Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden
Lesezeit: 4 Minuten
Bisheriger Verlauf
03.04.2020
14.03.2024
11.06.2025
26.06.2025
Die Bewohner der Schwarzwaldstraße müssen mit einem beträchtlichen Parkplatzmangel, der durch Besucher des Waldstadions
Details im PARLIS F_2347_202414.03.2024
Die Bewohner der Schwarzwaldstraße müssen mit einem beträchtlichen Parkplatzmangel, der durch Besucher des Waldstadions
Details im PARLIS F_2347_202411.06.2025
26.06.2025
Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.06.2025, OF 900/3
Betreff: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden
Vorgang: B 152/20; F 2347/24 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, a) wie sich die Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit dem 04.04.2019 entwickelt haben und welche Anzahl Planstellen hiervon derzeit besetzt sind; b) welche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis im Jahr 2024 eingenommen wurden; c) ob Einnahmen gezielt dazu verwendet werden, die Anzahl der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erhöhen; d) wie häufig eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Stadtbezirk 120 durchschnittlich durchgeführt wird; e) ob und welche weitere Maßnahme geplant sind, Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr (insb. Parken ohne gültige Parkerlaubnis) zu ahnden; f) ob geplant ist, in diesem oder im nächsten Jahr eine digitale Parkraumüberwachung, zum Beispiel mittels "Scan Cars", einzuführen, nachdem nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz vorliegt. Begründung:
Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis wurden 2024 von 25 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöht, was einer fast fünffachen Erhöhung entspricht. Dennoch bleibt die Parksituation für Anwohner/innen, vor allem auch im Nordend, angespannt. Mehr Kontrollen wären hier angemessen, um Falschparken zu verhindern. In seinem Bericht B 152 vom 03.04.2020 teilt der Magistrat mit: "Die Personalverfügbarkeit der Städtische Verkehrspolizei ist gegeben, wenn die Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen, Bußgeldern und Ausweitung der Bewirtschaftungszonen für die Neuschaffung von Stellen in der Verkehrsüberwachung und für Verbesserungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwendet werden." Der Bericht aus dem Jahr 2020 lässt den Schluss zu, dass der Magistrat die Planstellen erhöht, wenn Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen steigen. Zusätzlich könnte eine digitale Parkraumüberwachung unterstützend wirken. Bisher fehlte die Rechtsgrundlage, wie der Magistrat in seiner Antwort auf die Vorlage F 2347 vom 14.03.2024 feststellt. Gleichzeitig hatte der Magistrat seine Bereitschaft erklärt, sog. "Scan Cars" im Rahmen der digitalen Parkraumüberwachung in Frankfurt einsetzen zu wollen, sobald eine solche Rechtsgrundlage vorliegt. In Baden-Württemberg wurde nun durch das Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz - LMG) vom 18. März 2025 eine Rechtsgrundlage geschaffen.dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 152
Frage vom 14.03.2024, F 2347 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2025 Die Vorlage OF 900/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme