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- Spielplatz für die Straße An der SandelmühleOFOB 1110.06.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 577/8 Betreff: Spielplatz für die Straße An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Momentan wird das u.a. Grundstück als Werksgelände für die S6 Ausgleichsmaßnahme Urselbach genutzt. Wir bitten den Magistrat gemeinsam mit der Projektleitung Deutschen Bahn zu prüfen, ob nach Abschluss der aktuellen Maßnahme, dieses Grundstück zu einem Kinderspielplatz ausgebaut werden kann. Privatphoto Begründung: Das Grundstück kann aufgrund seiner Lage laut Grünflächenamt nicht bebaut werden. Deshalb bietet sich ein Spielplatz und ein Fitneß Pacours für Erwachsen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7226 2025 Die Vorlage OF 577/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorbereitungen zu einer Museumsdependance in Heddernheim Informationstafeln zur Frankfurter SilberinschriftOFOB 810.06.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 585/8 Betreff: Vorbereitungen zu einer Museumsdependance in Heddernheim Informationstafeln zur Frankfurter Silberinschrift Da die Frankfurter Silberinschrift aus der römischen Stadt NIDA stammt, soll sie auch in den künftigen Museumsräumen In der Römerstadt 126-134 vorgestellt und erläutert werden. Es soll visuell deutlich werden, in welchem (politischen und religiösen) Umfeld Anhängende des Christentums in den römischen Provinzen östlich des Rheins lebten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Gibt oder gab es Indizien, ob der Beigesetzte, der die Silberinschrift trug, hier lebte oder erst kurz vor seinem Tod in unser Gebiet zugezogen ist? 2. Gibt oder gab es in den bereits gefundenen Ganzkörper-Gräbern am westlichen Stadtrand von NIDA weitere religiöse Beigaben? 3. Gibt es Berichte, ob das Edikt von Kaiser Decius (250 n. Chr.) auch in den eroberten und militärisch unsicheren Provinzen durchgesetzt wurde (wonach jeder im Reich den Göttern opfern musste, dann einen Opferschein erhielt, bei Verweigerung aber gefoltert und hingerichtet wurde)? 4. Gibt es Berichte oder Quellen, ob es in NIDA oder anderen römischen Provinzen am Limes zwischen Anhängern des Mithras-Kultes, dem offiziellen römischen Götterkult und Anhängern des Christentums eine Duldung oder Konflikte und Pogrome gab? 5. Wie sind die Verfüllungen in den sogn. "Kultschächten" vor dem Eingang zum römischen Tempel (Ausgrabung Ecke Ernst Kahn Str. /In der Römerstadt, vor Bau der Römerstadt-Schule) von der Forschung bisher gedeutet worden? Gab es dort einen Skelettfund? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1234 2025 Die Vorlage OF 585/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar istOFOB 810.06.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 586/8 Betreff: Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des Wohngebietes der Nordweststadt einen Standort zu finden und festzulegen, der für die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes für den alltäglichen Bedarf geeignet ist. Dabei sollten die Bernadottestraße und ihre Stichstraßen, die Straße In der Römerstadt und ihre Stichstraßen sowie die Grünflächen, die sich über den Tiefgaragen befinden darauf geprüft werden, ob sie einen Standort bieten, der für einen Laden im Stadtteil geeignet ist. Begründung: Die Bewohner:innen der Nordweststadt, links und rechts der Bernadottestraße und der Straße in der Römerstadt, einschließlich der Ernst May Siedlung, müssen die Brücken über den Erich Ollenhauer Ring ins NWZ zweimal überqueren, auch wenn sie nur einen kleinen Einkauf brauchen. Eine Alternative bietet nur der türkische Markt in der Bernadottestraße. Eine älter werdende Bevölkerung ist auf kurze unkomplizierte Wege für die eigene Versorgung angewiesen, ebenso die Mütter, die oft mit mehreren Kindern diesen aufwendigen Weg nehmen müssen, ganz abgesehen von der Last schwerer Tüten. Beide Bevölkerungsgruppen scheuen zunehmend den Aufwand, mit dem Auto in die nahe Tiefgarage des NWZs zu fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 586/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und Linke (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsführungspläne Rosa-Luxemburg-Straße - Schluss mit der MosaikplanungOFOB 810.06.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 592/8 Betreff: Verkehrsführungspläne Rosa-Luxemburg-Straße - Schluss mit der Mosaikplanung Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Mai Sitzung des OBR 8 stellte uns das Amt für Straßenbau und Erschließung die Pläne zur Verkehrsführung anlässlich der geplanten Brückensperrung am NWZ vor. Dies vorausgeschickt bittet der OBR den Magistrat folgende Fragen zu prüfen und den Ortsbeirat zeitnah in einer der kommenden Sitzungen zu berichten: 1. Ist es angesichts des Planungsflickwerkes nicht kostensparender, einen kompletten Rückbau oder eine Umgestaltung der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen? 2. Ist untersucht worden, welche weiteren Brücken von dem Problem der Setzrisse betroffen sind? Hierbei kommen möglicherweise auch Fußgangerbrücken in Frage. 3. Wer haftet für Planungs- und Ausführungsfehler der Brücke am NWZ? 4. Gibt es eine systematische Untersuchung was für einen Neubau, eine Sanierung, oder einen Ersatzbau spricht? 5. Ist angesichts der vielen Bauprojekte im Ortsbezirk 8 geprüft worden, ob ein Mobilitätskonzept für den gesamten Ortsbezirk 8 zielführender ist als die ständige Flickschusterei über ein Jahrzehnt hinweg. Begründung: Das Chaos der unterschiedlichen Bauprojekte im Ortsbezirk 8 ist mittlerweile nicht mehr zu verstehen, geschweige denn den Bewohnern im Ortsbezirk zu vermitteln. Es entsteht der Eindruck, dass jede Stelle in den Dezernaten handelt, ohne sich untereinander abzustimmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 592/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 SPD und Linke (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der SandelmühleOFOB 810.06.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 594/8 Betreff: Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, an der Ampel unmittelbar vor dem oben genannten Bahn-Übergang (Hessestraße in Richtung Olof-Palme-Straße) einen Grünpfeil (Zeichen 720) meint "Grünen Rechtsabbiegerpfeil" anzubringen. Begründung: Die komplexe Situation an diesem Bahnübergang führt zu absurden Situationen, die soweit irgend möglich, verbessert werden sollten. Will ein Verkehrsteilnehmer an diesem Bahnübergang rechts ab in die Straße "An der Sandelmühle" abbiegen, muss er oft, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist, am fünf Meter entfernten Bahnübergang wegen der inzwischen dort auf Rot gewechselten Signalanlage erneut stehen bleiben und versperrt somit die gerade erst durch Grün freigegebene Spur. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7234 2025 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassenSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 880 Betreff: Erbbaurechtsverträge sozialverträglich anpassen In Hausen ist die Stadt Frankfurt am Main Ausgeberin von 4 Erbbaurechten, von denen eines bereits verlängert wurde. Bei den anstehenden Verlängerungen der Verträge ist die Stadt Frankfurt am Main zur wirtschaftlichen Verwaltung des Grundbesitzes verpflichtet. Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände nach § 109 Hessische Gemeindeordnung (HGO) nicht unter Wert an Dritte überlassen. Die Erbbaurechte in Hausen wurden teilweise bereits vor mehr als 70 Jahren auf Basis der damals geltenden Bodenwerte bestellt und in den Verträgen ist keine Wertsicherung des Erbbauzinses vereinbart. Das führt dazu, dass sich die Konditionen während der Laufzeit der Verträge zu Ungunsten der Stadt Frankfurt am Main nicht an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst haben, sodass der Erbbauzins heute in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zur Verfügung gestellten Grundstückes steht. Von den 49 Erbbaurechten in den Stadtteilen Rödelheim, Praunheim und Hausen laufen ca. 5 in den nächsten 10 Jahren aus und müssen daher relativ kurzfristig verlängert werden. Es sei hierzu anzumerken, dass diese Verträge alle einen Erbbauzins von unter 1.000.- €/Jahr haben. Dies entspricht einer momentanen Verzinsung von unter 0,2 % des Grundstückswertes. Bis zum Ende der 2050er-Jahre laufen nochmals 14 Erbbaurechte aus, diese müssen erst in den nächsten Jahren nach und nach verlängert werden. Davon liegt wiederum bei mehr als der Hälfte der Verträge der jährliche Erbbauzins unter 650.- € und ist nicht wertgesichert. Der Magistrat hat ämterübergreifend eine Vorlage zur Neuregelung des Erbbauzinses erarbeitet, welche die Höhe des Erbbauzinses unter bestimmten Umständen abfedern soll, diese soll zeitnah in den Geschäftsgang gehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5121
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst einen RegenschutzSTOB 710.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 881 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst einen Regenschutz Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wird zukünftig bei länger andauernden Ersatzverkehren die Haltestellen soweit möglich mit Sitzbänken ausstatten. Mobile Wartehallen sind allerdings nur im Einzelfall möglich. Bei Schienenersatzverkehr (SEV) - Haltestellen sind folgende Konstellationen zu unterscheiden: - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Tagesbusverkehrs zusammen. In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Tagesbusverkehr maßgebend, wobei diese Haltestellen zumeist über eine Regenüberdachung und/ oder über Sitzgelegenheiten verfügen. - Eine SEV-Haltestelle fällt mit einer ortsfesten Haltestelle des Nachtbusverkehrs zusammen. In diesem Fall ist die Ausstattung der Haltestelle für den Nachtbusverkehr maßgebend, wobei diese Haltestellen angesichts ihrer geringen verkehrlichen Bedeutung nur vereinzelt über eine Regenüberdachung bzw. über Sitzgelegenheiten verfügen. - Eine SEV-Haltestelle wird nur als temporäre Haltestelle aktiviert bzw. eingerichtet. In diesem Fall wird die VGF die Haltestelle soweit möglich mit Sitzbänken ausstatten. Das Aufstellen mobiler Wartehallen setzt grundsätzlich voraus, dass es einen frei verfügbaren Bestand gibt und dass die Platzverhältnisse vor Ort dies zulassen. Die im Stadtgebiet vorhandenen mobilen Wartehallen stehen schon an Haltestellen des Tagesbusverkehrs und können nicht an temporären SEV- Haltestellen eingesetzt werden. Die Ausstattung von kurzzeitig temporär genutzten SEV-Haltestellen ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5602
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße?STOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 882 Betreff: Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße? Zu 1. Die Bearbeitungskapazitäten in den Bereichen Planung, Bauvorbereitung und Bau für das Projekt "Schöneres Frankfurt" und darüber hinaus weitere Projektkategorien waren in der zuständigen Organisationseinheit über einen Zeitraum nahezu vollständig entfallen. Durch die Neubesetzung von Stellen in den ersten Monaten des Jahres 2025 können im Rahmen des Investitionsprogramms "Schöneres Frankfurt" die Bearbeitung der Bolongarostraße und der Straßenzüge um die Westendsynagoge erneut aufgenommen sowie die Bauleistungen zur Platzgestaltung um die Dreikönigskirche noch im Jahr 2025 ausgeschrieben und vergeben werden. Zu 2. und 3. Der Magistrat ist bestrebt, offene Stellen, insbesondere in den genannten Bereichen, durch Ausschreibungen qualifiziert zu besetzen. Für die Bolongarostraße lag noch kein Förderbescheid vor, sodass Fördermittel nicht verlorengegangen sind. Mit dem Fördergeber wurde vereinbart, dass ein neuer Antrag auf der Grundlage aktualisierter, ausführungsreifer Unterlagen inklusive einer aktuellen Kostenberechnung eingereicht werden soll, sobald ein Ausführungszeitraum belastbar eingegrenzt und in dieser Folge auch der gewünschte Zeitpunkt der Förderbescheiderteilung kommuniziert werden kann. Zu 4. Ja. Eine Förderung nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) ist für die förderfähigen Bestandteile der Planung weiterhin möglich und wird beantragt. Zu 5. Nein, noch nicht. Sofern in Abhängigkeit vom Umfang der nötigen Überarbeitungen die Fristen Ende März 2026 zur Anmeldung und Anfang Juni 2026 zur Antragstellung bei Hessen Mobil erreicht werden können, wäre mit einem Förderbescheid frühestens 2027 und einem Baubeginn 2028 im Anschluss an die Verlegung einer Fernwärmeleitung durch die SÜWAG zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 795 Antrag vom 05.02.2026, OF 1437/6 Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1398
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Schnellere Stadtteilanbindung durch Schnellbuslinie in die Innenstadt erzielenSTOB 710.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 883 Betreff: Sossenheim: Schnellere Stadtteilanbindung durch Schnellbuslinie in die Innenstadt erzielen Eine Expressbuslinie, die zusätzlich zur bestehenden Buslinie 50 eine schnelle Direktverbindung zwischen Sossenheim und zentralen Haltestellen in der Innenstadt herstellt, würde für Fahrgäste aus bzw. nach Sossenheim erkennbare Reisezeitvorteile mit sich bringen. Die Fahrzeit zwischen den Haltestellen "Haigerer Straße" und "Festhalle/Messe" könnte durch eine beschleunigte Linienführung über die BAB 648 und Theodor-Heuss-Allee - unter Auslassung des Rebstockgeländes - um etwa zehn Minuten reduziert werden. Die Einrichtung einer zusätzlichen Expressbuslinie X50 wird entsprechend in die perspektivische Busnetzplanung einbezogen und geprüft. Es dient zur Kenntnis, dass sich infolge der Verlängerung der U-Bahn-Linie U5 zukünftig bereits Verbesserungen für Fahrgäste aus Sossenheim mit dem Fahrtziel Innenstadt ergeben werden. Durch die Verknüpfung der Buslinie 50 mit der U5 wird eine neue Verbindung über den Hauptbahnhof in die Innenstadt hergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 681
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger WegesSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 885 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Abstimmungen zur Parkordnung sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlastenSTOB 810.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 886 Betreff: Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten zu 1.) Der Magistrat bedauert die Verzögerung bei der Beantwortung der Ortsbeiratsanregung. Da die Maßnahme mittlerweile abgeschlossen wurde, kann entsprechend nur berichtet werden, welche Maßnahmen umgesetzt wurden. An den Magistrat herangetragene anfängliche Probleme wurden bei der Umsetzung berücksichtigt und entsprechende Änderungen umgesetzt. zu 2.) Ein Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Südbahnhof und Lokalbahnhof war während der Baumaßnahme in der Textorstraße nicht vorgesehen. Der Magistrat verweist hier auf bestehende Alternativen. So verkehren zwischen Südbahnhof und Lokalbahnhof die S-Bahnlinien S3, S4, S5 und S6 in kurzen Zeitabständen. Tagsüber verkehrt in diesem Abschnitt alle 5 Minuten eine S-Bahn. Für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger steht zwischen Südbahnhof und Lokalbahnhof die Buslinie 45 zur Verfügung. Diese wurde aufgrund der Baumaßnahme in der Textorstraße Richtung Südbahnhof über die Mörfelder Landstraße umgeleitet. In Richtung Lokalbahnhof stehen via Hedderichstraße neben der Linie 45 zusätzlich die Buslinien 47, 48, 652 und 653 zur Verfügung. Aufgrund der genannten Alternativen wurde auf einen SEV verzichtet, zumal dieser wegen der Sperrung der Textorstraße in Richtung Südbahnhof ebenfalls über die Mörfelder Landstraße hätte fahren müssen. Hier wurde infolge der Sperrung der Textorstraße mit einem höheren Verkehrsaufkommen gerechnet, was zu längeren Fahrzeiten geführt hätte. Unter Berücksichtigung der kurzen Wegstrecke zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof stellte ein SEV aufgrund der längeren Fahrzeit zzgl. Umsteigezeit gegenüber einem direkten Fußweg keine Verbesserung dar. Für die Linie 16 wurde in der Hedderichstraße in Richtung des ehemaligen Straßenbahndepots eine zusätzliche Haltestelle "Südbahnhof/Bruchstraße" eingerichtet. Diese zusätzliche Haltestelle verkürzte den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof auf ca. 500 Meter. Schülerinnen und Schülern aus Oberrad, die Schulen in Sachsenhausen besuchen, und normalerweise die Linien 15 oder 16 nutzen, standen im angepassten Liniennetz folgende Verbindungen als Alternativen zur Verfügung: - Linien 18 und 22 bis Lokalbahnhof, dann S-Bahn bis Südbahnhof - Linien 18 und 22 bis Lokalbahnhof, Fußweg bis Haltestelle Südbahnhof/Bruchstraße, dann Linie 16 - Linien 18 und 22 bis Lokalbahnhof, dann etwas längerer Fußweg über die Gutzkowstraße direkt zu den Schulen Ergänzende Schülerfahrten im ÖPNV waren daher nicht vorgesehen. zu 3.) Die entsprechenden Umleitungen waren vorhanden und vollumfänglich ausgeschildert. zu 4.) Aufgrund der Baumaßnahme konnte die Buslinie 45 in Richtung Südbahnhof und weiter Großer Hasenpfad Süd nicht über die Textorstraße fahren und wurde daher über die Mörfelder Landstraße umgeleitet. Auf dem Umleitungsweg wurden alle dort vorhandenen Haltestellen bedient. Die Haltestelle "Brücken-/Textorstraße" konnte umleitungsbedingt nicht angefahren werden. Für die Anbindung des Südbahnhofs wurde in der Mörfelder Landstraße vor der Kreuzung mit der Schweizer Straße zusätzlich eine provisorische Ersatzhaltestelle "Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße" eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5339
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen versehenSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 887 Betreff: Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen versehen Die Buslinie 84 bedient im Regelfahrplan insgesamt 36 Richtungshaltestellen. Von diesen sind derzeit sieben mit einem Wetterschutz inkl. Sitzgelegenheiten versehen. Dabei handelt es sich um Kombihaltestellen mit anderen Linien. Die 2019 eigens für die Quartierbuslinie 84 angelegten Haltestellen haben noch keine Fahrgastunterstände. Hintergrund ist, dass das Aufstellen eines ortsfesten Fahrgastunterstandes aufwendig und kostenintensiv ist, da dieser ein Unterbodenfundament, einen Stromanschluss und eine Erdung benötigt. Bei der Baumaßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit müsste ein bestehender Fahrgastunterstand oftmals vorübergehend abgebaut sowie dessen Fundament ausgegraben und erneuert werden. Dies gilt auch für den Stromanschluss und die Erdung. Daher werden ortsfeste Fahrgastunterstände erst im Rahmen einer geförderten Gesamtmaßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit nachgerüstet. Gemäß Nahverkehrsplan sollte eine Bushaltestelle für einen neuen ortsfesten Fahrgastunterstand mindestens 50 Einsteiger:innen pro Werktag aufweisen. Des Weiteren muss ausreichend Platz vorhanden sein, und Baumwurzeln und Leitungstrassen im Untergrund müssen die Herstellung des Unterbodenfundaments zulassen. Im Stadtgebiet gibt es viele Bushaltestellen, an denen ein ortsfester Wetterschutz aufgrund der oben genannten Gründe kurz- oder mittelfristig nicht baulich herstellbar ist. Übergangsweise ist der Einsatz eines mobilen Fahrgastunterstands (mit Bodenplatte) denkbar. Allerdings sind derzeit keine mobilen Fahrgastunterstände frei verfügbar, da diese bereits an anderen Haltestellen eingesetzt werden. Sobald mobile Fahrgastunterstände frei werden, kann geprüft werden, ob einige davon an Bushaltestellen in Niederrad versetzt werden können. Bei der Entscheidung darüber spielen die Platzverhältnisse sowie die täglichen Einsteigerzahlen der potenziell in infrage kommenden Haltestellen (stadtweit) eine wesentliche Rolle. Von den verbleibenden 29 Haltestellen verfügen 17 Haltestellen über Sitzgelegenheiten ohne Überdachung. An den restlichen 12 Haltestellen sind keine Sitzgelegenheiten eingerichtet. Dafür gibt es u.a. folgende Gründe: - Die Richtungshaltestelle weist im Schnitt weniger als 5 Einsteiger:innen am Tag auf (wird hauptsächlich von aussteigenden Fahrgästen genutzt). - Die Fahrgastwarteflächen bzw. die Gehwege sind für Sitzbänke zu schmal oder der Untergrund ist unbefestigt. - An den Hinterkanten der Gehwege können keine Sitzbänke aufgestellt werden, da sich dort Fenster von Gebäuden befinden. Die Haltestellen "Im Mainfeld" und "Kelsterbacher Straße" wurden aufgrund hoher Einsteigerzahlen bereits um zusätzliche Sitzbänke ergänzt. Im Laufe des Jahres 2025 werden an einigen Haltestellen der Buslinie 84 weitere Sitzbänke aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5941
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schwanheim: SchwarzbachstraßeSTOB 1110.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Im Abschnitt der Schwarzbachstraße zwischen Alt Schwanheim und Am Graben werden bis Ende des Jahres 2025 mehrere Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom und Beleuchtung) erneuert werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist vorgesehen, das vorhandene Großpflaster durch ein modernes Verbundpflaster zu ersetzen. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass nach erfolgreicher Evaluierung und Monitoring entschieden wird, ob auch im westlichen Bereich der Schwarzbachstraße zwischen Alt Schwanheim und Eifelstraße das Großpflaster gegen Verbundpflaster ausgetauscht werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg Sossenheimer WegSTOB 910.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 889 Betreff: Schulweg Sossenheimer Weg Die Verlegung des Fußgängerüberwegs wird abgelehnt, da Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden dürfen. Weiterhin sollen Fußgängerüberwege ausreichend weit voneinander entfernt sein. Ebenso wird nicht empfohlen, dass die Kinder durch eine Grünanlage laufen, da dies keinen sicheren Schulweg darstellt. Die Anordnung von Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ("Runde 30") auf dem Sossenheimer Weg kann zwischen Windthorststraße und Grauer Stein erfolgen. Anordnungsgrundlage ist die direkt anliegende Walter-Kolb-Schule sowie der Fußgängerüberweg in Höhe Hausnummer 39, die Feststellung einer objektiven Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 Satz 3 ist aufgrund dortselbst, Satz 4 Ziffer 6, nicht erforderlich. Vor der Anordnung ist die lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ aufgrund der Betroffenheit der Buslinie 58 anzuhören. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6166
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der OeserstraßeSTOB 910.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 890 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Die betroffenen Bushaltestellen "Neufeld" befinden sich laut Gemarkungsgrenzen im Stadtteil Griesheim, nicht im Stadtteil Nied. Die Steige C und D der Bushaltestelle "Neufeld" wurden im Dezember 2021 eingerichtet und von der Linie 59 (nur einzelne Schulfahrten) sowie von Buslinie 89 (vormals Buslinie 54; die Änderung kam aufgrund des mehrjährigen Ersatzkonzepts wegen der entfallenen Omegabrücke am Bahnhof Griesheim zustande) bedient. Im vorliegenden Bestand handelt es sich um Haltestellen mit einfacher Ausstattung, die grundsätzlich erst bei einem späteren barrierefreien Ausbau mit einem ortsfesten Fahrgastunterstand nachgerüstet werden, sofern hinreichend viele Einsteiger verzeichnet werden, ausreichend Platz vorhanden ist sowie Baumwurzeln oder Leitungstrassen im Untergrund dies zulassen. Die Steige C und D der Bushaltestelle "Neufeld" sind noch keinem Ausbauvorhaben zugeordnet. Ein Umsetzungshorizont kann derzeit nicht angegeben werden. Das Aufstellen eines ortsfesten Fahrgastunterstandes ist aufwendig und kostenintensiv, da dieser ein Unterbodenfundament, einen Stromanschluss und eine Erdung benötigt. Bei der Baumaßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit muss ein bestehender Fahrgastunterstand oftmals vorübergehend abgebaut sowie dessen Fundament ausgegraben und erneuert werden. Dies gilt auch für den Stromanschluss und die Erdung. Daher werden an provisorischen Bushaltestellen noch keine ortsfesten Fahrgastunterstände aufgestellt, sondern erst im Rahmen einer geförderten Gesamtmaßnahme nachgerüstet. Im Stadtgebiet gibt es viele Bushaltestellen, an denen ein ortsfester Fahrgastunterstand aufgrund des oben geschilderten hohen Aufwandes nicht kurz- oder mittelfristig baulich herstellbar ist. Übergangsweise könnte bei ausreichend Platz zwar eine mobile Wartehalle (mit Bodenplatte) aufgestellt werden. Die Gehwege entlang der Oeserstraße sind hierfür jedoch zu schmal. Wegen der Bodenplatte der mobilen Wartehalle könnte die erforderliche Mindestdurchgangsbreite von 1,5 m nicht eingehalten werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5355
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anbindung der Haltestelle „Friedhof Sindlingen“ an die Buslinie X17STOB 1410.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 891 Betreff: Anbindung der Haltestelle "Friedhof Sindlingen" an die Buslinie X17 Zwischen Sindlingen und Hattersheim besteht eine Busverbindung mit dem Anrufsammeltaxi (AST) 837. Dieses bietet mit telefonischer Vorbestellung montags bis freitags von 5 bis 22 Uhr, samstags von 7 bis 22 Uhr und sonntags von 9 bis 22 Uhr alle 30 Minuten eine Fahrt an. An der Haltestelle "Friedhof Sindlingen" stellt das AST die Verknüpfung zu den Frankfurter Buslinien X53, 54 und M55 her. Des Weiteren sind die Bahnhöfe Sindlingen und Hattersheim mit der S- Bahn-Linie S1 verbunden. Ein zusätzlicher Halt der Expressbuslinie X17 in Sindlingen würde die Gesamtfahrzeit der Linie verlängern. Die X17 hat heute attraktive Anschlüsse vom/zum Zugverkehr an allen Bahnhöfen, also in Hofheim, Hattersheim, Flughafen Regionalbahnhof sowie Neu-Isenburg. Diese attraktiven Anschlüsse würden bei einem Zusatzhalt entfallen. Zudem beträgt die Wendezeit der Linie X17 in Neu-Isenburg lediglich vier Minuten, weshalb ein Zusatzhalt den Einsatz weiterer Busfahrzeuge und -fahrpersonale erforderlich machen würde. Mit Inbetriebnahme der Regionaltangente West kann eine Neubewertung des Fahrplans der X17 erfolgen und ein Zusatzhalt an der Haltestelle "Friedhof Sindlingen" erneut geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5970
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des HauptbahnhofsSTOB 910.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 892 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs Zu 1.: Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Sicherstellung der vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse in der Stadt und der Bewältigung der daraus resultierenden Verkehre und verkehrsbedingten Belastungen soll der Masterplan Mobilität den Weg zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität aufzeigen. Als ein wesentlicher Treiber des Güterwirtschaftsverkehrs kann das Online-Shopping gelten. Nach Jahren zweistelliger Wachstumsraten wird der Online-Handel auch zukünftig mit einem weiteren verstetigten Wachstum von voraussichtlich etwa 10% im Jahr an Bedeutung gewinnen. Die Konsequenz ist dadurch eine weitere Zunahme des Lieferverkehrs im Kurier-Express-Paket (-Dienst)-Sektor (KEP), der vor allem mit Transporter-Fahrzeugen durchgeführt wird. Die Ausweitung der direkten Belieferung von Endkund:innen führt zu einer stärkeren Präsenz von Logistikverkehren auch in Wohn- und Mischgebieten. Lösungen für eine stadtverträgliche Abwicklung des Logistikverkehrs müssen daher entwickelt werden. Die Ausweisung von zusätzlichen Lieferzonen wird zumeist zulasten von Parkplätzen für den Autoverkehr gehen. Die vielfältigen Formen von Mobilität sind eine Herausforderung für die Straßen. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Die Stadt Frankfurt am Main hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es, mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck. Zu 2.: Der Magistrat hat ein Ingenieurbüro damit beauftragt, Flächen für Lieferverkehrszonen, E-Scooter-Parkplätze und weitere Fahrradbügel zu identifizieren. Die vorgeschlagenen Flächen wurden seitens der Verwaltung geprüft und im Anschluss verkehrsrechtlich angeordnet. Bei der Einrichtung von Lieferverkehrszonen wird darauf geachtet, dass sie möglichst vor oder im Anschluss an Zufahrten gelegt werden, damit das Einfahren auf die Plätze so leicht wie möglich erfolgen kann. Zu 3.: Mit der Installation von Radbügeln auf ehemaligen Pkw-Stellplätzen kann einerseits den Belangen des Fußverkehrs und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität von Plätzen Rechnung getragen werden. Zu 4.: Durch die zahlreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Frankfurter Hauptbahnhofs werden viele Flächen für Baustelleinrichtungen oder Baufelder benötigt. Um trotzdem eine gute Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs und des Bahnhofsumfeldes für den Radverkehr gewährleisten zu können, sind zahlreiche Radabstellplätze erforderlich. Unabhängig davon, benötigen die Anwohner:innen und Besucher:innen des Saar-Karrees auch ausreichend Radabstellmöglichkeiten. Zu 5.: Im Rahmen der zahlreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Frankfurter Hauptbahnhofs werden voraussichtlich die Verkehrsführungen zwischen Poststraße und Mainzer Landstraße neu zu ordnen sein. Konkrete Planungen gibt es dazu derzeit jedoch noch nicht. Zu 6.: Die Einrichtung von Bewohnerparkzonen ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Darüber hinaus werden zunächst einmal alle bereits bestehenden Bewohnerparkzonen auf die monetäre Parkraumbewirtschaftung umgestellt. Das wird voraussichtlich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Erst danach kann über weitere Bewohnerparkzonen nachgedacht werden. Zurzeit sind keine Bewohnerparkzonen für das Saar-Karree geplant. Zu 7.: Das Konzept der E-Scooter-Parkplätze wurde in Mobilitätsstationen überführt, die sukzessive im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden sollen. Dazu werden dann die jeweiligen Ortsbeiräte befragt bzw. können ihren Input liefern. Eine Beteiligung von Anwohner:innen in Detailplanungen ist auf Grund der Vielzahl von Stellplätzen nicht leistbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1007
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 33STOB 1410.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 893 Betreff: Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 33 Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wurden die Buslinien 33 und 64 zur verlängerten Linie 64 verbunden. Dadurch ist eine umsteigefreie Verbindung zwischen Ginnheim, dem Uni Campus Westend, der Alten Oper und dem Westhafenquartier entstanden. Zudem wurde das Angebot der Linie 64 vom Hauptbahnhof in den Westhafen verlängert. Die neue, verlängerte Linie 64 verkehrt montags bis samstags tagsüber alle 15 Minuten, zu Tagesrandzeiten/abends und an Sonntagen alle 30 Minuten. Der Betriebszeitraum wurde täglich bis 1 Uhr am Folgetag ausgeweitet. Das Angebot der heutigen Linie 64 ist somit unverändert geblieben, während der Abschnitt der ehemaligen Linie 33 hinsichtlich des Betriebszeitraums aufgewertet worden ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4069
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zweiter Kunstrasenplatz für SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm in EckenheimSTOB 1410.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 894 Betreff: Zweiter Kunstrasenplatz für SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm in Eckenheim Der Magistrat prüft die Realisierung für den Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage von Viktoria Preußen 07 e.V. in Eckenheim. Um die Situation des Vereins für eine höhere Auslastung an Trainingszeiten zu verbessern, hat das Sportamt, das Grünflächenamt bereits mit der Planung für den Bau von 3 Soccer Courts beauftragt. Ein erster Variantenentwurf und eine grobe Kostenschätzung liegen vor. Nach erfolgter Prüfung des Umweltamtes hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens nach der Landschaftsschutzverordnung können die weiteren Schritte für die Kostenermittlung und die Vorlage einer Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6490
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U-BahnAnzeigen optimierenSTOB 910.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 895 Betreff: U-Bahn-Anzeigen optimieren Die gewünschten Informationen zu Wagenanzahl und Halteposition werden auf den Stadtbahnanzeigern der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) bereits angezeigt, und zwar kurz bevor der Zug in die Station einfährt. Dabei wird das Vollbild mit allen Informationen für die anstehende Fahrt aufgeschaltet, so auch die Anzahl der Wagen und die Halteposition. Befindet sich der Anzeiger nicht im Vollbildmodus wird in jeder Zeile des Displays eine Fahrtankündigung angezeigt. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Zeichen pro Zeile ist in diesem Anzeigemodus eine Ausweitung der angezeigten Information nur sehr begrenzt möglich. Bereits jetzt ist es notwendig, einen Großteil der Stationsnamen abzukürzen. Weitere Abkürzungen würden - nach genauerer Untersuchung - zu missverständlichen Aussagen führen. Außerdem plant die VGF den Einsatz anderer zusätzlicher Informationen. Dazu zählen die Gleisanzeige und das Aufmerksamkeitssymbol bei kurzfristigen Fahrtänderungen. Eine Untersuchung der VGF hat ergeben, dass diese Informationen für den Fahrgast eine höhere Relevanz besitzen. Aufgrund der genannten Gründe ist eine Umsetzung der Anzeige von Wagenanzahl und Halteposition bei der Vorankündigung nicht zielführend. Vor Einfahrt des Zuges in die Station werden die gewünschten Informationen im Vollbildmodus aber weiterhin angezeigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 537
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessernSTOB 1610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 896 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern Zu 1. Eine Erweiterung der bestehenden Baumscheiben sowie Standorte für weitere Bäume sind im angeregten Bereich aufgrund der Wasser- und Gasleitungen nicht umsetzbar. Der verfügbare Raum im Straßenbereich ist für die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit erforderlich. Jede Erweiterung der Baumscheiben würde hier zu erheblichen Einschränkungen führen. Zu 2. Der Magistrat entspricht der Anregung nach einer verbesserten Pflege der vorhandenen Baumbeete. Aufgrund des stark verdichteten Bodens wird derzeit ein gesundes Wachstum verhindert. In ämterübergreifender Zusammenarbeit soll nun versucht werden, die Wurzelräume der Örtlichkeit angepasst zu sanieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6044
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestaltenSTOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 897 Betreff: Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten Der Magistrat entspricht der Anregung. Im ersten Halbjahr 2025 wird im genannten Bereich ein sogenannter Flexipoller installiert. Diese Poller stellen eine widerstandsfähige Absicherung dar, die auch dann nicht den Gehweg beschädigen, wenn sie an- oder überfahren werden. Der Magistrat weist darauf hin, dass mutwillige Beschädigungen oder das gewaltsame Entfernen von Pollern nicht baulich unterbunden werden können. Beschädigungen sollten generell zur Anzeige gebracht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausgewogene Informationen in den Glasschaukästen der UBahnStation „Westend“STOB 910.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 898 Betreff: Ausgewogene Informationen in den Glasschaukästen der U-Bahn-Station "Westend" Vorläufige Stellungnahme: Die angesprochenen Fahrplaninformationsvitrinen gehören zum Bestand der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und werden von dieser betreut und verwaltet. Die Belegung und das Behängen der Fahrplaninformationsvitrinen mit Printmedien folgt dabei den Regelungen und Vorgaben aus dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach VO (EG) Nr. 1370/2007 zur Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen (Stadt- und Straßenbahn) in Frankfurt am Main an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbh (VGF). Hier ist unter Punkt 3.2.1. auch die folgende Priorisierung der Inhalte der Kunden- und Fahrgastinformationen festgelegt: 1. Fahrgastinformationen, die den betrieblichen Ablauf (z. B. Fahrpläne, Linienpläne, Umgebungspläne, Linienlaufleisten, Tarifinformationen) betreffen und gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Benutzungsordnung, Hausordnung, Kamera-Hinweise) unterliegen 2. Weiterführende ÖPNV-Informationen (insbesondere zur Reisekette) 3. Allgemeine ÖPNV-Informationen (z. B. Barrierefrei unterwegs) 4. Kooperationen der VGF Kooperationen der VGF und die ggf. darin enthaltene Zurverfügungstellung von Werbeflächen bedürfen immer - gemäß rechtlicher Vorgaben - einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der VGF und dem jeweiligen Partner. Da die Belegung mit Fahrgast-/ÖPNV-Informationen Vorrang genießt, ist die Priorisierungskategorie 4. zudem nicht terminlich stabil und planbar und vom Platzbedarf bzw. vom Umfang sowie Volumen der Prioritäten 1, 2 und 3 abhängig. Gerne unterstützt bzw. begleitet die VGF an sie herangetragene Kampagnen gegen Antisemitismus u.a. mit der Belegung von freien Plakatflächen in Fahrplaninformationsvitrinen, sofern in diesen gemäß der festgelegten Priorisierung der Raum dafür gegeben ist und ein entsprechender Kooperationsvertrag, in dem wertgleiche Leistungen auf beiden Partnerseiten festzuhalten sind, geschlossen wurde. Die Abstimmungen zwischen den beteiligten Stellen zur Prüfung und ggf. Umsetzung einer Kampagne gegen Antisemitismus laufen derzeit an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5278
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrtreppen und Aufzüge an der Station „Bockenheimer Warte“STOB 910.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 899 Betreff: Fahrtreppen und Aufzüge an der Station "Bockenheimer Warte" Die Erneuerungen wichtiger Komponenten der Aufzugsanlagen 1,3 und 4 in den vergangenen Jahren sind erfolgt und langfristige Ausfälle der Aufzugsanlagen sind nicht zu erwarten. Eine grundhafte Erneuerung der Aufzugsanlagen ist entsprechend nicht in Planung. Der Anlagenzustand wird allerdings jährlich bei der Erneuerungsplanung berücksichtigt. Der Aufzug 2 (Schrägaufzug) ist konstruktionsbedingt störanfälliger als vertikale Aufzüge. Durch den Kettenantrieb der Anlage sind hier Komponenten verbaut, die nicht dem Standardportfolio von Aufzugsteilen entsprechen und im Versagensfall zu aufwändigeren Beschaffungsprozessen führen. Weiterhin ist die Fahrzeit unzureichend und entspricht nicht mehr dem heutigen Standard. In 2026 soll hier eine Machbarkeitsstudie erfolgen, ob und wie der Aufzug durch eine alternative Lösung erneuert werden kann. Die Fahrtreppen 16 und 20 waren aufgrund langer Lieferzeiten für Ersatzteile außer Betrieb. Notwendige Arbeiten an den Fahrtreppen wurden noch in 2024 erfolgreich durchgeführt, sodass derzeit im Bereich der Fahrtreppen an der Station Bockenheimer Warte keine langandauernden Instandhaltungsmaßnahmen mehr geplant sind und sämtliche Fahrtreppen zur Verfügung stehen. Weiterhin wurden an der Station Bockenheimer Warte in den letzten zwei Jahren fünf Fahrtreppen komplett erneuert, zuletzt die Fahrtreppen 1 und 3. Eine grundhafte Erneuerung der Fahrtreppen ist aus heutiger Sicht erst in vier bis sechs Jahren geplant. Hier werden jedoch jederzeit Änderungen im Anlagenzustand berücksichtigt, um zielgerichtet störanfällige Anlagen im Stadtgebiet frühzeitig zu erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5486
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzbarkeit der RMVgo App/Einhaltung der geplanten FahrzeitenSTOB 910.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 900 Betreff: Nutzbarkeit der RMVgo App/Einhaltung der geplanten Fahrzeiten Kontinuierliche Qualitätsuntersuchungen zeigen, dass die Pünktlichkeit auf der Buslinie 50 weiter verbessert werden kann. Die Fahrplanstabilität wird derzeit unter anderem durch hohen Individualverkehr und gelegentliche Fahrtausfälle beeinträchtigt. Diese Fahrtausfälle führen oft dazu, dass nachfolgende Busse stärker frequentiert werden. Die entstehenden längeren Haltestellenaufenthalte beeinflussen ebenfalls die Pünktlichkeit. Auf Basis der Auswertung der Betriebsdaten konnten zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 bereits Änderungen der Fahrzeiten auf der Linie 50 vorgenommen werden. Um die Fahrplanstabilität weiter zu verbessern, werden u.a. die folgenden Maßnahmen verfolgt: - Kontinuierliche Fahrzeit- und Umlaufanalysen und damit zusammenhängende Anpassungen des Fahrplans - Identifizierung von infrastrukturellen Engpässen, darunter auch der Umgang mit Falschparkern - Umsetzung von Optimierungspotenzialen an Lichtsignalanlagen Für die Buslinie 50 liegen Fahrgastzahlen aus dem Automatische Fahrgastzählsystem (AFZS) vor, welche zusätzlich mit manuellen Zählungen gestützt wurden. Das Gesamtbild zeigt eine Auslastung der Fahrzeuge von im Schnitt unter 50 % der Gesamtplätze. Wegen des starken Verkehrs zum Gymnasium Römerhof und der punktuell hohen Auslastung der Fahrzeuge, wurde das Angebot im laufenden Jahr um zwei Zusatzfahrten ergänzt. Es ist nicht vorgesehen, das Angebot in der morgendlichen Hauptverkehrszeit mit zusätzlichen Fahrten auszuweiten. Für die stetige Qualitätsverbesserung finden zudem regelmäßig Gespräche mit allen Beteiligten statt, in denen die Pünktlichkeitsergebnisse und mögliche Optimierungspotenziale thematisiert werden. Die RMVgo App weist grundsätzlich Verspätungen und Ausfälle aus, sofern systemseitig korrekte Echtzeitdaten vorliegen. Dafür, dass diese gelegentlich nicht vorhanden sind, kann es vielfältige Gründe geben. Um hier weitere Verbesserungen herbeizuführen, werden derzeit im Zuge eines Projekts weitere Untersuchungen angestellt und Lösungsansätze erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5877
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gestaltung des Platzes vor der KlingerschuleSTOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 901 Betreff: Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6763
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hängepartie am Paradieshof beendenSTOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 902 Betreff: Hängepartie am Paradieshof beenden Vorläufige Stellungnahme: Wie berichtet hat das Amt für Bau und Immobilien die BSMF aufgrund der bereits vorhandenen Vorkenntnisse und Untersuchungen zu der Liegenschaft mit der Konzeptvergabe des Paradieshofes beauftragt. Vorentwürfe für Auslobungsunterlagen, wie auch mögliche Konditionen für die Vergabe im Erbbaurecht, die Besetzung der Jury und mögliche Wertungs- und Entscheidungskriterien wurden bereits vorgeschlagen und erörtert. Im Zuge der vom Magistrat für erforderlich gehaltenen Wirtschaftlichkeits- und Realisierbarkeitsprüfung der beiden Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zeigte sich, dass beide Alternativen ein solch großes Investitionsvolumen voraussetzen, dass zur Refinanzierung Mieten von 30,- €/m² und mehr anzusetzen wären. Da dies dem Interesse an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum an dieser Stelle ebenso widerspricht wie der Ermöglichung einer in den Stadtteil positiv wirkenden kulturellen, sozialen oder gastronomischen Nutzung, die den Platz mit bespielt, prüft der Magistrat nun einen Baukostenzuschuss, der bereits bei Auslobung der Liegenschaft vorhanden sein muss. Die Haushaltsmittel sind hierfür noch nicht vorhanden. Ob und wie diese zur Verfügung gestellt werden können wird zurzeit geprüft. Das Ergebnis wird in einer Beschlussvorlage zum Baukostenzuschuss wie auch zum Verfahren der Konzeptvergabe dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Eine Einigung mit der European School of Design außerhalb des hiernach auszulobenden Konzeptverfahrens kommt nicht in Betracht, da der nunmehr für erforderlich gehaltene Baukostenzuschuss bei dem seinerzeitigen Konzeptverfahren, aus der die European School of Design siegreich hervorging, nicht ausgelobt wurde und somit Bietergerechtigkeit und wettbewerbsrechtliche Regeln eine Neuausschreibung zu den jetzt vorgesehenen Konditionen vorschreiben. Eine erneute Bewerbung der European School of Design ist jedoch möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 438
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neues Nutzerauswahlverfahren für den ParadieshofSTOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 903 Betreff: Neues Nutzerauswahlverfahren für den Paradieshof Vorläufige Stellungnahme: Wie berichtet hat das Amt für Bau und Immobilien die BSMF aufgrund der bereits vorhandenen Vorkenntnisse und Untersuchungen zu der Liegenschaft mit der Konzeptvergabe des Paradieshofes beauftragt. Vorentwürfe für Auslobungsunterlagen, wie auch mögliche Konditionen für die Vergabe im Erbbaurecht, die Besetzung der Jury und mögliche Wertungs- und Entscheidungskriterien wurden bereits vorgeschlagen und erörtert. Im Zuge der vom Magistrat für erforderlich gehaltenen Wirtschaftlichkeits- und Realisierbarkeitsprüfung der beiden Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zeigte sich, dass beide Alternativen ein solch großes Investitionsvolumen voraussetzen, dass zur Refinanzierung Mieten von 30,- €/m² und mehr anzusetzen wären. Da dies dem Interesse an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum an dieser Stelle ebenso widerspricht wie der Ermöglichung einer in den Stadtteil positiv wirkenden kulturellen, sozialen oder gastronomischen Nutzung, die den Platz mit bespielt, prüft der Magistrat nun einen Baukostenzuschuss, der bereits bei Auslobung der Liegenschaft vorhanden sein muss. Die Haushaltsmittel sind hierfür noch nicht vorhanden. Ob und wie diese zur Verfügung gestellt werden können, wird zurzeit geprüft. Das Ergebnis wird in einer Beschlussvorlage zum Baukostenzuschuss wie auch zum Verfahren der Konzeptvergabe dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Da mit dem jetzt für notwendig erachteten Baukostenzuschuss geänderte Ausschreibungsvoraussetzungen gegeben sind als bei dem ursprünglich durchgeführten Nutzerauswahlverfahren, gebieten Bietergerechtigkeit und wettbewerbliche Regeln die Aufhebung des ursprünglichen Verfahrens. Diese wird unter Verweis auf die anstehende neue Auslobung der Konzeptvergabe zu geänderten Bedingungen auch an die ursprünglichen Bewerber kommuniziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machenSTOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorläufige Stellungnahme: Wie bereits berichtet wurde die BSMF mit der Konzeptvergabe des Paradieshofs beauftragt. Diese soll - wie auch vom Ortbeirat angeregt - ergebnisoffen sowohl zu der Frage Bestandserhalt oder Abriss-Neubau wie auch hinsichtlich der späteren Nutzungsideen erfolgen. Im Zuge der durch den Ortsbeirat gewünschten, aber auch vom Magistrat für erforderlich gehaltenen Wirtschaftlichkeits- und Realisierbarkeitsprüfung der beiden Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zeigte sich, dass beide Alternativen ein solch großes Investitionsvolumen voraussetzen, dass zur Refinanzierung Mieten von 30,- €/m² und mehr anzusetzen wären. Da dies dem Interesse an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum an dieser Stelle ebenso widerspricht wie der Ermöglichung einer in den Stadtteil positiv wirkenden kulturellen oder gastronomischen Nutzung, die den Platz mit bespielt, prüft der Magistrat nun einen Baukostenzuschuss, der bereits bei Auslobung der Liegenschaft vorhanden sein muss. Die Haushaltsmittel sind hierfür noch nicht vorhanden. Ob und wie diese zur Verfügung gestellt werden können wird zurzeit geprüft. Das Ergebnis wird in einer Beschlussvorlage zum Baukostenzuschuss wie auch zum Verfahren der Konzeptvergabe dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden)STOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 905 Betreff: Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden) Zu 1.: Schulen Inbetriebnahme Leistung in kWp Carl-von-Weinberg-Schule 2024 200 Georg-August-Zinn-Schule und Berthold-Otto-Schule 2024 99 Edith-Stein-Schule, Henri-Dunant-Schule und Kinderzentrum Dunantring (KiZ 72) 2020 76 Panoramaschule mit Kindertagesstätte Nied Ost St. Lioba 2021 241 Helene-Lange-Schule 2020 220 Käthe-Kollwitz-Schule 2022 100 Meisterschule 2021 60 Robert-Blum-Schule 2024 22 Karl-von-Ibell-Schule 2010 36 9 Anlagen 1.054 Zu 2.: Schulen Planungsstand Inbetriebnahme Leistung in kWp IGS-West in Bearbeitung der Planung 2025 330 Paul-Ehrlich-Schule in Bearbeitung der Planung 2025 192 Leibnizschule in Bearbeitung der Planung 2025 172 Ludwig-Erhard-Schule in Bearbeitung der Planung 2025 131 4 Anlagen 825 Zu 3.: Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage müssen bestimmte Voraussetzungen an das Gebäude erfüllt sein. Die Statik der Dachfläche muss ausreichend Lastreserven aufweisen. Die Elektrotechnik im Gebäude muss dem Stand der Technik entsprechen und entweder geprüft oder erneuert werden, um die Leistung einer Photovoltaikanlage aufnehmen zu können. Der vorhandene Brandschutz muss überprüft werden, wenn eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche errichtet wird. Hier sind außerdem besondere Vorschriften einzuhalten, um einen Brandüberschlag auf das Gebäude zu verhindern. Sollte ein Gebäude eine dieser Anforderungen nicht erfüllen, ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht möglich. Zu 4.: Andere städtische Gebäude Inbetriebnahme Leistung in kWp Feuer- und Rettungswache 30 2010 60 Feuer- und Rettungswache 3 und Freiwillige Feuerwehr Nied 2020 80 Süwag Energie ARENA (ehem. Fraport Arena) 2021 406 3 Anlagen 546 Zu 5.: Solarthermie-Anlagen Inbetriebnahme Fläche (m²) Försterei 3 Niederrad, Flughafenstraße 120 2005 6 Försterei 6 Fechenheim, Am Roten Graben 12 2015 4 Freibad Nieder-Eschbach, Heinrich-Becker-Straße 22 1998 12 Heinrich-von-Gagern-Gymnasium, Bernhard-Grzimek-Allee 6-8 2001 13 Kindertagesstätte 120, Eichhörnchenpfad 2 (Frankfurter Westen) 1990 16 Sportanlage am Brentanobad, Ludwig-Landmann-Straße 250 1993 25 Sportanlage, Lenzenbergstraße 24 (Frankfurter Westen) 2003 12 Sportanlage Schwanheim, Schwanheimer Bahnstraße 98 (Frankfurter Westen) 2003 11 Sportanlage, Heinrich-Seliger-Straße 7 2006 15 Sportanlage, Hohe Kanzel 20 (Frankfurter Westen) 2003 15 Sportanlage Brühlwiese, Alexander-Riese-Weg 1 2010 4 11 Anlagen/4 Anlagen im Frankfurter Westen 133 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1141
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger StraßeSTOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 906 Betreff: Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme vorlegen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.07.2024, OA 478
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Niederrad: Zusatzschilder zu StraßenschildernSTOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 907 Betreff: Niederrad: Zusatzschilder zu Straßenschildern Der Magistrat hat für die nach Bergen benannten Straßen und Plätze im Ortsbezirk 5 Zusatzschilder entworfen und bestellt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Straßen: Belchenstraße Blauenstraße Breubergstraße Donnersbergstraße Haardwaldplatz Haardtwaldstraße Kalmitstraße Kandelstraße Kniebisstraße Melibocusstraße Otzbergstraße Die Anfertigung der Zusatzschilder und deren Montage wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6702
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die SchirnSTOB 910.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 908 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Zu 1.- 4.: Nach abgeschlossener Schadstoffsanierung ist eine Nutzung des 4. Obergeschosses der Dondorf-Druckerei wie beim Termin am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat berichtet erst nach einer Betonsanierung möglich und zulässig. Da eine solche Sanierung nicht nur mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten, sondern auch mit erheblicher Lärmentwicklung verbunden wäre, die Schirn Kunsthalle Frankfurt ihren Bürobetrieb in der Dondorfdruckerei aber bereits aufgenommen hat, die Flächen seitens der Schirn nicht benötigt werden und eine solche Maßnahme darüber hinaus für den begrenzten Zeitraum der Zwischennutzung nicht angemessen scheint, plant der Magistrat keine Maßnahmen, um das 4. Obergeschoss zu ertüchtigen. Zu 5.: Zu den Planungen des Landes Hessen ist dem Magistrat in diesem Zusammenhang nichts bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.03.2025, V 1153
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichtenSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 909 Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Die Autobahn GmbH des Bundes baut im Projekt "A66 Verlängerung/Riederwald Tunnel" eine komplett neue AB Anschlussstelle auf Höhe der Kruppstraße, direkt am jetzigen P+R Parkhaus Borsigallee. Im Rahmen dieser Planungen müssen die Zu- und Abfahrten sowie die Rettungswege des Parkhauses neu konzipiert werden. Außerdem prüft der Magistrat zurzeit im Zuge dieses notwendigen Umbaus eine Erweiterung der P+R Anlage. Aus diesem Grund können auch die jetzigen Freiflächen nicht zum Bau von Ladeinfrastruktur vergeben werden. Bei den o.g. Planungen wird die Einrichtung von Ladeinfrastruktur (AC und DC gemäß LIS-Konzept der Stadt) geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.02.2024, OA 437
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung eines Begegnungszentrums in OberradSTOB 610.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 910 Betreff: Einrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad Zu Beginn sei darauf hingewiesen, dass der Träger der Begegnungsstätte "Zentrum Dornbusch" (mit den Angeboten "Café Anschluss", "Kreativwerkstatt", "Repaircafé" und weiteren Angeboten, wie das "Offene Wohnzimmer") der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. ist. Das Café Anschluss bietet älteren Frankfurter:innen Möglichkeiten des digitalen Lernens. Die Angebote im Rahmen der Kreativwerkstatt richten sich an junge und alte Frankfurter:innen, die gemeinsam handwerklich und künstlerisch tätig werden. Das Zentrum Dornbusch bietet jedoch keine Beratungsleistungen an. Auch Migrations- und Integrationskurse werden nicht angeboten. Das Zentrum Dornbusch ist nicht deckungsgleich mit den Anforderungen an eine Begegnungsstätte, wie sie der Ortsbeirat 5 anregt. Grundsätzlich sollen alle Frankfurter:innen die für sie passenden und bedarfsgerechten Angebote an Begegnungsmöglichkeiten, Unterstützung und Beratung in der Stadt vorfinden. Dies sichert ihre soziale, kulturelle und politische Teilhabe und leistet einen Betrag zur Chancengerechtigkeit in der Stadt Frankfurt am Main. Wichtig ist jedoch, dass insbesondere in den Stadtteilen und -bezirken, die von sozialer Segregation und Benachteiligung besonders betroffen sind, die dort vorhandene soziale Infrastruktur bedarfsgerecht angepasst und, falls notwendig, ausgebaut wird. Gerade in diesen Sozialräumen sollen die Bürger:innen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen vor Ort in Anspruch nehmen können, um aktiv und selbstbestimmt ihre ggf. schwierige Lebenssituation und ihr Wohnumfeld gemeinsam mit Anderen positiv verändern zu können. Die Daten zur Bevölkerungsstruktur und zum voraussichtlichen Bevölkerungswachstum in Oberrad können erste Anhaltspunkte dafür liefern, ob ein Bedarf für eine Anpassung bzw. eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Stadtteil bestehen könnte. Bevölkerungsstruktur in Oberrad Bei einem Vergleich der Bevölkerungsstruktur mit der Bevölkerungsstruktur der Gesamtstadt zeigt sich, dass der Anteil der älteren Einwohner:innen in Oberrad höher (18,23 % / 15,89 %) als in der Gesamtstadt ist. Ebenso ist der Anteil der Oberräder:innen mit einem Migrationshintergrund bzw. einer anderen Staatsangehörigkeit um 3,42 Prozentpunkte höher (61,08 / 57,66 %) als der gesamtstädtische Anteil dieser Bevölkerungsgruppe. Etwas niedriger ist dagegen im Vergleich der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter bis 14 Jahren (13,02 % / 14,10 %). Auch der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in dieser Altersgruppe weist mit fast einem Prozentpunkt (0,95) kaum einen Unterschied zu dem Anteil in der Gesamtstadt (6,46% / 7,41 %) aus. Dies gilt zudem für den Anteil der Kinder und Jugendlichen in dieser Altersgruppe mit einer anderen Staatsangehörigkeit, der sich nur geringfügig vom Anteil in der Gesamtstadt (4,11 %/ 3,24 %) unterscheidet. Die Bevölkerungsstruktur in Oberrad bildet sich Ende des Jahres 2024 wie folgt ab: (s.S.3) Anteil der Einwohner:innen mit Hauptwohnung in Frankfurt a.M. am 31.12.2024 nach Stadtbezirken und Altersgruppen Nr. Stadt-bezirk insgesamt bis 14 Jahre 15 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter deutsch ohne Migrationshintergrund insgesamt bis 14 Jahre 15 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter 380 Oberrad 13 755/ 100 % 1 790/ 13,02 % 9 458/ 68,76% 2 507/ 18,23 % 5 354/ 38,92 % 336/ 2,44 % 3 541/ 25,74 % 1 477/ 10,74 % Stadt insgesamt 776 843/ 100% 109 557/ 14,10 % 543 889/ 70,01 % 123 397/ 15,89 % 328 937 42,34 % 27 622/ 3,56 % 227 061/ 29,23 % 74 254/ 9,56 % deutsch mit Migrationshintergrund ausländisch insgesamt bis 14 Jahre 15 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter insgesamt bis 14 Jahre 15 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter 3 427/ 24,92 % 888/ 6,46 % 2 108/ 15,33 % 431/ 3,14 % 4 974/ 29,62 % 566/ 4,11 % 3 809/ 27,70 % 599/ 4,35 % 199 429/ 25,68 % 56 795/ 7,41 % 119 910/ 15,44% 22 724/ 2,93 % 248 477/ 31,99% 25 140/ 3,24% 196 918/ 25,35% 26 419/ 3,40% Quelle Melderegister (Bürgeramt für Statistik und Wahlen) Bevölkerungsvorausberechnung In der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramtes für Statistik und Wahlen für Oberrad (vgl. Materialien zur Stadtbeobachtung, Frankfurt am Main - Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2045) wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Einwohner:innen in Oberrad bis zum Jahr 2030 auf 14.157 steigen wird und Ende des Jahres 2035 eine Bevölkerungsanzahl in Oberrad von 14.462 erreicht sein wird. Es wird vorausberechnet, dass der Jugendquotient sich minimal von 26,90 im Jahr 2030 zu 27,03 im Jahr 2035 verändern wird. Im Jahr 2021 lag der Jugendquotient in Oberrad bei 27,01. In Frankfurt am Main lag er Ende 2021 bei 28,69 und soll prognostisch bis Ende 2035 auf 28,11 geringfügig fallen. Der Jugendquotient in Oberrad wäre damit geringfügig kleiner als in der Gesamtstadt. Der Altenquotient wird mit 25,93 im Jahr 2030 angenommen und soll lt. Vorausberechnung bis Ende 2035 auf 27,61 ansteigen. Ende des Jahres 2021 lag er bei 28,58 in Oberrad. In Frankfurt am Main lag der Altersquotient 2021 bei 24,26 und soll 2035 bei 23,46 liegen. Damit wäre der Altersquotient der Gesamtstadt niedriger als der Quotient in Oberrad. Es wird angenommen, dass das Durchschnittsalter im Stadtteil gering ansteigen wird (von 43,03 Jahren auf 43,17 Jahre). Ende des Jahres 2021 lag das Durchschnittsalter in Oberrad bei 42,87 Jahren. In Frankfurt am Main lag er bei 41,05 Jahren und steigt voraussichtlich Ende 2035 auf 41,56 Jahre. Das Durchschnittalter in Oberrad wäre somit ein wenig höher als in der Gesamtstadt. Unter der Perspektive einer gesamtstädtischen Betrachtung der Bevölkerungsstruktur und des voraussichtlichen Bevölkerungswachstums, sowie unter Beachtung der Daten zur sozialen Segregation und Benachteiligung ist festzustellen, dass Oberrad nicht zu den Stadtteilen zählt, die im Vergleich mit anderen Frankfurter Stadtteilen als besonders belastet einzustufen sind (vgl. Monitoring zur Sozialen Segregation und Benachteiligung Teil 1 und 2)." Die reine Datenlage als solche ist jedoch unzureichend, um den Bedarf für eine Begegnungsstätte mit einem umfangreichen Angebot an Information, sozialer Unterstützung, Beratungsleistungen, Bildungsangeboten und Gemeinwesensarbeit, wie vom Ortsbeirat angeregt, zu begründen. Um den Bedarf für eine Begegnungsstätte analysieren zu können, ist die vorhandene soziale Infrastruktur zu betrachten: Im Stadtteil Oberrad gibt es Begegnungsmöglichkeiten, sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Jugendliche und ältere Einwohner:innen. Für Jugendliche gibt es den offenen Treff "Jugendcafé' Oberrad" des Jugendzentrums Frankfurt am Main Oberrad e.V. (Wiener Straße 75). Die Jugendlichen können diverse Unterstützungsangebote und eine Beratung, bspw. die Hausaufgabenhilfe oder die Hilfe zur Berufsfindung nutzen. Für die älteren Einwohner:innen gibt es den "Senioren-Club" der Evangelischen Erlösergemeinde (Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach) in der Wiener Straße 23. An Einwohner:innen aller Altersgruppen richtet sich das ehrenamtliche Beratungsangebot der Sozialbezirksvorsteherin Frau Ursula Becker. Ihr Sozialberatungsangebot richtet sich an alle, die Rat und Unterstützung in Oberrad benötigen. Darüber hinaus gibt es die offenen Treffs für Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren im Stadtteil. Dies sind z.B. die Familiencafés Mini-Club (für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren) und Maxi-Club (für Eltern mit Kindern von 1 bis 3 Jahren), das Baby-Café (für Schwangere und Eltern mit Kindern unter einem Jahr) sowie der offene Treff für Eltern mit Kindern von 3 bis 6 Jahren ohne Kita-Platz. Die Treffen finden jeweils in den Räumen der beiden Kirchengemeinden in der Mathildenstraße 30 / 30a bzw. Wiener Str. 23 statt. Weitere Angebote in Oberrad richten sich an Personen mit einer psychischen Erkrankung. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. betreibt für diese Personengruppe das Oberräder Haus (Angebot des Betreuten Wohnens) in der Wiener Straße 126. Des Weiteren betreibt der Verein die beiden Reha-Werkstätten Oberrad 1 (Buchrheinstraße 18) und Oberrad 2 (Wiener Straße 124) mit tagesstrukturierenden Angeboten sowie der Bereitstellung von angepassten Arbeitsplätzen. Weitere Angebote der Beratung und Unterstützung können die Einwohner:innen im benachbarten Stadtteil Sachenhausen nutzen. Dies sind bspw. die fachliche Sozialberatung des Sozialrathauses (Sozialrathaus Sachsenhausen, Paradiesgasse 8), das Beratungsangebot in den Lotsenbüros des Frankfurter Verbandes für Alten- und Behindertenhilfe e.V. (Begegnungs- & Servicezentrum Sachsenhausen West - Riedhof, Mörfelder Landstraße 210 und Begegnungszentrum Mittlerer Hasenpfad, Mittlerer Hasenpfad 40) oder die Kommunikations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote zur gesellschaftlichen Teilhabe des Quartiersmanagements Mühlberg (AGAPLESION OBERIN MARTHA KELLER HAUS, Dielmannstraße 26). Für Kinder, Jugendliche und Eltern, die in Oberrad wohnen, bietet die Erziehungsberatungsstelle (Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) in der Metzlerstraße 34 eine große Palette an spezifischer Beratung und Therapie. Fazit: Die Bevölkerungsstruktur des Stadtteils, sowie die Bevölkerungsvorausberechnung lassen nicht auf die Notwendigkeit einer Begegnungsstätte mit einem umfassenden Angebot an Unterstützung und Beratung schließen. Oberrad gehört des Weiteren nicht zu den Stadtteilen, die von sozialer Segregation und Benachteiligung besonders betroffen sind und daher ein Ausbau an Fachberatungen geboten wäre. Bereits jetzt können die Einwohner:innen in Oberrad Beratung und Unterstützungsangebote im Stadtteil und ggf. in den benachbarten Stadtteilen in Anspruch nehmen. Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, hält vor diesem Hintergrund derzeit die Einrichtung einer Begegnungsstätte mit einem umfangreichen Angebot an Information, sozialer Unterstützung, Beratungsleistungen, Bildungsangeboten und Gemeinwesensarbeit - wie vom Ortsbeirat angeregt - für nicht dringend erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6706
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgestaltung TöngesgasseSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 911 Betreff: Umgestaltung Töngesgasse Der gebaute Zaun soll die bepflanzten Baumscheiben effektiv vor dem Betreten schützen. Da dieser Zaun aber nicht den gängigen Standards entspricht, wird er nach einer ersten Anwachsphase in der zweiten Hälfte des Jahres gegen ein stadtraumübliches Element ersetzt. Zur Aufstellung von zusätzlichen Abfallbehältern erfolgt zeitnah eine magistratsinterne Abstimmung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6555
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Abfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/RappstraßeSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 912 Betreff: Abfalleimer Lenaustraße/Ecke Zeißelstraße sowie Eiserne Hand/Rappstraße Der Magistrat kommt der Anregung nach. Insofern werden die entsprechenden Papierkorbangebote zeitnah angebracht. Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), wird die Abschnitte mit jeweils einem krähensicheren Papierkorbmodell ausstatten. Die Leerungen erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Satzungsreinigungen: - Lenaustraße / Zeißelstraße (RKL I): immer mittwochs - Eiserne Hand / Rappstraße (RKL II) immer montags und donnerstags Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6822
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Regenwassernutzung für Urban-Gardening-ProjektSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 913 Betreff: Regenwassernutzung für Urban-Gardening-Projekt Die Anregung des Ortsbeirates 3 zur Aufstellung von Regentonnen, um Niederschlagswasser zur Bewässerung von Bepflanzungen und Urban-Gardening nutzen zu können, wird vom Fachamt grundsätzlich begrüßt. Die Nutzung von Niederschlagswasser ist sehr nachhaltig: Damit kann Trinkwasser eingespart und das Abwassersystem entlastet werden. Zur Aufstellung einer Regentonne auf dem Gehweg kann der Magistrat leider keine positive Bescheidung in Aussicht stellen. Es müsste ein Hinterhof oder eine private Fläche für die Regentonne gefunden werden. Aufgrund der Gefahr von Vandalismus und vor allem mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht ist eine Zustimmung zur Aufstellung einer Regentonne auf dem Gehweg leider nicht möglich. Zumindest die Haftungsfrage und die regelmäßige Kontrolle müsste eindeutig geklärt werden. Dabei geht es um Aspekte wie Barrierefreiheit, Schäden durch auslaufendes Wasser, Frost und die Reinigung der Fläche. Es gibt bereits laufende Schadensersatzklagen bei Unfällen mit Sondernutzungen im öffentlichen Raum. Das Beispiel auf dem Höchster Marktplatz ist wegen der besonderen Örtlichkeit nicht heranzuziehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6377
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kleingarten-Café in der Rose-Schlösinger-AnlageSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 914 Betreff: Kleingarten-Café in der Rose-Schlösinger-Anlage Die Anlage soll der Öffentlichkeit zur freien Nutzung zur Verfügung stehen, daher sieht der Magistrat keine dringende Notwendigkeit für ein Kleingartencafe in der Rose-Schlösinger-Anlage. Am östlichen Ende der Rose-Schlösinger-Anlage ist bereits ein gastronomischer Standort mit Sommergarten vorhanden, der den Bedarf vor Ort abdecken kann. Eine Öffnung der Kleingartenanlagen für Garteninteressierte auf den Pachtflächen der Kleingartenvereine wird hingegen ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Nach Prüfung kann eine Förderung in Aussicht gestellt werden für Maßnahmen, die geeignet sind, den Kontakt zwischen Kleingärtnern und Interessierten aus der Nachbarschaft zu unterstützen und zu fördern. Beispielsweise auch denkbar wären Angebote für Gruppen oder die Vermittlung von Kenntnissen über den Anbau von Kräutern, Gemüse und Obst. Die Sanierung des Toilettenstandortes wurde seinerzeit im Rahmen einer stadtweiten Untersuchung aller Standorte verworfen, das Gebäude abgerissen. Der Magistrat hat jetzt seit Anfang April eine temporäre Komposttoilette an gleicher Stelle aufgestellt, sie ist bis Ende Oktober in Betrieb. Die Anlage wird regelmäßig gereinigt, der Betrieb beobachtet, eine mögliche dauerhafte Aufstellung wird erneut überprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6336
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Goldstein: Müllcontainer mit kleiner ÖffnungSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 915 Betreff: Goldstein: Müllcontainer mit kleiner Öffnung Aktuell beschafft die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ausschließlich Müllgroßbehälter, die mit einem zusätzlichen kleineren Deckel, der im Deckelsystem integriert ist, ausgestattet sind. Der Austausch der Behälter findet sukzessive statt. Um mobilitätseingeschränkten Personen entgegen zu kommen, setzt sich der Magistrat bei der FES GmbH dafür ein, dass im Einzelfall Behälter vorzeitig ausgetauscht werden. Hierzu ist eine Kontaktaufnahme über abfall.wirtschaft@stadt-frankfurt.de möglich. Jedoch ist ein flächendeckender vorzeitiger Austausch und die Verschrottung intakter Müllbehälter nicht im Sinne einer nachhaltigen Abfallvermeidung. Alle Anschlusspflichtigen müssen - nach § 10 Absatz 2 Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen - eigenständig dafür sorgen, dass der Tonnenstandplatz sauber und in einem hygienisch einwandfreien Zustand ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6619
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermietenSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 916 Betreff: Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten Dem Magistrat ist bekannt, dass derzeit einige Dienstwohnungen leer stehen und sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Aufgrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen konzentriert sich das Amt für Bau und Immobilien bei der Sanierung derzeit auf jene Wohnungen, für die bereits konkretes Interesse von Schulhausverwaltern/Schulhausverwalterinnen besteht. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass verfügbare Mittel effizient eingesetzt werden. Die Wohnungen in der Martin-Luther-Straße 55 wurden bisher mangels Interessenten nicht in die laufenden Sanierungsmaßnahmen einbezogen. Es wird jedoch bereits an einem Konzept gearbeitet, wie diese Wohnungen künftig auch für weitere Beschäftigte der Stadtverwaltung zugänglich gemacht werden können. Ein abschließendes Ergebnis liegt hierzu noch nicht vor. In diesem Zusammenhang soll zudem ein Sanierungskonzept für die leerstehenden Hausmeisterwohnungen entwickelt werden. Die beiden Wohnungen in der Hartmann-Ibach-Straße 54 wurden bereits saniert bzw. renoviert. Eine der Wohnungen wird ab Sommer 2025 an einen Schulhausverwalter vermietet. In der Lenaustraße 79 sind mehrere Wohnungen leerstehend, die aufgrund des baulichen Zustands nicht vermietbar sind. Für die Schwarzburgschule gibt es eine Machbarkeitsstudie, die durch das Amt für Bau und Immobilien fertiggestellt wurde und dem Stadtschulamt vorgestellt wird. Dort wurden verschiedene Varianten betrachtet. Das Stadtschulamt prüft noch, welche der Varianten umgesetzt werden soll und wird dann zeitnah in die Planung gehen. Das betreffende Dienstwohngebäude ist unmittelbar von schulischen Planungen betroffen. Eine mögliche Sanierung steht daher in direktem Zusammenhang mit den zukünftigen Entwicklungen an diesem Schulstandort. Entscheidungen zur Sanierung können somit erst im Einklang mit den weiteren schulischen Planungen getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8STOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 917 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 Die KEG freut sich, wenn sie bei Überlegungen für die Entwicklung von Liegenschaften in Frankfurt einbezogen wird. Über die Möglichkeiten der KEG bei der Entwicklung der Liegenschaften in der Berger Str. kann noch keine Aussage getroffen werden, da die KEG bislang keinerlei Kenntnisse über die Immobilien bzw. vor allem keinerlei Kenntnisse über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Projektes hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5916 Antrag vom 27.08.2025, OF 927/3
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellenSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 918 Betreff: Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen Hinsichtlich fehlender Toiletten auf Spielplätzen wurden bereits zahlreiche Bedarfe gemeldet. Hierbei werden zunehmend wasserlose Komposttoiletten gefordert. Da für den Einsatz von Komposttoiletten entsprechende Gegebenheiten erforderlich sind und zudem die Betriebskosten sehr viel höher sind als für herkömmliche Dixi-Toiletten, war es notwendig die Bedarfe eingehend zu prüfen. Der Magistrat ist in diesem Fall zur Entscheidung gelangt, dass es sinnvoll ist, im Rahmen eines Pilotprojekts eine saisonale mobile Komposttoilette für den Zeitraum April bis Oktober 2025 am Affentorplatz aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5775
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stolperfallen auf dem Fußgängerweg GoldpeppingstraßeSTOB 1010.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 919 Betreff: Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Schäden so gut wie möglich beheben. Das Gehwegpflaster im Bereich der Wurzeln wird dabei reguliert, ohne diese zu beschädigen. Die Ausführung ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6315
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163STOB 1110.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Anregung kann insoweit entsprochen werden, als an der genannten Örtlichkeit ein eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung) montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr angeordnet werden könnte. Kontrollen erfolgen dann im Rahmen der personellen Möglichkeiten. Eine Ausstattung mit Parkscheinautomaten ist hier nicht sinnvoll. Verstöße ließen sich aufgrund notwendiger Nachkontrollen nur mit einem deutlich höheren Überwachungsaufwand belegen. Als Konsequenz würde das Bestreifungsgebiet entsprechend geringer ausfallen, die Sanktionswahrscheinlichkeit würde sich damit insgesamt reduzieren, mit der Folge einer weiteren Erhöhung des Parkdrucks. Gerade in Bereichen, in denen mehrere Geschäfte niedergelassen sind, ist eine hohe Fluktuation anzustreben. Kostenfreies Parken setzt hierbei jedoch die falschen Anreize. Erfahrungswerte zeigen zudem, dass oftmals ein nicht unwesentlicher Teil der Parkstände durch Fahrzeuge von Bediensteten ansässiger Geschäfte blockiert wird. Sobald Kontrollen wahrgenommen werden, wird für kurze Zeit ein Parkschein gelöst. Der Ortsbeirat wird gebeten, seine Entscheidung hinsichtlich der Beschilderung eines Haltverbots mitzuteilen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - U5-Ausfälle vermeidenSTOB 1110.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 921 Betreff: U5-Ausfälle vermeiden Zu 1.) Der in der Anregung thematisierte zweifache Ausfall unmittelbar hintereinanderfahrender Bahnen der Linie U5 wurde durch den Einsatz eines Rettungswagens verursacht. Infolge dieses Einsatzes kam es zu einer Behinderung mehrerer Züge der Linie U5, die ihre Fahrt nicht fortsetzen konnten. Da schienengebundene Fahrzeuge einen auf den Gleisen befindlichen Rettungswagen nicht umfahren können, ist in solchen Fällen eine Weiterfahrt erst nach Abschluss des Rettungseinsatzes möglich. Zu 2.) Einsätze von Rettungswagen sind - auch wenn sie aus Sicht der Fahrgäste verständlicherweise ärgerlich sind - grundsätzlich nicht planbar. Trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Betriebs zu gewährleisten, lassen sich derartige Einsatzsituationen nicht vollständig vermeiden. Vorrang hat in diesen Fällen stets die schnelle und sichere Hilfeleistung für Personen in Not. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5557
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anbringen von ein bis zwei Pollern in der Straße Im FeldchenSTOB 1110.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 922 Betreff: Anbringen von ein bis zwei Pollern in der Straße Im Feldchen Aufgrund der geringen Gehwegbreite und unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit ist eine zusätzliche Absicherung im Gehweg auf der rechten Seite nicht umsetzbar. Der Magistrat klärt im Rahmen eines ämterübergreifenden Ortstermins, ob weitere Poller im Bereich der Sperrfläche installiert werden können, um das Gässchen im Sinne der Anregung abzusichern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6206
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer HangSTOB 1110.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 923 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begrünung der Haltestellendächer im Ortsbezirk 9STOB 1110.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 924 Betreff: Begrünung der Haltestellendächer im Ortsbezirk 9 Die Vorbereitungen einer Ausschreibung der Werberechte im öffentlichen Stadtraum und mithin der Haltestellen des Frankfurter Nahverkehrs sowie ihrer Wartehallen laufen derzeit. Die Anregung des Ortsbeirates 9 nach einer Aufnahme von Aspekten und Möglichkeiten der Begrünung von Wartehallen fließt in die weitere Arbeit bei der Entwicklung der Ausschreibung ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6133
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk HarheimSTOB 1110.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 925 Betreff: Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim Pauschal betrachtet kann auf den bislang in Frankfurt am Main an den Haltestellen verwendeten Bestandswartehallen aus statischen Gründen nachträglich keine Begrünung angelegt werden. Die älteren Modelle mit Bogen- bzw. Tonnendächern scheiden von ihrer Bauform her in der Regel aus. Bei umfangreichen Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Straßenbahn und Bushaltestellen soll künftig geprüft werden, ob ältere Wartehallen saniert und umgebaut und deren Bogen- bzw. Tonnendächer durch begrünte Flachdächer ersetzt werden können. Bei den jüngeren Bestandsmodellen mit angewinkelten Dächern muss stets eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Fabrikneue werbefreie Wartehallen sind bereits mit einer werksseitigen Dachbegrünung versehen. Sie werden nach Prüfung bei Bedarf vereinzelt beschafft und aufgestellt, sofern keine Wartehallen aus dem Bestand zur Verfügung stehen. Der Großteil der Bestandswartehallen wird im Rahmen von Verträgen durch einen externen Dienstleister bzw. Werbekonzessionär vorgehalten und bewirtschaftet. Bei Wartehallen des Werbekonzessionärs ist die VGF in ihrer Funktion als Infrastrukturbetreiberin im Einzelfall auf die proaktive Mitwirkung der Fa. Ströer/DSM angewiesen, sofern Wartehallen aus deren Bestand umgebaut werden sollen. Der bestehende Vertrag wird zeitnah neu ausgeschrieben und dabei auch ein Konzept zu den ca. 1.000 Wartehallen der Fa. Ströer/DSM erarbeitet, in welchem eine Dachbegrünung Berücksichtigung finden soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5634
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.