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Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Querungssituation im Bereich Bertramstraße / Ammelburgstraße kann zum Beispiel durch eine verbesserte Beleuchtung sowie durch bauliche Maßnahmen wie Verkehrsinseln oder Gehwegvorstreckungen optimiert werden. Diese Maßnahmen könnten die Sichtbarkeit und Sicherheit für Fußgänger:innen erhöhen. Laut Unfallkommission gibt es in diesem Bereich weder eine Unfallhäufungsstelle noch irgendwelche Unfallauffälligkeiten. Zu 2.: Die Frage, ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg (FGÜ) den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht, stellt sich in diesem Fall nicht, da der Bereich Bertramstraße / Ammelburgstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt. Laut den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind FGÜ in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Ausnahmen wären nur bei einem erhöhten Querungsbedarf durch Schulkinder auf ausgewiesen Schulwegen zulässig. Der festgelegte Schulwegplan sieht jedoch keine Querung der Schulkinder in dem vom Ortsbeirat genannten Bereich vor. Zu 3.: Für die vom Ortsbeirat genannten alternativen Querungshilfen wäre eine Planung sowie eine bauliche Umgestaltung des Bereichs Bertramstraße / Ammelburgstraße erforderlich.