Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen versehen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Ausstattung der Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen. Aufgrund der hohen Kosten und des Aufwands für die Installation ortsfester Fahrgastunterstände wird eine Übergangslösung mit mobilen Fahrgastunterständen in Betracht gezogen. Ziel ist es, die Haltestellen bis 2025 weiter zu verbessern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Buslinie 84 bedient im Regelfahrplan insgesamt 36 Richtungshaltestellen. Von diesen sind derzeit sieben mit einem Wetterschutz inkl. Sitzgelegenheiten versehen. Dabei handelt es sich um Kombihaltestellen mit anderen Linien. Die 2019 eigens für die Quartierbuslinie 84 angelegten Haltestellen haben noch keine Fahrgastunterstände. Hintergrund ist, dass das Aufstellen eines ortsfesten Fahrgastunterstandes aufwendig und kostenintensiv ist, da dieser ein Unterbodenfundament, einen Stromanschluss und eine Erdung benötigt. Bei der Baumaßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit müsste ein bestehender Fahrgastunterstand oftmals vorübergehend abgebaut sowie dessen Fundament ausgegraben und erneuert werden. Dies gilt auch für den Stromanschluss und die Erdung. Daher werden ortsfeste Fahrgastunterstände erst im Rahmen einer geförderten Gesamtmaßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit nachgerüstet.
Gemäß Nahverkehrsplan sollte eine Bushaltestelle für einen neuen ortsfesten Fahrgastunterstand mindestens 50 Einsteiger:innen pro Werktag aufweisen. Des Weiteren muss ausreichend Platz vorhanden sein, und Baumwurzeln und Leitungstrassen im Untergrund müssen die Herstellung des Unterbodenfundaments zulassen. Im Stadtgebiet gibt es viele Bushaltestellen, an denen ein ortsfester Wetterschutz aufgrund der oben genannten Gründe kurz- oder mittelfristig nicht baulich herstellbar ist.
Übergangsweise ist der Einsatz eines mobilen Fahrgastunterstands (mit Bodenplatte) denkbar. Allerdings sind derzeit keine mobilen Fahrgastunterstände frei verfügbar, da diese bereits an anderen Haltestellen eingesetzt werden. Sobald mobile Fahrgastunterstände frei werden, kann geprüft werden, ob einige davon an Bushaltestellen in Niederrad versetzt werden können. Bei der Entscheidung darüber spielen die Platzverhältnisse sowie die täglichen Einsteigerzahlen der potenziell in infrage kommenden Haltestellen (stadtweit) eine wesentliche Rolle.
Von den verbleibenden 29 Haltestellen verfügen 17 Haltestellen über Sitzgelegenheiten ohne Überdachung. An den restlichen 12 Haltestellen sind keine Sitzgelegenheiten eingerichtet. Dafür gibt es u.a. folgende Gründe:
- Die Richtungshaltestelle weist im Schnitt weniger als 5 Einsteiger:innen am Tag auf (wird hauptsächlich von aussteigenden Fahrgästen genutzt).
- Die Fahrgastwarteflächen bzw. die Gehwege sind für Sitzbänke zu schmal oder der Untergrund ist unbefestigt.
- An den Hinterkanten der Gehwege können keine Sitzbänke aufgestellt werden, da sich dort Fenster von Gebäuden befinden.
Die Haltestellen "Im Mainfeld" und "Kelsterbacher Straße" wurden aufgrund hoher Einsteigerzahlen bereits um zusätzliche Sitzbänke ergänzt. Im Laufe des Jahres 2025 werden an einigen Haltestellen der Buslinie 84 weitere Sitzbänke aufgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2024OFOF 1201/5Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen versehenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. September 2024OMOM 5941Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen versehenDirektanregung
- 10. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 887Haltestellen an der Buslinie 84 mit Sitzbänken und Überdachungen versehenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab