S A C H S T A N D :
Antrag vom
10.06.2025,
OF 1040/9
Vorgang:
OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung
Ammelburgstraße /
Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und zu errichten. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radverkehrsführung optimiert werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können; Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die
Ammelburgstraße und die
Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen.
Begründung:
Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die
Ammelburgstraße als auch die
Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken.Nebenvorlage: Antrag vom
18.08.2025,
OF 1058/9
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411
Stellungnahme des Magistrats vom
12.05.2025, ST 769
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2025 1. Die Vorlage OF 1040/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1058/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)