Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass die Stadt Frankfurt aktiv auf die VBL zugeht, um Wohnungen im Nordend zu erwerben und in die öffentliche Hand zu überführen. Dies soll den langjährigen Mietern Schutz vor Verdrängung bieten und die Wohnqualität wiederherstellen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die soziale Verantwortung der VBL zu betonen.
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Adlerflychtstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Gebäudekomplex Adlerflychtstraße 35 bis 37 / Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Spielplatz Adlerflychtplatz verbessern07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Untersuchungen unabhängig prüfen lassen und offen legen23.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Adlerflychtstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt geht aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu, um die Wohnungen im Oeder Weg 74-78, in der Adlerflychtstraße 35-41 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben.
- Alternativ soll die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah einen sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in in die Wege leiten.
- Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Nach dem Verkauf sollen zeitnah notwendige Modernisierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnqualität durchgeführt werden.
Begründung
In der Adlerflychtstraße 35-41 und in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird und sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August / September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert: Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2025Sie sind hierOFOF 898/3Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-renOrtsbeiratsantrag · Linke
- 26. Juni 2025OMOM 7196Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführenDirektanregung
- 1. September 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1419Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)