immer wieder kontrovers diskutiert. Der Magistrat vertritt eine Perspektive, die verschiedene Lebensrealitäten anerkennt und sich dafür ausspricht den jeweiligen Kontext miteinzubeziehen. So kommt der Magistrat zu dem Schluss, dass es neben selbstbestimmter Sexarbeit auch zahlreiche Not- und Zwangskontexte gibt, in denen Prostitution stattfindet. Letztere sind vielfach geprägt von patriarchalen Machtstrukturen und Ausbeutung, die jegliche Formen von Gewalt einschließen können. Dies vorangestellt ist die Bereitstellung unbürokratischer und niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für ausstiegswillige Personen aus der Prostitution dringend zu befürworten. Aufgrund der fortbestehenden Machtverhältnisse und damit verbundenen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sind im Kontext Zwangsprostitution oder Menschenhandel primär Frauen betroffen sowie trans* Personen unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten. Seltener gehören zu den Opfern von Zwangsprostitution oder Menschenhandel auch Männer, wie Punkt 5 der Anfrage bereits herausstellt. Als Zielgruppe der vorgeschlagenen Maßnahmen sollten weiter Prostituierte berücksichtigt werden, die unter indirektem Zwang stehen und keinen anderen Ausweg sehen, um sich vor weiterer Gewalt zu schützen oder um an Ressourcen wie bspw. Geld und Unterkunft zu gelangen. Unterstützungsangebote sollten neben Wohnraum und Beratung daher auch Konzepte zum Schutz vor Gewalt beinhalten. Wohn- und Betreuungsprojekt für weibliche Sexarbeiterinnen und Prostituierte (zu den Punkten 1.,2.,3.,4., Prüfung a), b), sowie dem Wunsch eines Evalutationsberichtes) Für ein Wohn- und Betreuungsprojekt, das weibliche Prostituierte beim Ausstieg unterstützt, wurden im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 55.000 Euro bereitgestellt. Dieses Projekt wird, wie im Etat-Antrag E 72 benannt, durch den Verein "Frauenrecht ist Menschenrecht e.V." (FiM) umgesetzt. Der Verein verfügt bereits über den Zugang zu den Zielgruppen, die fachliche Kompetenz und Erfahrung, sowie ein großes Netzwerk innerhalb des Milieus wie in das weitere Hilfsnetzwerk der Stadt und darüber hinaus. Die Auszahlung der Mittel erfolgte am 02.12.2024 unverzüglich mit Bestandskraft des Haushaltes. Die Mittel konnten in das Jahr 2025 übertragen werden, so dass der Träger bereits mit der Planung und Umsetzung beginnen konnte. Im Rahmen der bereitgestellten Mittel umfasst das Projekt die Anmietung geeigneten Wohnraums, professionelle und individuelle Beratung sowie die notwendige Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Zielgruppenansprache zur Bekanntmachung des Angebots. Die Einrichtung eines Hilfefonds zur finanziellen Unterstützung während des Übergangs ist bereits in Prüfung. FiM ist beauftragt die zu erhebenden Daten zu definieren und eine begleitende Evaluation zu konzipieren. Darüber hinaus ist der Verein angehalten, mögliche Drittmittel, etwa durch den Europäischen Sozialfonds Plus oder das Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HSMI) zu beantragen. Evaluation: Zu gegebener Zeit wird der Magistrat auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus dem Projekt, erneut zu den Punkten a), b), c), d) berichten. Prüfung Ausstiegsprojekt für prostituierte Männer, sowie trans* Personen (trans* schließt nicht-binäre Menschen ein) (zu 5.) Wie eingangs formuliert sind cis-Frauen, die am stärksten vertretene Gruppe in der Sexarbeit oder der Prostitution. "Cis" beschreibt Personen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Dennoch sind proportional mehr trans* Personen sowie andere Mitglieder der LGBTQIA+ Community in diesem Bereich unter prekären Bedingungen tätig. Das Akronym steht für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, queere, intersexuelle, asexuelle Menschen; das + dient als Platzhalter für weitere Geschlechtsidentitäten. Insbesondere trans* Personen erleben massive intersektionale und strukturelle Diskriminierung, zum Beispiel in der medizinischen Versorgung oder auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt. Intersektional beschreibt die Verschränkung verschiedener Diskriminierungsformen, wodurch neue Formen und Dimensionen der Diskriminierung entstehen. (Bsp. schwule Männer können andere Diskriminierungserfahrungen machen als schwule jüdische Männer mit Behinderung) Laut der Aidshilfe Frankfurt (AHF) kam es zuletzt zu 2.300 jährlichen Kontakten mit der Kriseninterventionsstelle "KISS", die cis-männliche, queere und trans* Prostituierte betreut. Dabei entfielen 1.015 dieser persönlichen Kontakte auf cis-männliche und 498 auf trans* Personen. Männliche Personen in der Sexarbeit bilden eine heterogene Gruppe, die häufig Diskriminierung erfährt. Nicht alle der Personen definieren ihre Tätigkeit als Sexarbeit. Besonders häufig sind es von Armut und Wohnungslosigkeit betroffene Personen (vor allem bei jungen männlichen Klienten), die das Angebot von KISS in Anspruch nehmen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es auch außerhalb des Kontextes der Sexarbeit und Prostitution einen deutlichen Anstieg an Übergriffen und Gewalt gegenüber Menschen aus der queeren Community gibt. Dies gilt bundesweit, wie auch unmittelbar in Frankfurt und verschärft das Problem zusätzlich. Männliche und trans* Personen im Bereich der Sexarbeit benötigen spezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote, die sowohl queer- als auch szenekompetent sind. Besonders wichtig ist die Bereitstellung von multiprofessionell betreuten Übergangswohnungen für Personen, die aus der Sexarbeit aussteigen möchten. Der Ausstiegsprozess ist oft langwierig und erfordert eine umfassende psychosoziale Betreuung sowie die Aufarbeitung von Traumata. Fachkräfte von KISS (AHF) und TAMARA (Diakonie) betonen, dass ein Mindestzeitraum von einem Jahr erforderlich ist, um Ausstiegsprozesse erfolgreich zu begleiten. Eine weitere wichtige Zielgruppe sind junge, teils minderjährige Roma aus Bulgarien und Rumänien sowie drogenabhängige Jugendliche im Frankfurter Bahnhofsviertel. In diesem Kontext ist eine enge Vernetzung zwischen queeren und nicht-queeren Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsangeboten erforderlich, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der heterogenen Zielgruppe gerecht zu werden. Ein cis-männlicher rumänischer Roma-Jugendlicher benötigt andere Unterstützungsformen als eine trans* Frau mittleren Alters, die seit vielen Jahren in der Sexarbeit tätig ist und aussteigen möchte. Insgesamt lässt sich feststellen, dass es in Frankfurt am Main einen klaren Bedarf an Ausstiegsangeboten auch für queere, trans* und cis-männliche (homosexuelle) Personen gibt. Gleichzeitig ist bedeutsam, diese Angebote gut in bestehende Strukturen zu integrieren. Die Zusammenarbeit der bereits bestehenden Vernetzungsstrukturen, wie durch Arbeitsgruppen zwischen KISS, TAMARA und Angeboten von FIM, legt hierfür einen soliden Grundstein. Um konkrete Planungen weiter zu verfolgen zu können, wären weitere Ressourcen notwendig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2024, NR 951 Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6431, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 32-0

  • Industriestraßenprogramm voranbringen
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    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 214 Betreff: Industriestraßenprogramm voranbringen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5612 - E 50/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 441/24 - Zwischenbericht: Vordringlich und für eine Verfahrensbeschleunigung weiterhin maßgeblich ist eine Erweiterung der Bearbeitungskapazitäten im Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich Planung/Straßenentwurf. Daher wird zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" weiteres Personal mithilfe einer Dauerausschreibung unbefristeter Stellen für die Bereiche Straßenentwurf und Straßenbau gesucht. Im Sinne des erwünschten Fortgangs der Industriestraßenprogrammpakete strebt der Magistrat zeitnahe Stellenbesetzungen aus dem Kreis geeigneter Bewerber:innen an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 50 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 441 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 470 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 214 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 214 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6432, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • Änderung der §§ 7 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main
    M
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.06.2025, M 89 Betreff: Änderung der §§ 7 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main durch Ergänzung von Lachgas-Konsumverboten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5527 (NR 1052) - M 103/14, M 187/21 - Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 11.06.2025 1. Der als Anlage beigefügte Entwurf der Änderungen der §§ 7 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main zur Eindämmung von Lachgaskonsum an öffentlichen Orten wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche - auch im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Frankfurt am Main - zu veranlassen. Begründung: A. Ausgangssituation In den vergangenen Jahren hat sich das frei verkäufliche Distickstoffmonoxid (Lachgas) zu einer häufig verwendeten Partydroge entwickelt, die insbesondere bei Kindern und Jugendlichen an Beliebtheit gewonnen hat. Lachgas unterliegt derzeit nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), was den grundsätzlich allgemein nicht regulierten Verkauf in Läden oder über Automaten ermöglicht und zu einer breiten Verfügbarkeit führt. Diese Tatsachen unterstützen die Darstellung in den sozialen Medien, es handele sich um eine harmlose Substanz. Die missbräuchliche Verwendung durch Inhalation außerhalb einer ärztlich begleiteten Narkose birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, die von Bewusstlosigkeit und Nervenschäden bis hin zu tödlichen Folgen reichen können. Aufgrund dessen wurde mit Magistratsbeschluss vom 07.04.2025 (M 68) die "GAVO Lachgas" der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe des Lachgases an Kinder und Jugendliche reglementiert. Die hier geregelten Konsumverbote für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene auf ausgewählten öffentlich zugänglichen Flächen im Stadtgebiet Frankfurt am Main ergänzen die Zielrichtung der GAVO Lachgas, die am 08.05.2025, § 6140, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Lachgaskonsum sind in der Begründung zu dieser Gefahrenabwehrverordnung (vgl. M 68 vom 07.04.2025) ausführlich dargelegt und gelten hier gleichermaßen. Gerade dort, wo sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten, ist eine negative Vorbildwirkung zu befürchten, wenn sie andere Personen, unabhängig von deren Alter, beim ungehinderten Konsum vom Lachgas erleben. Des Weiteren findet vor allem in den Sommermonaten ein ganz erheblicher Konsum in den Grünanlagen der Stadt statt. Gleiches gilt für die Fußgängerzonen, die sehr stark von Kindern und Jugendlichen frequentiert sind und auch für ähnliche für Kinder und Jugendliche vorgesehene Flächen. Das Gefühl des gemeinschaftlichen Niederlassens in Grünanlagen oder Fußgängerzonen, um in dieser Atmosphäre dann das extrem gesundheitsschädliche, aber als "cool" empfundene Lachgas zu konsumieren, ist als unerwünschte Normalsituation im Stadtgebiet zu verhindern. Dadurch werden Gewöhnungseffekte zu diesem zweckwidrigen Gebrauch von vornherein verringert. B. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für Änderungen der Gefahrenabwehrverordnungen sind die §§ 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Danach können die Gemeinden für ihr Gebiet Gefahrenabwehrverordnungen erlassen, welche von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind. § 74 HSOG setzt eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung voraus. Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz, wie dieser Verordnung, zu bekämpfen (BVerwG, Urteil v. 03.07.2002, Az.: 6 CN 8/01, NVwZ 2003, 95, 96). Den Nachweis einer Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall bedarf es dabei nicht (Lisken/Denninger PolR-HdB, E. Das Handeln von Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr (Graulich) Rn. 132, beck-online). Die zur Feststellung einer abstrakten Gefahr erforderlichen Erkenntnisse über die Einzelheiten der zu regelnden Sachverhalte und/oder über die maßgeblichen Kausalverläufe ergeben sich nicht nur aus wissenschaftlichen Erkenntnissen oder denen fachkundiger Stellen und Behörden, sondern auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung (BeckOK PolR Nds/Knurbein/Weiner, 30. Ed. 1.4.2024, NPOG § 55 Rn. 3, beck-online). Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit, auf deren wahrscheinliche Verletzung sich der Gefahrbegriff bezieht, gehört neben der Unverletzlichkeit der Normen der Rechtsordnung die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen des Einzelnen sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen. Aus den Ausführungen unter A. ergibt sich die Notwendigkeit, Minderjährige aus nachvollziehbaren Gründen des Kinder- und Jugendschutzes im städtischen Einflussbereich des öffentlichen Raumes vor jeglichem Lachgaskonsum zu schützen, da ihnen durch den Konsum gesundheitliche Schäden - teils erheblicher Art - drohen und angenommen werden muss, dass sie sich derer nicht bewusst sind. Daneben ergibt sich für öffentliche Bereiche, die speziell für Kinder und Jugendliche gedacht sind oder die bevorzugt von Minderjährigen aufgesucht werden, dass dort eine Alltagsgegenwart von Lachgaskonsum mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Gefühl der Normalität von Lachgaskonsum als gesellschaftlich toleriertes Genussmittel und folglich zu einem Anreiz der Verwendung führt. Jede Verwendung birgt die Gefahr von Gesundheitsschäden in sich, wodurch die Rechtsgüter der Unversehrtheit von Leben und Gesundheit verletzt sind. C. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung umfasst das gesamte Stadtgebiet von Frankfurt am Main. D. Zeitlicher Geltungsbereich Die geänderten §§ 7 und 13 der in Rede stehenden Gefahrenabwehrverordnung gelten ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt. Die bestehende Gefahrenabwehrverordnung hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Jahren und wurde erstmals im Amtsblatt Nr. 29 vom 15.07.2014 verkündet. Sie tritt somit in Gänze spätestens am 15.07.2044 außer Kraft. E. Verbote Verboten wird Minderjährigen jeglicher Konsum von Lachgas im Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung, um diesen Personenkreis vor den Folgen des missbräuchlichen und gesundheitsschädlichen Gebrauchs zu schützen. Erwachsenen wird der Konsum von Lachgas auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, Ballspielplätzen, auf Schulhöfen, ähnlichen für Kinder und Jugendliche vorgesehenen Flächen sowie in Fußgängerzonen und in Grünanlagen verboten. Es handelt sich hierbei um öffentliche Orte, die vielfach und bevorzugt von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden als Treffpunkt und Ort sozialer Interaktion während der Freizeit und auch Schulzeit genutzt werden. Insoweit gilt es, Nachahmungseffekte im Hinblick auf den Konsum von Lachgas zu vermeiden, Kinder und Jugendliche von Konsumanreizen für das in dieser Gebrauchsweise gefährliche Lachgas an diesen Orten fern zu halten und der Vorbildfunktion von Erwachsenen an den genannten Orten Geltung zu verschaffen. Fußgängerzonen definieren sich durch die erfolgten straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Diese sind vor Ort über die Beschilderung mit Zeichen 242 der Straßenverkehrsordnung erkennbar. Grünanlagen definieren sich über die Anlage zur Grünflächensatzung der Stadt Frankfurt am Main. F. Kosten Es handelt sich um Änderungen der bereits bestehenden Gefahrenabwehrverordnung. Da die Kontrolle mit dem vorhandenen Personal im Rahmen der regulären Tätigkeit durchgeführt werden kann, werden weder Investitionsbedarfe noch Folgeinvestitionen ausgelöst. G. Fazit Das frei verkäufliche Distickstoffmonoxid (Lachgas) wird vornehmlich von jüngeren Menschen konsumiert. Der Konsum birgt erhebliche Gesundheitsgefahren und Risiken und kann in die Abhängigkeit führen. Die Dosierung von Lachgas wird außerhalb ärztlicher Verordnung beim privaten Konsum nicht durch ärztliches oder medizinisches Fachpersonal kontrolliert und überwacht. Kinder und Jugendliche befinden sich sowohl psychisch als auch physisch noch in der Entwicklung und sind daher besonders schützenswert. Um den bestmöglichen Schutz zu erreichen, muss, zusätzlich zum Kaufverbot und dem Verbot der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche der Konsum zumindest im Einflussbereich der Kommune, d.h. im öffentlichen Raum, verboten werden. Diese Regelungen stellen zur Beschränkung der gesundheitlichen Gefahren von Lachgas für Minderjährige aus Sicht der Verwaltung ein geeignetes Mittel dar. Sie sind erforderlich den genannten Gesundheitsgefahren durch Lachgas zu begegnen. Mildere Mittel, die dieses Ziel erreichen, existieren nicht. Ein absolutes Verbot des Konsums von Lachgas gegenüber Erwachsenen ist unverhältnismäßig, da dieses einen unzulässigen und nicht gerechtfertigten Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht darstellt. Soweit der Konsum des Lachgases durch Erwachsene im öffentlichen Raum jedoch dazu führt, dass sich hierdurch Anreize für Minderjährige ergeben, diesem gefährdenden Verhalten nachzueifern, ist ein Konsumverbot auch gegenüber Erwachsenen für bestimmte öffentlich zugängliche Orte geeignet den gesundheitlichen Gefahren des Konsums von Lachgas durch Kinder und Jugendliche zu begegnen. Eine solche Beschränkung für Erwachsene greift überall dort, wo Flächen explizit für die Nutzung durch Minderjährige vorgesehen sind und dort, wo sich diese aus individuellen Gründen vermehrt aufhalten, z. B. für soziale Kontakte in kleinen oder größeren Gruppen, die sich ausschließlich oder zumindest in Teilen aus Minderjährigen zusammensetzen. Dies ist auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, auf Schulhöfen, ähnlichen für Kinder und Jugendliche vorgesehenen Flächen sowie in Fußgängerzonen und in Grünanlagen regelmäßig der Fall. Die Ausdehnung des Konsumverbotes von Lachgas für die genannten öffentlich zugänglichen Flächen auch auf Erwachsene ist erforderlich, da die genannten Nachahmungseffekte und Anreize in Bezug auf den Lachgaskonsum aufgrund des Gesundheitsschutzes der Minderjährigen verhindert werden müssen. Auch muss der Vorbildfunktion von Erwachsenen gegenüber Minderjährigen Rechnung getragen werden. Schließlich sind die abgestuften Konsumverbote auch verhältnismäßig im engeren Sinne, d. h. angemessen. Sie schränken die Betroffenen nicht unzumutbar in ihrem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ein. Gerade weil der Staat Leben und Gesundheit zu schützen hat, hat niemand einen Rechtsanspruch darauf, kinder- und jugendgefährdendes oder gesundheitsgefährdendes sowie zur Nachahmung verleitendes Verhalten auf öffentlichen Flächen gewährt zu bekommen. Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der genannten Personenkreise ist durch den mit der Verordnung erreichten Gesundheitsschutz gerechtfertigt. Anlage _AenderungsVO (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M 103 Vortrag des Magistrats vom 13.12.2021, M 187 Antrag vom 06.11.2024, NR 1052 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 89 auf den Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1268) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1268) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1268) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6390, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialbezirksvorsteherin und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung einer Sozialbezirksvorsteherin, einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers
    M
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.06.2025, M 90 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialbezirksvorsteherin und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung einer Sozialbezirksvorsteherin, einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Liste aufgeführten Personen als Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamter (Sozialbezirksvorsteherin/Sozialpflegerin/Sozialpfleger) zu entpflichten bzw. für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter (Sozialbezirksvorsteherin/Sozialpfleger) zu ernennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Anlage _Liste (ca. 5 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6615, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 53-3

  • Gewährung eines Investitionszuschusses zur energetischen Dachsanierung inklusive Begrünung und Installation einer PV-Anlage im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ)
    M
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.06.2025, M 91 Betreff: Gewährung eines Investitionszuschusses zur energetischen Dachsanierung inklusive Begrünung und Installation einer PV-Anlage im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.03.2023, § 2945 (NR 577) und § 2963 (NR 578) - M 199/19, M 29/22 - 1. Zur energetischen Ertüchtigung des Flachdaches des Gebäudes der Feuer- und Rettungswache (FRW) 1 auf dem Areal des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrums (BKRZ-Gebäude) durch die Installation von Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (Photovoltaik-Anlage inklusive Dachbegrünung) wird ein Investitionskostenzuschuss aus dem Klimaprogramm 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4) in Höhe von rund 590.401 Euro (brutto) für die Errichtung der PV-Anlage sowie für das Gründach in Höhe von rund 305.702 Euro aus dem Klimaprogramm 5.010847 "Klimafonds/Frankfurt frischt auf" (PG 22.4), insgesamt rund 896.103 Euro gewährt. 2. Zur energetischen Ertüchtigung des Flachdaches der Mehrzweckhalle (MZH) im BKRZ-Areal durch die Installation von Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (Photovoltaik-Anlage inklusive Dachbegrünung) wird ein Investitionskostenzuschuss aus dem Klimaprogramm 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4) in Höhe von rund 223.406 Euro (brutto) für die Errichtung der PV-Anlage sowie für das Gründach in Höhe von rund 92.046 Euro aus dem Klimaprogramm 5.010847 "Klimafonds/Frankfurt frischt auf" (PG 22.4), insgesamt rund 315.452 Euro gewährt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass nach zahlreichen Leckagen und Wassereinbrüchen am Flachdach der 2003 errichteten Gebäude der Feuer- und Rettungswache (FRW) 1 (BKRZ-Gebäude) und der Mehrzweckhalle (MZH) auf dem BKRZ-Areal dringlich eine vollständige Sanierung der Flachdachflächen erforderlich war, die inklusive der deutlich verbesserten Wärmedachdämmung nach GEG-30% sowie der Integration von Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (PV-Anlage und Dachbegrünung) erfolgen sollte. Die grundhafte Dachsanierung für beide Gebäude war zur Vermeidung weiterer Gebäudesubstanzschäden nicht mehr hinausschiebbar und wurde deshalb im 3.Quartal 2023 begonnen und im 2.Quartal 2024 bereits abgeschlossen. Eine Nachrüstung mit Klimakomponenten (PV-Anlage und Dachbegrünung) ist vorgesehen und jederzeit möglich. 4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass sich die Gebäude im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG befinden, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, der das Facility Management für sämtliche Feuerwehrliegenschaften der Stadt Frankfurt am Main obliegt. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die ermittelten Kosten für die Installation der Klimaanpassungskomponenten zwar detaillierte Kostenschätzungen darstellen, sich jedoch nach Durchführung der abschließenden Planungsarbeiten sowie Kostenschwankungen der Marktangebote Abweichungen ergeben können. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die AG "Gebäude und Liegenschaften" als ämterübergreifende AG im Rahmen der Klimaallianz in ihrem Exposé vom 31.03.2023 die "Energetische Sanierung des BKRZ als Leuchtturmprojekt" des Dezernates IX empfiehlt und dieses Leuchtturmprojekt im Rahmen der Auszeichnung der BKRZ GmbH & Co. KG als Ökoprofit(r)-Betrieb 2024 der Frankfurter Stadtverwaltung besondere Priorität erlangt hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass nicht genehmigte Planungsabweichungen sowie Änderungen in der Ausführung des geplanten Vorhabens von der Förderung ausgeschlossen bleiben. 8. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass nach der Beendigung der Maßnahme dem Zuwendungsgeber die Gesamtbauabrechnung vorzulegen ist. Begründung: A. Zielsetzung In den Gebäudeteilen der West- und Südseite der Feuer- und Rettungswache 1 (BKRZ-Gebäude) sowie der Mehrzweckhalle (MZH) im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienst-Zentrum (BKRZ) in der Feuerwehrstraße 1 / Marbachweg in Eckenheim kam es in jüngster Vergangenheit häufig zu diversen Leckagen und starken Wassereinbrüchen im Dachbereich. Da die mehrfach durchgeführten Abdichtungsmaßnahmen zu keinem nachhaltigen Erfolg führten und bereits erhebliche Schädigungen an der Bausubstanz aufgetreten sind, war nur eine vollständige Dachsanierung der betreffenden Bereiche der beiden Gebäude sinnvoll, dringlich notwendig und nicht mehr herausschiebbar. In diesem Zuge wurden ebenfalls energetische Komponenten (Wärmedämmung nach GEG-30%-Standard) und Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (Photovoltaik-Anlage und Dachbegrünung) betrachtet und in der Planung berücksichtigt. Die Bauunterhaltungsmaßnahmen für eine reine Dachsanierung inklusive der verbesserten Wärmedämmung ohne Klimaanpassungskomponenten wurden zwischenzeitlich wegen der Dringlichkeit im Herbst 2023 beauftragt, durchgeführt und im 2. Quartal 2024 planmäßig abgeschlossen. Diese sind aus Bauunterhaltungsmitteln mit entsprechenden Mehrausgaben aus dem Budget der Branddirektion bzw. des für die Branddirektion zuständigen Dezernates IX finanziert worden. Eine Investitionsmaßnahme für die Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten ist jedoch nur bei Bereitstellung von Investitionskostenzuschüssen in der Höhe des Investitionsbedarfes möglich. Eine ausführliche Bewertung der Maßnahme erfolgte im Rahmen des Exposés vom 31.03.2023 der AG "Gebäude und Liegenschaften" (siehe Anlage), einer ämterübergreifenden AG unter Federführung des Klimareferates im Umweltdezernat, verbunden mit der Empfehlung der Umsetzung als "Leuchtturmprojekt" im Rahmen des städtischen Klima-Allianz-Programms. Die energetische Dachsanierung mit der Planung von Klimakomponenten wurde in der Folge als Hauptprojekt im Rahmen der städtischen Verwaltungsrunde Ökoprofit(r) 2022/2023 prioritär vorangetrieben und führte gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Auszeichnung der BKRZ GmbH & Co. KG als Ökoprofit(r)-Betrieb 2024. Eine zwischenzeitlich erfolgte detaillierte Kostenschätzung auf Basis von Teilberechnungen ergaben Investitionskosten für das BKRZ-Gebäude in Höhe rd. 896.103 Euro (brutto) und die Mehrzweckhalle in Höhe von rd. 315.452 Euro (brutto), damit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.211.555 Euro (brutto). Die benötigten Mittel werden als Investitionskostenzuschuss auf Basis der allgemeinen Zuschussrichtlinien bewilligt. B. Alternativen Die Alternative wäre der Verzicht auf die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage sowie Dachbegrünung und die Durchführung einer reinen Dachsanierung ohne energetische und Klimaanpassungskomponenten. Dies hätte allerdings eine fehlende Ausnutzung städtischer Dachflächen zur Nutzung für Photovoltaik-Anlagen und Dachbegrünung zu Folge und würde damit der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zur Klimaallianz (§ 5019 vom 12.12.2019) und insbesondere zur sogenannten "Solaroffensive für Frankfurt" (§ 2963 vom 02.03.2023) sowie dem Beschluss zur Klimaneutralität bis 2035 (§ 1650 vom 12.05.2022) zuwiderlaufen. C. Lösung Gewährung eines Gesamtinvestitionskostenzuschusses in Höhe von rund 1.211.555 Euro (brutto) zur Finanzierung der energetischen Ertüchtigung der Flachdächer durch Installation von Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (Photovoltaik-Anlage und Dachbegrünung) für das Gebäude der Feuer- und Rettungswache 1 (BKRZ-Gebäude) und die Mehrzweckhalle (MZH) auf dem Areal des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) in der Feuerwehrstraße 1 in Frankfurt-Eckenheim. Dabei wird für das BKRZ-Gebäude ein Investitionskostenzuschuss für die Errichtung der PV-Anlage aus dem Klimaprogramm 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4) in Höhe von rund 590.401 Euro (brutto) sowie für das Gründach in Höhe von rund 305.702 Euro aus dem Klimaprogramm 5.010847 "Klimafonds/Frankfurt frischt auf" (PG 22.4), insgesamt rund 896.103 Euro (brutto) gewährt. Für das Gebäude der Mehrzweckhalle (MZH) wird ein Investitionskostenzuschuss für die Errichtung der PV-Anlage aus dem Klimaprogramm 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.4) in Höhe von 223.406 Euro (brutto) sowie für das Gründach in Höhe von rund 92.046 Euro aus dem Klimaprogramm 5.010847 "Klimafonds/Frankfurt frischt auf", insgesamt rund 315.452 Euro (brutto) gewährt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Investitionskostenzuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt zur energetischen Dachertüchtigung durch Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (PV-Anlage / Gründach) in Höhe von rund 896.103 Euro (brutto) für das BKRZ-Gebäude. Investitionskostenzuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt zur energetischen Dachertüchtigung durch Klimaschutz- und Klimaanpassungskomponenten (PV-Anlage / Gründach) in Höhe von rund 315.452 Euro (brutto) für die Mehrzweckhalle (MZH). 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Einmalig, zahlbar in 2025/2026 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalkosten: keine b) Sachkosten: Instandhaltungskosten (Wartung, Pflege, Instandsetzungsarbeiten) werden über das Bauunterhaltungsbudget der Branddirektion finanziert. c) Kapitalkosten: 1. Kalkulatorische Verzinsung des Investitionskostenzuschusses (im Kernhaushalt) auf Basis der Kostenschätzung: Hälfte des gebundenen Kapitals * Zinssatz 1,75%: BKRZ-Gebäude: · PV-Anlage: 5.166,01 Euro · Gründach: 2.674,89 Euro MZH: · PV-Anlage: 1.954,80 Euro · Gründach: 805,40 Euro 2. Abschreibung des Investitionskostenzuschusses (im Kernhaushalt) auf Basis der Kostenschätzung: bei Nutzungsdauer 15 Jahre (die Nutzungsdauer für die Abschreibung des Investitionskostenzuschusses entspricht dabei der Dauer der im Zuwendungsbescheid verankerten Zweckbindung für die Dauer der Aufrechterhaltung des Investitionsgutes): BKRZ-Gebäude: · PV-Anlage: 39.360,08 Euro/a · Gründach: 20.380,09 Euro/a MZH: · PV-Anlage: 14.893,74 Euro/a · Gründach: 6.136,37 Euro/a 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_BKRZ_Grobkosten (ca. 218 KB) Anlage 2_Expose (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Antrag vom 31.01.2023, NR 577 Antrag vom 31.01.2023, NR 578 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6616, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 20-12

  • Budget für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten/Energiehilfefonds
    M
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.06.2025, M 92 Betreff: Budget für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten/Energiehilfefonds I. Für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten in Privathaushalten wird ein Budget in Höhe von 4.000 T€ zur Verfügung gestellt. II. Die Deckung der erforderlichen Mittel unter Ziffer I in Höhe von 4.000 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Maßnahme Nr. 1403 SEM Nordwest Projektmanagementkosten. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung (BGM 25) zur Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb der Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten besteht, wird zur Deckung der Kosten der Maßnahme "Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten in Privathaushalten" einmalig in Höhe von 4.000 T€ aufgehoben. Die Maßnahme "Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten in Privathaushalten" wird von Dezernat VIII bzw. vom Jugend- und Sozialamt durchgeführt. Die Kontierung im Jugend- und Sozialamt wird wie folgt vorgenommen: · Sachkonto 72598700 "Andere Leistungen" · PSP-Element "Sonstige soziale Angelegenheiten örtlicher Träger" · Positionstext "Projekt Weißware" Die 4.000 T€ sind vollständig für diese Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Restmittel dürfen nicht anderweitig verwendet oder auf andere Bedarfe übertragen werden. Die Maßnahme endet, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Wird das Budget in diesem Jahr nicht ausgeschöpft, muss der Restbetrag auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Dies soll maximal zwei Mal möglich sein. III. Das Programm wird evaluiert und kann bei positiver Evaluierung fortgesetzt werden, sofern in den jeweiligen Haushaltsjahren Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Begründung: A. Zielsetzung Haushalte mit geringem Einkommen sind durch die hohen Energiepreise besonders hart betroffen. Gleichzeitig haben diese Haushalte häufig alte Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die deutlich mehr Strom verbrauchen als neue, moderne Geräte und damit nicht nachhaltig sind. Um verbrauchsintensive Elektrogeräte gegen neue, sparsame Geräte auszutauschen und eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Haushalte mit geringem Einkommen zu erreichen, wird der Austausch von Elektrogeräten durch die Stadt Frankfurt am Main unterstützt. Im Vordergrund dieser Maßnahme steht, die Belastung des Haushaltsbudgets aufgrund gestiegener Energiekosten wirksam, sozial gerecht und dauerhaft abzumildern sowie dem Umweltschutz Vorschub zu leisten. Ein weiteres Ziel ist es, neue Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen durch die Energieberatung im Zusammenhang mit dem Gerätetausch zu schaffen. B. Alternativen Um die gewünschten Ziele zu erreichen, sind keine Alternativen zu erkennen. C. Lösung Grundsätzlich kann der berechtigte Personenkreis des Frankfurt-Passes ein Austauschgerät erhalten. Seit dem 01.01.2025 sind die Beziehenden von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag (KiZ) hierfür pauschal berechtigt. Zudem können Haushalte mit einem geringen Einkommen einen Frankfurt-Pass erhalten. Insgesamt könnten somit potenziell rd. 68.000 Haushalte in Frankfurt am Main mit der Maßnahme erreicht werden. Für den Austausch in Frage kommen Kühlschränke, Waschmaschinen und (bei Familien ab drei Kindern) Geschirrspüler mit erhöhtem Stromverbrauch. Mit dem Ersatz der verbrauchsintensiven Altgeräte durch neue, energiesparende Geräte geht eine Energieberatung einher. So kann eine nachhaltige Reduktion von Energiekosten in den berechtigten Haushalten erreicht werden. Die eingesparten Kosten stehen den Haushalten zukünftig für andere Bedarfe zur Verfügung. Gleichzeitig wird durch die Einsparung von CO² ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Die Altgeräte werden umweltgerecht entsorgt. Die Beschaffung, Abwicklung und Auslieferung der Neugeräte sowie die umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte soll durch einen Dienstleister für Wiederverwendung und Recycling aus einer Hand erfolgen. Dieser prüft, inwiefern eine Einbeziehung der Caritas mit ihren bereits etablierten Strukturen für die Durchführung des Stromsparchecks und die Bedarfsfeststellung möglich und zielführend ist. Ergänzend können im Rahmen dieser Maßnahme neue Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden, die durch die Energieberatung im Zusammenhang mit dem Gerätetausch beschäftigt werden können. Die nach Beschlussfassung zu konzeptionierende Umsetzungsrichtlinie wird darüber hinaus eine Kommunikationsstrategie zur Erreichung der Zielgruppe, eine einfache adressat:innenzentrierte Antragstellung sowie die Entwicklung von Prüfkriterien zur Ermittlung des Bedarfs und zur ökologisch nachhaltigen Umsetzung der Maßnahme beinhalten. In Rücksprache mit dem entsprechenden Dienstleister wird überdies festgelegt werden, welche konkreten Geräte (Marke, Verbrauch etc.) zu welchem Preis als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden. Auch die Bedingungen einer eventuellen Rückzahlung von Zuschüssen sowie die Auszahlungsdokumentation werden hierbei geregelt sein. D. Kosten Insgesamt steht ein einmaliges Sonderbudget von 4.000 T€ aus Übertrag von Dezernat III an Dezernat VIII zur Verfügung. Die Gesamtkosten für den Austausch eines Gerätes inkl. aller Personal- und Sachkosten wird seitens des Dienstleisters in einem Vergleichsangebot der unterschiedlichen Produkte ermittelt. Hierauf kann festgestellt werden, wie viele Haushalte tatsächlich gefördert werden können. Der zusätzliche Aufwand für die Organisation und Durchführung wird im Jugend- und Sozialamt durch Mitarbeitende geleistet. Die Personalkosten sind beim Dienstleister in der Kalkulation für ein Haushaltsgerät enthalten. Auch wenn diese Maßnahme kurzfristig Haushaltsmittel bindet, sorgt sie langfristig für Einsparungen: Der Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten führt dazu, dass weniger Sozialleistungen für Stromkosten oder -schulden nötig sind. Gleichzeitig wird mit dieser Maßnahme ein Beitrag zu Energieeinsparung und CO²-Reduktion und damit zur Einhaltung der von den Stadtverordneten beschlossenen Klimaschutzziele geleistet. Anlage _Altfassung_mit_Korrekturen (ca. 82 KB) Anlage _Korrekturschreiben (ca. 1,2 MB) Anlage _Schreiben_Hauptamt (ca. 438 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2025, NR 1287 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 92 und NR 1287 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 92 = Annahme, NR 1287 = Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 15.09.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1287), FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 15.09.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1287), FDP, BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6617, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 51

  • Neuwahl zur stellvertretenden Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 5.30 (Sachsenhausen)
    M
    10.06.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.06.2025, M 93 Betreff: Neuwahl zur stellvertretenden Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 5.30 (Sachsenhausen) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt Frau Marianna Sammann Großer Hasenpfad 8 60598 Frankfurt am Main für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zur stellvertretende Stadtbezirksvorsteherin zu ernennen. Begründung: Die Funktion der stellvertretenden Stadtbezirksvorsteherin/des stellvertretenden Stadtbezirksvorstehers im Bezirk 5.30 ist neu zu besetzen, sodass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Es wird die im Beschlusstext genannte Frau Marianna Sammann vorgeschlagen. Gemäß § 2 der Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main ist die Stadtverordnetenversammlung zu den Vorschlägen zu hören. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6618, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 00-33-10

  • Langer Franz soll leben - auch von innen
    NR
    10.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, NR 1279 Betreff: Langer Franz soll leben - auch von innen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.Der Wiederaufbau des "Langen Franz" wird mit einer Nutzung verbunden. Eine zweiter Fluchtweg wird eingebaut und es entstehen Räume mit Fenstern. 2. Der "Lange Franz" dient dazu die "Corona Zeit" aufzuarbeiten. 3. Es werden immer wieder Menschen eingeladen, die Ihre Meinung frei und ohne Angst in einer Runde erzählen dürfen, die sie in der Corona Zeit nur unter Angst oder besser gar nicht öffentlich erzählen durften. Der Lange Franz wird zum Symbol der Freien Meinungsäußerung. 4. In der Zeit dazwischen können die Büros Stadtverordneten dienen, die keiner Fraktion angehören und die in der Corona Zeit hart angegangen wurden, ihnen das Büro gestrichen wurde, weil sie eine eigene Meinung vertraten. Davor war es üblich allen Stadtverordneten Arbeitsräume zu stellen. Davor war es üblich andere Meinungen nicht mit einer totalen sozialen Zerstörung der Identität zu bestrafen. Dieser Zustand der Freien Meinungsäußerung muss immer verteidigt werden, gerade wenn jemand fordert, die eigenen Kinder an die Front zu schicken, statt sich für Frieden einzusetzen. 5. Das Argument, ein zweiter Fluchtweg sei gegen den Denkmalschutz, wird nicht akzeptiert, sondern es werden Möglichkeiten, wie bei den Brüder Grimm Festspiele in Hanau herangezogen. Eine meterlangem Häkelzopf von Rapunzel dient für die zweite Wegverbindung, siehe https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-brueder-grimm-festspiele-han au-rapunzel-mit-meterlangem-haekelzopf-100.html Begründung: Die FR schreibt. "Von der Außenwirkung abgesehen ist auch künftig keine öffentliche oder städtische Nutzung geplant. Denn wegen des Brandschutzes müsste der Turm, würde er genutzt, um einen zweiten Fluchtweg, sprich eine Treppe, erweitert werden. Das widerspricht allerdings der historischen Gestalt und auch dem Denkmalschutz. " Eine Nutzung ist aber wichtig, so wichtig, wie die Aufarbeitung der Corona Zeit. Durch den Häkelzopf ist es auch leichter in den Römer hereinzukommen. Trotz neuem undemokratischen Poseck Gesetz, welches SPD und CDU beschlossen haben, um selbst mehr Stimmen bei der Kommunalwahl zu bekommen, sollte im Römer Vielfalt herrschen, satt Respektlosigkeit. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1279 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 1279 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6587, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Grüne Lunge schützen - Koalitionsvertrag einhalten
    NR
    10.06.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, NR 1280 Betreff: Grüne Lunge schützen - Koalitionsvertrag einhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Ein Grundsatzbeschluss muss her, welcher die Grüne Lunge schützt und die Forderung im Koalitionsvertrag für immer vertraglich festhält, unversiegelte Flächen dauerhaft zu schützen. 2.Auch die 37 Bäume, eine Birke, zwei Linden und 34 Kiefern müssen erhalten werden. Diese befinden sich in einem vitalen Zustand auf dem Betriebshof Hungener Straße 7. Siehe 4 Fotos. Begründung: Grundsatzbeschlüsse zu Multifunktionshalle und U4 fallen, mit dem Verlust tausender Bäume. Im Gegenzug sollten Grundsatzbeschlüsse fallen, die die Klimakrise nicht weiter anheizen. Wie den Erhalt der Grünen Lunge. Bäume wachsen nur auf unversiegelten Flächen. Sie sehen unten 4 Fotos, die das Areal zeigen. Es wäre unverantwortlich in der Klimakrise solche Prachtexemplare zu opfern. Im Koalitionsvertrag steht zudem, dass nur versiegele Flächen in der Grünen Lunge bebaut werden dürfen. Die Bäume befinden sich in einem vitalen Zustand. Weitere Hinweise liefern diese 2 Links. https://www.stvv.frankfurt.de/download/F_817_2022.pdf https://www.stvv.frankfurt.de/download/F_911_2022.pdf Die Gärtnerei Friedrich wäre als Standort für die Schule besser geeignet, es muss die Schule nur in diesen Bebauungsplan integriert werden. https://www.stvv.frankfurt.de/download/M_11_2022.pdf Zudem würde die Grüne Lunge durch den Schulbau in mehrere Teile zerrissen. Die 50 Parzellen der Kleingartenanlage Cronberger e.V. würden praktisch in zwei Teile zerrissen. Die Grüne Lunge sollte jedoch komplett erhalten werden, da der nutzen für die Biodiversität dann besonders hoch ist. Der Städtebaubeirat versagt hier immer wieder und muss durch kompetente Leute ausgetauscht werden. Sonst kommt es immer wieder dazu, dass eine Schule massiv Grünflächen zerstört. Krassestes Beispiel ist, dass im Rebstock die Schule mitten in den Rebstockwald geplant wurde. Quelle: Google Earth Quelle: Tilo Schwichtenberg Quelle: Tilo Schwichtenberg Quelle: Tilo Schwichtenberg Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.01.2025, NR 1101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1280 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1129 und NR 1280 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1129 und NR 1280 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1129 und NR 1280 = Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1280 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (NR 1129 und NR 1280 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 1280 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1129 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1280 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1129 und NR 1280 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6364, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Maschendrahtzaun - Unruhen und Streit schnell schlichten
    NR
    10.06.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, NR 1281 Betreff: Maschendrahtzaun - Unruhen und Streit schnell schlichten Die Umweltdezernentin teilte kürzlich mit, dass es nun in der Hand der Stadtverordneten liegt, ob der Maschendrahtzaun die Freizeitgärten weiter schützen darf im Zuge der Günthersburgparkerweiterung, der M11. Der sehr gut erhaltene Maschendrahtzaun, welcher die Gärten davor schützt, dass zum Beispiel frisch gebackenen Abiturienten bei der Abschlussfeier betrunken vom Park direkt in den Garten von Frau Zindler oder Herrn Trommer rennen (Namen von der Redaktion geändert) und dort den Maschendrahtzaun Streit neu entfachen und auflodern lassen, muss eine Grundsatzentscheidung her. Infos: https://de.wikipedia.org/wiki/Maschen-Draht-Zaun Der Ruf von Frankfurt ist in Gefahr, die Presse könnte erstmalig darüber berichten und in Frankurt wäre es vorbei, mit der Ruhe, die hier sonst herrscht. Neue Songs könnten das Drama besingen und zu Unruhen führen. Dauerhafte Tanzpartys oder schlimmer: Da die Abiturienten zahlenmäßig in der Überzahl sind bei Handgemengen, ist zu überlegen, ob man in einem zweiten Schritt den Park als Waffenverbotszone ausweist. Den FreizeitgärtnerInnen bleiben dann noch die Gartengeräte, um sich zu verteidigen;-) Maschendrahtzaun (Quelle: Tilo Schwichtenberg) Dies vorrausgeschickt möge Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Maschendrahtzaun wird vom Magistrat nicht mutwillig beschädigt, auch keine Löcher, einfach nichts angerührt, auch nicht heimlich oder nachts. 2. Von Baumärkten werden keine Spenden angekommen, keine Zäune, nichts. Vorbeugen ist das Ziel, Probleme im Vorfeld erkennen. Frankfurt bleibt stark. 3. Es werden keine Knallerbsensträucher beschädigt. Die alten hochstämmigen Walnussbäume, Kirschbäume, Zwetschgenbäume, Apfelbäume, bleiben erhalten. 4. Die Freizeitgärten bleiben erhalten. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7034 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückstellung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6579, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Keine Verlagerung des Crack-Konsums ins Gallus - „Biotop des Elends“ durchbrechen!
    NR
    10.06.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, NR 1282 Betreff: Keine Verlagerung des Crack-Konsums ins Gallus - "Biotop des Elends" durchbrechen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Magistratsvorlage M 83 "Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) i.H.v. bis zu 24.386.811,30 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76" wird abgelehnt. 2.) Stattdessen wird der Magistrat damit beauftragt, ein schlüssiges und gemeinwohlverträgliches Konzept zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem der illegale Drogenhandel im Bahnhofsviertel wirkungsvoll unterbunden wird sowie insbesondere Crack-Konsumenten der Weg aus der Sucht und in eine Rehabilitation ermöglicht wird, um das dortige "Biotop des Elends" endlich zu durchbrechen. Begründung: Eine Verlagerung des Crack-Konsums vom Bahnhofsviertel in das Gallus und dessen dortige Konzentration zu Lasten der Anlieger ist nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar und deshalb entschieden abzulehnen. Zu einem solchen Ergebnis kommt auch das von einem betroffenen Eigentümer in Auftrag gegebene Rechtsgutachten der renommierten Frankfurter Anwaltskanzlei FPS, welches erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des vom Magistrat geplanten Suchthilfezentrums aufwirft. Dabei wird zuvorderst auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot nach § 15 Abs. 1 Satz 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) verwiesen. Zudem steht außer Frage, dass mit dem geplanten Crack-Zentrums ein weiterer Pull-Faktor geschaffen würde, der nicht nur zu einem Magneten für Drogenabhängige aus der gesamten Region werden könnte. Auch für Drogendealer dürfte die Konzentration von Konsumenten in einer solchen Einrichtung hochattraktiv sein, mit der Folge einer massiven Ausweitung der Drogenszene in Frankfurt. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, ein schlüssiges und gemeinwohlverträgliches Konzept zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem der illegale Drogenhandel im Bahnhofsviertel wirkungsvoll unterbunden und insbesondere Crack-Konsumenten der Weg aus der Sucht sowie in eine Rehabilitation ermöglicht wird. Denn dem hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) ist zuzustimmen, wenn er in einem Gastbeitrag in der FAZ vom 09.03.2025 feststellt: "Abhängige leben in einem Biotop des Elends ohne Ausweg. Das Bahnhofsviertel wirkt mittlerweile als Magnet für Drogentourismus durch ein geschlossenes Ökosystem aus Beschaffung, Betäubung, Behandlung, Beratung und Betreuung an einem Ort." Dieser unzumutbare Zustand muss durchbrochen werden - ein weiteres Suchthilfezentrum in der Niddastraße würde ihn hingegen lediglich weiter verfestigen. Das kann weder im Sinne der Mehrheit der Menschen noch des Allgemeinwohls in unserer Stadt sein. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 83 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1282 wird zurückgewiesen. 4. Die Vorlage NR 1284 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Linke und Die Partei (= Kenntnis) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1292 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung, NR 1289 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1275, NR 1282 und NR 1289 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße
    OFOB 2
    10.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 4839/23 OBR 9; OM 4840/23 OBR 9; ST 472/24; ST 627/24; ST 2005/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie lange der Pachtvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße noch läuft, den der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174-180 angemietet hat. Es wird darum gebeten, dazu im Detail mitzuteilen: - seit wann der Pachtvertrag besteht - welche Verlängerungsdauern vereinbart sind - welche Verpflichtungen dem Vertragsnehmer auferlegt wurden Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob im Zusammenhang mit der U4-Verlängerung auf dem Parkplatz eine Baustelleneinrichtung geplant ist, so wie bereits für den weiter östlich gelegenen Bereich vor dem Jugendzentrum in ST 427/24 mitgeteilt wurde. Begründung: Für mögliche zukünftige Planungen im Ortsbezirk 9 ist es wichtig zu wissen, wie lange die aktuelle Nutzung noch Bestand hat und unter welchen Bedingungen sie erfolgt. Sofern eine Vertragserneuerung ansteht, könnte sich der OBR mit seinen Überlegungen - wie etwa in OM4840/23 bezüglich mangelnder Fußwege dokumentiert - einbringen. Die anstehende U4-Verlängerung wirft zusätzlich die Frage auf, wie sich die Baustellenlogistik zur bestehenden Pachtvereinbarung verhält und welche Überlegungen bei der Standortwahl für Baustelleneinrichtungen eine Rolle spielen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1219 2025 Die Vorlage OF 1035/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

  • Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
    OFOB 9
    10.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und zu errichten. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radverkehrsführung optimiert werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können; Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2025 1. Die Vorlage OF 1040/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1058/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

  • Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und FritzTarnowStraße
    OFOB 2
    10.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1041/9 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es im Bereich der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße in den vergangenen Wochen zu Veränderungen der Ampelschaltung - insbesondere an der Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle Fritz-Tarnow-Straße - gekommen ist, 2. ob diese Veränderungen ursächlich für die derzeit täglich auftretenden Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr sind, 3. wie kurzfristig sichergestellt werden kann, dass Fahrradfahrer nicht länger auf den Gehweg ausweichen und dadurch Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden, 4. ob und wie kurzfristig Ordnungskräfte eingesetzt werden können, um Radfahrer gezielt auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und alternative Strecken zu empfehlen. Begründung: Seit mehreren Wochen ist im oben genannten Bereich ein auffälliger Rückstau im morgendlichen Berufsverkehr zu beobachten, der offenbar mit einer geänderten Ampelschaltung zusammenhängt. Infolge des Rückstaus weichen zahlreiche Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Gehweg aus, oft mit erheblichen Geschwindigkeiten (bis zu 20 km/h) und zunehmend auch mit E-Lastenrädern. Dies führt zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Anwohner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1041/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)

  • Leere Baumscheibe Marbachweg 344
    OFOB 10
    10.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1042/9 Betreff: Leere Baumscheibe Marbachweg 344 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten warum der gefällte Baum vor dem Grundstück Marbachweg 344 nicht nachgeplanzt werden kann und welche Rolle dabei die vermutlich vorhandenen Versorgungsleitungen spielen. Außerdem sollte geprüft werden, welche Alternativen existieren. Begründung: Die Anwohner hatten schon Kontakt mit dem Grünflächenamt und ihnen wurde dort mitgeteilt, dass eine Nachpflanzung aufgrund der möglicherweise vorhandenen Versorgungsleitungen nicht möglich sei Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7176 2025 Die Vorlage OF 1042/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Rücksichtslose Fahrrad und E-RollerFahrer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch
    OFOB 10
    10.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1043/9 Betreff: Rücksichtslose Fahrrad- und E-Roller-Fahrer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen ,um die teilweise rücksichtslose und gefährliche Benutzung des Fußgängrbereichs von Radfahrern vor dem Haus Dornbusch zu beenden. Des weiteren bedarf es eines markierten Abstellbereichs zum Abstellen von E-Rollern. Begründung: Trotz der Einrichtung eines komfortablen rot markierten Fahrradstreifens auf der Eschers heimer Landstraße.benutzen weiterhin immer wieder Radfahrer und Rollerfahrer verbotenerweise den Fußgängerbereich vor dem Bürgerhaus und belästigen bzw. gefährden die besonders an Markttagen zahlreichen Passanten vor dem Haus Dornbusch Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen , die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Verkehrssünders in der Regel nicht angezeigt werden. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1043/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)

  • Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9
    OFOB 10
    10.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1054/9 Betreff: Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie im Ortsbezirk 9 ein sogenannter Naturerfahrungsraum für Kinder eingerichtet werden kann. Ein solcher Raum könnte grade angesichts des Mangels an geeigneten Räumen nach Stuttgarter Vorbild auch als Baustein der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder dienen. Daher sollte der Magistrat insbesondere: - mögliche Partner wie Schulen, Kitas, Vereine und Träger identifizieren, - prüfen, ob bestehende Einrichtungen wie Schülergärten oder Abenteuerspielplätze in ein solches Konzept einbezogen werden könnten, - geeignete Flächen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim identifizieren, die für einen Naturerfahrungsraum genutzt werden könnten, - ein Konzept für die Integration in die Ganztagsbetreuung entwickeln, das sich an den erfolgreichen Beispielen aus Stuttgart und Berlin orientiert, Der Verein AJAH (http://www.ajahessen.de) könnte dabei beratend und mit vielen guten Beispielen zur Seite stehen. Begründung: Grade vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewinnen naturnahe Betreuungsformen erheblich an Bedeutung. Naturerfahrungsräume sind naturbelassene Grünflächen, die Kindern ermöglichen, die Natur selbstständig zu entdecken und im freien Spiel zu lernen. Sie fördern nachweislich Kreativität, soziale Kompetenzen und die gesunde Entwicklung von Kindern - sogar weit mehr als herkömmliche Kinderspielplätze, wie in den Skripten des Bundesamts für Naturschutz Ausgabe 560 aus 2020 eindrücklich dargelegt wird. Betreuungs- und Bildungsangebote können hier stattfinden, indem pädagogische Fachkräfte oder Umweltbildungseinrichtungen gezielt Impulse geben, Naturerkundungen, Projekte oder Gruppenaktionen anbieten, Kinder bei der Planung und Pflege der Fläche einbinden und so Naturerleben, Umweltbildung sowie soziale Kompetenzen fördern - entweder als offene Angebote, im Rahmen von Kooperationen mit Schulen und Kitas oder als Bestandteil von Ganztagsbetreuung Stuttgart ist bundesweit führend mit über 20 Naturerfahrungsräumen und Jugendfarmen, die systematisch in die Ganztagsbetreuung integriert sind. Konkrete Programme wie "Naturzeiten im Ganztag" werden bereits erfolgreich an Stuttgarter Grundschulen umgesetzt. Auch Berlin nutzt seine sechs größeren Naturerfahrungsräume regelmäßig für Kitagruppen und Schulklassen als "grüne Klassenzimmer". Diese bewährten Konzepte zeigen, dass Naturerfahrungsräume als außerschulische Lernorte fest in den Ganztagsalltag eingebunden werden können. Der dicht besiedelte Ortsbezirk 9 benötigt zusätzliche wohnortnahe Erholungs- und Spielräume für Familien. Ein Naturerfahrungsraum würde nicht nur die Lebensqualität in den Stadtteilen, sondern auch als wichtiger Baustein für eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung der örtlichen Grundschulen dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7184 2025 Die Vorlage OF 1054/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

  • Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
    OFOB 10
    10.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 830/2025 zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830/2025. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2013 ist Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. §3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten ist. §1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. §4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21. 08. 2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernen Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat noch oder geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7185 2025 Die Vorlage OF 1055/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

  • 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten
    OFOB 9
    10.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1056/9 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Vorgang: V 227/21 OBR 9; ST 340/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Neuen Frankfurt einen Geschichtspfad zu den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 zu entwickeln und umzusetzen. Dieser soll die bedeutenden Standorte und Siedlungen des Neuen Frankfurt durch Informationstafeln im öffentlichen Raum miteinander verbinden. Ergänzend könnte eine digitale Plattform weiterführende Informationen, historische Fotos und Routen für Rundgänge anbieten. Der Magistrat wird gebeten, diese Angebote in Zusammenarbeit mit der Ernst-May-Gesellschaft und den jeweiligen Immobilieneigentümern zu entwickeln. Zur Vorbereitung wird der Magistrat gebeten folgendes zu erstellen: - Eine vollständige Liste aller Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 mit aktuellem Eigentumsstatus und Denkmalschutzstatus - Aktuell bekannte geplante Sanierungsmaßnahmen in den Siedlungen des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 Begründung: Das Neue Frankfurt prägt seit 100 Jahren das Stadtbild unseres Ortsbezirks. Doch viele Menschen wissen nicht um die besondere Geschichte ihrer Wohnhäuser oder der Siedlungen in ihrer Nachbarschaft. Der Ortsbezirk 9 beherbergt bedeutende Zeugnisse dieser Architekturepoche. Das 100-jährige Jubiläum bietet den idealen Anlass, diese Schätze durch einen zusammenhängenden Geschichtspfad sichtbar zu machen. Ein solcher Pfad würde nicht nur das kulturelle Bewusstsein stärken, sondern auch den Stadtteil als Destination für Architektur- und Geschichtsinteressierte etablieren. Die "Frankfurt History App" zeigt bereits gute Ansätze, doch gerade im öffentlichen Raum fehlen niedrigschwellige Informationsangebote. Ein durchdachter Geschichtspfad würde diese Lücke schließen und das reiche architektonische Erbe des Ortsbezirks angemessen würdigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 227 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7186 2025 Die Vorlage OF 1056/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

  • Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III)
    OFOB 5
    10.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1440/5 Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III) I. Der Ortsbeirat lehnt das im Rahmen der Ortsbeiratssitzung vom 25.04.2025 durch den Magistrat vorgestellte Nutzungskonzept des Altbaus der Gruneliusschule ab. II. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf eine Wohnnutzung des Altbaus der Gruneliusschule zu verzichten. III. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Altbau der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum umzubauen. Hierbei sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen: 1. Räume für den Erhalt des Hortes in der Gruneliusschule 2. Räume für eine Außenstelle der Stadtbibliothek 3. Räume a) für städtische Amts- und Mandatsträger b) für Oberräder Vereine c) für Beratungen d) für Bildungs- und Fortbildungsangebote e) für Bürgeramtsaufgaben Begründung: Die Einrichtung von Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule trifft nicht die Lebensrealität. Es vorhandenen Räume eignen sich von der Größe her weniger als Nutzungen von Wohnungen. Der Raum im Altbau der Gruneliusschule soll als Stadtteilzentrum für die Bürgerinnen und Bürger erhalten werden. Der Ortsbeirat sieht hier die Möglichkeit dem Hort in der Gruneliusschule eine Zukunft zu geben. Überdies kann eine Außenstelle der Stadtbibliothek eingerichtet werden. Zudem können Räume entstehen, die - von städtischen Amts- und Mandatsträgern als Besprechungsräume - von Oberräder Vereinen als Sitzungsräume - von Beratungseinrichtungen als Beratungsräume - von Bildungseinrichtungen als Bildungs- und Fortbildungsräume genutzt werden können. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7210 2025 Die Vorlage OF 1440/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (IV)
    OFOB 5
    10.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1441/5 Betreff: Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (IV) Vorgang: F 3007/25 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. wie viele Bürgerinnen und Bürger bereits ihr Interesse an der Nutzung des Verwaltungsgebäudes samt Grundstück am Waldfriedhof Oberrad bekundet haben, II. wie viele Nutzungskonzepte für das Verwaltungsgebäudes samt Grundstück am Waldfriedhof Oberrad dem Magistrat bereits vorgelegt worden sind, III: wie viele dieser Konzepte der Magistrat für genehmigungsfähig hält IV. welche Art der Nutzungen (z.B. als Café) in den Konzepten eingearbeitet sind. Begründung: In seiner Antwort auf die Frage vom 23.01.2025, F 3007 antwortet der Magistrat, dass der "Magistrat [...] bereit [wäre], das Gebäude samt Grundstück unentgeltlich für eine Nutzung zur Verfügung zu stellen." Daraufhin haben sich Bürgerinnen und Bürger beim Ortsbeirat gemeldet und ihr Interesse bekundet. Der Ortsbeirat hat die Interessentinnen und Interessentinnen an den Magistrat verwiesen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 23.01.2025, F 3007 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1229 2025 Die Vorlage OF 1441/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad
    OFOB 5
    10.06.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1442/5 Betreff: Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an den Straßenbahnhaltestellen im östlichen Oberrad (Flaschenburgstraße, Wiener Straße und Stadtgrenze) dynamische Fahrgastanzeigen zu installieren. Begründung: An den drei Straßenbahnhaltestellen sind bislang keine dynamischen Fahrgastanzeigen angebracht. Die Installation derselben ist zeitnah umzusetzen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2025 Die Vorlage OF 1442/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 absichern
    OFOB 5
    10.06.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1451/5 Betreff: Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 absichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ausfahrt in der Brückenstraße 72-74 durch geeignet Maßnahmen (z.B. Poller) abzusichern. Begründung: Durch regelmäßig falsch parkende Fahrzeuge wird die Zufahrt zu den angrenzenden Grundstücken erheblich behindert. Anwohner können ihre Grundstücke teilweise nicht mehr ordnungsgemäß befahren. An vergleichbaren Einfahrten in der Umgebung bestehen bereits Straßenpoller, die sich dort als wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Falschparken erwiesen haben. Eine entsprechende Maßnahme in diesem Abschnitt der Brückenstraße erscheint daher sachgerecht und dringend notwendig. (Foto: Anita Akmadza) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7218 2025 Die Vorlage OF 1451/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufteilung des Regelquerschnitts RQ2
    OFOB 5
    10.06.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1455/5 Betreff: Aufteilung des Regelquerschnitts RQ2 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, eine andere Aufteilung des für den Bereich zwischen Beuthener und Breslauer Straße vorgesehenen Regelquerschnitts RQ2 zu prüfen und zwar von West nach Ost 2,75 Meter Gehweg, 0,5 Meter Schutzstreifen, 4 Meter Fahrradstraße, 0,75 Meter Schutzstreifen, 2,5 Meter Parken, 3,5 Meter Grün. Es ist zu prüfen, ob zusätzlich Parkstände für Kraft- und Fahrräder eingerichtet werden können, da die tatsächliche Straßenbreite an einigen Stellen den Regelquerschnitt überschreitet. Begründung: Der nahe liegende Wunsch auf dem o.a. Abschnitt des Radschnellwegs zwei Parkstreifen unterzubringen, führt dazu, dass keinem Nutzungswunsch auch nur annähernd zufriedenstellende Bedingungen gewährleistet werden kann. Im besagten Abschnitt gibt es nur einen einseitigen Fußweg von 3 Metern Breite, der aber durch angeordnetes Gehwegparken auf 2,2 Meter verschmälert wurde. In der Praxis beträgt die lichte Breite schon jetzt unter 2 Metern, da der Weg durch Einbauten, Hecken, abgestellte Gegenstände und Fahrzeuge sowie Überschreitungen der gekennzeichneten Parkfläche eingeengt wird. In der Folge muss der Fußverkehr im Begegnungsfall den Weg im Gänsemarsch benutzen. Eine noch weitergehende Verschmälerung ist nicht hinnehmbar. Das Nebeneinandergehen ist kein Luxus, sondern muss der Standardfall sein. Dies ist auch erforderlich, damit kleine Kinder sicher geführt und Gehbehinderte gestützt werden können. Die Regelbreite für Radschnellwege im Zweirichtungsverkehr soll vier Meter betragen und wenn zusätzlich Kraftfahrzeugverkehr abzuwickeln ist, fünf Meter mit einem Meter Mittelstreifen, um Überholmanöver der Kraftfahrzeuge zu beschränken, wie dies im Regelquerschnitt RQ1 vorgesehen ist. Die Breite ist erforderlich, um hohe Reisegeschwindigkeiten des Radverkehrs sowie das Nebeneinaderfahren oder Überholen auch bei Gegenverkehr zu ermöglichen. Angesichts des hohen Platzbedarfs des ruhenden Verkehrs im städtischen Raum wäre es ein erträglicher Kompromiss, die Breite ausnahmsweise auf 4 Meter zu beschränken. Die geplante Rampe zur Bahnüberführung und das Geländegefälle Richtung Norden bilden einen Geländetiefpunkt, den Radfahrende erfahrungsgemäß versuchen durch Beschleunigung auf dem jeweiligen Gefälleabschnitt zu überwinden. Es ist daher zu erwarten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Radverkehr häufig ausgenutzt wird. Auf einem Radschnellweg erwarten Radfahrende, dass die Infrastruktur diese Geschwindigkeit ermöglicht. Tatsächlich dürfte bei einer Fahrbahnbreite von 3,5 Metern, dem zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr und den sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten des Radverkehrs häufige Konflikte zu erwarten sein. Ein linksseitiger Parkstreifen von zwei Metern Breite ist zwar zulässig, aber kaum praktikabel, da abgestellte Fahrzeuge nach links verlassen werden. Links stehen die Bäume des Grünstreifens, die anders als das Symbolbild der Planungsunterlagen nahelegt, am Rande des Grünstreifens gepflanzt sind und daher die Öffnungsweite der Fahrzeugtüren beschränken. Dem Grünstreifen ist es nicht zuträglich, wenn er als behelfsmäßiger Fußweg benutzt wird. Schon jetzt ist er an vielen Stellen durch Schutzbügel gesichert. Korrekterweise müssten die Fahrzeuge immer zur Beifahrerseite verlassen bzw. aufgesucht werden. In der Praxis wird die Parkstreifenbegrenzung großzügig zu Lasten des Schutzstreifens überschritten werden und das Fahrzeug auf der Fahrerseite auf die Fahrbahn verlassen. Das Überschreiten der Parkstreifenbegrenzung ist überall in Frankfurt gängige Praxis, da diese Form des Falschparkens nicht geahndet wird. Die Breite von 2,5 Metern für einen linksseitigen Parkstreifen ist daher unumgänglich. Da viele der Bäume fast drei Meter von der östlichen Grünstreifenbegrenzung entfernt stehen, liegt der Wurzelbereich teilweise unter der versiegelten Fläche. Das ist für die Entwicklung der Bäume nicht günstig, weshalb die Verbreiterung des Grünstreifens auf 3,5 Meter wünschenswert ist. Durch den Vorschlag des Ortsbeirats würden gegenüber der vorgelegten Planung nur etwa fünfzehn Parkplätze entfallen, die durch Zweiradparkplätze teilweise kompensiert werden könnten. Angesichts der hohen Bedeutung guter Bedingungen des Fußverkehrs, besonders im Hinblick auf den steigenden Anteil am Modalsplit, und der nicht minder hohen Bedeutung einer guten und sicheren Radschnellverbindung für den überörtlichen und den Pendlerverkehr erscheint der Verlust überschaubar, zumal in dem Bereich jüngst eine Quartiersgarage mit Dutzenden Stellplätzen gebaut wurde. Die Parkplätze nördlich der Beuthener Straße bleiben bei dieser Betrachtung unberücksichtigt, weil diese wegen des Baus der Bahnüberführung entfallen müssen bzw. nach Fertigstellung erstellt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7441 2025 Anregung an den Magistrat OM 7442 2025 Auskunftsersuchen V 1266 2025 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 1250 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 1520/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1521/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 1522/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor folgenden Wortlaut enthält: "Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 6. Einstimmige Annahme

  • Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern in NiederEschbach
    OFOB 15
    10.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 364/15 Betreff: Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass E-Scooter nicht wild und behindernd abgestellt werden. Hierfür sollen Parkzonen geschaffen werden, an denen die Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Außerhalb der Parkzonen sind die Einstellungen am E-Scooter so vorzunehmen, dass der Bezahlvorgang für die leihenden weiterläuft, solange die E-Scooter nicht auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Begründung: In der FNP v. 27.05.2025 heißt es dazu: "Seit vorigem Jahr bemüht sich die Stadt intensiver, Ordnung ins Abstell-Wildwest der E-Scooter zu bringen. Angefangen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel, entstehen nach und nach Stellplätze, wo Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Im Umkreis von 100 Metern gilt ein Parkverbot. In der Regel halten sich Nutzer daran, auch unterbinden die Verleihfirmen das Abstellen im Parkverbotsbereich. Wo es die Stellplätze gebe, "funktioniert es recht gut", sagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Knacker. Die Stadt werde "das stadtweit ausrollen", erinnert Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne). CDU-Verkehrspolitiker Frank Nagel wirft Siefert jedoch eine falsche Prioritätensetzung vor." Das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern ist nicht weiter hinnehmbar. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7199 2025 Die Vorlage OF 364/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, im Antragstenor sowie in der Begründung hinter dem Wortlaut "E-Scootern" der Wortlaut "und E-Bikes" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?
    OFOB 4
    10.06.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 365/15 Betreff: Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg? Der Ortsbeirat möge beschließen: Anlässlich eines Besuchs der TenneT TSO GmbH in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, in der der Netzausbau Frankfurt und Rhein-Main präsentiert wurde, sind zur Überraschung des Ortsbeirates und der anwesenden Bürgerinnen und Bürger Pläne zum Bau eines Umspannwerkes auf dem Pfingstberg vorgestellt worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten 1. Wo genau soll das Umspannwerk entstehen? 2. Wurden alternative Standorte für das Umspannwerk geprüft, insbesondere solche, die weiter von Wohngebieten entfernt liegen? 3. Nach welchen Kriterien wurde der Standort Pfingstberg ausgewählt? 4. Welche konkreten Lärmemissionen sind zu erwarten - auch unter Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche, die von Transformatoren ausgehen können? 5. Welche konkreten Feldstärken (magnetische und elektrische Felder) sind in den umliegenden Wohngebieten zu erwarten? 6. Gibt es Langzeitstudien oder Gutachten, die die gesundheitlichen Auswirkungen von Umspannwerken in Wohnnähe ausreichend berücksichtigen? 7. Wurde das Vorsorgeprinzip (minimale Belastung der Bevölkerung) bei der Standortauswahl berücksichtigt? 8. Welche Flächen werden durch das Umspannwerk versiegelt, und welche landwirtschaftlichen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind geplant? 9. Wie soll sichergestellt werden, dass der Eingriff in das Landschaftsbild und die Naherholungsfunktion des Pfingstbergs minimiert wird? 10. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt werden die Bürgerinnen und Bürger und die hiesigen Landwirte umfassend über das Projekt informiert und in die Planung einbezogen? 11. Gibt es bereits einen Zeitplan für Informationsveranstaltungen, Bürgerbeteiligung oder öffentliche Anhörungen? Begründung: Wir bitten den Magistrat um eine umfassende Prüfung dieser Fragen und um eine neutrale Bewertung der Vor- und Nachteile des geplanten Standorts am Pfingstberg. Wir wünschen uns eine transparente Kommunikation mit dem Ortsbeirat, der Bevölkerung und den örtlichen Landwirten und eine sorgfältige Abwägung aller Belange - insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Landwirtschaft, Lebensqualität und Natur. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2025 Die Vorlage OF 365/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach
    OFOB 15
    10.06.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 366/15 Betreff: Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die deutlich in die Jahre gekommenen Sitzbänke auf dem Friedhof Nieder-Eschbach zu erneuern bzw. zu ersetzen und zu prüfen, ob zusätzliche Sitzmöglichkeiten geschaffen werden können, um die Aufenthaltsqualität auf dem Friedhof zu verbessern und damit den Bedürfnissen der Friedhofsbesucher gerecht zu werden. Begründung: Bei einem Rundgang auf dem Friedhof Nieder-Eschbach wurde festgestellt, dass mehrere Bänke durch Nutzung und Wettereinfluss stark beeinträchtigt sind. Besonders für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ist das Vorhandensein von intakten Sitzgelegenheiten von großer Bedeutung. Die Erneuerung der Bänke trägt nicht nur zur Sicherheit und Bequemlichkeit der Friedhofsbesucher bei, sondern verbessert auch das Gesamtbild des Friedhofs. Darüber hinaus wäre es schön, wenn weitere Sitzgelegenheiten auf dem Friedhof geschaffen werden könnten, um die Aufenthaltsqualität der Besucher zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7200 2025 Die Vorlage OF 366/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025
    OFOB 7
    10.06.2025 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 367/15 Betreff: Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die neu zu eröffnende Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb genommen werden kann. Dazu zählen insbesondere: - Die rechtzeitige Fertigstellung und Abnahme aller baulichen Maßnahmen, - die Sicherstellung der vollständigen Möblierung und Ausstattung der Kindertagesstätte, - die Sicherstellung der personellen Besetzung (Leitung und Fachkräfte), - die Klärung aller organisatorischen und administrativen Abläufe (z. B. Betriebserlaubnis, Ausstattung, Raumaufteilung), - die frühzeitige Information und Einbeziehung der betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten. Begründung: Die Betreuungssituation für Kinder in Nieder-Eschbach, insbesondere im Hortbereich, ist äußerst angespannt. Eine pünktliche Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte ist notwendig, um den Betreuungsbedarf für die Familien im Stadtteil zu decken und eine verlässliche Perspektive für Eltern und Kinder zu schaffen. Verzögerungen würden die Situation weiter verschärfen und zu einer großen Belastung für Familien führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2025 Die Vorlage OF 367/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, im Antragstenor sowie in der Begründung nach dem Wortlaut "Kindertagesstätte" der Wortlaut "(Erweiterte Schulische Betreuung)" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Das Projekt „Der geschenkte Baum“ nicht nur bewerben, sondern auch umsetzen
    OFOB 4
    10.06.2025 · GRÜNE, SPD, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 368/15 Betreff: Das Projekt "Der geschenkte Baum" nicht nur bewerben, sondern auch umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Zu prüfen, wie das Projekt "Der geschenkte Baum" personell und organisatorisch gestärkt werden kann. 2. Kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung von Bürgeranfragen im Rahmen des Projekts zu ermöglichen. 3. Den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung und die geplanten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Das Projekt "Der geschenkte Baum" der Stadt Frankfurt bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Laubbäume geschenkt zu erhalten. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu wie folgt: "Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main schützt Bäume und fördert ihre Neupflanzungen. Deshalb schenken wir Ihnen einen Laubbaum für Ihr Grundstück, damit er dazu beiträgt, unsere Stadt noch lebens- und liebenswerter zu gestalten." In Nieder-Eschbach gibt es großes Interesse an der Teilnahme an diesem Programm. Leider haben Bürgerinnen und Bürger die Rückmeldung erhalten, dass ihre Anfragen abgelehnt wurden, da derzeit keine personellen Kapazitäten zur Umsetzung verfügbar sind. Dies ist bedauerlich, da es die Bereitschaft der Bürger, sich aktiv für den Klimaschutz einzubringen, entmutigt. Der Ortsbeirat bittet daher, die notwendigen personellen und organisatorischen Ressourcen bereitzustellen, um die Nachfrage im Stadtteil zu bedienen und den Bürgerwillen zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7202 2025 Die Vorlage OF 368/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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